Die Nationalbibliothek von Frankreich (Bibliothèque Nationale die France, BnF) veröffentlichte im Dezember 2020 eine Grundsatzerklärung zu ihrer Identifikatorenpolitik. Diese Politik des Einsatzes von Identifikatoren ist Teil der Gesamtstrategie, welche die BnF für die Datenflüsse im Bereich Metadaten entwickelte. Aus unserer Sicht kann diese Strategie beispielhaft sein und wertvolle Impulse auch für die Metadaten-Strategie in der deutschsprachigen Bibliothekslandschaft geben – und dies nicht nur für Nationalbibliotheken. Aus diesem Grund legen wir hiermit eine nicht autorisierte Arbeitsübersetzung des Strategiepapiers der BnF vor. Zur besseren Verständlichkeit ergänzen wir das Dokument durch ein Verzeichnis der Abkürzungen mit Glossar.
Normdaten für Kulturdaten finden zunehmend Verwendung in Museen, Archiven und Bibliotheken. Das Dokument der BnF kann daher Impulse für die strategische Arbeit mit Normdaten in diesen Bereichen geben. Die in der Erklärung beschriebene Strategie zielt darauf ab, internationale Vernetzung zu verstärken und Normdaten zu nutzen, insbesondere auch durch die Übernahme externer Daten nachhaltiger und international eindeutiger Identifikatoren für unterschiedliche Arten von Ressourcen, die für den Datenaustausch in Bibliotheken und die Sichtbarkeit von Beständen wichtig sind. Diese Vernetzung bietet also Potenzial für Effizienzsteigerung und Datenanreicherung.
Qualitativ hochwertige Metadaten spielen für die Wissens- und Informationsvermittlung und für die Bestands- und Datenvernetzung unterschiedlicher Wissensdomänen für die Forschung eine tragende Rolle. Normdaten und Identifikatoren sind Grundlage für die Interoperabilität und persistente Vernetzung dieser Daten in Archiven, Bibliotheken und anderen Kultur- und Forschungseinrichtungen sowie für datenbasierte Analyse und Forschung gemäß der FAIR-Data-Prinzipien. Normdaten haben im deutschsprachigen Raum einen hohen Stellenwert. In einigen Bereichen sind sie allerdings noch unterrepräsentiert, etwa im Bereich der audiovisuellen Ressourcen, wie am folgenden Beispiel erläutert werden soll.
Während in den Bibliotheken der deutschsprachigen Länder die Gemeinsame Normdatei (GND) als Normdatensystem gebräuchlich ist, verwenden Bibliotheken in Frankreich das Indexierungssystem RAMEAU (Répertoire d’autorité-matière encyclopédique et alphabétique unifié). Die BnF integriert in der Praxis der Erschließung systematisch die ISAN-Identifikatoren (International Standard Audiovisual Number) in ihre Normdaten zu Filmwerken. Die Normdaten zu Filmwerken werden dabei auch mit Normdaten der Personen verknüpft, die für die Schöpfung des Werks maßgeblich verantwortlich sind.
Beispielsweise ist die Person Rainer Werner Fassbinder im Katalog der BnF mit einem Eintrag aus einer Personennormdatei eindeutig gekennzeichnet: „ark:/12148/cb119022942“. In den Normdatensatz ist der internationale ISNI-Identifikator (International Standard Name Identifier) eingebunden: ISNI 0000 0001 2281 0969.1 Der Personennormdatensatz von Rainer Werner Fassbinder ist in den Normdaten der BnF mit Filmwerken vernetzt, bei denen Fassbinder Regie führte, darunter das Werk Berlin Alexanderplatz, das als Fernsehserie in 13 Episoden und mit einer Gesamtdauer von 14 Stunden realisiert wurde. Das Filmwerk wird im Normdatensatz der BnF mit dem ARK-Identifikator (Archival Source Key)2 „ark:/12148/cb12361292g“ gekennzeichnet; in den Datensatz ist der Identifikator ISAN eingebunden: ISAN 0000-0004-4946-000B-Y-0000-0000-9.3
