Die Verantwortung von Bibliotheken, Archiven und Museen sowie Forschungseinrichtungen und Medien im Umgang mit der NS-Zeit im Netz

Bericht zur Tagung „Nationalsozialismus Digital“ am 27.-29. November 2019 an der Österreichischen Nationalbibliothek in Wien

Ende November 2019 veranstalteten die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) und das Institut für Zeitgeschichte an der Universität Wien eine dreitägige Tagung, die sich mit der Problematik nationalsozialistischer Inhalte im Internet befasste. Diskutiert werden sollte der Umgang von Bibliotheken, Archiven und Museen mit der Digitalisierung ihrer Bestände aus der Zeit des Nationalsozialismus. Im Zentrum der Überlegungen stand vor allem die Frage, wie diese Institutionen den Missbrauch digitalisierter nationalsozialistischer Inhalte im Netz eindämmen, wenn nicht verhindern könnten. An der Veranstaltung, die großen Zuspruch fand, nahmen zahlreiche hochrangige Expert*innen aus dem In- und Ausland teil.

Podiumsdiskussion: Aktuelle Diskurse

Zur Eröffnung der Tagung1 fand eine Podiumsdiskussion zum Thema „Aktuelle Diskurse“ als Abendveranstaltung statt, die durch Statements von Johanna Rachinger, Generaldirektorin der ÖNB, Ronald Maier, Vizerektor für Digitalisierung und Wissenstransfer an der Universität Wien, sowie Peter Seitz, Ministerialrat im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, eingeleitet wurde. An der darauffolgenden Diskussion nahmen unter der Leitung von Oliver Rathkolb, Vorstand des Instituts für Zeitgeschichte an der Universität Wien, folgende Diskutant*innen teil: Benjamin Grilj vom Institut für Jüdische Geschichte Österreichs, Felicitas Heimann-Jellinek, Judaistin, Kulturwissenschaftlerin und langjährige Kuratorin am Jüdischen Museum in Wien, Hans Petschar, Direktor des Bildarchivs der ÖNB, Ilse Reiter-Zatloukal, Professorin für Rechtsgeschichte an der Universität Wien, sowie Markus Stumpf, Leiter der Fachbibliothek Zeitgeschichte ebenda. Wie bereits in den Eröffnungsstatements kristallisierte sich auch in der Podiumsdiskussion die Notwendigkeit einer Kontextualisierung nationalsozialistischer Inhalte im Internet heraus, die auch in den folgenden Tagen zum Leitmotiv der Enquete werden sollte.

Zugänge zu Gedächtnisinstitutionen

Die erste Sektion des zweiten Tages mit dem Titel „Zugänge zu Gedächtnisinstitutionen“ umfasste drei Vorträge. Eingeleitet wurde sie mit einem Referat von Klaus Ceynowa, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek, das sich mit dem Fotoarchiv von Hitlers Leibfotografen Heinrich Hoffmann2 befasste. Anhand dieses Bestandes erläuterte Ceynowa mehrere Thesen zu digitalen Inhalten im Internet, darunter etwa, dass diese im Netz nicht kontrollierbar, trotzdem aber kontextualisierbar seien, etwa durch aus anderen Quellen gewonnene Metadaten oder durch digitale Inhalte selbst. Seine These, dass ethische Fragen im Umgang mit problematischen Inhalten nur technologisch zu lösen seien, stieß in der späteren Diskussion nicht nur auf Zustimmung.

Als nächste stellte Brigitte Rigele, Direktorin des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Überlegungen zur Veröffentlichung von Archivquellen im Internet und daraus resultierenden rechtlichen Implikationen an. Diese seien u.a. durch die neun föderalen Archivgesetze in Österreich, die neue Datenschutzgrundverordnung, die Public-Sector-Information-Richtlinie3 oder das österreichische Urheberrechtsgesetz4 gegeben. Rigele wies auch darauf hin, dass einerseits das Recht auf Veröffentlichung nicht archiv-, sondern medienrechtlich geregelt werde, anderseits jedoch die Nutzung und Weiterverwendung von den jeweiligen Archiv- und Datenschutzgesetzen abhängig sei. Demgegenüber stehe der Zugang für wissenschaftliche Zwecke. Die Weitergabe digitalisierter Inhalte an Dritte sei zwar verboten, jedoch würden die Archive ihre Verfügungsgewalt über die Dokumente verlieren, sobald diese von Benützer*innen eingescannt oder fotografiert werden.

Der Präsident der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Hans Walter Hütter, befasste sich unter dem Titel „Objekte der Diktatur“ mit den musealen Zeugnissen des Nationalsozialismus. Da Museen öffentlich finanzierte Einrichtungen seien, hätten sie auch die Aufgabe und Verantwortung, ihre Sammlungen öffentlich zugänglich zu machen, auch wenn diese Unrecht, Diktatur oder Verbrechen repräsentieren würden. Durch die Darstellung im Netz könnte der Kreis der Rezipienten stark vergrößert werden. Voraussetzung dafür sei allerdings die Klärung urheberrechtlicher Fragen und die historische Kontextualisierung. Jedenfalls sollte man problematische Inhalte, die sich auf den Nationalsozialismus beziehen, nicht „in den Giftschrank sperren“.

