Nr. 2 (2025)
DOI: 10.5282/o-bib/6149

Grundsatzerklärung der Nationalbibliothek von Frankreich (BnF) zu ihrer Identifikatorenpolitik

Einführung und Arbeitsübersetzung ins Deutsche

1. Einleitende Bemerkungen der Übersetzerinnen

Die Nationalbibliothek von Frankreich (Bibliothèque Nationale die France, BnF) veröffentlichte im Dezember 2020 eine Grundsatzerklärung zu ihrer Identifikatorenpolitik. Diese Politik des Einsatzes von Identifikatoren ist Teil der Gesamtstrategie, welche die BnF für die Datenflüsse im Bereich Metadaten entwickelte. Aus unserer Sicht kann diese Strategie beispielhaft sein und wertvolle Impulse auch für die Metadaten-Strategie in der deutschsprachigen Bibliothekslandschaft geben – und dies nicht nur für Nationalbibliotheken. Aus diesem Grund legen wir hiermit eine nicht autorisierte Arbeitsübersetzung des Strategiepapiers der BnF vor. Zur besseren Verständlichkeit ergänzen wir das Dokument durch ein Verzeichnis der Abkürzungen mit Glossar.

Normdaten für Kulturdaten finden zunehmend Verwendung in Museen, Archiven und Bibliotheken. Das Dokument der BnF kann daher Impulse für die strategische Arbeit mit Normdaten in diesen Bereichen geben. Die in der Erklärung beschriebene Strategie zielt darauf ab, internationale Vernetzung zu verstärken und Normdaten zu nutzen, insbesondere auch durch die Übernahme externer Daten nachhaltiger und international eindeutiger Identifikatoren für unterschiedliche Arten von Ressourcen, die für den Datenaustausch in Bibliotheken und die Sichtbarkeit von Beständen wichtig sind. Diese Vernetzung bietet also Potenzial für Effizienzsteigerung und Datenanreicherung.

Qualitativ hochwertige Metadaten spielen für die Wissens- und Informationsvermittlung und für die Bestands- und Datenvernetzung unterschiedlicher Wissensdomänen für die Forschung eine tragende Rolle. Normdaten und Identifikatoren sind Grundlage für die Interoperabilität und persistente Vernetzung dieser Daten in Archiven, Bibliotheken und anderen Kultur- und Forschungseinrichtungen sowie für datenbasierte Analyse und Forschung gemäß der FAIR-Data-Prinzipien. Normdaten haben im deutschsprachigen Raum einen hohen Stellenwert. In einigen Bereichen sind sie allerdings noch unterrepräsentiert, etwa im Bereich der audiovisuellen Ressourcen, wie am folgenden Beispiel erläutert werden soll.

2. Beispiel: international eindeutige Identifikatoren für audiovisuelle Inhalte

Während in den Bibliotheken der deutschsprachigen Länder die Gemeinsame Normdatei (GND) als Normdatensystem gebräuchlich ist, verwenden Bibliotheken in Frankreich das Indexierungssystem RAMEAU (Répertoire d’autorité-matière encyclopédique et alphabétique unifié). Die BnF integriert in der Praxis der Erschließung systematisch die ISAN-Identifikatoren (International Standard Audiovisual Number) in ihre Normdaten zu Filmwerken. Die Normdaten zu Filmwerken werden dabei auch mit Normdaten der Personen verknüpft, die für die Schöpfung des Werks maßgeblich verantwortlich sind.