Die Nutzung der ISAN durch die BnF steht in Übereinstimmung mit der von der EU-Kommission im Kontext der Strategie zur digitalen Transformation Shaping Europe’s digital future 2019 veröffentlichten Empfehlung, standardisierte Kennungen (Identifikatoren) zu nutzen, die „die einfache Identifizierung von Inhalten weltweit und nicht nur innerhalb einer Organisation oder eines Landes“ ermöglichen: „Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer Politik zur Förderung von Standard-IDs im audiovisuellen Bereich die International Standard Audiovisual Number (ISAN) und das Entertainment ID Registry (EIDR) als wichtige Akteure identifiziert, die Produzenten, Verleihern, Sendern und Online-Diensteanbietern dabei helfen, Arbeitsabläufe zu automatisieren, Vertriebs- und Rechteverwaltungskosten zu senken und die Vorteile des digitalen Vertriebs zu erweitern.“4
Beide von der EU in der Verlautbarung empfohlenen Identifikatoren zur Kennzeichnung audiovisueller Inhalte, ISAN und EIDR, sind in der Grundsatzerklärung der BnF genannt. Die Normdaten zu Filmwerken der BnF integrieren systematisch den ISAN-Identifikator, da dieser Identifikator eine weltweit eindeutige Identifizierung ermöglicht und daher die Verbreitung und die Auffindbarkeit audiovisueller Werke erheblich erleichtert. ISAN ist seit 2023 Teil des ISO Standards ISO 15706-1:2023(en) Information and documentation – International Standard Audiovisual Number (ISAN), Part 1: Audiovisual work identifier.5 Im Unterschied zur ISBN bezieht sich ISAN nicht auf die Ausgabe eines Werks, sondern dient dazu, das Werk selbst eindeutig zu identifizieren.
In Frankreich besteht für Filmwerke oder Filmprojekte, die vom staatlichen Filmarchiv Centre national du cinéma et de l’image animée (CNC) finanziell gefördert werden, eine Pflicht zur universellen Registrierung mit ISAN.6 Der Identifikator ISAN ist mit dem in der Filmindustrie der US-amerikanischen Major Studios und Streaming-Plattformen weit verbreiteten Identifikator EIDR interoperabel.
Im Bereich Filmförderung und Filmregistrierung werden für das Kino produzierte Filmwerke in Deutschland allerdings bislang noch nicht – wie zum Beispiel in Frankreich – systematisch mit einem universalen eindeutigen Identifikator registriert und können daher nicht von Kulturerbeeinrichtungen nachgenutzt werden. Auch werden weltweit eindeutige Identifikatoren derzeit noch nicht systematisch in die GND-Normdaten zu Filmwerken integriert.
In der GND wurde auf Vorschlag der AG AV-Ressourcen 2021 die Änderung umgesetzt, Identifikatoren für Werke aus dem kontrollierten Vokabular des Library of Congress Standard Identifier Scheme7 als externe Identifikatoren für Werknormsätze im Feld 024 zuzulassen, um Voraussetzungen für den domänenübergreifenden maschinengestützten Datenaustausch auf der Werkebene zu schaffen. Seit 2021 unterstützt daher die GND externe Identifikatoren zu Filmwerken aus dem Library of Congress Standard Identifiers Scheme, darunter auch externe Identifikatoren zu Filmwerken wie solche aus der Plattform filmportal.de, der Internet Movie Database (IMDb), EIDR, ISAN oder Wikidata.
Werke des Films sind Knotenpunkte eines Wissensnetzwerks, in dem Akteure – Personen und Körperschaften – miteinander und mit dem Werk in Beziehung stehen. Im Unterschied zu literarischen Werken sind audiovisuelle Werke in der überwiegenden Mehrzahl kollektive Schöpfungen.8 Gleichlautende Titel sind ein häufiges Phänomen bei audiovisuellen Werken; die Nutzung von Normdaten ermöglicht die eindeutige Identifizierung von Werken.
Zwar gibt es in den deutschsprachigen Bibliotheken mit der GND ein etabliertes System der Normdaten, das auch Werknormdaten beinhaltet, doch sind Normdaten zu Filmwerken in der GND bislang unterrepräsentiert. Selbst wenn Normdaten zu Filmwerken in der GND vorhanden sind, sind die Angaben oft rudimentär und nicht für eine eindeutige Identifizierung im maschinengestützten Datenaustausch geeignet. Die Verwendung international eindeutiger Identifikatoren für Filmwerke in Kulturerbeeinrichtungen und systematische Einbindung in die GND ist ein Desiderat.
