Der vorliegende Beitrag widmet sich der Entstehung, Entwicklung und Ausgestaltung der Kooperation zwischen dem Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung (FID intRecht) und dem Fachinformationsdienst Kriminologie. Den Ausführungen zur Genese der Zusammenarbeit und zu den konkreten Kooperationsfeldern ist jeweils eine knappe Darstellung der beiden Fachinformationsdienste vorangestellt, die deren institutionellen Hintergrund, fachliches Profil und zentrale Arbeitsfelder skizziert. Auf dieser Grundlage wird gezeigt, wie sich über einen längeren Zeitraum hinweg eine arbeitsteilige, komplementäre Zusammenarbeit etabliert hat, die sowohl gemeinsame Entwicklungsfelder als auch inhaltliche Abgrenzungen umfasst und die Informationsversorgung an den Schnittstellen von Rechtswissenschaft und Kriminologie nachhaltig unterstützt.
Die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz verfügt über eine der größten und differenziertesten Sammlungen juristischer Materialien im deutschsprachigen Raum. Das rechtswissenschaftliche Bestandssegment umfasst gegenwärtig mehr als 1,3 Millionen Bände an Monographien, Zeitschriften, Gesetzesblätter und Entscheidungssammlungen, darunter etwa 230 000 Bände historischer Druckschriften, die zu wissenschaftlichen Studien der Rechtsgeschichte unverzichtbar sind. Die Sammlung deckt sowohl nationale als auch internationale Rechtsliteratur ab und bedient alle Medientypen mit der zunehmenden Bevorzugung digitaler Ressourcen. Von 1975 bis 2013 verantwortete die Staatsbibliothek das Sondersammelgebiet (SSG) Recht1 nach dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Sondersammelgebietsplan. Das SSG Recht hatte den Auftrag, systematisch juristische Forschungsliteratur mit dem besonderen Schwerpunkt auf ausländischem und internationalem Recht zu erwerben. Im Sondersammelgebiet sollte – idealerweise mit einem Exemplar jedes relevanten Titels – ein umfassendes Reservoir juristischer Literatur aufgebaut werden, das die überregionale Versorgung mit rechtswissenschaftlicher Literatur sicherstellt.
Im Zuge der wachsenden Bedeutung digitaler Informationsquellen begann das SSG Recht in den 2000er Jahren mit dem Aufbau der ViFa Recht (Virtuelle Fachbibliothek Recht). Das Portal ging am 18. Januar 2005 online und verknüpfte erstmals Kataloge, Datenbanken und teilweise digitale Angebote auf einer gemeinsamen Oberfläche. Ziel war es, verstreute juristische Quellen systematisch, thematisch und geografisch übergreifend zugänglich zu machen und Forschenden einen komfortablen, ortsunabhängigen Zugang zu ermöglichen.2
Aufgrund des von der DFG eingeleiteten Strukturwandels des überregionalen Literaturversorgungssystems wurde das Sondersammelgebiet Recht am 1.1.2014 durch den Fachinformationsdienst (FID) für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung abgelöst.3 Damit wurde ein Transformationsprozess eingeleitet, der Teil einer breit angelegten Neuorientierung des DFG‑Fördermodells war, das sich weg von der rein quantitativen Sammlung hin zu nachfrageorientierten Dienstleistungen richtete, dabei stärker die Informationsbedarfe der wissenschaftlichen Gemeinschaft in den Mittelpunkt stellte und zugleich die Potenziale der Digitalisierung nutzte sollte.4 Seither etabliert der zunächst als <intR>² angetretene und nun unter intRecht firmierende FID forschungsnahe Services, die er eng mit der Fachcommunity abstimmt und an sie adressiert. So wird u. a. im Rahmen dieses Dienstes die Erwerbung und Lizenzierung juristischer Ressourcen nicht mehr ausschließlich als allgemeiner Sammelauftrag verstanden, sondern als selektiver, forschungsorientierter Prozess. Inhaltlich fokussierte sich der FID nunmehr auf internationales Recht, Rechtsvergleichung und interdisziplinäre Fragestellungen zum Recht sowie die Grundlagenfächer. Er orientierte sich dabei insbesondere an den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu den „Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland“.5
Methodisch verbindet der FID die traditionelle Bestandsversorgung mit einem stark erweiterten Portfolio digitaler Dienste: Über das Portal intRecht6 werden neben einem Discoverysystem auch ein Virtueller Lesesaal mit für die internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung ausgewählten, in Deutschland bislang kaum verfügbaren digitalen Informationsressourcen, ein Open‑Access‑Fachrepositorium (intRechtDok), ein Digitalisierung-On‑Demand‑Service für gemeinfreie Quellen sowie verschiedene News-Dienste angeboten. Diese Kombination aus physischen Beständen und digitalen Services trägt der aktuellen Forschungspraxis Rechnung und ermöglicht orts‑ und zeitunabhängigen Zugriff auf relevante Ressourcen. Zugleich bleibt der FID – mit dessen Verortung an der Staatsbibliothek zu Berlin – insgesamt eine zentrale überregionale Infrastruktur für die juristische Forschung, deren historisch gewachsene Bestände durch moderne digitale Instrumente ergänzt und erschlossen werden.
