Nr. 2 (2026)
DOI: 10.5282/o-bib/6278

Das Bibliothekswesen ist kein geschützter Raum!

Anmerkungen zu zwei kulturpolitisch bedenkenswerten Vorgängen

1. Einleitung

Haben wir in Deutschland amerikanische Verhältnisse? Sicher nicht. Sind wir auf dem Weg dorthin? Vielleicht. Für Menschen wie die Verfasserin dieses Meinungsbeitrags, die ihr ganzes Leben in einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie und einer – trotz mancherlei Schwächen – insgesamt fairen, ausgewogenen und sozialen Gesellschaft verbracht haben, gab es jedenfalls in der jüngeren Vergangenheit diesbezüglich immer wieder Momente des Aufmerkens, teilweise auch des Erschreckens.

Zwei kulturpolitisch relevante Vorgänge aus den letzten Monaten, welche Bibliotheken und bibliothekarische Institutionen betreffen, werden im Folgenden beispielhaft dargestellt und kommentiert. Die Ausführungen stellen dabei (sofern nicht andere Stimmen zitiert werden) ausschließlich die persönliche, notwendigerweise subjektive Sicht der Verfasserin dar.

2. Staatsminister Weimer und der Erweiterungsbau der DNB

Am 12. März 2026 schreckte eine Pressemitteilung der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) die bibliothekarische Community auf. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Wolfram Weimer, so war darin zu lesen, habe sich „gegen die Realisierung eines geplanten Erweiterungsbaus der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig entschieden“.1 Dieser fünfte Erweiterungsbau befand sich nicht etwa in einer frühen Planungsphase, sondern war, so heißt es weiter in der Pressemitteilung, schon seit 2018 „in enger Abstimmung mit der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen geplant“ worden. Der Architekturwettbewerb war abgeschlossen, ein Architekturbüro hatte Anfang 2025 den Zuschlag erhalten, das abgestimmte Planungskonzept lag im August 2025 vor. Der Versuch, das Bauprojekt zu einem solchen Zeitpunkt kurzerhand durch die Entscheidung eines Staatsministers zu stoppen, stellt in jedem Fall eine für deutsche Verhältnisse ungewöhnliche Form exekutiven Handelns dar.

Bemerkenswert war auch die Rechtfertigung für den Eingriff: „Zur Begründung seiner Entscheidung erklärte der Kulturstaatsminister, die Sammlung körperlicher Medienwerke bis weit in die Zukunft hinein sei nicht mehr zeitgemäß; die Deutsche Nationalbibliothek solle sich stärker auf die digitale Sammlung konzentrieren.“2 Die Aussage eines Sprechers des Staatsministers wurde in der Presse folgendermaßen wiedergegeben: „Laut Gesetz müssen Verlage derzeit prinzipiell zwei physische Exemplare an die Bibliothek liefern. Weimer setze sich dafür ein, dass es in Zukunft nur noch ein Exemplar sein wird – und das – wenn möglich – ausschließlich digital. Das sei ein Beitrag zum Bürokratieabbau.“3 Wenige Tage später, am 18. März 2026, ruderte Staatsminister Weimer bereits etwas zurück: Nun war nur noch von einem „Moratorium“ die Rede; dieses bedeute „nicht, dass das Vorhaben gestrichen ist. Es kann in das laufende Haushaltsaufstellungsverfahren eingebracht werden, so dass hierüber parlamentarisch beraten werden kann.“4 Außerdem wurde auf die „langfristige Finanzierung“ hingewiesen, die „derzeit noch nicht gesichert“ sei.

