Implementierung eines Zweitveröffentlichungsservice an einer U15-Universität

Herausforderungen aus und Perspektiven auf ein Pilotprojekt an der Goethe-Universität Frankfurt

Gerrit Heim, Badische Landesbibliothek Karlsruhe

Zusammenfassung

Zweitveröffentlichungsservices im Rahmen des Grünen Wegs des Open Access sind ein aktuelles Betätigungsfeld für Universitätsbibliotheken. Obwohl das Servicekonzept seit einigen Jahren feststeht und der Mehrwert deutlich erkennbar ist, bieten nur wenige Bibliotheken einen umfassend beworbenen Zweitveröffentlichungsservice. Der Artikel kombiniert Interviewergebnisse mit Praktiker*innen über Erfahrungen beim Betrieb eines Zweitveröffentlichungsservice mit einem Werkstattbericht zu einem Pilotprojekt an der Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg der Goethe-Universität Frankfurt. Das Ziel ist, Herausforderungen zu benennen und Lösungsansätze zu skizzieren.

Summary

Secondary publication services, i.e. services for self-archiving in Green Open Access, are a current field of activity for university libraries. Although the service concept has been established for several years and the value is obvious, only few libraries offer a widely advertised secondary publication service. This article combines interview results with practitioners about experiences in operating a secondary publication service with a workshop report on a pilot project at the University Library J.C. Senckenberg of Goethe University Frankfurt. The aim is to identify challenges and to outline possible solutions.

Zitierfähiger Link (DOI): https://doi.org/10.5282/o-bib/5916

Autorenidentifikation: Heim, Gerrit: ORCID: https://orcid.org/0000-0002-5820-7771

Schlagwörter: Zweitveröffentlichung; Zweitveröffentlichungsservie; Open Access; Green Open Access;

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International.

1. Einleitung

Zweitveröffentlichungsservices zur Stärkung des Grünen Open-Access-Weges sind eine Möglichkeit für Universitätsbibliotheken, aktiv Alternativen zum Goldenen Open-Access-Weg zu unterstützen und gleichzeitig Inhalte frei zugänglich zu machen, die bisher nur hinter einer Paywall oder gedruckt verfügbar waren. Zweitveröffentlichungsservices sind deshalb spätestens seit dem 107. Bibliothekartag1 ein breit diskutiertes Servicekonzept für Bibliotheken im Bereich Open Access. Trotz des großen bibliothekarischen Interesses an diesem Thema bieten nur wenige Universitätsbibliotheken einen umfassenden Zweitveröffentlichungsservice mit aktiver Bewerbung und ohne Einschränkungen bei raschen Bearbeitungszeiten an. Selbst in jenen Einrichtungen, die einen solchen Service anbieten, wird dieser oft durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. die Beschränkung auf bestimmte Publikationsformen und Einreichungsformate von Literaturlisten, eingeschränkt und die Zahl der Zweitveröffentlichungen bleibt, gemessen am dafür in Frage kommenden Anteil des Publikationsoutputs der jeweiligen Einrichtung, weit hinter den Möglichkeiten zurück. Fehlende Automatisierungsmöglichkeiten, eine vorsichtige Auslegung der Rechtslage und die mangelhafte Einbindung zentraler Distributionsservices wie DeepGreen sind nur einige der Ursachen.2

Im vorliegenden Artikel werden die zentralen Ergebnisse einer Interviewstudie in Kombination mit den Ergebnissen eines Pilotprojekts an der Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg (UB JCS) der Goethe-Universität Frankfurt vorgestellt.

2. Das Konzept des Zweitveröffentlichungsservice

Zur besseren Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten, eine Publikation Open Access zu veröffentlichen, hat sich die sogenannte Open-Access-Farblehre durchgesetzt.3 Die Open-Access-Variante des Grünen Wegs bedeutet, dass die Publikation nach der Erstveröffentlichung in einer Subskriptionszeitschrift, als Monographie in gedruckter Form oder hinter einer Bezahlschranke – ggf. nach einer Embargofrist – Open Access gestellt wird. Die deutsche Terminologie spricht deshalb von einer Zweitveröffentlichung, während im Englischen lange Zeit Self-Archiving – also die Selbstarchivierung durch die Autor*innen – als Bezeichnung gebräuchlich war und gegenwärtig teilweise durch alternative Begriffe wie Open Access Archiving ersetzt wird.4

Green Open Access machte – ungeachtet der Fokussierung der Open-Access-Transformation auf den Goldenen Weg von Open Access5 – in den letzten fünf Jahren 15,3% der publizierten Zeitschriftenartikel aus und liegt damit nicht weit hinter Hybridem Open Access (18,2%), dessen starke Zuwachsraten ein Ergebnis der stark geförderten Transformationsverträge sind.6 Die Unterstützung des Grünen Wegs von Open Access ist daher trotz der Konzentration auf auf den Goldenen Weg weiterhin sinnvoll.