Die BnF möchte mit ihrer neuen Strategie die internationale Vernetzung im Bereich aller Ressourcentypen aus Kultureinrichtungen durch die gezielte Verwendung von international anerkannten und nachhaltigen Identifikatoren verstärken und fördern. Diese Strategie könnte auch im deutschsprachigen Raum wichtige Impulse für die Zusammenarbeit verschiedener Kultureinrichtungen im Bereich der Erschließung und Beschreibung von Ressourcen und dem daraus resultierenden Austausch von Metadaten vermitteln. Durch Nachnutzung vorhandener weltweit eindeutiger Identifikatoren könnten Bibliotheken und andere Kulturerbeeinrichtungen die Effizienz der Erschließung steigern. Die GND kann dabei als Brücke dienen.9 Die Vernetzung mit Daten anderer Communities – im oben geschilderten Beispiel der audiovisuellen Communities – könnte darüber hinaus die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit von Werken grenzüberschreitend verbessern und z.B. ermöglichen, die in unterschiedlichen Einrichtungen vorhandenen Daten und Bestände vernetzt zu präsentieren.
Es folgt eine Arbeitsübersetzung der Grundsatzerklärung ins Deutsche von Renate Behrens und Anna Bohn auf der Grundlage des Originaldokumens der BnF.10 Dabei wurden einige Anpassungen entsprechend des Zitierstils und der Layout-Vorgaben von o-bib gemacht. Wo zitierte Normen und andere Quellen mittlerweile in einer neueren Ausgabe vorliegen, wird diese jeweils zusätzlich in der Fußnote mit angegeben.
Hinweis: Dieses Dokument beschreibt die grundlegenden Prinzipien, auf deren Basis die BnF eine Strategie für Identifikatoren entwickelt. Es sollte durch Handreichungen ergänzt werden, die diese Grundsätze für jeden einzelnen Identifikator präzisieren.
Die Identifikatorenpolitik der BnF ist Bestandteil der Gesamtstrategie der Institution im Bereich der Metadaten. Sie zielt darauf ab, die Kriterien der BnF für die Auswahl und Weiterentwicklung der Identifikatoren zu definieren, für die sie sich einsetzt. Ein Identifikator ist eine Zeichenfolge, die einer Ressource zugeordnet ist. Der Identifikator stützt sich auf die Gesamtheit der Metadaten, welche die Ressource beschreiben und ihre eindeutige Identifizierung erlauben.
Es gibt verschiedene Arten von Identifikatoren, die eine mehr oder weniger umfassende Eigenständigkeit der BnF implizieren. Unterschieden werden können:
Internationale Identifikatoren, die sich auf eine ISO-Norm beziehen, für die die ISO einen Vertrag mit einer internationalen Verwaltungsagentur abschließt. Sie entsprechen einem Wirtschaftsmodell und einer Governance-Struktur, an die sich die Institutionen durch eine Mitgliedschaft vertraglich binden. Die BnF beteiligt sich somit an einem eigenständigen Rahmen, einem Geschäftsmodell und einer Governance, die über die Zuweisung und Verwendung der Identifikatoren entscheiden.
Identifikatoren mit internationaler Dimension, die auf einem flexibleren Rahmen beruhen und für die die BnF eine besondere Verantwortung übernimmt, wie zum Beispiel der ARK-Identifikator. Die BnF vergibt diese Identifikatoren unter Einhaltung eines Rahmens von Verpflichtungen.
Eigene Identifikatoren der BnF, die in ihren Datenbanken verwendet werden und von Dritten wiederverwendet werden können, wie zum Beispiel FRBNF, NNA und NNB. Die BnF entscheidet selbst über die Bedingungen, unter denen sie vergeben und verwendet werden.
Diese Identifikatoren erfordern die Einhaltung von Best Practices für die Verwaltung, Implementierung und Nutzung. Die Identifikatorenpolitik der BnF stützt sich daher auf:
Die Empfehlungen der IFLA: Best Practice for National Bibliographic Agencies in a Digital Age (aktualisiert als: Common Practices for National Bibliographies in the Digital Age)11
Die Empfehlung des W3C: Data on the Web Best Practices12
Die Empfehlung des Kulturministeriums von Frankreich: Dauerhafte Identifikatoren für digitale Resourcen13
Der Geltungsbereich der Identifikatorenrichtlinie gilt für Identifikatoren, für die die BnF eine besondere Verantwortung für die Zuweisung oder Registrierung ausübt oder ausüben könnte, und erstreckt sich auf den Bereich der physischen und digitalen Ressourcen der BnF (ARK, FRBNF, NNA, NNB) und der Entitäten, die den Zugriff auf diese Ressourcen ermöglichen (z.B. ISNI, ISSN).
