Am 27. Februar 2026 – nur wenige Wochen nach seinem beruflichen Wegbegleiter Werner Grebe (1935–2026) – starb Rudolf Jung. Mehrere Generationen von Bibliothekar*innen haben ihn kennengelernt: Über viele Jahre war Jung Dozent am Bibliothekar-Lehrinstitut (BLI) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) in Köln (1971–1981), dann erster Rektor (1982–1986) der aus dem BLI hervorgegangenen Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen (FHBD) und Professor an der Fachhochschule Köln (FH Köln). Zeitweilig war er dabei Leiter des Prüfungsausschusses für den höheren Dienst an Bibliotheken1 an der FHBD und an der FH Köln. 2003 wurde er pensioniert.

Nach dem Studium der Fächer Germanistik, Geschichte und Römische Provinzial-Archäologie2 in Frankfurt am Main begann Jung ab 1967 an der Pfälzischen Landesbibliothek in Speyer die Ausbildung als Bibliotheksreferendar, die er im September 1969 am BLI abschloss.3 Direkt im Anschluss nahm er im WS 1969/70 einen Lehrauftrag am BLI wahr, wechselte aber zunächst zur damaligen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (heute: Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer), deren Bibliothek er bis März 1971 leitete.
Zum April 1971 begann Rudolf Jung als festangestellter Dozent am BLI, an dem er im November 1971 zum Bibliotheksrat und wenige Jahre später zum Bibliotheksdirektor ernannt wurde. Mit der Überführung des BLI in die FHBD wurde er 1982 zum Professor ernannt. Seine Lehrgebiete waren zuletzt Formalkatalogisierung, Fachbibliografie Geisteswissenschaften sowie Buch- und Medienkunde. Viele seiner Publikationen galten Fragen der Katalogisierung, nicht selten mit Bezug zu den didaktischen Konsequenzen bei der Vermittlung des Themas. Denn insbesondere mit der Ablösung der „Preußischen Instruktionen“ durch die „Regeln für die Alphabetische Katalogisierung“ (RAK) ab 1977 war dies eine zentrale Herausforderung in der Lehre wie in der Praxis für Bibliothekar*innen und Bibliotheken in Deutschland geworden. Viele dieser Beiträge erfuhren eine überaus positive Resonanz in der Fachwelt. Jung engagierte sich auch regional und überregional im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen, deren Inhalte z. T. auch veröffentlicht wurden. In vielen weiteren Publikationen widmete er sich – auch nach seiner Pensionierung – bibliothekshistorischen Fragestellungen. Daneben war er Autor und Herausgeber zahlreicher Bibliografien und Autor einer Vielzahl von Rezensionen von Fachbüchern.
In seiner Zeit als Rektor der FHBD waren Jung und sein Prorektor Jürgen Hönscheid zusammen mit dem Senat der FHBD in großem Maße mit der Konzeption und Verabschiedung von Ordnungen und Regularien befasst, mit denen der Hochschul- und Lehrbetrieb rechtlich abgesichert wurde. Es wurden Studien- und Prüfungsordnungen für den Studiengang Öffentliches Bibliothekswesen sowie für die verwaltungsinternen Ausbildungsgänge des mittleren, des gehobenen sowie des höheren Dienstes an Bibliotheken und nicht zuletzt auch des gehobenen Dienstes an Wissenschaftlichen Dokumentationsstellen erarbeitet und in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium verabschiedet. Für eine kleine Fachhochschule mit einem überschaubaren Kollegium und wenigen Verwaltungsmitarbeiter*innen war dies eine gewaltige Herausforderung, zumal parallel auch die Verbindung zu anderen Hochschulen, den einschlägigen Verbandsgremien und in die berufliche Praxis zu leisten war. In die neuen Studienordnungen flossen zudem die fachlichen Veränderungen ein, die sich in den 1980er-Jahren insbesondere im sog. ADV-Bereich zeigten. Die „Allgemeine Datenverarbeitung“ und ihre Auswirkungen auf bibliothekarische Arbeitsprozesse vor allem bei der Informationsbeschaffung beeinflussten nicht nur die curricularen Konzepte, sondern erforderten auch eine neue, in den ursprünglichen Etatansätzen für die FHBD nicht vorgesehene technische Infrastruktur. Speziell zu Buche schlugen dabei die damals noch horrenden Telekommunikations- und Nutzungskosten für Online-Datenbanken. Deren Finanzierung konnten Jung und seine Kolleg*innen durch die Wahrnehmung von diversen Sonderprogrammen ermöglichen – was naheliegenderweise mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden war.4
Nach den Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten, die für die Ausbildung von Bibliothekar*innen über viele Jahrzehnte bestand, war nicht nur für Jung die Etablierung der bibliothekarischen Ausbildungsgänge durch das BLI und die FHBD ein wichtiges Anliegen. Entsprechend viel Aufwand investierte er in deren formale Absicherung und die damit verbundene Institutionalisierung. So war er von 1981 bis 1986 auch Mitglied der Ausbildungskommission des damaligen Vereins Deutscher Bibliothekare (VDB) sowie 1984 bis 1985 Vorsitzender der Sektion 7 des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv).
Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass er den späteren hochschulrechtlichen und curricularen Überlegungen insbesondere in den 1990er-Jahren an der FHBD bzw. FH Köln sehr kritisch gegenüberstand. Die u. a. vom damaligen Ministerium für Wissenschaft und Forschung initiierten Bemühungen um eine Überführung der verwaltungsinternen Ausbildungsgänge in NRW in Studiengänge an der FHBD bzw. FH Köln fanden nicht seine Zustimmung.5 Neben dem Verlust der institutionellen Selbstständigkeit sah er insbesondere jene Bemühungen kritisch, die verwaltungsinterne Ausbildung für den höheren Bibliotheksdienst in ein freies, damit aber auch von den Studierenden zu finanzierendes Masterstudium „Bibliotheks- und Informationswissenschaft“ zu überführen. Ein Aspekt dabei dürfte auch die Befürchtung gewesen sein, dass die im Rahmen der verwaltungsinternen Ausbildung z. T. bestehenden Einwirkungsmöglichkeiten auf die Referendar*innen verloren gehen könnten. Ihnen und ihrer beruflichen Perspektive gegenüber fühlte er sich als Dozent und zuletzt in den Jahren 1999 bis 2002 auch als Studiengangsleiter nicht nur fachlich, sondern auch menschlich verpflichtet6 – was sich auch über seine Pensionierung hinaus in den Korrespondenzen mit ehemaligen Referendar*innen zeigt. In den in seinem Nachlass befindlichen Schreiben beantwortete er fachliche Fragen ausführlich und stellte seine Erfahrung stets kooperativ zur Verfügung.
Wie kein anderer hat Rudolf Jung sich auch um die Dokumentation der Entwicklungslinien bibliothekarischer Qualifikationsangebote verdient gemacht. Sein Fokus lag dabei auf den Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen, er bezog aber immer auch die organisatorisch wie bibliothekspolitisch relevanten Beziehungen zu anderen deutschen Standorten bibliothekarischer Ausbildung bzw. den fachlich einschlägigen Hochschulen und deren Spezifika mit ein. Formvollendet im persönlichen Auftreten pflegte er vielfältige Kontakte zu deren Akteur*innen, die ihm immer wieder bereitwillig Auskunft zu Fragen gaben. So entwickelte er sich mit seinen Publikationen zum profunden Chronisten insbesondere der Entwicklungen in NRW und der dortigen bibliothekarischen Ausbildungsangebote, aber auch darüber hinaus. Beispielhaft genannt seien hier die 1975 unter dem Titel „Bibliothekarische Ausbildung in Theorie und Praxis“ veröffentlichten Beiträge von Kolleg*innen des BLI anlässlich dessen 25-jährigen Bestehens im Februar 1974.7 Darin formulierten sie ihre Erfahrungen und stellten weiterführende Überlegungen zu ihrem jeweiligen Lehrgebiet oder Verantwortungsbereich an. Mit dieser Publikation, die mit einem umfangreichen Anhang zu beteiligten Personen, ihren Publikationen sowie Berichten über das BLI nicht zuletzt auch Zusammengehörigkeit nach innen wie nach außen signalisierte, könnte Jung auch ein strategisches Ziel verfolgt haben: eine stabile Institutionalisierung bibliothekarischer Qualifizierungsangebote in NRW. Nachdem diese mit der Überführung des BLI in eine Fachhochschule, die FHBD, erreicht war, erinnerte Jung – zusammen mit der Leiterin der Bibliothek der FHBD, Ingeborg Konze – mit der Bibliografie „Sechzig Jahre bibliothekarische Ausbildung in Köln“8 „an die große, kohärente Geschichte der ‚Kölner Schule‘“, wie der damalige Rektor Engelbert Plassmann 1989 im Vorwort (S. VIII) schrieb. Auch vor diesem Hintergrund ist Jungs Skepsis und Enttäuschung über die 1995 erfolgte Eingliederung der FHBD in die FH Köln besser zu verstehen. Anders als so manche institutionell und soziologisch erklärbare Polemik aus dem fachlichen Umfeld gegen die geplanten Veränderungen war die von Rudolf Jung geäußerte Kritik im Rückblick betrachtet fair und sachlich, wenn auch hin und wieder mit einem sarkastischen Unterton. Im Kollegenkreis wurde Jung wegen seiner unbestrittenen Fachkompetenz und seines brillanten Gedächtnisses geschätzt, gleichzeitig aber auch von manchen wegen seiner Fähigkeit zu scharfer Kritik gefürchtet.
Im Ruhestand, in den er nach Ablauf des Wintersemesters 2002/03 eintrat, war er bis ins hohe Alter ein hochaktuell interessierter Leser, der seine ganze literarische Erfahrung mit Leidenschaft und Genuss in Diskussionen einbrachte. Zugleich blieb sein Interesse an allem Bibliothekarischen ungeschmälert. Das zeigt sich eindrucksvoll an seiner umfassenden Privatbibliothek, die – sorgfältig katalogisiert, sowohl digital als auch analog in Form eines Zettelkatalogs mit umfangreichen Nebeneintragungen – neben einem umfangreichen Bestand an Fachliteratur zum Buch- und Bibliothekswesen auch eine separate Abteilung mit belletristischen Büchern enthält, in denen Bibliotheken und Bibliothekar*innen eine gewisse Rolle spielen. Literaturschaffende mit bibliothekarischem Hintergrund lagen ihm besonders am Herzen.
Daneben pflegte Rudolf Jung mit einigen seiner beruflichen Wegbegleiter*innen weiterhin den persönlichen wie fachlichen Austausch und blieb ebenso an einigen Spezialgebieten der bibliothekarischen Praxis interessiert, etwa der formalen Erschließung von Musikalien oder Landkarten. Betrat man mit ihm eine Buchhandlung oder ein Antiquariat und fand dort beispielsweise ein ungewöhnliches Notenblatt, stellte sich sogleich die Frage, wie dieses zu katalogisieren sei – und man bekam bei geneigter Nachfrage an diesem Exempel sogleich die Unterschiede der verschiedenen bibliothekarischen Regelwerke erläutert. Mit anderen Worten: Rudolf Jung verstand sich bis an sein Lebensende stets als Bibliothekar.