In Deutschland ist das unabdingbare Zweitveröffentlichungsrecht in § 38 UrhG gesetzlich verankert und viele Verlage bieten darüber hinaus ihren Autor*innen entsprechende Möglichkeiten über Verlagsrichtlinien oder individuelle Autor*innenverträge an. Allerdings haben sich die mit der letzten Urheberrechtsreform verbundenen Hoffnungen auf eine umfangreichere Zweitveröffentlichung durch die Autor*innen bislang nicht erfüllt.7 Bibliotheken haben daher Grünes Open Access als notwendiges Handlungsfeld erkannt. Etablierte Dienstleistungen wie der Betrieb von Repositorien, mit der Möglichkeit für Wissenschaftler*innen der Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen dort Zweitveröffentlichungen vorzunehmen werden ergänzt durch ausgereifte Servicemodelle, bei denen die Mitarbeiter*innen der Bibliothek viele Arbeitsschritte übernehmen und die Möglichkeit der Zweitveröffentlichung offensiver bewerben. Interessierte aus verschiedenen Bibliotheken haben sich am 07.06.2021 in einer Fokusgruppe des open-access.network8 konstituiert, um das Thema durch einen stärker institutionenübergreifenden Austausch weiterzuentwickeln. Für ein erweitertes Serviceangebot rund um den Grünen Weg von Open Access hat sich der Begriff des Zweitveröffentlichungsservices herauskristallisiert.

Ein Zweitveröffentlichungsservice muss nach Blasetti et al. (2019) folgende Mindeststandards erfüllen:

„Dazu gehört [sic] die Konzipierung und Etablierung des Services, die Schulung von Mitarbeiter*innen und die kontinuierliche Entwicklung von Geschäftsgängen für die Bearbeitung von Publikationslisten und Metadaten, die Rechteprüfung sowie die einzelnen Schritte bis zur Veröffentlichung auf einem Repositorium.“9

Wenn der Service die Wissenschaftler*innen bei all diesen Arbeitsschritten unterstützt, ist oft von einem „Full Service“ die Rede.10

3. Erfahrungen mit etablierten Zweitveröffentlichungsservices

Zur aktiven Unterstützung aller Open-Access-Publikationswege beabsichtigte die UB JCS bereits seit Längerem, einen Zweitveröffentlichungsservice einzurichten, um die bis dahin nur sporadische Vornahme von Zweitveröffentlichungen auf dem Repositorium durch die Wissenschaftler*innen auszubauen. Als Herausforderung für die Umsetzung des Service identifizierte das Team die knappen personellen Ressourcen und die Integration in die bestehende technische Infrastruktur.

Um die Chancen und Probleme bei der Implementierung und Realisierung eines Zweitveröffentlichungsservice zu ermitteln, wurde vorab über eine qualitative Befragung von Mitarbeiter*innen verschiedener Universitätsbibliotheken versucht, die Schwierigkeiten bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Zweitveröffentlichungsservice zu ermitteln. Im Rahmen der Befragung wurden zwischen dem 01.3.2022 und dem 30.4.2022 Interviews mit insgesamt elf Personen aus sieben Einrichtungen durchgeführt. Dabei sollte eine möglichst große Vielfalt sichergestellt werden: Es sollten Universitäten mit geisteswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Schwerpunkten sowie unterschiedlich große Universitätsbibliotheken interviewt werden. Ziel der Befragung war die Ermittlung der Integration in die Serviceangebote der UB, z.B. an welche anderen Dienste der Einrichtung der Zweitveröffentlichungsservice angebunden war, des Serviceumfangs sowie etwaiger Probleme durch knappe Ressourcen und die Nutzung technischer Automatisierungsmöglichkeiten.11

Die Zweitveröffentlichungsservices sind in unterschiedlichen Bereichen angesiedelt. Vier Bibliotheken betreiben ihn als Teil der Publikationsservices. In zwei Universitätsbibliotheken von Volluniversitäten ist der Zweitveröffentlichungsservice indirekt Teil der Medienbearbeitung. Eine weitere thematisch breit aufgestellte Universitätsbibliothek hat eine eigene Struktur für Open Access geschaffen, in der entsprechende Dienstleistungen über die traditionellen Abteilungsgrenzen hinweg gebündelt sind. Die operative Betreuung des Zweitveröffentlichungsservice liegt bei fast allen Einrichtungen in den Händen von Bibliothekar*innen. Teilweise werden auch studentische Hilfskräfte (SHK) mit Aufgaben betraut. Die Bewerbung des Dienstes wird in der Regel von der Leitung oder den Open-Access-Beauftragten aus dem wissenschaftlichen Dienst übernommen. Die Teams sind durchweg klein und stehen vor der Herausforderung, Anfragen und Auftragsvolumen sinnvoll zu steuern.12 Die meisten Einrichtungen begegnen dieser Herausforderung eher mit einer Reduktion der Werbeaktivitäten für die Dienstleistung als mit formalen Einschränkungen des Angebots.