Die Verfasserin geht davon aus, dass der Leipziger Erweiterungsbau am Ende trotz des staatsministeriellen Unwillens realisiert werden wird. Denn selbst wenn es bereits morgen eine neue gesetzliche Grundlage gäbe – er wäre trotzdem nötig: Zum einen müssen bereits vorhandene, restauratorisch gefährdete Bestände aus dem klimatisch problematischen Altbau verlagert werden. Zum anderen ist eine ausschließlich digitale Sammlung nicht nur kurz-, sondern auch mittelfristig schlichtweg unrealistisch5 und für Neuzugänge stehen in Leipzig kaum mehr Magazinflächen zur Verfügung. Unbestritten ist, dass es sich bei dem Erweiterungsbau um ein teures Projekt handelt, auch wenn gut 100 Millionen Euro für einen auf 30 Jahre angelegten Magazinbau nicht unverhältnismäßig hoch erscheinen. Sollten sich die Wünsche von Wolfram Weimer erfüllen und künftig weniger gedruckte Publikationen in den Bestand der DNB aufgenommen werden, würde das den Erweiterungsbau sogar noch wirtschaftlicher machen, weil der Platz dann entsprechend länger reichen würde. Die DNB wies außerdem darauf hin, dass es „dank intensiver Planung gelungen [sei], die Baukosten rund 30 Millionen Euro unter den ursprünglich bewilligten Kosten zu kalkulieren“6. Hingegen wird der Eingriff des Kulturstaatsministers möglicherweise zu einer mehrjährigen Verzögerung und damit zwangsläufig einer Steigerung der Gesamtkosten führen: Zwischenlösungen (z. B. anzumietende Magazinflächen) müssten gefunden und bezahlt werden, die eigentlichen Baukosten würden bei einer späteren Realisierung automatisch höher liegen und unter Umständen würden zusätzliche Planungskosten fällig. Es fällt deshalb schwer zu glauben, dass die Sorge um den Bundeshaushalt die bestimmende Motivation beim Vorgehen des Kulturstaatsministers war.

Auffällig ist in Weimers Begründung das Stichwort „Bürokratieabbau“, das inhaltlich nur sehr schwer auf den Vorgang einer Pflichtablieferung anwendbar ist. Bei einem Bürokratieabbau für die Wirtschaft denkt man an Vereinfachungen oder den Verzicht z. B. beim Einholen von Genehmigungen, beim Melden oder Aufbewahren bestimmter Informationen und Ähnliches – Dinge, die typischerweise das Kerngeschäft aufwendiger machen. Wenn es um das Versenden von gedruckten Büchern durch einen Verlag geht, für den die Auslieferung an Buchhandlungen und andere Kund*innen ohnehin zum Alltagsgeschäft gehört, kann man kaum von „Bürokratieabbau“ sprechen (insbesondere, wenn dieser nur darin bestehen würde, statt zwei Exemplaren eines in das Paket zu packen7). So scheint das Argument des Bürokratieabbaus hier eher vorgeschoben, um andere Beweggründe zu verdecken. Das zu Beginn der zweiten Amtsperiode von Donald Trump in den USA geschaffene “Department of Government Efficiency” (DOGE), dessen Aktivitäten u. a. zu Massenentlassungen in den Bundesbehörden führten, wurde übrigens ebenfalls mit Bürokratieabbau begründet.

Geradezu kurios ist die Aufforderung durch den Staatsminister, die DNB solle mehr digital sammeln. Denn zum einen ist die DNB per Gesetz zum Sammeln von gedruckten Exemplaren verpflichtet, wenn die Verlage analoge Bücher veröffentlichen. Zum anderen hat sie seit der Beauftragung mit dem digitalen Pflichtexemplar im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek von 2006 ungemein viel Energie in die Entwicklung von Workflows und Praktiken zum Sammeln, Erschließen und Bewahren digitaler Medien gesteckt – mit großem Erfolg! Anfang 2026 hatte die DNB über 20 Millionen Netzpublikationen in ihrem Bestand, was mehr als ein Drittel des Gesamtbestands ausmacht. Zudem hat sich die Geschwindigkeit beim Sammeln digitaler Ressourcen vor allem in der jüngsten Vergangenheit enorm erhöht: Allein zwischen November 2022 und Februar 2026 wurden 8 Millionen digitale Publikationen in den Bestand aufgenommen.8 Seit vielen Jahren ist die DNB außerdem eine der Vorreiterinnen bei der Erschließung von Medien mit maschinellen Methoden.9 Angesichts dieser Fakten kann man nur spekulieren, ob die staatsministerielle Aussage auf mangelnder Sachkenntnis beruht oder ob damit bewusst versucht wurde, die DNB als eine antiquierte, unzeitgemäße Institution darzustellen. Überdies steht die Aufforderung in einem eigenartigen Widerspruch zu den nur wenige Wochen vorher vom BKM verkündeten Mittelkürzungen für die Deutsche Digitale Bibliothek.10

