Dass das Problem der Datensouveränität – oder auch: der resilienten Infrastruktur – die Bibliothekswelt und damit auch den Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VDB) in Atem hält, ist angesichts der gegenwärtigen weltpolitischen und technologischen Entwicklungen wenig überraschend. Längst bemühen sich Bibliotheken und Informationsinfrastruktureinrichtungen um praktische Initiativen wie zum Beispiel das Projekt Open Life Science Publication Database (OLSPub) der ZB Med1 oder das arXiv-Backup der TIB.2 Dementsprechend wurde bei der Konzeption des gemeinsamen Workshops der Kommissionen des VDB im November 2025 eine Selbstverständigung über das Schwerpunktthema Datensouveränität angeregt. Die Kommission für Fachreferatsarbeit griff diese Anregung auf und konzipierte neben einem Impuls zu Datensouveränität aus Fachreferatsperspektive einen interdisziplinären Austausch zwischen den Kommissionen über Aspekte von Datensouveränität in ihrer fachlichen Arbeit sowie auf übergreifender Verbandsebene. Auf Grund der hohen Aktualität und Relevanz des Themas wurden die im Workshop diskutierten Inhalte rasch weitergetragen und zunächst im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Praktische Aspekte strategischen Erwerbungshandelns“3 der VDB-Kommission für Fachreferatsarbeit sowie daraufhin in der Mitgliederversammlung des VDB auf der 114. BiblioCon in Berlin diskutiert.
Die zu diesen Anlässen zusammengestellten Fragestellungen und Herausforderungen des Themenkomplexes „Datensouveränität“ sollen im Folgenden wiedergegeben werden. Sie sind durchweg aus Fachreferatsperspektive verfasst, drängen jedoch aus sich selbst heraus zu aufgaben- und einrichtungsübergreifenden Problemkomplexen. Dabei schöpfen wir aus Arbeitserfahrungen in den Bereichen Erwerbung, Erschließung, Informationskompetenzvermittlung und forschungsnahen Diensten (insbes. Publikationsberatung und Forschungsdatenmanagement). Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass Fachreferatsarbeit einen konstitutiv interdisziplinären Charakter hat und (betriebs-)organisatorisch mit verschiedensten Arbeitsbereichen in Bibliotheken vernetzt ist. Sie setzt mithin die Fähigkeit zur Schnittstellenkommunikation ebenso voraus wie die Bereitschaft, sich rasch in neue Themenfelder einzuarbeiten. So hoffen wir, dass unser Fokus auch für Mitarbeitende anderer bibliothekarischer Arbeitsbereiche von Interesse ist, sowohl im Kreis des VDB als auch darüber hinaus.
Was verstehen wir im Bibliothekskontext unter dem semantisch wie politisch komplexen Begriff „Datensouveränität“?4 Wir definieren ihn als die rechtlich gesicherte und – virtuell oder physisch – umsetzbare Kontrolle über
die im Bibliothekskontext gespeicherten, verwalteten und bereitgestellten Daten,
deren Verwendung, Verarbeitung und Verbreitung sowie
die Qualität dieser Daten.
Mit „Daten“ meinen wir hierbei verschiedenste Datentypen, insbesondere
bibliographische Daten,
Nutzungsdaten,
Erwerbungs- und Bestandsdaten,
lizenzierte Publikationen,
Metadaten zu Publikationen und Forschungsinformationen sowie
Forschungsdaten.
Datensouveränität stellt folglich eine wesentliche und umfassende Anforderung für den Auftrag von Bibliotheken als öffentliche Informationseinrichtungen dar: Wir sind berufsgemäß verpflichtet, infrastrukturelle Abhängigkeiten zu reduzieren, Rechtskonformität zu sichern und die Resilienz der Informationsversorgung zu erhöhen.
Unmittelbare Herausforderungen für diese Ziele werden beispielsweise deutlich, wenn es um die Sicherung von Informationszugängen geht, also um den dauerhaften und zuverlässigen Zugriff auf lizenzierte oder selbst publizierte Inhalte sowie deren Metadaten. Weitere Herausforderungen stellen sich beim Schutz von Nutzendendaten im Sinne der informationellen Selbstbestimmung der Nutzer*innen von Bibliotheken. Daten in diesem Sinne zu verwalten und zu gestalten, erfordert ausgeprägte Datenkompetenz der involvierten Mitarbeitenden in Bibliotheken, u. a. auch mit Blick auf datenschutzrechtliche Regelungen. Dies kann für Bibliotheken eine weitere Herausforderung bedeuten, nämlich im Bereich der Personalentwicklung, wenn es um die Förderung der Datenkompetenz der Mitarbeitenden für den Umgang mit den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen an Datensouveränität geht.