Beispielsweise ist die Person Rainer Werner Fassbinder im Katalog der BnF mit einem Eintrag aus einer Personennormdatei eindeutig gekennzeichnet: „ark:/12148/cb119022942“. In den Normdatensatz ist der internationale ISNI-Identifikator (International Standard Name Identifier) eingebunden: ISNI 0000 0001 2281 0969.1 Der Personennormdatensatz von Rainer Werner Fassbinder ist in den Normdaten der BnF mit Filmwerken vernetzt, bei denen Fassbinder Regie führte, darunter das Werk Berlin Alexanderplatz, das als Fernsehserie in 13 Episoden und mit einer Gesamtdauer von 14 Stunden realisiert wurde. Das Filmwerk wird im Normdatensatz der BnF mit dem ARK-Identifikator (Archival Source Key)2 „ark:/12148/cb12361292g“ gekennzeichnet; in den Datensatz ist der Identifikator ISAN eingebunden: ISAN 0000-0004-4946-000B-Y-0000-0000-9.3

Die Nutzung der ISAN durch die BnF steht in Übereinstimmung mit der von der EU-Kommission im Kontext der Strategie zur digitalen Transformation Shaping Europe’s digital future 2019 veröffentlichten Empfehlung, standardisierte Kennungen (Identifikatoren) zu nutzen, die „die einfache Identifizierung von Inhalten weltweit und nicht nur innerhalb einer Organisation oder eines Landes“ ermöglichen: „Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer Politik zur Förderung von Standard-IDs im audiovisuellen Bereich die International Standard Audiovisual Number (ISAN) und das Entertainment ID Registry (EIDR) als wichtige Akteure identifiziert, die Produzenten, Verleihern, Sendern und Online-Diensteanbietern dabei helfen, Arbeitsabläufe zu automatisieren, Vertriebs- und Rechteverwaltungskosten zu senken und die Vorteile des digitalen Vertriebs zu erweitern.“4

Beide von der EU in der Verlautbarung empfohlenen Identifikatoren zur Kennzeichnung audiovisueller Inhalte, ISAN und EIDR, sind in der Grundsatzerklärung der BnF genannt. Die Normdaten zu Filmwerken der BnF integrieren systematisch den ISAN-Identifikator, da dieser Identifikator eine weltweit eindeutige Identifizierung ermöglicht und daher die Verbreitung und die Auffindbarkeit audiovisueller Werke erheblich erleichtert. ISAN ist seit 2023 Teil des ISO Standards ISO 15706-1:2023(en) Information and documentation – International Standard Audiovisual Number (ISAN), Part 1: Audiovisual work identifier.5 Im Unterschied zur ISBN bezieht sich ISAN nicht auf die Ausgabe eines Werks, sondern dient dazu, das Werk selbst eindeutig zu identifizieren.

In Frankreich besteht für Filmwerke oder Filmprojekte, die vom staatlichen Filmarchiv Centre national du cinéma et de l’image animée (CNC) finanziell gefördert werden, eine Pflicht zur universellen Registrierung mit ISAN.6 Der Identifikator ISAN ist mit dem in der Filmindustrie der US-amerikanischen Major Studios und Streaming-Plattformen weit verbreiteten Identifikator EIDR interoperabel.

Im Bereich Filmförderung und Filmregistrierung werden für das Kino produzierte Filmwerke in Deutschland allerdings bislang noch nicht – wie zum Beispiel in Frankreich – systematisch mit einem universalen eindeutigen Identifikator registriert und können daher nicht von Kulturerbeeinrichtungen nachgenutzt werden. Auch werden weltweit eindeutige Identifikatoren derzeit noch nicht systematisch in die GND-Normdaten zu Filmwerken integriert.

In der GND wurde auf Vorschlag der AG AV-Ressourcen 2021 die Änderung umgesetzt, Identifikatoren für Werke aus dem kontrollierten Vokabular des Library of Congress Standard Identifier Scheme7 als externe Identifikatoren für Werknormsätze im Feld 024 zuzulassen, um Voraussetzungen für den domänenübergreifenden maschinengestützten Datenaustausch auf der Werkebene zu schaffen. Seit 2021 unterstützt daher die GND externe Identifikatoren zu Filmwerken aus dem Library of Congress Standard Identifiers Scheme, darunter auch externe Identifikatoren zu Filmwerken wie solche aus der Plattform filmportal.de, der Internet Movie Database (IMDb), EIDR, ISAN oder Wikidata.