Grundsätzlich darf es natürlich kein Tabu sein, zwanzig Jahre nach der letzten großen Anpassung die Regelungen für die nationale Pflichtablieferung zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Auch in der Vergangenheit sind wiederholt Pflichtexemplarregelungen angepasst worden – nicht nur durch die Ergänzung eines digitalen Pflichtexemplars, sondern mitunter auch durch Verzichtsregelungen (z. B. wurde in Baden-Württemberg die doppelte Ablieferungspflicht an die beiden Pflichtexemplarbibliotheken in Stuttgart und Karlsruhe stark eingeschränkt). Ein solcher Vorgang sollte jedoch in einem geordneten gesetzgeberischen Verfahren und unter Berücksichtigung der Expertise von Institutionen und Verbänden aus dem Bibliotheks- und Buchhandelsbereich erfolgen. Entsprechend hat sich auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in seiner Stellungnahme geäußert (wobei leider das fragwürdige Argument des „Bürokratieabbaus“ aufgegriffen wurde): „Eine Modernisierung des gesetzlich verankerten Sammelauftrags im Sinne des Bürokratieabbaus begrüßen wir; diese kann aber nicht durch den handstreichartigen Stopp eines bereits geplanten und dringend nötigen Erweiterungsbaus aus Kostengründen erfolgen, sondern durch eine Prüfung des Auftrags der DNB und eine mögliche Änderung auf dem vom Gesetz vorgegebenen Weg.“11

Die Fachwelt ist sich derweil einig, dass physisch und digital keine Gegensätze sind, sondern auch künftig beides im Sammelauftrag der DNB berücksichtigt werden muss. In der Stellungnahme des VDB – Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare vom 16. März 2026 heißt es dazu beispielsweise: „Analog und digital sind (...) zwei gleichwertige Facetten des kulturellen Erbes, keine Gegensätze.“12 Und in der bereits zitierten Stellungnahme des Börsenvereins: „Eine Überarbeitung des Sammelauftrags darf in jedem Fall nicht dazu führen, dass nur noch Medien in digitaler Form archiviert werden. Das gedruckte Buch ist ein Kulturgut und als beständige und langlebige Form der Wissensübermittlung unabdingbar.“13 Weitere wichtige Aspekte nennt Michael Knoche, der langjährige Direkter der Herzogin Anna Amalia Bibliothek: „Niemand ist ernsthaft der Meinung, dass das kulturelle Gedächtnis der Nation ausschließlich in digitaler Form archiviert werden könnte. Es ist eine Grunderfordernis der historischen Forschung, dass die Chance gegeben sein muss, ein Medienwerk in der Form zu untersuchen, in der es ursprünglich erschienen ist. Die Originale sind unverzichtbare Referenzwerke, auch deshalb, weil Daten hochgradig manipulierbar sind.“14

In der Pressemitteilung des Kulturstaatsministers vom 18. März 2026 wurden dann schon merklich andere, deutlich moderatere Töne angeschlagen als zuvor: Es gelte, „diesen gesetzlichen Sammelauftrag an die veränderten Gegebenheiten unserer digitalen Zeit anzupassen – nicht zuletzt auch mit Blick auf die enger werdenden finanziellen Spielräume der kommenden Jahre. Dabei werden wir gemeinsam auch in Zukunft den Erhalt eingehender physischer Medienwerke sicherstellen.“15 Handelt es sich bei dem Vorgang also nur um einen Sturm im Wasserglas? Wohlwollend könnte man urteilen, dass es nur ein Missverständnis eines fachfremden Staatsministers war, welches aufgrund der Reaktionen schnell ausgeräumt werden konnte. Man könnte es aber auch als einen – wie schon in anderen Kontexten praktizierten – Versuch interpretieren, auszutesten, wie weit die Exekutive bei den Eingriffen in den Kulturbereich gehen kann. Auch eine bewusste Diskursverschiebung aus taktischen Gründen erscheint denkbar: Es wird eine extreme Option (Streichung des Erweiterungsbaus und künftig rein digitale Sammlung der DNB) in den Raum gestellt, um nachher eine etwas weniger dramatische Veränderung leichter durchbringen zu können. Auch ist trotz der moderateren Töne die Frage, ob, wann und wie der Erweiterungsbau kommen wird, ja noch nicht gelöst. Und dies ist keineswegs das einzige Problem, mit dem die DNB zu kämpfen hat. Deren Personalressourcen, etwa für die Erschließung, sind inzwischen stark ausgedünnt, sodass der gesetzlich verankerte Auftrag immer schwerer zu erfüllen ist.

