In der bibliothekarischen Berufsethik der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) ist der Grundwert Neutralität prominent vertreten. Dort heißt es:
„Librarians and other information workers are strictly committed to neutrality and an unbiased stance regarding collection, access and service. Neutrality results in the most balanced collection and the most balanced access to information achievable.“1
Im Ethikkodex des Dachverbandes Bibliothek & Information Deutschland (BID) taucht der Begriff Neutralität zwar nicht explizit auf, insbesondere aus den Aussagen zur Meinungs- und Informationsfreiheit und dem Bekenntnis zum Pluralismus lässt sich jedoch ein implizites Bekenntnis zur Neutralität ableiten:
„Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung, für Pluralität und für den freien Fluss von Informationen ein, da der ungehinderte Zugang zu Informationen essentiell ist für demokratische Gesellschaften. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.“2
In jüngerer Zeit ist zu beobachten, dass Neutralität als bibliothekarischer Grundwert insbesondere von sozialreformerisch und politisch links orientierten Kreisen zugunsten der Betonung sozialer Verantwortung und demokratischer Werteorientierung grundsätzlich abgelehnt wird. Seitens rechtsextremer und rechtpopulistischer Gruppierungen wird die Forderung nach Neutralität dazu missbraucht, um Bibliotheken zu zwingen, möglichst alle rechtslastigen Publikationen in ihren Bestand aufzunehmen. Diese Situation führt bei manchen Bibliothekar*innen nicht nur zu Verunsicherung, sondern zugleich zu einer grundsätzlichen Abkehr von Neutralität als Grundwert. Aber entsteht dann nicht ein Konflikt mit dem Anspruch der Bibliotheken, Werte wie Meinungs- und Informationsfreiheit, Pluralismus, Freiheit von Zensur usw. zu erfüllen? Und was eigentlich böte sich als Alternative zu einer Orientierung an Neutralität an? Zu fragen ist, ob es sinnvoll ist, trotz der erkennbaren Herausforderungen an Neutralität als Grundwert festzuhalten.
Der amerikanische Bibliothekswissenschaftler R. David Lankes beantwortete die Frage »Müssen Bibliotheken neutral sein?« eindeutig mit »Nein« und fügte hinzu: „aber ich gehe noch weiter: Neutralität ist keine Wahl. Nicht, weil Neutralität negative Konsequenzen hat, sondern weil sie unmöglich ist.“3 Lankes hatte diese Auffassung bereits 2018 auf der Next Library Conference in Berlin vorgetragen und zumindest bei einigen Zuhörer*innen begeisterte Zustimmung gefunden:
„Spätestens seit David Lankes’ ‚Manifest für ein globales Bibliothekswesen‘, als Keynote auf der Next Library Conference in Berlin 2018 vorgetragen, können sich Bibliotheken nicht mehr hinter vermeintliche ‚Neutralität‘ zurückziehen.“4
In seiner Begründung hatte Lankes darauf verwiesen, dass Bibliothekar*innen grundsätzlich für bestimmte Werte stehen und daher niemals objektiv oder unparteilich sein könnten:
„Librarians believe that privacy is essential – that is a bias. Librarians believe that more views of a topic are better than fewer – that is a bias. Librarians believe, I hope, that librarians and libraries serve a vital role in a democracy – that is too a bias. We cannot be unbiased, but we can be intellectually honest.“5
Diese dezidierte Ablehnung von Neutralität korrespondiert mit einem vehementen Plädoyer für ein Verständnis von Bibliothek, das deren Mission darin sieht, durch soziales Engagement und durch die Förderung von Wissen wesentlich zur Verbesserung der Gesellschaft beizutragen.6 Damit knüpft Lankes an eine Kontroverse der späten 1960er und frühen 1970er Jahre in den USA an, die unter dem Stichwort Social Responsibility geführt wurde.7
Die in dieser Phase erstarkende Neue Linke warf der American Library Association (ALA) vor, aus dem Konzept der Informationsfreiheit eine Verpflichtung zu prinzipieller politischer Neutralität abzuleiten. Informationsfreiheit und Neutralität dienten so als ideologisches Instrument zur Stabilisierung des Status quo. Zu fordern sei hingegen, dass Bibliotheken sich an der Seite der Emanzipationsbewegungen (Frauen, benachteiligte Minderheiten usw.), der Friedensbewegung (Vietnam), der Gewerkschaften und der Arbeiterbewegung für gesellschaftlichen Wandel einsetzten. Im Laufe der folgenden heftigen Kontroversen schälte sich schließlich ein Kompromiss heraus. Die ALA bekannte sich zur Förderung von Partizipation, Emanzipation, Integration und Inklusion ethnischer Minoritäten, bestand jedoch gleichzeitig darauf, darüber hinaus unparteilich zu bleiben und hielt grundsätzlich an der Verpflichtung zu Meinungs- und Informationsfreiheit fest. Wie das Beispiel Lankes zeigt, entzünden sich Debatten über das Verhältnis von Meinungs- und Informationsfreiheit/Neutralität einerseits und Sozialer Verantwortung/Engagement im Sinne emanzipatorischer Bestrebungen immer wieder aufs Neue.