Werke des Films sind Knotenpunkte eines Wissensnetzwerks, in dem Akteure – Personen und Körperschaften – miteinander und mit dem Werk in Beziehung stehen. Im Unterschied zu literarischen Werken sind audiovisuelle Werke in der überwiegenden Mehrzahl kollektive Schöpfungen.8 Gleichlautende Titel sind ein häufiges Phänomen bei audiovisuellen Werken; die Nutzung von Normdaten ermöglicht die eindeutige Identifizierung von Werken.

Zwar gibt es in den deutschsprachigen Bibliotheken mit der GND ein etabliertes System der Normdaten, das auch Werknormdaten beinhaltet, doch sind Normdaten zu Filmwerken in der GND bislang unterrepräsentiert. Selbst wenn Normdaten zu Filmwerken in der GND vorhanden sind, sind die Angaben oft rudimentär und nicht für eine eindeutige Identifizierung im maschinengestützten Datenaustausch geeignet. Die Verwendung international eindeutiger Identifikatoren für Filmwerke in Kulturerbeeinrichtungen und systematische Einbindung in die GND ist ein Desiderat.

Die BnF möchte mit ihrer neuen Strategie die internationale Vernetzung im Bereich aller Ressourcentypen aus Kultureinrichtungen durch die gezielte Verwendung von international anerkannten und nachhaltigen Identifikatoren verstärken und fördern. Diese Strategie könnte auch im deutschsprachigen Raum wichtige Impulse für die Zusammenarbeit verschiedener Kultureinrichtungen im Bereich der Erschließung und Beschreibung von Ressourcen und dem daraus resultierenden Austausch von Metadaten vermitteln. Durch Nachnutzung vorhandener weltweit eindeutiger Identifikatoren könnten Bibliotheken und andere Kulturerbeeinrichtungen die Effizienz der Erschließung steigern. Die GND kann dabei als Brücke dienen.9 Die Vernetzung mit Daten anderer Communities – im oben geschilderten Beispiel der audiovisuellen Communities – könnte darüber hinaus die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit von Werken grenzüberschreitend verbessern und z.B. ermöglichen, die in unterschiedlichen Einrichtungen vorhandenen Daten und Bestände vernetzt zu präsentieren.

Grundsatzerklärung der Nationalbibliothek von Frankreich (BnF) zu ihrer Identifikatorenpolitik

Es folgt eine Arbeitsübersetzung der Grundsatzerklärung ins Deutsche von Renate Behrens und Anna Bohn auf der Grundlage des Originaldokumens der BnF.10 Dabei wurden einige Anpassungen entsprechend des Zitierstils und der Layout-Vorgaben von o-bib gemacht. Wo zitierte Normen und andere Quellen mittlerweile in einer neueren Ausgabe vorliegen, wird diese jeweils zusätzlich in der Fußnote mit angegeben.

Hinweis: Dieses Dokument beschreibt die grundlegenden Prinzipien, auf deren Basis die BnF eine Strategie für Identifikatoren entwickelt. Es sollte durch Handreichungen ergänzt werden, die diese Grundsätze für jeden einzelnen Identifikator präzisieren.

1. Zielsetzung und Definitionen

Die Identifikatorenpolitik der BnF ist Bestandteil der Gesamtstrategie der Institution im Bereich der Metadaten. Sie zielt darauf ab, die Kriterien der BnF für die Auswahl und Weiterentwicklung der Identifikatoren zu definieren, für die sie sich einsetzt. Ein Identifikator ist eine Zeichenfolge, die einer Ressource zugeordnet ist. Der Identifikator stützt sich auf die Gesamtheit der Metadaten, welche die Ressource beschreiben und ihre eindeutige Identifizierung erlauben.