Überdies fügt sich das Geschehen nahtlos in einen größeren Kontext, worauf der VDB in seiner Stellungnahme hinweist: „Die Streichung notwendiger Infrastrukturmaßnahmen stellt (...) keine rein technische Frage dar, sondern eine Missachtung der gesetzlichen Pflichten und eine gefährdende Reduzierung des Kulturgutschutzes. Vor diesem Hintergrund erscheint die jüngste Entscheidung – nach der einseitigen Kürzung der Fördermittel für die Deutsche Digitale Bibliothek durch das BKM und der Ausklammerung des Sektors Kultur und Medien im KRITIS-Dachgesetz – als Teil einer kontinuierlichen Abwertung von Infrastruktur und kulturellem Erbe.“16 Man muss sich deshalb wirklich fragen, ob der Kulturstaatsminister den Begriff der „Kultur“ nicht deutlich enger fasst, als es dem Amt und der Kultur gut tut.

3. Die Bibliothek des Konservatismus und der GBV

Während das Geschehen um den geplanten Erweiterungsbau der DNB die Gelegenheit bot, das Handeln eines Vertreters der Exekutive zu betrachten, weist der zweite Vorfall auf die Rolle gezielter kulturpolitischer Kampagnen hin. In seinem Mittelpunkt steht die sogenannte Bibliothek des Konservatismus (BdK). Sie bezeichnet sich selbst als „eine Spezial- und Forschungsbibliothek, die das gesamte geistesgeschichtliche Spektrum des Konservatismus erschließt“ und „zugleich Denkfabrik und Ideenschmiede“ sei.17 Die BdK ist in unterschiedlichen Kontexten mit rechtskonservativen Strömungen und der Neuen Rechten in Verbindung gebracht worden. Beispielsweise war der Bibliotheksleiter Wolfgang Fenske – kein Bibliothekar, sondern Theologe – in jungen Jahren bei der Partei Die Republikaner aktiv und schrieb später u. a. für die Junge Freiheit.18

Im Frühsommer 2025 kündigte die Verbundzentrale des GBV (VZG) fristgerecht zum Jahresende einen privatrechtlichen Dienstleistungsvertrag mit der BdK. Auf der Basis dieses Vertrags hatte die BdK den Hosting-Service der VZG für ein lokales Bibliotheksmanagementsystem genutzt und einen Teil ihrer Bestände im Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) katalogisiert, sodass diese im Verbundkatalog K10plus nachgewiesen waren. Dass ein Dienstleistungsvertrag ordnungsgemäß gekündigt wird, ist zunächst ein nicht ungewöhnlicher Vorgang; ebenso ist es rechtlich nicht nötig, eine solche Kündigung zu begründen.

Kaum war der Vorgang im November 2025 bekannt geworden, wurde er umgehend von verschiedenen Medien skandalisiert. Ein zentrales Element dabei war die Überhöhung des Vorgangs unter Verwendung typischer Kampfbegriffe. Beispielsweise sprach die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) von einem „Angriff“ auf die „Grundpfeiler der freien Wissensgesellschaft“.19 In der Welt am Sonntag hieß es, die BdK sei „aus dem Bibliotheksverbund hinausgesäubert worden“.20

Als zweites Element wurden die Folgen der Vertragskündigung für die BdK hochgespielt und dramatisiert. Die NZZ titelte etwa auf der ersten Seite, die BdK sei „in ihrer Existenz bedroht“21; weiter hinten im Blatt hieß es, der Bestand sei künftig „von der öffentlichen Wahrnehmung weitgehend abgeschnitten“, die „Werke konservativer Vordenker und Theoretiker sowie rechter Autoren (...) kaum noch auffindbar“ und die BdK damit „im toten Winkel“.22 Diese Argumentation ist aus verschiedenen Gründen unsinnig: Zum einen kann der Betrieb der BdK vor Ort völlig ungestört weiterlaufen. Auch hat die BdK zum Vertragsende einen Datenabzug mit ihrem Bestand erhalten, mit dem jederzeit ein eigener Katalog befüllt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann (ohnehin war nur ein gutes Drittel des Bestands im Verbund erfasst). Zum anderen handelt es sich bei den betroffenen Werken in der Regel nicht um besonders seltene Titel. Ein großer Teil davon befindet sich auch im Besitz anderer Bibliotheken im Verbund und ist folglich weiterhin über den K10plus nachgewiesen (was übrigens auch den Vorwurf einer „Säuberung“ ad absurdum führt). Dazu kommt die umfassende Sammeltätigkeit der DNB und der regionalen Pflichtexemplarbibliotheken.23