Unter Ressourcen versteht man:
physische Ressourcen, die von der BnF gesammelt werden,
digitale Ressourcen, seien es digitalisierte Darstellungen dieser physischen Ressourcen, die über Gallica zugänglich gemacht und in SPAR archiviert werden, oder digitale Ressourcen, die als Pflichtexemplare eingehen,
Metadaten, die diese Ressourcen in den Katalogen und Datenbanken der BnF beschreiben,
die Metadaten, die diese Ressourcen und die mit ihnen verbundenen Entitäten (Personen, Körperschaften, Werke, Orte, Konzepte, Ereignisse) identifizieren.
Die Identifikatorenpolitik bezieht sich nicht auf diejenigen, die unter die Erschließungs- und Klassifikationsspolitik fallen (z.B. die Dewey-Dezimalklassifikation oder das Notationssystem).
In Anwendung der IFLA-Empfehlungen für National Bibliographic Agencies verwendet die BnF standardisierte Identifikatoren, die Ressourcen oder den Metadaten zugeordnet sind, die diese identifizieren.
Die BnF verpflichtet sich also zu mehreren Identifikatoren. Dies bedeutet:
Für einen expliziten Datenumfang integriert sie diese in ihren Datentausch und in ihre Politik zur Entwicklung von Metadaten,
sie garantiert den dauerhaften Zugang zu den Ressourcen durch die Verwendung nachhaltiger Identifikatoren und die korrekte Identifizierung ihrer Ressourcen im internen Datenmanagement und bei Transaktionen mit Dritten,
sie entwickelt Dienstleistungen auf Basis dieser Identifikatoren in ihrer Rolle als nationale bibliografische Agentur und kulturelle Referenzinstitution im nationalen und internationalen Rahmen,
sie verbreitet sie frei unter Anwendung der offenen Lizenz des nationalen Systems Etalab. Der Identifikator ist ein Werkzeug zur Förderung der Sichtbarkeit und der Nutzung der Ressourcen der BnF. Als solches ist er im Rahmen der Open-Data-Politik der BnF frei wiederverwendbar.
Die BnF verpflichtet sich zu einem Identifikator, indem sie die folgenden Grundprinzipien befolgt.
Das Schlüsselprinzip ist das der Dauerhaftigkeit. Der Identifikator muss zufriedenstellende Garantien für seinen Fortbestand bieten, die in erster Linie auf einer gemeinsamen und transparenten Governance, einer breiten und internationalen Gemeinschaftlichkeit, einem tragfähigen und nachhaltigen Wirtschaftsmodell für den Identifikator selbst und seiner Mitglieder sowie einer Standardisierungsstrategie beruhen. Die Gesamtheit dieser Faktoren begründet das Vertrauen in die Tatsache, dass die BnF sich auf einen bestimmten Identifikator festlegen kann, d.h. Mittel entwickeln kann, die die Integration des Identifikators und der zugehörigen Metadaten in die Datenströme ermöglichen, und Dienste entweder zur Erleichterung und Automatisierung der Datenverarbeitung oder für Dritte entwickeln kann.
a) Der Identifikator ist Teil einer Normierungsstrategie,
sei es, weil er einer ISO-Norm entspricht (zum Beispiel ISO 27729:2012 für die ISNI-Kennung; ISO 15706:2002 und ISO 15706-2 für die ISAN-Kennung; ISO 3297 für die ISSN) und in den internationalen Abstimmungsprozess eintritt, der für regelmäßig überarbeitete ISO-Normen gilt;14
oder weil er Teil eines strategischen Standardisierungsprozesses ist (z.B. ARK).
b) Der Identifikator muss daher je nach seinem Nutzungsumfang von einer internationalen gemeinschaftlichen oder bereichsübergreifenden Unterstützung und Verpflichtung profitieren. Seine Verwendung wird von einer oder mehreren Gemeinschaften anerkannt und gefördert. Die Governance des Identifikators, sei es auf nationaler oder internationaler Ebene, muss auf einem schriftlichen Vertrag beruhen und es der Gemeinschaft oder den Gemeinschaften ermöglichen, in den Entscheidungsgremien vertreten zu sein und zur technischen und strategischen Ausrichtung des Identifikators beizutragen.