Es gibt verschiedene Arten von Identifikatoren, die eine mehr oder weniger umfassende Eigenständigkeit der BnF implizieren. Unterschieden werden können:

Diese Identifikatoren erfordern die Einhaltung von Best Practices für die Verwaltung, Implementierung und Nutzung. Die Identifikatorenpolitik der BnF stützt sich daher auf:

Der Geltungsbereich der Identifikatorenrichtlinie gilt für Identifikatoren, für die die BnF eine besondere Verantwortung für die Zuweisung oder Registrierung ausübt oder ausüben könnte, und erstreckt sich auf den Bereich der physischen und digitalen Ressourcen der BnF (ARK, FRBNF, NNA, NNB) und der Entitäten, die den Zugriff auf diese Ressourcen ermöglichen (z.B. ISNI, ISSN).

Unter Ressourcen versteht man:

Die Identifikatorenpolitik bezieht sich nicht auf diejenigen, die unter die Erschließungs- und Klassifikationsspolitik fallen (z.B. die Dewey-Dezimalklassifikation oder das Notationssystem).

2. Auf Basis der vereinbarten Identifikatoren angebotene Dienstleistungen

In Anwendung der IFLA-Empfehlungen für National Bibliographic Agencies verwendet die BnF standardisierte Identifikatoren, die Ressourcen oder den Metadaten zugeordnet sind, die diese identifizieren.

Die BnF verpflichtet sich also zu mehreren Identifikatoren. Dies bedeutet:

3. Die Bedingungen und Grundsätze für die Verpflichtung der BnF

Die BnF verpflichtet sich zu einem Identifikator, indem sie die folgenden Grundprinzipien befolgt.

Das Schlüsselprinzip ist das der Dauerhaftigkeit. Der Identifikator muss zufriedenstellende Garantien für seinen Fortbestand bieten, die in erster Linie auf einer gemeinsamen und transparenten Governance, einer breiten und internationalen Gemeinschaftlichkeit, einem tragfähigen und nachhaltigen Wirtschaftsmodell für den Identifikator selbst und seiner Mitglieder sowie einer Standardisierungsstrategie beruhen. Die Gesamtheit dieser Faktoren begründet das Vertrauen in die Tatsache, dass die BnF sich auf einen bestimmten Identifikator festlegen kann, d.h. Mittel entwickeln kann, die die Integration des Identifikators und der zugehörigen Metadaten in die Datenströme ermöglichen, und Dienste entweder zur Erleichterung und Automatisierung der Datenverarbeitung oder für Dritte entwickeln kann.

3.1 Identifikatoren müssen von einem breiten und stabilen gemeinschaftlichen oder gemeinschaftsübergreifenden Engagement getragen werden

a) Der Identifikator ist Teil einer Normierungsstrategie,

b) Der Identifikator muss daher je nach seinem Nutzungsumfang von einer internationalen gemeinschaftlichen oder bereichsübergreifenden Unterstützung und Verpflichtung profitieren. Seine Verwendung wird von einer oder mehreren Gemeinschaften anerkannt und gefördert. Die Governance des Identifikators, sei es auf nationaler oder internationaler Ebene, muss auf einem schriftlichen Vertrag beruhen und es der Gemeinschaft oder den Gemeinschaften ermöglichen, in den Entscheidungsgremien vertreten zu sein und zur technischen und strategischen Ausrichtung des Identifikators beizutragen.

c) Der Identifikator muss auf einem ausgehandelten, transparenten, stabilen, vertraglichen und nachhaltigen Geschäftsmodell für eine öffentliche Einrichtung basieren. Es muss der BnF ermöglicht werden, mittel- bis langfristig eine Nutzungspolitik und Dienstleistungen für die von ihr bedienten Gemeinschaften zu entwickeln. Er muss außerdem ausgewogen sein, um mittelfristig eine finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

3.2 Der Identifikator muss eine klare und explizite Anwendungspolitik haben

a) Der Identifikator muss dem Grundsatz der Eindeutigkeit entsprechen. Ein Identifikator bezieht sich auf eine und nur eine einzige Ressource. Wenn eine Ressource stabil ist, ist es auch der Identifikator. Wenn eine Ressource so verändert wird, dass sie zu etwas anderem wird, muss ein neuer Identifikator zugeordnet werden. Probleme mit Ähnlichkeiten und Dubletten müssen erkannt und bereinigt werden.