Als drittes Element kam ein Verschwörungsnarrativ hinzu, demzufolge die Vertragskündigung aus politischen Gründen erfolgt sei. Ulf Poschardt schrieb etwa in der Welt, die BdK solle „von den Bibliotheksverbänden, allesamt im aktivistischen Kampfmodus verstrickt, kaputt gemacht werden“.24 In der NZZ wurde ein Zusammenhang mit dem Leitungswechsel bei der VZG hergestellt: „Die Vermutung liegt nahe, dass es dafür politische Beweggründe gibt. Jahrelang lief die Zusammenarbeit (...) offensichtlich reibungslos. Doch dann kündigte die neu ernannte Direktorin der Bibliothek nur wenige Monate nach ihrem Amtsantritt.“25

Während die BdK den Rechtsweg suchte, um sich in den Verbund zurück zu klagen, wurde das Geschehen von weiteren Akteur*innen des rechten Spektrums in vielfacher Weise instrumentalisiert: „In mehr als 50 Artikeln bei Medien wie Tichys Einblick, Apollo News, Nius und Russia Today (RT) wurden dem GBV in den letzten Monaten ‚Cancel Culture‘ und ‚Zensur‘ gegen die Bibliothek des Konservatismus vorgeworfen. Die Wochenzeitung Junge Freiheit veröffentlichte ein Video zum Thema mit dem Titel ‚Digitale Bücherverbrennung‘. Auch die AfD versuchte, den Rechtsstreit politisch zu instrumentalisieren. Die Partei stellte parlamentarische Anfragen zur Causa in vier Landtagen und im Bundestag.“26 Dies wurde in der Zeit online vom 8. Mai 2026 berichtet.

Auch in der Bibliothekswelt wurde der Vorgang intensiv und durchaus kontrovers diskutiert, u. a. in einem längeren Thread auf Bibcourse.27 Hier kamen als zusätzliche Aspekte die Fragen auf, ob die BdK fair behandelt worden sei und ob bei auftretenden Problemen nicht eine mildere Maßnahme als die Kündigung möglich gewesen wäre.

Erst im Mai 2026 wurden die Gründe bekannt, die zur Vertragskündigung geführt hatten – zunächst durch einen Artikel in der Zeit online anlässlich der Abweisung der Klage durch das Landgericht Göttingen. Wie die Zeit schreibt, hätten Mitarbeitende der BdK im Verbundkatalog „143 Löschungen und Datenmanipulationen vorgenommen – teilweise an Werken, die gar nicht aus ihrem eigenen Bestand stammen. (...) Mal machten BdK-Bedienstete aus der Spiegel-Journalistin Lisa Duhm eine ‚Lisa Dumm‘. (...) Bei anderen Werken löschten die rechten Bibliothekare Schlagwörter, die Bücher waren damit schwerer auffindbar. Oder sie fügten stark wertende rechte Kampfbegriffe und Verschwörungserzählungen wie ‚Gender-Gaga‘, ‚Verdummung‘, ‚Klimaschwindel‘ oder ‚Bevölkerungsaustausch‘ als Schlagworte (sic!) hinzu. Bei bisher neutralen Einträgen ergänzten BdK-Mitarbeitende zudem politische Kommentare, wie beispielsweise bei einem Aufsatz des Correctiv-Chefredakteurs Justus von Daniels über die Nachwirkungen seiner Recherche zum ‚rechten Geheimtreffen in Potsdam‘ in den Frankfurter Heften. Den Zeitschriftenbeitrag ergänzten sie mit den Schlagworten ‚Verschwörungstheorie‘, ‚Falschmeldung‘, ‚Propaganda‘ oder ‚Zeitungsente‘ und einer Verlinkung zum Thema auf den rechten Blog Tichys Einblick. Ein Bildband der renommierten Fotografin Regina Schmeken über die Tatorte des NSU-Terrors wurde in der Inhaltsangabe mit Zweifeln an den rechtsextremen Tätern kommentiert.“28

Wenige Tage nach dem Zeit-Artikel veröffentlichte die VZG eine FAQ zu dem Vorgang auf ihrer Website, die diese Darstellung bestätigt. Im Frühjahr 2025 sei aufgefallen, dass die BdK „für Datenmanipulationen im Verbundkatalog verantwortlich“ sei, die „bewusst, systematisch und in erheblichem Umfang vorgenommen wurden“.29 Es habe sich um „unzulässige Löschungen von qualifizierenden Katalogeinträgen, die Hinzufügung tendenziöser und wertender Schlagwörter, die Manipulation von Verlagstexten sowie unsachgemäße Kommentare“ gehandelt.