c) Der Identifikator muss auf einem ausgehandelten, transparenten, stabilen, vertraglichen und nachhaltigen Geschäftsmodell für eine öffentliche Einrichtung basieren. Es muss der BnF ermöglicht werden, mittel- bis langfristig eine Nutzungspolitik und Dienstleistungen für die von ihr bedienten Gemeinschaften zu entwickeln. Er muss außerdem ausgewogen sein, um mittelfristig eine finanzielle Stabilität zu gewährleisten.
a) Der Identifikator muss dem Grundsatz der Eindeutigkeit entsprechen. Ein Identifikator bezieht sich auf eine und nur eine einzige Ressource. Wenn eine Ressource stabil ist, ist es auch der Identifikator. Wenn eine Ressource so verändert wird, dass sie zu etwas anderem wird, muss ein neuer Identifikator zugeordnet werden. Probleme mit Ähnlichkeiten und Dubletten müssen erkannt und bereinigt werden.
b) Das Datenmodell des Identifikators muss definiert, dokumentiert und transparent sein. Die Zuordnungspolitik und der Umfang der Daten und Ressourcen, auf die sich der Identifikator bezieht, müssen stabil, eindeutig und explizit sein. Die Bedingungen für die Zuordnung des Identifikators müssen klar und eindeutig sein, damit der Mechanismus und der Umfang ihrer Zuordnung sowie ihre Nicht-Wiederzuordnung kontrolliert werden können.
Der Identifikator ist so konzipiert, dass er dauerhaft ist. Dies bedeutet:
a) Er muss unabhängig von den technischen Protokollen sein, die seine Zuordnung und Verwaltung gewährleisten, sowie von der Behörde, die seine Zuordnung technisch sicherstellt. Die Garantien für die technische Dauerhaftigkeit müssen in den vertraglichen Verpflichtungen, die die nationale oder internationale Governance-Instanz einerseits und die BnF andererseits binden, explizit dargelegt werden.
b) Die Verbindung zwischen Identifikator und beschriebener Ressource oder Entität muss dauerhaft sein. Die Existenz der identifizierten Ressource muss belegt werden.
c) Ein Identifikator muss während und über die Lebensdauer der Ressource, die er identifiziert, hinaus erhalten bleiben. Wenn sich die Ressource oder die Entität weiterentwickelt, muss der dauerhafte Identifikator eine Weiterleitung auf die neueste Version der Ressource oder der Beschreibung der Entität, auf die er verweist, gewährleisten. Nutzer*innen müssen über jede wesentliche Entwicklung der identifizierten Ressource informiert werden: Streichung, Ersetzung, Zusammenlegung, wesentliche Änderung des Umfangs der Ressource. Die Historie der Zuordnung des Identifikators muss somit aufbewahrt werden.
d) Ein Identifikator wird nie und unter keinen Umständen neu zugeordnet.
e) Gemäß den bewährten Praktiken des W3C ist es vorzuziehen, dass ein Identifikator als URI ausgedrückt werden kann.
a) Der Identifikator muss von einer unabhängigen Organisation verwaltet werden, die zur Neutralität und Einzigartigkeit des Internet beiträgt. Sie darf nicht von ausschließlich kommerziellen Interessen abhängen, die einseitig Ziele, Führungsstrukturen und Geschäftsmodelle vorgeben, die mit den Anforderungen einer öffentlichen Einrichtung unvereinbar sind. Die Vergabeverfahren werden von zuständigen und geschulten Teams überwacht.
b) Die BnF bevorzugt Identifikatoren, die in ihrer Bedeutung transparent sind, um zu verhindern, dass sie geändert werden, wenn sich die Ressource oder die Einheit, die sie identifizieren, ändert, und um eine möglichst weite Verbreitung zu ermöglichen.
a) Das Ziel der BnF ist es also, durch die Verwendung dieser Identifikatoren Folgendes zu erreichen:
die leichte Verbreitung der Ressourcen,
die Rückverfolgung der Ressourcen, durch die Angabe ihrer Herkunft,
die Fähigkeit zur Vernetzung der Ressourcen der BnF untereinander und mit Dritten,
die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der Ressourcen,
die Interoperabilität der Metadaten.