Die Hochschulbibliographien (HSB) bzw. das Forschungsinformationssystem (FIS) haben für Einrichtungen zur Verankerung des Zweitveröffentlichungsservice eine besondere Bedeutung. Die HSB ist ein Vehikel für das kennzahlenorientierte Wissenschaftsmanagement geworden.13 Beschleunigt wurde die Entwicklung durch die DFG-Förderprogramme für Open Access, die ein Monitoring des Publikationsaufkommens der Hochschulen erfordern.14 Viele Universitätsbibliotheken haben darauf mit dem Auf- oder Ausbau ihrer HSB reagiert. Diese Art der Erfassung des Publikationsaufkommens einer Universität erzeugt die größten Synergieeffekte für einen Zweitveröffentlichungsservice. Denn für die Leistungsorientierte Mittelvergabe (LoM) sind die Wissenschaftler*innen auf vollständige Daten in der HSB angewiesen. Dies generiert leicht zu bewerbende Mehrwerteffekte, wie z. B. die Bereitstellung von aktuellen Publikationslisten für die Webseiten der Wissenschaftler*innen mit hinterlegten Volltexten.

Die Bewertung der Bedeutung des Zweitveröffentlichungsservice fällt dagegen sehr unterschiedlich aus. Für einige Einrichtungen stellt der Zweitveröffentlichungsservice ein Kernangebot dar, für andere ist er ein nachrangiger Service. Die Bedeutung hängt dabei stark von den anderen vorhandenen Publikationsdienstleistungen und dem Umfang weiterer Dienstleistungen im Bereich Open Access ab.

Ein großer Teil der Ressourcen in einem Zweitveröffentlichungsservice fließt in die Bereiche Rechteprüfung und Volltextakquise. Erstere erfolgt durchweg durch die Mitarbeiter*innen der Universitätsbibliothek, letztere teilweise im Zusammenspiel mit den Autor*innen. Die möglichen Optionen zur Rechteprüfung sind bei Blasetti et al. (2019) festgehalten.15 Dies sind im Wesentlichen die Prüfung eines eventuell bestehenden Autor*innenvertrags, die Inanspruchnahme der Möglichkeiten nach § 38 (1), (2) oder § 38 (4) UrhG,16 erworbene Open-Access-Rechte aus Allianz- und Nationallizenzen, eine öffentlich einsehbare Verlagspolicy oder die direkte Einholung von Zweitveröffentlichungsrechten beim Verlag.

Die Priorisierung dieser Optionen innerhalb der Rechteprüfung und die Frage, welche Rechtsgrundlagen überhaupt zur Anwendung kommen, sind von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich. Besonders umstritten ist der Umgang mit § 38 (4) UrhG. Es gibt eine Einrichtung, die den Zweitveröffentlichungsservice stark auf diese Regelung stützt. Demgegenüber gibt es andere Universitätsbibliotheken, für die das Zweitveröffentlichungsrecht aus dem Urheberrecht überhaupt keine Rolle in der Arbeitspraxis spielt. Zwischen diesen beiden Polen liegen die übrigen Einrichtungen, die zwar von § 38 (4) UrhG Gebrauch machen, aber anderen Methoden den Vorrang geben und das Urheberrecht nur als letzte Möglichkeit sehen, wenn keine andere mehr greift. Diejenigen Bibliotheken, die von den Möglichkeiten des § 38 (4) Gebrauch machen, betonen den geringeren Aufwand der Rechteprüfung, weshalb eine stärkere Nutzung des Urheberrechts wohl das größte Optimierungspotenzial bietet.

Ähnlich uneinheitlich ist der Umgang mit Rechten aus Allianz- und Nationallizenzen.17 Diese können eine Open-Access-Komponente enthalten, die viele Einrichtungen in der Vergangenheit aufgrund der Komplexität des Rechtemanagements nicht konsequent genutzt haben. Einige prüfen dies nun explizit im Rahmen eines Zweitveröffentlichungsauftrags, andere warten hier auf ein Angebot von DeepGreen, das in seiner Grundkonzeption einen Service anbieten sollte, über den Einrichtungen die Open-Access-Komponente von Allianz- und Nationallizenzen wahrnehmen können.18

Ein besonders wichtiges Arbeitsinstrument ist Sherpa Romeo,19 mit dem die Verlagspolicies für die Zweitveröffentlichung von Zeitschriften überprüft werden können. Die Mehrheit verlässt sich jedoch nicht ausschließlich auf Sherpa Romeo, sondern überprüft die Verlagspolicies auch selbst. Wenn es auf der Verlagswebsite keine Standardpolicy gibt, wählen alle Einrichtungen den Weg der Kontaktaufnahme. Entweder wenden sich die Mitarbeiter*innen des Zweitveröffentlichungsservice direkt an den Verlag oder sie bitten die Autor*innen, mit dem Verlag in Kontakt zu treten. Der Kontakt zu den Verlagen wird als fruchtbar, aber auch als zeitaufwendig beschrieben.