Die Kriminologie ist ein vergleichsweise junges Fach. 1962 wurde in Tübingen das erste empirisch forschende Institut für Kriminologie in Deutschland eingerichtet (nachdem 1959 bereits ein Lehrstuhl in Heidelberg entstanden war). Der damit verbundene Bedarf an kriminologisch relevanter, interdisziplinärer Literatur führte zum Aufbau einer entsprechenden Sammlung in Tübingen, die von Beginn an in enger Kooperation mit Heidelberg gepflegt wurde. KrimDok7 existiert seit 1969: zunächst als Karteikasten, ab den 1990er Jahren als elektronische Datenbank (zunächst auf CD-ROM)8 und mit der Verbreitung des Internets als frei zugängliche Online-Datenbank. Seit 2014 liegt sie in ihrer heutigen Form als VuFind-basierte Datenbank vor. Finanziell wurde die Kriminologie von 1969 bis 2011 von der DFG als Sammelschwerpunkt gefördert, ab 2011 als Sondersammelgebiet (SSG Kriminologie). Mit der erfolgreichen Transformation des SSG-Systems in das System der Fachinformationsdienste wird sowohl der Ausbau des physischen Spezialbestands als auch die Aktualisierung der KrimDok seit 2014 über FID-Mittel finanziert.9
Die primäre Zielgruppe des FID Kriminologie sind kriminologisch Forschende, wobei diese aufgrund der interdisziplinären Ausrichtung des Fachs schwer eindeutig zu bestimmen sind. Kriminologie untersucht mit sozialwissenschaftlichen Methoden das Phänomen „Kriminalität“ und fragt nach Ursachen, Verläufen und wirksamen Interventionen, nicht nach der Aufklärung einzelner Straftaten. Forschende kommen aus unterschiedlichen Disziplinen, insbesondere aus den Sozialwissenschaften, der Psychologie, der Erziehungswissenschaft und der Rechtswissenschaft; weitere Fächer sind themenbezogen beteiligt. In Deutschland ist die Kriminologie institutionell meist an die Rechtswissenschaft angebunden, während sie im anglo-amerikanischen Raum den Sozialwissenschaften zugeordnet ist. Dies wirkt sich auf Berufungspraktiken aus. Neben Universitäten spielen Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie außeruniversitäre Einrichtungen wie die KrimZ (Kriminologische Zentralstelle e.V.), das KFN (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.) oder das Deutsche Jugendinstitut eine wichtige Rolle. Hinzu kommen die kriminologischen Dienste der Länder, Forschungsabteilungen bei BKA (Bundeskriminalamt) und LKAs (Landeskriminalämter) sowie Akteure aus Prävention, Polizei, Sozialarbeit und Kriminalpolitik. Obwohl die Kriminologische Gesellschaft nur rund 550 Mitglieder zählt, ist der Nutzerkreis von KrimDok deutlich größer. Die Datenbank verzeichnet rund 15.000 Zugriffe pro Monat, überwiegend aus Deutschland, aber auch aus dem anglo-amerikanischen und spanischsprachigen Raum. Dies verweist auf eine intensive Nutzung durch Praktiker*innen und weitere Interessierte.