Auch in Deutschland gibt es, allerdings in abgeschwächter Form, vergleichbare Debatten. Als Beispiel sei auf Karsten Schuldt verwiesen, der im Rahmen eines Beitrages über Arbeiterbibliotheken Gedanken zum Thema „Neutralität als bürgerliche Bibliotheksideologie“ kolportiert und vorsichtige Sympathie für die Kritik am Neutralitätskonzept durchblicken lässt:
„Was sie [die Kritik an dem Neutralitätsanspruch der Lesehallen, H.R.] sichtbar machte und weiter sichtbar hält, ist, dass jede bibliothekarische Arbeit ihre Basis in einer Weltanschauung hat und dass es sich lohnt, nach dieser Weltanschauung zu fragen, insbesondere dann, wenn behauptet wird, Einrichtungen wie Bibliotheken würden neutral ausserhalb von Weltanschauungen stehen (können). Eine solche Behauptung, so kann man von den Arbeiterbibliotheken lernen, ist nicht per se überzeugend.“8
Schuldts Beitrag ist 2019 in einem Heft der Zeitschrift Libreas erschienen, das dem Thema Neutralität gewidmet ist. Ein weiterer Beitrag dieser Ausgabe stammt von Katharina Leyrer und trägt den Titel „Zur Unmöglichkeit eines neutralen Bibliotheksangebots“9. Darin wird der Nachweis geführt, dass ein von Neutralität geprägter Bestandsaufbau prinzipiell nicht möglich ist. Immerhin wird Neutralität im Fazit nicht zur Gänze verworfen:
„Das bedeutet jedoch nicht, dass das Neutralitätsgebot nicht trotzdem die Handlungsmaxime für die bibliothekarische Praxis sein muss. Es darf jedoch nicht weiterhin ausgeklammert werden, dass es sich dabei um ein Ideal handelt, das nicht erreichbar ist. Stattdessen muss betont werden, dass jedes Individuum und jede Organisation „inescapable biases“ aufweisen…“10
Als Konsequenz aus dieser Erkenntnis schlägt Leyrer vor, die für den Bestandsaufbau zuständigen Bibliothekar*innen für das genannte Problem durch Auseinandersetzung mit möglichen Ursachen und Formen von Verzerrungen zu sensibilisieren. Die Aufmerksamkeit der Benutzer*innen soll dadurch gestärkt werden, dass die Erwerbungsgrundsätze der Bibliothek detailliert dokumentiert und zugänglich gemacht werden und gleichzeitig auf mögliche verzerrende Einflussfaktoren hingewiesen wird. Warum Bibliotheken in ihrer Praxis trotz der dargestellten Einwände an Neutralität festhalten sollen, wird nicht weiter begründet.