Ein zentrales Thema neben der Rechteprüfung ist die Beschaffung der zulässigen Volltextversionen. Eine Publikation kann in mehreren Versionen vorliegen. Die erste Version ist das beim Verlag eingereichte Preprint. Besonders relevant für Zweitveröffentlichungsservices ist das akzeptierte Manuskript (Author Accepted Manuscript = AAM) mit allen Änderungen aus dem Peer Review, aber ohne Verlagslayout. Die Verlagsversion mit Paginierung und Satz des Verlages (Version of Record = VoR) ist besonders renommiert. Die Volltextakquise ist schwierig, da die Autor*innen vor allem bei älteren Publikationen nicht immer über die AAM-Version verfügen. Für einige Bibliotheken bedeutet dies, dass eine Zweitveröffentlichung nicht möglich ist. Einige begegnen diesem Defizit, indem sie die AAM bearbeiten, geschützte Elemente entfernen und daraus gewissermaßen eine Manuskriptversion erstellen, die in Paginierung und Textsatz der Verlagsversion entspricht. Dieses Vorgehen war allen Befragten bekannt, ist aber sehr umstritten, da einige die Auffassung vertreten, dass sich die Schutzrechte nicht nur auf einzelne Elemente, sondern auf die gesamte Erscheinungsform erstrecken. Die überwiegende Mehrzahl der befragten Praktiker*innen gab daher an, diese Methode nicht zu nutzen.

Eine Integration weiterer APIs in die Arbeitsprozesse findet nicht statt. Dabei gibt es hier zahlreiche Angebote und mit der Integration von ORCID oder OpenAlex20 kommen ständig neue Möglichkeiten hinzu. Hervorzuheben unter den bekannten Datenanbietern sind die OA-Schnittstelle der EZB,21 die die Prüfung der erworbenen Rechte aus Allianz- und Nationallizenzen unterstützt, und die automatische Abfrage bei Unpaywall, die den Open-Access-Status einer Publikation automatisiert ermittelt.22 Die Automatisierung bietet somit das größte Potenzial zur Beschleunigung der Arbeitsprozesse.

Die Befragung schärfte das Problembewusstsein für den Umgang mit knappen Ressourcen. Ein Konzept mit einem Serviceangebot unterhalb eines „Full Service“ erschien nicht sinnvoll, alle Befragten hatten Probleme mit der Bewältigung des Arbeitsaufwandes und haben bisher wenig zur Automatisierung von Arbeitsschritten unternommen. Besonders überraschend war die geringe Nutzung der urheberrechtlichen Möglichkeiten zur Zweitveröffentlichung und die geringe Akzeptanz einer Modifikation der VoR zur Erstellung eines AAM. Beides hatte direkte Auswirkungen auf die Planung für den Zweitveröffentlichungsservice in Frankfurt. Wenig Probleme bereitete hingegen die Akzeptanz für den Service unter den Wissenschaftler*innen, vor allem bei jenen Universitätsbibliotheken mit HSB oder FIS.

4. Pilotbetrieb eines Zweitveröffentlichungsservices

Der Zweitveröffentlichungsservice der UB JCS23 wurde vor dem Hintergrund konzipiert, perspek­tivisch einen Service für eine U15-Universität24 mit allen Fachbereichen außer den Ingenieurwissenschaften anbieten zu können. Im Vergleich zu anderen Zweitveröffentlichungsservices unterscheiden sich die Rahmenbedingungen an der Goethe-Universität vor allem in zwei Punkten: Es gibt kein FIS und keine HSB.25 Der Zweitveröffentlichungsservice adressiert andere Fachbereiche als die Publikationskostenförderung, da der Grüne Weg vor allem für jene Fächer interessant ist, in deren Publikationskulturen noch überwiegend im Closed Access publiziert wird.

Ein wesentlicher Arbeitsschritt im Vorfeld der Pilotphase war die Festlegung von Leitplanken für die Rechteprüfung. Dies beinhaltete eine Priorisierung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Optionen und eine Abstimmung mit der Direktion über die Anwendung von § 38 (4) UrhG. Auf dieser Basis entstand ein integrierter Prüfungsprozess, der sich für den Arbeitsalltag als zu kompliziert herausstellte. Stattdessen erfolgte eine Differenzierung in die Basisprüfung (Abb. 1) und das Vorgehen bei der Anwendung von Sherpa Romeo (Abb. 2), da die Anwendung von Sherpa Romeo verschiedene Möglichkeiten – sogenannte Pathways – bietet und je nach den dort gegebenen Möglichkeiten wieder andere Optionen geprüft werden müssen. Die Prozessgrafiken dienen als Handreichung für die zu absolvierenden Arbeitsschritte in der intellektuellen Rechteprüfung.