b) Das Datenmodell des Identifikators muss definiert, dokumentiert und transparent sein. Die Zuordnungspolitik und der Umfang der Daten und Ressourcen, auf die sich der Identifikator bezieht, müssen stabil, eindeutig und explizit sein. Die Bedingungen für die Zuordnung des Identifikators müssen klar und eindeutig sein, damit der Mechanismus und der Umfang ihrer Zuordnung sowie ihre Nicht-Wiederzuordnung kontrolliert werden können.

3.3 Der Identifikator muss technisch nachhaltig sein

Der Identifikator ist so konzipiert, dass er dauerhaft ist. Dies bedeutet:

a) Er muss unabhängig von den technischen Protokollen sein, die seine Zuordnung und Verwaltung gewährleisten, sowie von der Behörde, die seine Zuordnung technisch sicherstellt. Die Garantien für die technische Dauerhaftigkeit müssen in den vertraglichen Verpflichtungen, die die nationale oder internationale Governance-Instanz einerseits und die BnF andererseits binden, explizit dargelegt werden.

b) Die Verbindung zwischen Identifikator und beschriebener Ressource oder Entität muss dauerhaft sein. Die Existenz der identifizierten Ressource muss belegt werden.

c) Ein Identifikator muss während und über die Lebensdauer der Ressource, die er identifiziert, hinaus erhalten bleiben. Wenn sich die Ressource oder die Entität weiterentwickelt, muss der dauerhafte Identifikator eine Weiterleitung auf die neueste Version der Ressource oder der Beschreibung der Entität, auf die er verweist, gewährleisten. Nutzer*innen müssen über jede wesentliche Entwicklung der identifizierten Ressource informiert werden: Streichung, Ersetzung, Zusammenlegung, wesentliche Änderung des Umfangs der Ressource. Die Historie der Zuordnung des Identifikators muss somit aufbewahrt werden.

d) Ein Identifikator wird nie und unter keinen Umständen neu zugeordnet.

e) Gemäß den bewährten Praktiken des W3C ist es vorzuziehen, dass ein Identifikator als URI ausgedrückt werden kann.

3.4 Der Identifikator muss frei sowie politisch und technisch neutral sein

a) Der Identifikator muss von einer unabhängigen Organisation verwaltet werden, die zur Neutralität und Einzigartigkeit des Internet beiträgt. Sie darf nicht von ausschließlich kommerziellen Interessen abhängen, die einseitig Ziele, Führungsstrukturen und Geschäftsmodelle vorgeben, die mit den Anforderungen einer öffentlichen Einrichtung unvereinbar sind. Die Vergabeverfahren werden von zuständigen und geschulten Teams überwacht.

b) Die BnF bevorzugt Identifikatoren, die in ihrer Bedeutung transparent sind, um zu verhindern, dass sie geändert werden, wenn sich die Ressource oder die Einheit, die sie identifizieren, ändert, und um eine möglichst weite Verbreitung zu ermöglichen.

4. Warum sollte man sich auf Identifikatoren festlegen?

a) Das Ziel der BnF ist es also, durch die Verwendung dieser Identifikatoren Folgendes zu erreichen:

b) Identifikatoren sind ein Werkzeug für die Qualitätspolitik der BnF, da sie die Identifizierung von Datenkorpora und Ressourcen, die einer besonderen Qualitätskontrolle unterliegen, erleichtern. Sie sind ebenfalls Werkzeuge für die durchdachte Automatisierung von Metadatenkreisläufen, indem sie Datenflüsse und Vernetzung unterstützen.

c) Der Nutzungsumfang des Identifikators steht im Einklang mit der Dokumentationspolitik und der bibliografischen Politik der BnF, insbesondere mit den Pflichtexemplaraufgaben der Einrichtung. Der Identifikator bezieht sich entweder auf physische oder digitale Ressourcen der BnF oder auf Entitäten, die in den Datenbanken der BnF beschrieben sind oder an denen die BnF beteiligt ist.