In den vergangenen Jahren haben rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte vielfach versucht, sich durch Berufung auf das Neutralitätsgebot staatlicher Institutionen Gehör zu verschaffen und damit Wege zur Verbreitung demokratiefeindlicher Ideologeme zu eröffnen. Tatsächlich ist eine Art Kulturkampf entfacht worden, dessen Ziel darin besteht, politische Aktivitäten von Initiativen zu unterbinden, die öffentliche Mittel erhalten und die für die Stärkung von Menschenwürde, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit eintreten. Insbesondere wenn sich derartige Initiativen proaktiv gegen Sexismus, Rassismus, Homophobie, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Europafeindlichkeit usw. einsetzen und zudem menschenverachtende und demokratiefeindliche Bestrebungen aktiv bekämpfen, wird von rechtsextremen und rechtspopulistischen Kräften unter Berufung auf das Neutralitätsgebot gefordert, die Unterstützung durch öffentliche Mittel einzustellen. Der „Kulturkampf von rechts“ zielt darauf, antidemokratische Inhalte in die Gesellschaft hineinzutragen und die Grenzen dessen zu verschieben, was unter ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten gesagt werden kann.11 Neutralität, Wahrung politischer Chancengleichheit und Pluralismus dienen dabei lediglich als Vorwand, um rechtspopulistische und menschenfeindliche Ideologie vor einer kritischen Auseinandersetzung zu schützen und letztlich kulturelle Hegemonie zu erringen.12
Expertisen und Gutachten wie jenes des Mainzer Rechtswissenschaftlers Friedhelm Hufen stellen demgegenüber eindeutig klar, dass die durch die Verfassung garantierte demokratische Grundordnung per se wertebezogen ist; Demokratiearbeit und politische Bildung sind in diesem Sinne nie neutral, da sie den Grundwerten der Verfassung verpflichtet sind.13 Da zumindest in wissenschaftlichen Bibliotheken viele Mitarbeiter*innen über den Beamtenstatus verfügen, lohnt ein Blick in das Beamtenstatusgesetz (Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern, BeamtStG). Dort heißt es in § 33, Abs. 1:
Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.“
Diese Differenzierung von klarem Wertebezug auf der einen Seite und der Verpflichtung auf Unparteilichkeit auf der anderen Seite wird im Gesetzestext zwar nicht weiter erläutert, ist jedoch von großer Bedeutung für eine praktikable Lösung des Konfliktes zwischen Wertbezogenheit und Neutralität auch im bibliothekarischen Kontext.
Dieser Konflikt hat eine besondere Aktualität dadurch gewonnen, dass auch Bibliotheken von dem Kulturkampf von rechts nicht verschont geblieben sind. Immer wieder kommt es zu Störungen von Veranstaltungen, Vandalismus und Bestandskritik bzw. Zensurversuchen. Die beiden zuerst genannten Phänomene sind von strafrechtlicher Relevanz und haben keine direkten Berührungspunkte mit dem Thema Neutralität. Eine hilfreiche Zusammenstellung geeigneter Maßnahmen zur Prävention und Reaktion bietet der Band „Alles nur leere Worte“.14
Die Kritik rechter Kräfte am Bibliotheksbestand besteht zum einen darin, dass das Fehlen von Medien rechtspopulistischen und rechtsextremen Inhalts bemängelt wird und zum anderen gefordert wird, Medien aus dem Bestand zu entfernen, die sich mit Themen beschäftigen, die als missliebig angesehen werden oder die sich kritisch mit rechtsextremen Inhalten und Organisationen auseinandersetzen. In diesen Fällen wird in der Regel auf vermeintlich mangelnde Neutralität verwiesen. Letztlich haben auch diese Manöver zum Ziel, in den gesellschaftlichen Diskursen die Deutungshoheit zu erlangen und Bibliotheken im Sinne des rechtsextremen Weltbildes zu instrumentalisieren als Hort nationalen Brauchtums und kulturelles Zentrum zur Förderung nationaler Identität.15 Zur Abwehr derartiger Attacken ist es hilfreich, die damit berührten Konfliktfelder unter bibliotheksethischen Gesichtspunkten zu analysieren und insbesondere zu fragen, wie dem Vorwurf der Verletzung von Neutralität zu begegnen ist.
Ernsthaft ist nicht zu bestreiten, dass reine Objektivität und Neutralität kaum zu erreichen sind.16 Niemand kann in seinem Handeln von seiner Subjektgebundenheit vollkommen abstrahieren. Insofern stehen Erwerbungsentscheidungen in Bibliotheken immer unter dem Einfluss derer, die sie treffen und den jeweils herrschenden politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Rahmenbedingungen. Dennoch ist dies kein Grund, die Kategorien der Objektivität und Neutralität prinzipiell aufzugeben, denn die Alternative wäre Willkür. Sollen etwa Richter*innen in Gerichtsverfahren einen Freibrief erhalten und den Grundsatz der Unvoreingenommenheit aufgeben? Sollen Ärzt*innen nach Belieben entscheiden können, wen sie behandeln und wen nicht? Vielmehr muss es darum gehen, verzerrende Einflussfaktoren soweit irgend möglich auszuschalten: Das ernsthafte Streben nach Objektivität und Neutralität darf nicht dadurch beeinträchtigt oder gar negiert werden, dass diese Werte in idealtypischer Form nicht realisierbar sind.