Gegen eine Priorisierung der Möglichkeiten aus § 38 (4) UrhG wurden Vorbehalte geäußert. Das Bedürfnis der Bibliotheken nach Rechtssicherheit steht hier oft im Widerspruch zur Rechtspraxis,26 weshalb folgende Prüfabfolge festgelegt wurde:

  1. Rechte aus Allianz- und Nationallizenzen
  2. Verlagspolicy via Sherpa Romeo
  3. Bei mehr als 12 Monaten Embargo oder bei fehlender Policy: Urheberrecht § 38 (4)

In einem ersten Schritt wird geprüft, ob der Titel bereits Open Access publiziert wurde.27 Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Veröffentlichung unter einer Creative-Commons-Lizenz oder nur um sogenanntes Bronze Open Access ohne klaren Rechtsstatus handelt.28 Letztere kann ggf. vom Verlag einfach zurückgezogen werden und ist daher keine Alternative zur Zweitveröffentlichung. Bei allen Titeln, die nicht Open Access sind oder deren Status unklar ist, erfolgt zunächst eine Prüfung der Rechte aus Allianz- und Nationallizenzen. Die UB JCS ist an vielen Verträgen beteiligt, hat diese Rechte aber nie systematisch geprüft oder über DeepGreen in das Repositorium eingespeist. Andernfalls werden die Verlagsbedingungen über Sherpa Romeo ermittelt. Sofern hier Informationen hinterlegt sind und VoR oder AAM mit einem Embargo von maximal 12 Monaten erlaubt sind, gilt diese Rechtsgrundlage für die Zweitveröffentlichung. Erst wenn all diese Schritte erfolglos bleiben, prüft das Team die Möglichkeit einer Zweitveröffentlichung nach UrhG § 38 (4).

Der Bezug der Volltexte erfolgt über die Mitarbeiter*innen des Zweitveröffentlichungsservice, sofern die VoR zulässig ist. Wenn das AAM die einzige zulässige Variante darstellt, muss dieses durch die Autor*innen geliefert werden. Eine Modifikation der VoR, um ein AAM zu generieren, wird derzeit von der Leitung aufgrund der rechtlichen Unsicherheit abgelehnt. Sofern die Autor*innen keine AAM-Version zur Verfügung stellen können, scheitert die Zweitveröffentlichung.29

Eine große Herausforderung besteht darin, diese Arbeitsschritte möglichst effizient und ressourcenschonend umzusetzen. Zu diesem Zweck wurde in Anlehnung an das Konzept von Voigt/Dittmann (2019) für die TU Berlin ein modularer Workflow für die Bearbeitung von Literaturlisten entwickelt.30 Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen zwischen einer Technischen und einer Volluniversität sowie die unterschiedliche Repositoriensoftware haben hier umfangreiche Änderungen notwendig gemacht. Ziel ist es, die für eine Rechteprüfung notwendigen Daten aus verschiedenen Quellen automatisch zu aggregieren und die zusammengestellten Metadaten bei erfolgreicher Rechteprüfung automatisch in das Repositorium zu importieren.31

Eine große Herausforderung sind der Ressourcenbedarf und die Steuerung des Serviceangebots. In der Pilotphase wurde der Service nur ausgewählten Forschungsprojekten angeboten. Das Interesse seitens der Wissenschaftler*innen war dabei sehr groß, was das Potenzial eines solchen Service verdeutlicht. Dabei handelte es sich um die Kandidat*innen für die nächste Runde der Exzellenzstrategie. Diese Projekte repräsentieren unterschiedliche Disziplinen und zeichnen sich durch eine klare Struktur mit eindeutigen Ansprechpartner*innen aus. Der auf dem Reißbrett erstellte und oben beschriebene Workflow sollte im Pilotprojekt zusammen mit den Literaturlisten zweier Clusterkandidat*innen aus den Fachbereichen Physik und Sozialwissenschaften überprüft werden.