Wir wollen nun auf einige ausgewählte Herausforderungen, wie sie sich beispielhaft aus der Arbeitspraxis im Fachreferat ergeben, näher eingehen.
Für große Publisher stellt der Datenhandel eine profitable Einnahmequelle neben Gebühren für Lizenzzugriff und Publikationsdienstleistungen dar. Das Geschäftsmodell verlagert sich aufmerksamen Beobachter*innen zufolge „weg von einem verlegerischen Inhaltsanbieter hin zu einem Data Analytics Business“.5 Manche bezeichnen den Konzern Elsevier in polemischer Zuspitzung als „Ex-Verlag“.6 Mittels Nachverfolgung des Informationsverhaltens von Hochschulmitgliedern (Logins, Klickwege, Downloads, etc.) kann der digitale Medienzugriff potenziell zur Modellierung von Userprofilen missbraucht und anschließend ins maßgeschneiderte Online-Marketing (Stichwort „Microtargeting“) eingespeist werden. Schutzlos ausgeliefert sind Bibliotheken diesen Praktiken nicht: Seit den letzten Jahren wird das Datentracking zunehmend in der Modellierung von Lizenzverträgen adressiert7 und die Sensibilität für wirksame Gegenmittel wie IP-basierte Authentifizierungswege, vertraglichen Konkretisierungen gesetzlicher Mindeststandards im Datenschutz (inkl. Auditrechten im Rahmen der DSGVO-Compliance) oder transparente Serverstandorte wächst. Technische Nutzungsbedingungen (berechtigte Nutzendengruppen, Zugangskontrolle, Plattformzwänge, u. a.) halten zunehmend Einzug in die Vertragsverhandlungen als Teil der Verhandlungsmasse neben Preisstruktur, Inhaltsumfang, Nutzungsstatistiken und Archivrechten für die Bewertung und Auswahl digitaler Ressourcen. Auf Seiten des Fachreferats ist in diesem Bereich auch Aufklärungs- und Beratungsarbeit zu leisten, was kontinuierliche (Selbst-)Weiterbildung im Sinne der „Data Literacy“ voraussetzt. Als Fachinformationsvermittler*innen leisten wir einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung unserer Nutzendengruppen beim Medienzugriff.
Generell ergeben sich im Bereich der Literaturerwerbung weitere Fragen, die das Thema Datensouveränität berühren. Dazu gehört u. a. die Frage, welche Kontrolle Bibliotheken über die Qualität der erworbenen Literatur haben (können). Neu ist diese Frage freilich nicht, wenn man beispielsweise an die schon langjährige Zurückhaltung vieler wissenschaftlicher Bibliotheken beim Kauf von Publikationen von Print-on-Demand-Verlagen, von Lernskripten o. ä. denkt. Aber mit dem rasanten Einzug künstlicher Intelligenz (KI) in das wissenschaftliche Schreiben gewinnt die Frage der inhaltlichen Qualität von Publikationen an zusätzlicher Tragweite. Wissenschaftstheoretisch wird sicherlich zu erörtern sein, inwiefern die Unterscheidung zwischen menschlicher und maschineller Autor*innenschaft auf lange Sicht relevant ist. Doch darauf haben wir derzeit noch keine abschließend erscheinende Antwort. Aktuell beobachten wir, dass die Art und Weise, wie KI als Instrument zum Schreiben eingesetzt wird, eine neue Dimension von Publikationen fragwürdiger Qualität hervorbringt.8 Informationen darüber, welche Publikationen in welchem Umfang mit KI geschrieben wurden, sind nicht und schon gar nicht in strukturierter Form verfügbar.9 Wenn Bibliotheken den Anspruch verfolgen, ihren Nutzenden einen kuratierten Bestand anzubieten, so bedeutet dies auch, darüber zu reflektieren, wie viel Informationen man über die erworbenen Inhalte haben kann, und wo das Kuratieren an seine Grenzen stößt, beispielsweise wenn KI-generierte Publikationen i. d. R. nur in Einzelfallprüfung – und häufig nur qua „Anscheinsbeweis“ – als solche identifiziert werden können. Zu diesen Überlegungen gehört auch die Frage, wie realistisch und nützlich es ist, KI-generierte Werke über ihre Metadaten in Bibliothekskatalogen als solche auszuweisen. Seit dem kürzlich erfolgten MARC-Release steht zwar ein neues Feld für eben diese Information zur Verfügung.10 Aber damit ist noch nicht beantwortet, woher Bibliotheken zuverlässige und standardisierte Informationen darüber erhalten, ob ein Werk maßgeblich von generativer KI verfasst wurde, oder ab welchem Grad von KI-Einsatz ein Werk als „KI-generiert“ zu betiteln wäre.