Gleichzeitig muss klar sein, dass das Bekenntnis zu Neutralität nicht gleichbedeutend mit Werterelativismus ist. Bibliotheken sind parteipolitisch neutral, nicht aber wertneutral.17 Die Reflexion der in diesem Zusammenhang relevanten ethischen Grundwerte führt zu der Einsicht, dass Demokratieförderung und die im Grundgesetz kodifizierten Werte die Grundlage allen bibliothekarischen Handelns bilden.18 Darüber hinaus aber sind Neutralität, Objektivität und Unvoreingenommenheit in den bibliothekarischen Aktionsfeldern Medienauswahl, Auskunft und Dienstleistungen anzustrebende Orientierungspunkte. Mit dieser Differenzierung wird deutlich, dass demokratische Grundorientierung der Bibliothek und Neutralität nicht im Widerspruch zueinanderstehen.
Um dem Ideal einer neutralen Medienauswahl möglichst nahe zu kommen, ist es hilfreich, ein Erwerbungsprofil zu entwickeln und frei zugänglich zu machen. Dies dient der Selbstkontrolle der handelnden Bibliothekar*innen und schafft Transparenz nach außen. Im Vordergrund muss dabei gemäß den ethischen Kodizes stehen, dass Bibliotheken sich als Orte der Meinungs- und Informationsfreiheit profilieren. Auf diese Weise erleichtern sie Partizipation und festigen demokratische Strukturen. Das Erwerbungsprofil muss daher von dem Streben nach Neutralität, Objektivität und Pluralismus geprägt sein. Darüber hinaus sollten Kriterien entwickelt werden, die zukünftig bei der Entscheidung zu umstrittenen, prüfwürdigen Medien herangezogen werden können. Die ethischen Grundwerte Informationsfreiheit, Freiheit von Zensur und informationelle Grundversorgung sollen garantieren, dass in Bibliotheken entsprechender Größe die gängigen gesellschaftlichen Diskurse repräsentativ im Medienangebot abgebildet werden. Das bedeutet, dass Medien zum Thema Queerness, Genderfragen, Rassismuskritik usw., deren Aufnahme in Bibliotheksbestände von rechtspopulistischer Seite kritisiert wird, selbstverständlich als Repräsentanten aktueller Diskurse dort vertreten sein sollten. Das bedeutet aber auch, dass in Bibliotheken entsprechender Größe rechtspopulistische Materialien bereitgestellt werden müssen, sofern deren Inhalte nicht strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen.19 Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass keineswegs alle auf dem Markt erhältlichen Medien bereitgestellt werden müssen, auch besteht keine Pflicht, Medien aufzunehmen, die geschenkweise an die Bibliothek abgegeben werden. Die Entscheidung, durch welche Publikation(en) rechtspopulistischen Inhalts ein Thema adäquat im Bestand vertreten ist, obliegt allein den Überlegungen des bibliothekarischen Personals, das über entsprechende Fachkompetenz und Kenntnis der gegebenen Bestandsstruktur verfügt. Eine wichtige Rolle spielen dabei selbstverständlich Bibliothekstyp, Größe und Funktion der Bibliothek.
Immer wieder wird behauptet, Bibliotheken vollzögen allein durch die Medienauswahl einen Akt der Zensur. Dem ist zum einen entgegenzuhalten, dass Bibliotheken (mit Ausnahme der Pflichtbibliotheken) aufgrund begrenzter finanzieller Mittel und personeller Ressourcen stets eine Auswahl treffen müssen. Dieser Einwand verkennt zum anderen den unterschiedlichen intentionalen Charakter von Auswahl und Zensur. Auswahl geschieht, um Zugang zu ermöglichen und ist inkludierend, während Zensur in der Absicht erfolgt, Zugang zu verhindern und damit exkludierend ist. Es gibt also stichhaltige Gründe, um Beschwerden über das Fehlen bestimmter Werke rechtspopulistischen Inhalts zurückzuweisen.