Die Koordination des Clusterkandidaten Physik (ELEMENTS) übermittelte ein Word-Dokument mit 165 Literaturtiteln (Abb. 3). Es handelte sich ausnahmslos um Zeitschriftenartikel, die über eine DOI identifizierbar waren. Vier Titel konnten keiner konkreten Publikation zugeordnet werden, so dass die Rechteprüfung mit den verbleibenden 161 Titeln durchgeführt wurde. Die homogene Struktur ermöglichte eine automatische Verarbeitung mit dem entwickelten Workflow. Entsprechend der weit fortgeschrittenen Open-Access-Transformation in der Physik waren 90 Titel bereits unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht. 12 Titel waren noch nicht veröffentlicht und standen daher für eine Zweitveröffentlichung nicht zur Verfügung. Die Rechteprüfung für die übrigen Titel ergab, dass 37 Titel aufgrund der Verlagspolicy ohne Sperrfrist in die VoR übernommen werden konnten. Von diesen 37 Titeln waren 13 Artikel bereits als Preprint in arXiv veröffentlicht, eine Zweitveröffentlichung der VoR erhöht hier jedoch die Qualität der Open-Access-Version, da Paginierung und Layout bei einem Preprint abweichen können. Bei elf Titeln konnte lediglich das AAM für die Zweitveröffentlichung vorgesehen werden, bei neun Titeln mussten den Autor*innen die Elsevier-Bedingungen für eine Zweitveröffentlichung vorgeschlagen werden.32

Die Überprüfung der ELEMENTS-Literaturliste konnte durch die automatische Zusammenstellung der Informationen sehr effizient durch eine*n Mitarbeiter*in durchgeführt werden. Umfangreiche Kommunikation mit den Verlagen und mehrfache Rückmeldungen an die Clusterkoordination waren nicht erforderlich.

Deutlich heterogener war die Literaturliste des Antragstellers des sozialwissenschaftlichen Clusters (ConTrust). Die Literaturliste wurde als Excel-Tabelle eingereicht und umfasste 212 Titel mit einem breiten Spektrum an Publikationsformen: Zeitschriftenaufsätze, Blogbeiträge, zahlreiche Aufsätze in Sammelbänden sowie Sammelbände und Monographien. Hinzu kamen als Sonderfälle Gesetzeskommentare sowie Zeitungsartikel in nichtwissenschaftlichen Medien. Nur 78 Titel verfügten über einen DOI. Die Titelaufnahmen waren sehr uneinheitlich und entstammten vermutlich der Selbstverzeichnung durch die Wissenschaftler*innen. Selbst die Titel mit DOI konnten nicht ohne Weiteres in den Workflow übernommen werden, da hier Inkonsistenzen auftraten: Teilweise gab es z. B. nur einen DOI für den Sammelband, teilweise für einzelne Artikel. Die Titel ohne DOI mussten in einem sehr aufwändigen manuellen Verfahren normalisiert werden, um ggf. doch vorhandene DOIs zu finden bzw. alternativ bei Zeitschriften die ISSN zu ermitteln. Die Rechteprüfung erfolgte für insgesamt 204 der ursprünglich 212 Titel. Als Zwischenschritt wurden zwei getrennte Literaturlisten erstellt, eine für den automatisierten Workflow mit OpenRefine und eine für die manuelle Prüfung. Die Rechteprüfung ergab, dass nur 47 Titel der Literaturliste auf dem Goldenen Weg Open Access erstveröffentlicht wurden. Für 65 Titel konnte eine mögliche Rechtsgrundlage für eine Zweitveröffentlichung ermittelt werden. Bei zehn Titeln ergab die Prüfung jedoch auch einen pauschalen Ausschluss jeglicher Zweitveröffentlichungsmöglichkeit. Die mangelnde Bereitschaft der UB JCS, proaktiv von § 38 (4) UrhG Gebrauch zu machen, führt dazu, dass für die überwiegende Zahl der Publikationen aufwändige Verlagsanfragen gestellt werden müssen.

Die notwendigen Einwilligungen der Autor*innen für Verlagsanfragen und Zweitveröffentlichungen standen zum Ende des Untersuchungszeitraums noch aus. Trotz zentraler Ansprechpersonen bei den Clusterkandidaten waren notwendige Rückfragen immer mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden.

Das Pilotprojekt zeigt ein ambivalentes Bild der derzeitigen Automatisierungsmöglichkeiten. Für sehr homogene Literaturlisten, deren Titel durchgängig mit einem DOI versehen sind, konnten erfolgreich Daten von verschiedenen Diensten bezogen werden. Die Qualität der Daten ist jedoch sehr unterschiedlich. So ist z. B. nicht jede Information von Unpaywall vertrauenswürdig, da Unpaywall vor allem im Bereich Bronze Open Access für die Zwecke eines Zweitveröffentlichungsservice zu wenig differenziert. Die gleiche Problematik besteht bei Sherpa Romeo, der auf den Verlagspolicies basiert und eine sehr gute Informationsquelle darstellt, aber im Zweifelsfall die intellektuelle Auseinandersetzung mit den genauen Bestimmungen der Verlagspolicies nicht ersetzen kann. Bei heterogenen Literaturlisten aus Fachgebieten mit vielfältigen Publikationsformen ist eine vollständige Automatisierung mit den derzeit verfügbaren Mitteln nicht erreichbar und nur für Teilmengen möglich. Die Aufbereitung der Literaturlisten und die Rechteprüfung der einzelnen Titel bleiben hier sehr arbeitsintensiv. Dies gilt umso mehr, wenn die Publikationen bei Kleinverlagen erscheinen, die nicht in einschlägigen Datenbanken wie Sherpa Romeo verzeichnet sind.