Ein weiteres Beispiel aus dem Erwerbungskontext für Herausforderungen in punkto Datensouveränität ist die aktuelle Entwicklung zahlreicher Wissenschaftsverlage, elektronische Publikationen vermehrt über Geschäftsmodelle der Lizenzierung ohne Archivrechte anzubieten. Bibliotheken, die bezüglich Etat- und Preisentwicklung i. d. R. nur wenige Jahre im Voraus planen können, können damit im Gegensatz zum Erwerb gedruckter Medien oder elektronischer Medien mit dauerhaften Archivrechten den dauerhaften Zugriff auf lizenzierte Inhalte bzw. die dauerhafte Fortsetzung von Lizenzen nicht garantieren. Dies mag in manchen Fällen wie beispielsweise zügig veraltender juristischer oder medizinischer Lehrbücher weitestgehend unproblematisch sein, gerät aber im Falle von langlebigeren Inhalten oder (fach-)historischer Forschung zu einer Herausforderung für Datensouveränität, hier verstanden als Souveränität über den Medienbestand. Für Bibliotheken ergeben sich hieraus außerdem ganz praktische Fragen wie beispielsweise: In welchen Fällen ist der Erwerb einer gedruckten Ausgabe gegenüber dem elektronischen Format zu bevorzugen, um ein Werk dauerhaft im Bestand anbieten zu können? Oder wann ist das Makulieren gedruckter Parallelausgaben opportun, mithin wann sollte Lagerplatz eingesetzt oder auch gesucht werden, um solche Ausgaben zu erhalten?
Ein weiterer Arbeitsbereich, in dem sich Herausforderungen an Datensouveränität stellen, ist die inhaltliche Erschließung. Automatisierung und mittlerweile auch der Einsatz von KI sind, wenn man sich die diesbezüglichen Entwicklungen der vergangenen Jahre vor Augen führt, kaum verzichtbar, um die nötige Effizienzsteigerung und Mengenbewältigung gewährleisten zu können. Damit fallen Aufgaben der Inhaltserschließung allerdings mehr und mehr in das Tätigkeitsfeld großer (und überregional ausgerichteter) Bibliotheken, während sie in kleinen und mittelgroßen Einrichtungen weiter rückläufig bleiben. Hinzu kommen neben den von Bibliotheken generierten Erschließungsdaten Metadaten der Verlage, bei denen Bibliotheksmitarbeitende aber meist wenig über Ursprung und Qualität der Daten wissen. Mit Blick darauf, dass Aufgaben der Inhaltserschließung aus dem Arbeitsalltag vieler Bibliotheksmitarbeitender zunehmend schwinden, stellen sich besondere Herausforderungen von Datensouveränität im Sinne von Datenkompetenz, beispielsweise: Verstehe ich weiterhin, wie Erschließungsdaten, die im Katalog „meiner“ Bibliothek nachgewiesen werden, generiert wurden? Kann ich zwischen Erschließungsdaten besserer und minderer Qualität sowie Daten unterschiedlicher Herkunft unterscheiden? Kann ich „meinen“ Nutzenden den Umgang mit unterschiedlichen Erschließungsdaten für eine effektive Recherche vermitteln? Hier zeigt sich im Gegensatz zu den Beispielen aus dem Erwerbungskontext, dass Datensouveränität nicht zwingend im Zusammenhang mit Abhängigkeiten von externen Playern zu denken ist, sondern auch organisationsinterne Fragen wie Aufgabenzuschnitte und Personalentwicklung berührt.