Die Anzahl der nicht legitimen Eingriffe durch die BdK geht dabei weit über die in der Zeit genannten Fälle hinaus. Laut Auskunft des GBV wurden – trotz vorherigem Hinweis durch die Zentralredaktion auf den Regelverstoß über das im K10plus übliche Mailbox-Verfahren – allein im April 2025 (und damit vor dem Beschluss der Verbundleitung zur Kündigung) in 143 Fällen Beziehungskennzeichnungen für verknüpfte Personen gelöscht (weil man sich wohl an der gegenderten Form störte). Bis zum Dezember 2025 war diese Zahl auf 778 unzulässige Löschungen angestiegen. Dies war aber nur einer unter verschiedenen Typen von Verstößen, die im Schriftsatz gegenüber den Gerichten nachgewiesen wurden. Besonders schwerwiegend sind die Manipulationen bei der inhaltlichen Erschließung, u. a. durch das Hinzufügen von Pseudo-Schlagwörtern wie „Klimaschwindel“, „Ausländerproblem“, „Umvolkung“, „Gender-Ideologie“, „Fake-News“, „Zeitungsente“, „Verdummung“ oder „Hetze“. Dies ist nicht nur ein Verstoß auf technischer Ebene: In den Schlagwortfeldern dürfen nur Verknüpfungen zu Begriffen aus der GND angelegt werden; deren Form wird durch das Regelwerk bestimmt und durch redaktionelle Kontrolle abgesichert. Viel schlimmer ist die gravierende Verletzung des Prinzips, dass die bibliothekarische Erschließung neutral zu erfolgen hat und nicht gemäß der eigenen Weltanschauung.

Natürlich kommen in der Praxis der kooperativen Katalogisierung in einem Verbund immer wieder Katalogisierungsfehler vor; auch gibt es gelegentlich Meinungsverschiedenheiten zwischen Erschließenden. Die bewussten Manipulationen durch die BdK aus Gründen der eigenen Weltanschauung befinden sich jedoch auf einer ganz anderen Ebene. Damit hatte die BdK massiv gegen bibliothekarische Prinzipien und Standards verstoßen und, wie die VZG zu Recht schreibt, „einen bestehenden Grundkonsens aufgekündigt“.30

Unter diesen Umständen ist es nicht nur verständlich, dass der Vertrag gekündigt wurde – dies erscheint vielmehr als die einzig mögliche Konsequenz. Denn das Prinzip eines Verbundkatalogs bringt es mit sich, dass von einer Datenmanipulation alle besitzenden Bibliotheken und deren Nutzer*innen betroffen sind. Dass die BdK nach diesem gravierenden Missbrauch weiterhin schreibenden Zugriff auf die Katalogisate gehabt hätte, wäre den anderen Verbundbibliotheken nicht zuzumuten gewesen. Die Verbundleitung hat dabei noch die mildere Variante gewählt und den Vertrag nicht fristlos, sondern ordentlich und mit mehreren Monaten Vorlauf gekündigt. Verständlich ist auch, dass während des laufenden Rechtsstreits die Gründe für die Kündigung der Öffentlichkeit nicht kommuniziert wurden.

Wie gezeigt wurde, haben sich die Vorwürfe gegen den Verbund als unbegründet erwiesen. Personal der BdK, die in der Kampagne gegen den GBV als Opfer dargestellt wurde, war selbst Täter und tat genau das, was der Gegenseite vorgeworfen wurde: Aus ideologischen Gründen und mit manipulativen Methoden hat die BdK der wissenschaftlichen Infrastruktur – in diesem Fall dem Metadatenbestand im K10plus – erheblichen Schaden zugefügt.

Der Vorgang zeigt, wie leicht bibliothekarische Institutionen zum Ziel einer Kampagne und Zielscheibe unberechtigter Kritik werden können und wie schwierig es ist, sich dagegen zu wehren. Von den die Kampagne treibenden Medien ist keine sachgerechte Berichterstattung über die nun offen gelegten Hintergründe zu erwarten. Man kann nur hoffen, dass diese trotzdem einer möglichst breiten Öffentlichkeit bekannt werden und sich die aufgezeigten Narrative nicht weiter verfestigen.