5. Drei Lehren aus Studie und Pilotprojekt

Welche Schlüsse lassen sich aus der vorgestellten Studie und dem Pilotprojekt ziehen: Erstens ist die Integration des Zweitveröffentlichungsservice in das Dienstleistungsportfolio einer Bibliothek von besonderer Bedeutung für eine dauerhafte Etablierung an der Einrichtung. Idealerweise gibt es ein FIS oder eine HSB als Anknüpfungspunkt. Im Vorfeld sollte geklärt werden, ob es sich bei dem Zweitveröffentlichungsservice um ein alleiniges Kernangebot handelt oder ob er lediglich parallel zu anderen Kernangeboten betrieben wird.

Zweitens sollten die Ressourcen für einen „Full Service“ ausreichen. Tatsächlich handelt es sich bei den Zweitveröffentlichungsservices der untersuchten Einrichtungen fast immer um Vollservices, bei denen das Leistungsangebot von der Annahme der Literaturliste bis zur Zweitveröffentlichung des Volltextes auf dem Repositorium reicht. Lediglich einzelne Zwischenschritte, wie die Verlagskommunikation oder die Volltextakquise, können ggf. an die Autor*innen ausgelagert werden. Jede weitere Servicereduktion birgt die Gefahr, Wissenschaftler*innen und ihre Publikationen für den Service zu verlieren. Will man nicht Gefahr laufen, den Service bereits nach kurzer Zeit wieder einschränken oder gar einstellen zu müssen, ist es wichtig, die vorhandenen personellen Ressourcen genau zu prüfen.

Drittens darf man sich keine Illusionen über die Reichweite der technischen Automatisierung machen. Die Möglichkeiten hierzu sind derzeit stark an das Vorhandensein eines DOI gebunden. Automatisierung ist vor allem in den Fachgebieten möglich, die eine stark homogenisierte Publikationskultur aufweisen. Insbesondere Hochschulen und Einrichtungen mit starken mathematischen und naturwissenschaftlichen Fachbereichen können davon profitieren. In den Sozial- und Geisteswissenschaften ist eine Automatisierung dagegen nur in engen Grenzen möglich, so dass die Zweitveröffentlichung hier mit viel manueller Arbeit verbunden bleibt.

Literatur

1 Blasetti, Alessandro; Golda, Sandra; Grimm, Steffi; Kroll, Nadin; Sivers, Denise; Voigt, Michaela: Hands-on-Lab Zweitveröffentlichungen. Hands-on-Lab self archiving, Konferenzbeitrag auf dem 107. Deutschen Bibliothekartag, 04.06.2018. Online: <https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0290-opus4-33286>.

2 Dieser Artikel basiert auf einer Masterarbeit: Heim, Gerrit: Die Implementierung eines Zweitveröffentlichungsservice an Universitätsbibliotheken. Eine Analyse am Beispiel der UB J.C. Senckenberg vor dem Hintergrund vergleichbarer Serviceangebote, Masterarbeit, HU Berlin, Berlin, 2023 (Berliner Handreichungen zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft 503). Online: <https://doi.org/10.18452/25864>.

3 Besonders anschaulich dargestellt bei: <https://blogs.tib.eu/wp/tib/2018/10/24/gold-gruen-bronze-blau-die-open-access-farbenlehre/>, Stand: 08.06.2023.

4 Vgl. den Titel der entsprechenden Policy von Wiley <https://authorservices.wiley.com/author-resources/Journal-Authors/licensing/self-archiving.html>, Stand: 08.06.2023, während Sherpa Romeo schon von „open access archiving policies“ schreibt: <https://v2.sherpa.ac.uk/romeo>, Stand: 08.06.2023.

5 Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Transformation des wissenschaftlichen Publizierens zu Open Access, Köln 2022. Online: <https://doi.org/10.57674/fyrc-vb61>.

6 Zahlen von Open Access Monitor, <https://open-access-monitor.de/>, Stand: 2.4.2023.

7 Hartmann, Thomas: Kein Durchbruch. 5 Jahre Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Zeitschriftenbeiträge, iRights.info, 26.11.2019, <https://irights.info/artikel/kein-durchbruch-5-jahre-zweitveroeffentlichungsrecht-fuer-wissenschaftliche-zeitschriftenbeitraege/29822>, Stand: 08.06.2023.