Ein zentraler Aufgabenbereich des FID ist der Bestandsaufbau mit Schwerpunkt auf Open-Access-Literatur. Dazu gehört ein kriminologisches Repositorium für „graue Literatur“ (etwa Berichte von Ministerien), die Auswertung von über 230 Zeitschriften auf Aufsatzebene, ein Zweitveröffentlichungsservice sowie die Einbindung externer Open Access-Aggregatoren und anderer Datenbanken. Ergänzend werden relevante Materialien wie zentrale Schaubilder aus nicht mehr fortgeführten PKS-Berichten (Polizeiliche Kriminalstatistik) aufbereitet und offen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bietet KrimDok Informationen zu Forschung, Veranstaltungen und Stellenausschreibungen, unterstützt das Forschungsdatenmanagement durch Kooperationen, Leitlinien und Workshops und intensiviert kontinuierlich die nationale und internationale Vernetzung sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Fachs.
Die Zusammenarbeit zwischen den heute als Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung (FID intRecht) und Fachinformationsdienst Kriminologie bekannten Einrichtungen hat eine lange Vorgeschichte, die bis in die frühen 2000er Jahre zurückreicht. Erste Kontakte ergaben sich über das Sondersammelgebiet Recht mit der Universitätsbibliothek Tübingen, deren Fachbereich Rechtswissenschaft und schließlich zum damaligen Sondersammelgebiet Kriminologie. Daraus entwickelte sich ein regelmäßiger fachlicher Austausch.
Beide FID gehörten 2013 zur ersten Kohorte, die in jenem Jahr einen Antrag im Rahmen des DFG-Förderprogramms „Fachinformationsdienste für die Wissenschaft“ stellten. Sie sind zudem im selben DFG-Fachkollegium vertreten10, was den fachlichen Dialog weiter intensivierte. Im Jahr 2014 nahmen beide Fachinformationsdienste ihre operative Arbeit auf.11 Bereits kurz darauf, am 18. und 19. März 2015, fand das „Kolloquium Kriminologische Fachinformation“ statt, an dem der damalige FID <intR>² (heute FID intRecht) mit einem Vortrag teilnahm. In diesem Zusammenhang erfolgten die ersten konkreten Absprachen zu einer formellen Kooperation. Die daraus resultierende Kooperationsvereinbarung vom April 2016 legte die Grundlage für eine enge Zusammenarbeit mit klarer inhaltlicher Arbeitsteilung. Diese umfasste eine Partnerschaft in Erwerbungsfragen, auf Portalebene, die gemeinsame Vernetzung im Bereich Open Access sowie die abgestimmte Nutzung lizenzpflichtiger digitaler Inhalte.
Im Jahr 2020 initiierte der FID intRecht – auf Anregung eines Gutachterhinweises – die Sondierung einer möglichen Fusion beider FID. Der Beirat des FID Kriminologie sprach sich jedoch gegen eine Zusammenführung aus, da die inhaltlichen Profile beider Dienste nicht hinreichend kompatibel seien. Stattdessen wurde die Zusammenarbeit auf der Ebene der Erwerbungspolitik weiter präzisiert, wonach sich der FID Kriminologie auf kriminologische sowie kriminologisch relevante Aspekte aus den Bezugswissenschaften bezieht und rein rechtliche Abhandlungen in die Zuständigkeit des FID intRecht fallen, sofern sie dessen Profil entsprechen.