d) Die Angleichungen an Identifikatoren, die die BnF nicht vergibt, werden im Katalog und in data.bnf.fr vorgenommen. Sie entsprechen internationalen Identifikatoren (z.B. LCSH, MESH, NOMISMA, LoC-Identifikatoren, Agrovoc, Geonames, VIAF) oder nationalen Identifikatoren (IDRef), die von einer oder mehreren Gemeinschaften verwendet und anerkannt werden und Garantien für die Dauerhaftigkeit bieten.

5. Die Grade des Engagements der BnF

Dezember 2020


Liste der Abkürzungen und Glossar

Akronym

Bezeichnung und Link

ABES

Agence bibliographique de l'enseignement supérieur
https://abes.fr/

Agrovoc

AGROVOC Multilingual Thesaurus / Linked Data Set
http://www.fao.org/agrovoc/publications

ARK

Archival Source Key

https://arks.org/

BnF

Bibliothèque nationale de France

https://www.bnf.fr/

EAN

“European Article Number” = International Article Number

https://www.ean-suche.de/

EIDR

Entertainment Identifier Registry
https://www.eidr.org/

Etalab

Etalab. Politique publique de la donnée
https://www.data.gouv.fr/en/organizations/etalab/

FRBNF

[interne Kennung, die in der BnF verwendet wird, wird durch ARK ersetzt]

Geonames

https://www.geonames.org/

IDRef

Identifiants et Référentiels por l’enseignement supérieur et la recherche
https://www.idref.fr/

IFLA

International Federation of Library Associations and Institutions
https://www.ifla.org/

ISAN

International Standard Audiovisual Number
https://www.isan.org/

ISBN

International Standard Book Number
https://german-isbn.de/isbn/die-isbn

ISSN

International Standard Serial Number
https://www.issn.org/

ISWC

International Standard Musical Work Code
https://www.iswc.org/

ISRC

International Standard Musical Work Code
https://www.iswc.org/

LCSH

Library of Congress Subject Headings
https://id.loc.gov/authorities/subjects.html

MESH

Medical Subject Headings
https://meshb.nlm.nih.gov/

NNA

Numéro de notice d’autorité (Kennung der Normdatei)
[interner Identifikator der BnF, wird durch ARK ersetzt]

NNB

Numéro de notice bibliographique (Kennung des bibliografischen Datensatzes)
[interner Identifikator der BnF, wird durch ARK ersetzt]

NOMISMA

http://nomisma.org/

SPAR

Système de Préservation et d’Archivage Réparti
https://www.bnf.fr/fr/spar-systeme-de-preservation-et-darchivage-reparti