b) Identifikatoren sind ein Werkzeug für die Qualitätspolitik der BnF, da sie die Identifizierung von Datenkorpora und Ressourcen, die einer besonderen Qualitätskontrolle unterliegen, erleichtern. Sie sind ebenfalls Werkzeuge für die durchdachte Automatisierung von Metadatenkreisläufen, indem sie Datenflüsse und Vernetzung unterstützen.
c) Der Nutzungsumfang des Identifikators steht im Einklang mit der Dokumentationspolitik und der bibliografischen Politik der BnF, insbesondere mit den Pflichtexemplaraufgaben der Einrichtung. Der Identifikator bezieht sich entweder auf physische oder digitale Ressourcen der BnF oder auf Entitäten, die in den Datenbanken der BnF beschrieben sind oder an denen die BnF beteiligt ist.
d) Die Angleichungen an Identifikatoren, die die BnF nicht vergibt, werden im Katalog und in data.bnf.fr vorgenommen. Sie entsprechen internationalen Identifikatoren (z.B. LCSH, MESH, NOMISMA, LoC-Identifikatoren, Agrovoc, Geonames, VIAF) oder nationalen Identifikatoren (IDRef), die von einer oder mehreren Gemeinschaften verwendet und anerkannt werden und Garantien für die Dauerhaftigkeit bieten.
Die Identifikatoren, für die die BnF eine Registrierungsverantwortung hat. Sie müssen mit der Identifikatorenrichtlinie übereinstimmen.
ISSN, ARK, ISNI
Die Identifikatoren, die die BnF akzeptiert und auf denen sie Dienste aufbaut. Die Verantwortung für diese Identifikatoren liegt bei einer dritten Registrierungsagentur, die von der BnF auf nationaler Ebene anerkannt ist. Sie müssen mit der Identifikatorenrichtlinie übereinstimmen.
ISBN, EAN
Die Identifikatoren, für die die Übernahme der Verantwortung durch die BnF geprüft wird. Sie müssen mit der Identifikatorenrichtlinie übereinstimmen.
ISAN, ISWC, ISRC
Die Identifikatoren, die die BnF in ihre Datenströme einbindet und zum Abruf anbietet, zu denen sie sich aber nicht verpflichtet. Sie entsprechen nicht notwendigerweise der Identifikatorenrichtlinie.
Beispiel: EIDR
Interne Identifikatoren für das Datenmanagement, die nach außen weitergegeben werden. Sie entsprechen nicht der Identifikationspolitik.
FRBNF, NNA, NNB
Identifikatoren, für die die BnF keine Verantwortung trägt, mit denen sie sich aber zur Aufrechterhaltung von Interoperabilität verpflichtet. Sie entsprechen nicht notwendigerweise der Identifikatorenrichtlinie.
Beispiele: NOMISMA, LCSH, MESH, Agrovoc, Geonames, VIAF, IDRef
Dezember 2020
Akronym | Bezeichnung und Link |
---|---|
ABES | Agence bibliographique de l'enseignement supérieur |
Agrovoc | AGROVOC Multilingual Thesaurus / Linked Data Set |
ARK | Archival Source Key |
BnF | Bibliothèque nationale de France |
EAN | “European Article Number” = International Article Number https://www.ean-suche.de/ |
EIDR | Entertainment Identifier Registry |
Etalab | Etalab. Politique publique de la donnée |
FRBNF | [interne Kennung, die in der BnF verwendet wird, wird durch ARK ersetzt] |
Geonames | |
IDRef | Identifiants et Référentiels por l’enseignement supérieur et la recherche |
IFLA | International Federation of Library Associations and Institutions |
ISAN | International Standard Audiovisual Number |
ISBN | International Standard Book Number |
ISSN | International Standard Serial Number |
ISWC | International Standard Musical Work Code |
ISRC | International Standard Musical Work Code |
LCSH | Library of Congress Subject Headings |
MESH | Medical Subject Headings |
NNA | Numéro de notice d’autorité (Kennung der Normdatei) |
NNB | Numéro de notice bibliographique (Kennung des bibliografischen Datensatzes) |
NOMISMA | |
SPAR | Système de Préservation et d’Archivage Réparti |
SUDOC | Système Universitaire de Documentation |
VIAF | Virtual International Authority File |