Parallel dazu engagieren sich beide FID in der Netzwerkbildung über REWISO+12, einem Zusammenschluss rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlich ausgerichteter Fachinformationsdienste. Auf Initiative des FID intRecht zur Netzwerkgründung fand im November 2021 ein erstes Vorbereitungstreffen mit dem FID Kriminologie, dem FID Politikwissenschaft und der ZBW statt. Dabei wurde unter anderem beschlossen, das Netzwerk um den FID Soziologie und den FID Geschichte als assoziierte Mitglieder zu erweitern. Der offizielle Gründungsworkshop folgte im Mai 2022. Das Netzwerk REWISO+ basiert auf einem gemeinsamen Leitbild, klaren Kommunikationsstrukturen und einer kontinuierlichen Zusammenarbeit. Seither fanden neun weitere Arbeitstreffen statt und das Netzwerk konnte zusätzliche Mitglieder gewinnen.
Ein zentrales Kooperationsfeld des FID intRecht und des FID Kriminologie liegt im Bereich des Bestandsaufbaus. Die Erwerbungsprofile der beiden FID13 wurden aufeinander abgestimmt, um doppelte Anschaffungen zu vermeiden. Außerdem melden sich die beiden FID im Rahmen des Erwerbungsprozesses gegenseitig Titel, die nicht in die eigene Sammlung aufgenommen werden, jedoch für den jeweils anderen FID von Interesse bzw. relevant sein könnten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kooperation liegt in der gemeinsamen Lizenzierung von digitalen Ressourcen. So wurden, in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum für Lizenzierung (KfL)14, im Jahr 2023 Lizenzverhandlungen zur gemeinsamen Nutzung der Schriftenreihe „Strafrecht und Kriminologie“15 von Duncker & Humblot geführt und im Rahmen der Fortsetzungsanträge beider FID als Community-Lizenz beantragt. Die Bewilligung und Freischaltung für beide Fachinformationsdienste erfolgte im Jahr 2024. Seitdem sind insgesamt zwanzig Bände für die jeweiligen Fachcommunities dauerhaft nutzbar. Zwei bis dato elektronisch nicht vorhanden gewesene Bände wurden erstmalig für die gemeinsame FID-Lizenz digitalisiert. Auch im Rahmen der jeweiligen Antragstellung für die FIDplus-Förderlinie16 wird erneut eine gemeinsame Lizenz verhandelt.
Ein zentrales Element der aktuellen Zusammenarbeit bildet die Nutzung der OJS-Infrastruktur (Open Journal Systems)17 der Universitätsbibliothek Tübingen durch den FID intrecht18. Im Rahmen einer neuen Kooperationsvereinbarung vom März 2023 stellt die UB Tübingen dem FID intRecht eine technische Infrastruktur zur Verwaltung und Veröffentlichung von rechtswissenschaftlichen Fachzeitschriften im Open Access zur Verfügung. Das Kooperationspaket umfasst unter anderem die Bereitstellung einer eigenen Domain, flexible Gestaltungsmöglichkeiten der Zeitschriftenwebseiten, die Anbindung an eine DOI-Vergabestruktur sowie die Einrichtung redaktioneller Workflows mit verschiedenen Rollen- und Rechtekonfigurationen. Der FID intRecht wurde hierbei mit Herausgeber*innenrechten ausgestattet, während die UB Tübingen als mittel- und langfristige Ansprechpartnerin für technische und administrative Fragen fungiert. Die technische Einführung erfolgte nach einem Initialtreffen im Oktober 2024 sowie einer Schulung des FID intRecht im Januar 2025, durchgeführt durch Fachreferent*innen und IT-Mitarbeitende der UB Tübingen. Anschließend übernimmt der FID intRecht selbst die Schulungen für rechtswissenschaftliche Zeitschriftenprojekte.
Insgesamt zeigt sich, dass die Kooperation zwischen dem FID intRecht und dem FID Kriminologie über zwei Jahrzehnte hinweg kontinuierlich gewachsen ist – von informellen Kontakten über strukturelle Vereinbarungen bis hin zu einer technisch und organisatorisch eng verzahnten Partnerschaft. Dabei wurden sowohl inhaltliche Abgrenzungen als auch gemeinsame Entwicklungsfelder klar definiert, was die Effizienz und Sichtbarkeit beider Fachinformationsdienste im wissenschaftlichen Informationssystem nachhaltig stärkt.