SUDOC

Système Universitaire de Documentation
http://www.sudoc.abes.fr/

VIAF

Virtual International Authority File
http://viaf.org/

Anmerkungen

2 Kunze, John; Bermès, Emanuelle: The ARK Identifier Scheme. Last updated 2025-05-05, https://datatracker.ietf.org/doc/draft-kunze-ark/, Stand: 08.05.2025.
3 Notice de titre conventionnel “Berlin Alexanderplatz (film ; 1979)”, BnF Catalogue général, https://catalogue.bnf.fr/ark:/12148/cb12361292g, Stand: 08.05.2025.
4 European Commission: A step forward towards Standard Identifiers to simplify audiovisual content exchange, Shaping Europe’s digital future, 17.04.2019, https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/step-forward-towards-standard-identifiers-simplify-audiovisual-content-exchange, Stand: 08.05.2025.
5 ISO 15706-1:2023-01: Information und Dokumentation – Internationale Standardnummer für audiovisuelle Aufnahmen (ISAN), Teil 1: Audiovisueller Identifier für Werke. Englischer Titel: Information and documentation – International Standard Audiovisual Number (ISAN), Part 1: Audiovisual work identifier, Ausgabedatum: 2023-01.
6Siehe die Information des CNC zur Pflichtregistrierung von Werken, die durch das CNC finanziell gefördert wurden: CNC: L’immatriculation ISAN pour les œuvres et projets d’œuvres aidés par le CNC, https://www.cnc.fr/professionnels/limmatriculation-isan-obligatoire-au-1er-janvier-2017-pour-les-oeuvres-et-projets-doeuvres-aides-par-le-cnc_107939, Stand: 08.05.2025.
7 Library of Congress Standard Identifier Scheme, https://id.loc.gov/vocabulary/identifiers.html, Stand: 08.05.2025.
8 Bohn, Anna: Werk-Netze Berlin Alexanderplatz. Perspektiven der Vernetzung mit Normdaten und Identifikatoren beim Online-Zugang zu Filmen, in: Keitz, Ursula von; Lukas, Wolfgang; Nutt-Kofoth, Rüdiger (Hg.): Kritische Film- und Literaturedition. Perspektiven einer transdisziplinären Editionswissenschaft, Berlin, Boston 2022, S. 129‑164, https://doi.org/10.1515/9783110684605-008, hier S. 132.
9 Bohn, Anna; Tamm, Daniela: Filmwerke in die GND!, in: Musial, Torsten; Pillep, Yves A. (Hg.): Neue Wege der Erschließung. Referate des 5. Berliner Archivtags 23, November 2022, Fulda 2023, S. 47‑68 (Tagungsdokumentation zum Berliner Archivtag, Band 5), https://www.berlinerarchive.de/5-berliner-archivtag-2022/, Stand: 08.05.2025, hier S. 64.
10 Bibliothèque nationale de France: Politique identifiants de la Bibliothèque nationale de France. Déclaration de principes, https://www.bnf.fr/fr/politique-identifiants-bnf, Stand: 08.05.2025.
11 IFLA: Common Practices for National Bibliographies in the Digital Age, April 2022, https://repository.ifla.org/handle/20.500.14598/2001, Stand: 08.05.2025.
12 W3C: Data on the Web Best Practices. W3C recommendation, 31.01.2017, https://www.w3.org/TR/2017/REC-dwbp-20170131/, Stand: 08.05.2025.
13 Ministère de la Culture: Identifiants pérennes pour les ressources numériques, 11.12.2015, https://www.culture.gouv.fr/espace-documentation/publications-revues/Identifiants-perennes-pour-les-ressources-numeriques, Stand: 08.05.2025.
14 Die hier genannten ISO-Normen datieren von 2020. Die aktuellen Fassungen sind: ISO 27729:2024(en): Information and documentation – International standard name identifier (ISNI), https://www.iso.org/obp/ui/en/#iso:std:iso:27729:ed-2:v1:en, Stand: 08.05.2025; ISO 15706-1:2023-01: Information und Dokumentation – Internationale Standardnummer für audiovisuelle Aufnahmen (ISAN), Teil 1: Audiovisueller Identifier für Werke. Englischer Titel: Information and documentation – International Standard Audiovisual Number (ISAN), Part 1: Audiovisual work identifier. Ausgabedatum: 2023-01. https://www.dinmedia.de/de/norm/iso-15706-1/364435766, Stand: 08.05.2025; ISO 15706-2-2:2023(en): Information and documentation – International Standard Audiovisual Number (ISAN). Part 2: Version identifier, https://www.iso.org/obp/ui/en/#iso:std:iso:15706:-2:ed-2:v1:en, Stand: 08.05.2025; ISO 3297:2022(en): Information and documentation – International standard serial number (ISSN), https://www.iso.org/obp/ui/en/#iso:std:iso:3297:ed-7:v1:en, Stand: 08.05.2025.

Renate Behrens, RDA Steering Committee, https://orcid.org/0000-0003-4518-0175
Anna Bohn, Zentral- und Landesbibliothek Berlin, https://orcid.org/0000-0001-9625-3069

Zitierfähiger Link (DOI): https://doi.org/10.5282/o-bib/6149

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