4. Versuch eines Fazits

Die zwei betrachteten Vorgänge sind durchaus unterschiedlich gelagert, doch machen beide deutlich, dass das deutsche Bibliothekswesen kein geschützter, politisch und weltanschaulich neutraler Raum ist. Auch bibliothekarische Institutionen und Aktivitäten können Gegenstand von Einflussnahmen, Manipulationen und Instrumentalisierungen werden. Und manche Akteur*innen sind bei den Methoden, mit denen sie ihre Zwecke erreichen wollen, nicht gerade zimperlich.

Die Existenz funktionierender und qualitätvoller Infrastrukturen, Kooperationen, Daten, Standards und Workflows, mit denen Bibliotheken ihre vielfältigen Aufgaben – u. a. für die Informationsfreiheit in der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft und für die Bewahrung von Kulturgut – wahrnehmen, darf deshalb nicht einfach als selbstverständlich betrachtet werden. Vielmehr gilt es, diese als ebenso wertvolle wie fragile Güter zu begreifen und sie auf Grundlage der Werte des Grundgesetzes und des beruflichen Ethos gegen Angriffe aller Art zu schützen.

Anmerkungen

1DNB: Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek soll nicht realisiert werden, Pressemitteilung vom 12.03.2026, https://www.dnb.de/DE/Ueber-uns/Presse/AktuellePM/20260312FinanzierungEB5.html, Stand: 15.05.2026.
2 Ebd.
3Weimer wegen gestoppten Bibliotheksbaus in Kritik, Süddeutsche Zeitung online, 15.03.2026, https://www.sueddeutsche.de/kultur/kulturstaatsminister-weimer-wegen-gestoppten-bibliotheksbaus-in-kritik-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260313-930-812401, Stand: 15.05.2026.
4Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien: Zu den aktuellen Meldungen über den Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek, Pressemitteilung vom 18.03.2026, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/zu-den-aktuellen-meldungen-ueber-den-erweiterungsbau-der-deutschen-nationalbibliothek-2412614, Stand: 15.05.2026.
5Ein erheblicher Teil der zu sammelnden Publikationen erscheint auch heute noch nur gedruckt. Alle diese Publikationen nach dem Eingang zu scannen, wäre urheberrechtlich problematisch und mit einem gewaltigen Kostenaufwand verbunden, zumal eine sorgfältige Qualitätssicherung nötig wäre. Vgl. dazu auch Knoche, Michael: O sancta simplicitas! Kultur-Staatsminister Wolfram Weimer demontiert die Deutsche Nationalbibliothek, Aus der Forschungsbibliothek Krekelborn, 16.03.2026, aktualisiert 17.03.2026, https://biblio.hypotheses.org/13610#identifier_1_13610, Stand: 15.05.2026.
6DNB: Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek soll nicht realisiert werden.
7Eine Umstellung von zwei gedruckten Pflichtexemplaren auf nur noch eins würde übrigens auch bei der DNB nur zu einer relativ geringen Verminderung des Ressourceneinsatzes führen, da jedes Werk ohnehin nur an einem Standort erschlossen wird; der Aufwand für die Erschließung bliebe also gleich. Demgegenüber würden bei einem Verzicht auf die Doppelsammlung entweder Kosten für zusätzliche Transporte zwischen den Standorten oder für zusätzliche Digitalisierungen anfallen, wenn ein*e Nutzer*in ein Buch einsehen möchte, das nur am anderen Standort gelagert wird. Darüber hinaus schafft die bewusste Redundanz eine erhöhte Sicherheit für die Bewahrung des Kulturguts auch im Fall des möglichen Verlusts eines Exemplars.
8Vgl. Walger, Nadine: 2 x 10⁷ = 20 Millionen digitale Medienwerke, Blog der DNB, 10.02.2026, https://blog.dnb.de/2-x-10%E2%81%B7-20-millionen-digitale-medienwerke/, Stand: 15.05.2026.
9Für einen aktuellen Überblick vgl. Mödden, Elisabeth: Einsatz von KI in der Praxis einer Bibliothek (Präsentationsfolien), Vortrag gehalten am 12.04.2026 bei der Tagung „Wissenschaftliches Publizieren im Wandel 2026“, https://www.boersenverein.de/interessengruppen/ig-wissenschaftliche-bibliotheken/wissenschaftliches-publizieren-in-wandel-2026-ein-rueckblick/, Stand: 15.05.2026.