Wenden wir den Blick über die „traditionellen“ Aufgaben des Fachreferats der Erwerbung, Erschließung und Informations(-kompetenz-)vermittlung hinaus und hin zu den forschungsnahen Diensten, werden weitere Herausforderungen für die datensouveräne Bibliotheksarbeit deutlich, die wir hier nur kurz anreißen wollen. Der bibliothekarische Dienstleistungsbereich des Forschungsdatenmanagements spricht nahezu für sich: Inwiefern die aus dem Forschungsprozess erwachsenden Daten die für das Urheberrecht notwendige Schöpfungshöhe erreichen und wie entsprechende Rechte für die Nachnutzung zu gestalten sind (gehören die Daten dem übergeordneten Forschungsprojekt, der bzw. dem Forschenden oder dem Fördermittelgeber?), zählt zu den Grundfragen einschlägiger Beratungsszenarien. Hinzu tritt die Anforderung, geeignete Speicherorte (insbesondere fachliche und institutionelle Repositorien) kompetent zu bewerten und entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten, was u. a. eine tiefe Kenntnis der überregionalen Infrastruktur für die Langzeitarchivierung voraussetzt. Auch der Faktor „Fachkultur“ spielt hier eine große Rolle: Datensouveränität bedeutet für einige Forschende in erster Linie Zugriffssperre, also Datenzugang nur auf Anfrage.
Auch im Feld des wissenschaftlichen Publizierens drehen sich die Services wissenschaftlicher Bibliotheken in vielen Aspekten um die Grundfrage der Datensouveränität. So unterstützen Bibliotheken in der Publikationsberatung nicht nur Wissenschaftler*innen beim Auffinden fachnaher, hochwertiger und reputierlicher Veröffentlichungsorte und warnen vor unseriösen Angeboten wie „predatory publishers“, sondern analysieren darüber hinaus die Bedingungen von Autor*innenverträgen bei der Übertragung von Verbreitungs- und Nachnutzungsrechten. Sie wirken mit in der Pflege von Hochschulbibliografien unter Einbezug der geltenden Affiliationsrichtlinien, einem breiten Betätigungsfeld für die saubere Datenkuratierung. Datensouveränität bedeutet in diesen Facetten der Fachreferatsarbeit: Souveränität wissenschaftlicher Autor*innen über sämtliche Daten des Forschungszyklus‘, von der Erhebung bis zur durch die „scientific community“ qualitätsgeprüften Veröffentlichung, aber auch Souveränität der Hochschulen im Nachweis der von ihnen geleisteten Forschung.
Anspruch auf Vollständigkeit erheben die geschilderten Beispiele aus der Arbeitspraxis im Fachreferat selbstverständlich nicht. Die Bandbreite der unterschiedlichen Datenbestände und bibliothekarischen Aufgabengebiete zeigt jedoch auch bereits anhand dieser Auswahl, dass Datensouveränität ein waschechtes interdisziplinäres Querschnittsthema für Bibliotheken darstellt. Die im Rahmen der oben genannten Veranstaltungen des VDB geführten Diskussionen kamen zu dem (Zwischen-)Fazit, dass „echte“ Datensouveränität im digitalen Zeitalter kaum realisierbar ist, zumindest abgesehen von eng umgrenzten Bereichen wie urheberrechtsfreiem Material in eigenen digitalen Sammlungen. Das ist gleichwohl nicht als Eingeständnis von struktureller Ohnmacht zu verstehen, sondern als handlungsförderliche Perspektivierung: Angesichts der Risiken und Abhängigkeiten digitaler Informationsinfrastruktur müssen wir Datensouveränität nach unserer aktuellen Einschätzung als ein „regulatives Ideal“ betrachten, d. h. als leitendes Prinzip der Bibliotheksarbeit im Sinne einer kontinuierlichen Entwicklungsaufgabe.11 Mindestens bedeutet dies, in der täglichen sowie strategischen Arbeit „awareness“ für Datensouveränität zu zeigen und Entscheidungen wie z. B. die Lizenzierung von Inhalten, die Einführung neuer Software oder das Einspielen von Inhalten in Bibliothekskataloge mit Blick auf Datensouveränität zu hinterfragen und realisierbare Möglichkeiten eines Souveränitätsgewinns auszuloten.
Dementsprechend zog auch die diesjährige Mitgliederversammlung des VDB im Rahmen der BiblioCon das Fazit, das Thema Datensouveränität noch stärker in den aktiven Diskurs der Bibliothekswelt zu rücken und die kollektive „awareness“ zu fördern: Die Herausgeber*innen von o-bib haben vor diesem Hintergrund in einem Call for papers zum Thema „Datensouveränität in Bibliotheken“12 zur Einreichung von Beiträgen für ein Themenschwerpunktheft im Jahr 2027 eingeladen.