Sowohl zum demokratischen Auftrag als auch zum Bildungsauftrag der Bibliothek gehört es, rechtspopulistische Medien zu kontextualisieren. Dies geschieht vor allem dadurch, dass Werke mit anderen Sichtweisen zum selben Thema bereitgestellt werden und im Rahmen der Programmarbeit eine kritische Auseinandersetzung mit einzelnen Werken, Autor*innen oder antidemokratischen, diskriminierenden Positionen erfolgt. Eine „enge Kontextualisierung“20, wie sie die Stadtbibliothek Münster zeitweise praktiziert hat, ist gerichtlich untersagt worden. Dort waren einige Werke mit dem Einordnungshinweis versehen worden: „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt“. Der Hinweis war den physischen Exemplaren beigelegt worden.21
Im Zusammenhang mit Fake News und Desinformation stellen sich Fragen, auf die es keine einfachen Antworten gibt. Hier kollidieren die ethischen Grundwerte Meinungs- und Informationsfreiheit und Informationsqualität. Selbstverständlich sind Bibliotheken nicht dazu in der Lage, Aussagen mit Wahrheitssigeln zu versehen. Aber sie können in Einzelfällen eine qualitätsbezogene Auswahlentscheidung treffen und Medien und Verlage exkludieren, denen durch Faktenchecks eindeutig gezielte Desinformation unterstellt werden kann oder die, wie im Falle der sogenannten Predatory Journals nachweislich gefälschte wissenschaftliche Artikel veröffentlichen.22 Doch wird eine große Zahl von Fällen bleiben, in denen es kaum gelingt, manipulative Falschaussagen eindeutig von irrtümlichen oder abweichenden Auffassungen zu unterscheiden. Hilfreich ist in dieser Situation, Rezensionen und Bewertungen zu Autor*in, Werk und Verlag heranzuzuziehen und sich mit Kolleg*innen auszutauschen. Entscheidungen sollten in jedem Fall auf der Grundlage transparenter Kriterien gefällt werden.
Auch hinsichtlich der Auskunft und weiterer bibliothekarischer Dienstleistungen spielt das Bemühen um Neutralität und Objektivität eine wichtige Rolle. In diesen Segmenten gilt es in erster Linie dem Grundwert der Gleichbehandlung zu entsprechen.23 Die Berufsethik des BID stellt fest: „Wir behandeln alle Personen, die unsere Bibliotheken und Informationseinrichtungen nutzen, im Grundsatz gleich.“24 Auch in der IFLA-Ethik heißt es unmissverständlich:
„…librarians and other information workers ensure (…) that equitable services are provided for everyone whatever their age, citizenship, political belief, physical or mental ability, gender identity, heritage, education, income, immigration and asylum-seeking status, marital status, origin, race, religion or sexual orientation.”25
Persönliche Vorlieben und Einstellungen der Bibliothekar*innen dürfen in der Kommunikation mit Nutzer*innen keine Rolle spielen. Auf der Kleidung sollten keine Aufschriften, Sticker oder Buttons sichtbar sein, die eine eindeutig politische Botschaft enthalten oder die sich hinsichtlich eines gesellschaftlich kontrovers diskutierten Themas auf eine Seite schlagen. Ebenfalls im Widerspruch zu Neutralität stehen entsprechende Bekenntnisse zu individuellen Vorlieben für Sportvereine, Musikgruppen oder bestimmten Hobbys.
Auch Nutzer*innen müssen dazu beitragen, dass die Bibliothek von einem Klima der Neutralität, der Offenheit und Unvoreingenommenheit geprägt bleibt. Daher darf nicht hingenommen werden, dass Vertreter*innen einzelner politischer oder religiöser Gruppierungen eigenmächtig in den Räumen der Bibliothek oder in geeigneten Büchern Handzettel auslegen, Aufkleber anbringen oder auf andere Weise für ihre Ziele werben. Eine Kollision mit der säkularen Verfasstheit von Bibliotheken in öffentlicher Trägerschaft tritt auf, wenn es zur sichtbaren Ausübung religiöser Handlungen in der Bibliothek kommt. Im Sinne der Gleichbehandlung sollte klargestellt werden, dass es nicht erwünscht ist, wenn Religionsangehörige gleich welcher Religion, erkennbar religiöse Praktiken in der Bibliothek ausüben.
Es ließe sich an zahlreichen weiteren Beispielen aus der bibliothekarischen Praxis belegen, dass Neutralität als Ziel nicht ohne weiteres preisgegeben werden darf, obwohl klar ist, dass es absolute Neutralität nicht geben kann. Nur durch das Bemühen um Neutralität, Unvoreingenommenheit und Objektivität kann Willkür, Beliebigkeit, Parteilichkeit oder Befangenheit wirksam begegnet werden. Andernfalls wüchse die Gefahr von Manipulation und Indoktrination enorm.
Abschließend sei der aus dem Rheinland stammende demokratische Revolutionär der 1848er Revolution und spätere amerikanische Staatsmann Carl Schurz zitiert:
“…ideals are like stars; you will not succeed in touching them with your hands. But like the seafaring man on the desert of waters, you choose them as your guides, and following them you will reach your destiny.”26