10Vgl. BID: Stellungnahme des BID und seiner Mitgliedsverbände zu den Kürzungen der Finanzierung der Deutschen Digitalen Bibliothek, 03.02.2026, https://bideutschland.de/stellungnahme-des-bid-zur-foerderung-der-deutschen-digitalen-bibliothek/, Stand: 15.05.2026.
11Weimer stoppt Erweiterungsbau der Nationalbibliothek – Kritik vom Börsenverein, Börsenblatt News, 13.06.2026, https://www.boersenblatt.net/news/boersenverein/weimer-stoppt-erweiterungsbau-der-nationalbibliothek-kritik-vom-boersenverein-415501, Stand: 15.05.2026.
12VDB: Stellungnahme DNB-Ergänzungsneubau, VDB News, 16.03.2026, https://www.vdb-online.org/stellungnahme-dnb-ergaenzungsneubau/, Stand: 15.05.2026.
13Weimer stoppt Erweiterungsbau der Nationalbibliothek – Kritik vom Börsenverein.
14Knoche: O sancta simplicitas!
15BKM: Zu den aktuellen Meldungen über den Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek.
16VDB: Stellungnahme DNB-Ergänzungsneubau.
17Zitate von der Homepage, https://www.bdk-berlin.org/, Stand: 15.05.2026.
18Vgl. Elsner, Isabel: Die Bibliothek des Konservatismus. Ein konservativ bis extrem rechter „Salon“ als wissenschaftliche Spezialbibliothek und Mitglied im Deutschen Bibliotheksverband. Bachelorarbeit an der TH Köln, 2022, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:79pbc-opus-19192, S. 37.
19Freidel, Morton: Wenn Bücher gefährlich werden. Eine konservative Bibliothek in Berlin soll per Januar aus einem staatlichen Verbund ausgeschlossen werden, in: NZZ International, 22.11.2025, S. 7.
20Martenstein, Harald: Mit der Brandmauer gibt es keine Demokratie, in: Welt am Sonntag, 30.11.2025, S. 4.
21Sander, Len: Die Bibliothek des Konservatismus ist in ihrer Existenz bedroht, in: NZZ International, 22.11.2025, S. 1.
22Freidel: Wenn Bücher gefährlich werden.
23Vgl. FAQ zum Rechtsstreit der Bibliothek des Konservatismus gegen den GBV, https://www.gbv.de/informationen/bibliotheken/verbundbibliotheken/faq-zum-rechtsstreit-der-bibliothek-des-konservatismus-gegen-den-gbv, Stand: 15.05.2026.
24Poschardt, Ulf: Der Kulturkampf fängt gerade erst an, in: Welt, 25.11.2025, S. 7.
25Freidel: Wenn Bücher gefährlich werden.
26Fuchs, Christian: Ein Fall von Vandalismus, Zeit online, 08.05.2026, https://www.zeit.de/feuilleton/2026-05/rechter-think-tank-bibliothek-des-konservatismus-urteil, Stand: 15.05.2026. Für eine bessere Lesbarkeit wurden die im Zitat genannten Titel von Publikationen kursiv gesetzt. Den Gang der Kampagne hat Fuchs auch in einem Thread auf Bluesky vom 08.05.2026 nachgezeichnet: https://bsky.app/profile/christian-fuchs.bsky.social/post/3mldcnvbhus2i, Stand: 15.05.2026.
27Gemeinsamer Bibliotheksverbund will die Bibliothek des Konservatismus ausschließen. Bestände sollen aus dem Verbund entfernt werden, Bibcourse, https://bibcourse.eu/t/gemeinsamer-bibliotheksverbund-will-die-bibliothek-des-konservatismus-ausschliessen-bestaende-sollen-aus-dem-verbund-entfernt-werden/899, Stand: 15.05.2026.
28Fuchs: Ein Fall von Vandalismus. Für eine bessere Lesbarkeit wurden die im Zitat genannten Titel von Publikationen kursiv gesetzt.
29FAQ zum Rechtsstreit der Bibliothek des Konservatismus gegen den GBV.
30Ebd. Vgl. dazu auch: Kooperative Erschließung im GBV. Qualitätsstandards zur Sicherung der Datenintegrität, 05.05.2026, https://www.gbv.de/informationen/bibliotheken/verbundbibliotheken/gbv_kooperativeerschliessungimgbv.pdf, Stand: 15.05.2026.

Heidrun Wiesenmüller, Hochschule der Medien, Stuttgart, https://orcid.org/0000-0002-9817-5292

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