9 Blasetti et al.: Smash the Paywalls, 2019.

10 Ebd., S. 4.

11 Heim, Gerrit: Analyse von Zweitveröffentlichungsservices an Universitätsbibliotheken, Zweitveröffentlichung in Forschungsdatensammlung der HU Berlin, 18.01.2023. Online: <https://doi.org/10.18452/25761>.

12 Voigt, Michaela; Dittmann, Sebastian: Zweitveröffentlichungsservice der TU Berlin – Automatisierungsmöglichkeiten für den Workflow, in: LIBREAS 35, 2019. Online: <https://doi.org/10.18452/20330>.

13 Steinhauer, Eric W.: Die Renaissance der Bibliografie: Hochschulevaluation eröffnet neue Chancen für Bibliotheken, in: BuB – Forum Bibliothek und Information 59 (11–12), 2007, S. 818–819.

14 Ploder, Michael; Streicher, Jürgen; Sauer, Angelika; Holzinger, Florian; Dvorzak, Michaela; Barbers, Irene; Mittermaier, Bernhard; Rosenberger, Sonja; Scheidt, Barbara; Meier, Andreas; Glänzel, Wolfgang; Thijs, Bart: DFG Funding Programme Open Access Publishing. Report about the Funding (1.0). Deutsche Forschungsgemeinschaft (Hg.), Zenodo, 01.04.2020. Online: <https://doi.org/10.5281/zenodo.4486411>.

15 Blasetti et al.: Smash the Paywalls, 2019.

16 § 38 (1) erlaubt die Zweitveröffentlichung durch den Urheber nach Ablauf eines Jahres, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, (2) dehnt dies unter Umständen auf Beiträge in Sammelbänden aus. Das setzt eine Kenntnis des Autor*innenvertrags voraus. § 38 (4) erlaubt bei einem öffentlich geförderten wissenschaftlichen Beitrag (Definition der Klausel ist strittig) in einer periodischen Sammlung das unabdingbare Recht zur Zweitveröffentlichung des Author Accepted Manuscript (AAM).

17 Weitere Informationen zu diesen Lizenzen: <https://www.nationallizenzen.de/ueber-nationallizenzen/allianz-lizenzen-2011-ff.#1.1._Was_sind_die_DFG-gef%C3%B6rderten>, Stand: 08.06.2023.

18 Thomas, Linda; Stadler, Heike: Workflow zur Identifizierung von Publikationen für die Zweitveröffentlichung, in: Bibliotheksdienst 50 (1), 2016, S. 62–68. Online: <https://doi.org/10.1515/bd-2016-0006>.

19 <https://v2.sherpa.ac.uk/romeo/>, Stand: 08.06.2023.

20 <https://openalex.org/>, Stand: 08.06.2023.

21 <https://ezb.ur.de/services/oa-ezb>. Stand: 08.06.2023.

22 Jahn, Najko; Hobert, Anne; Haupka, Nick: Entwicklung und Typologie des Datendiensts Unpaywall, in: Bibliothek Forschung und Praxis 45 (2), 02.07.2021, S. 293–303. Online: <https://doi.org/10.1515/bfp-2020-0115>.

25 Gegenwärtig laufen an der Goethe-Universität parallel Planungen für ein FIS und zusätzlich hat die UB per Präsidiumsbeschluss der Universität den Auftrag zum Aufbau einer HSB erhalten.

26 Hartmann, Thomas: Mantra Rechtssicherheit, in: LIBREAS 22, 15.05.2013, S. 5–15. Online: <https://doi.org/10.18452/9028>.

27 Die zuverlässigste Prüfung bietet hier Unpaywall Zu Problemen und Limitationen vgl. Jahn et al.: Datendienst Unpaywall, 2021.

28 Piwowar, Heather; Priem, Jason; Larivière, Vincent; Alperin, Juan Pablo; Matthias, Lisa: The state of OA. A large-scale analysis of the prevalence and impact of Open Access articles, in: PeerJ 6:e4375, 2018. Online: <https://doi.org/10.7717/peerj.4375>

29 Eine Ausnahme stellt die Vorgehensweise bei Titeln dar, die bei Elsevier erschienen sind. Hier gibt es eine alternative Vorgehensweise: Bolick, Josh: Exploiting Elsevier’s CC License Requirement to Subvert Embargo, in: Journal of Copyright in Education and Librarianship: Kraemer Copyright Conference Proceedings 1 (2), 2018.

30 Voigt/Dittmann: Zweitveröffentlichungsservice der TU Berlin, 2019.

31 Workflow im Detail: Heim: Analyse, 2023 und <https://github.com/GerritHeim/ZVS>, Stand 08.06.2023.

32 Vgl. Bolick: Exploiting Elsevier’s CC License, 2018.