Fallbeispiele aus Institutionen

Im Panel „Fallbeispiele aus Institutionen“ referierte Claudia Kuretsidis-Haider über die elektronischen Ressourcen der von ihr geleiteten Forschungsstelle Nachkriegsjustiz,5 die im Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) beheimatet ist. Vorrangige Aufgabe der Forschungsstelle ist die Erschließung von Prozessakten zu nationalsozialistischen Verbrechen in Österreich und deren Aufbereitung für die wissenschaftliche Forschung. Die Akten selbst befinden sich im Wiener Stadt- und Landesarchiv, Mikrofilme davon im Österreichischen Staatsarchiv. Kooperationspartner sind u.a. die Gedenkstätte Yad Vashem in Israel und das US Holocaust Memorial Museum. Die Forschungsstelle hat bisher zahlreiche Prozessakten des Volksgerichts Wien verfilmt und ausgewertet. Ferner wurden ca. 38.000 Karteikarten des Wiener Volksgerichts in einer Datenbank erfasst. In Kooperation mit dem Oberösterreichischen Landesarchiv wurde bereits ab dem Jahr 2000 eine Datenbank zu den Verfahren des Volksgerichts Linz erstellt. In einem eigenen Forschungsvorhaben wurden Prozessakten vollständig mikroverfilmt und ein regionaler Vergleich der Rechtsprechung in Österreich, aber auch mit den Besatzungszonen Deutschlands angestellt. Die Referentin merkte ferner an, dass die Ergebnisse der Forschungsstelle trotz aller rechtlichen Vorgaben kopiert und illegal im Netz verbreitet würden.

Als nächster berichtete Maximilian Becker über die Edition der Reden Adolf Hitlers,6 die am Institut für Zeitgeschichte in München bearbeitet wird. Bisher existiert nach Aussage von Becker nur eine unvollständige und mit Fehlern behaftete Sammlung der Hitler-Reden von Max Domarus.7 Da Hitler seinen Aufstieg vor allem seinen rhetorischen Fähigkeiten verdankte, soll das Projekt, das bereits 784 Reden identifiziert hat, dazu beitragen, Hitlers politische Strategien zu verstehen und ihre Wechselwirkungen mit dem nationalsozialistischen Herrschaftssystem zu untersuchen.

Edwin Klijn vom Netzwerk Oorlogsbronnen in den Niederlanden stellte verschiedene Internetprojekte zur niederländischen Geschichte vor, darunter „Memory of the Netherlands“8 oder „War posters from World War II“9. Blieb die öffentliche Reaktion darauf noch verhalten, so erregte die Online-Stellung der Nazi-Propagandazeitschrift „Signaal“ mehr Interesse. Da diese auch eine Quelle für Personendaten aller Art ist, sah sich sogar das Niederländische Justizministerium veranlasst, vor Hass in den Sozialen Medien zu warnen, woraufhin als Kompromiss die Kontextualisierung des Inhalts durchgeführt wurde. 2018 wurde außerdem eine Seite mit Nazi-Propagandafilmen und -fotos online gestellt. In diesem Zusammenhang betonte Klijn, dass sich Gedächtnisinstitutionen in der Auswahl ihrer Präsentationen neutral verhalten, also auch nationalsozialistische Inhalte inkludieren sollten.

Rene Bienert und Philipp Rohrbach vom Wiener Wiesenthal Institut (VWI) sprachen über die Materialien des Austrian Heritage Archives, die sowohl online als auch über das Archiv des VWI zugänglich sind. Auf dessen Website10 werden 20 Personen jüdischer Herkunft porträtiert, die in die USA oder nach Palästina geflohen waren. Anhand einer Beispielbiographie (George Czuczka) erörterten die Vortragenden den dazu gehörenden Datensatz und die damit verbundenen Video- und Audiointerviews, deren Transkripte sowie weitere Quellen, wie etwa Fotos, Tagebücher, Korrespondenzen und amtliche Dokumente. Die Referenten diskutierten auch Fragen bezüglich der Rechteinhaber bzw. die Nutzungsrechte, der Langzeitarchivierung und der erweiterten Nutzung in den Räumen des Archivs des VWI.

Nationalsozialismus audiovisuell und virtuell

Die Sektion „Nationalsozialismus audiovisuell und virtuell“ wurde von Robert Gokl, Mitglied der Zeitgeschichteredaktion des Österreichischen Rundfunks (ORF), eröffnet. Gokl präsentierte zunächst einen Ausschnitt aus der NS-Wochenschau über die Befreiung Benito Mussolinis im Jahr 1943. Anhand dieser Sequenz erläuterte er die Propagandamechanismen dahinter, die darauf abzielten, dem Leiter der Befreiungsaktion, Otto Skorzeny, einen Heldenstatus zuzuschreiben. Skorzenys Memoiren wurden nach dem Krieg zum Bestseller, sein Mythos wird heute auch in Computerspielen verbreitet. Als der Referent vor einigen Jahren selbst eine Dokumentation über Skorzeny herausbrachte, wurde diese von Rechtsextremen zusammengeschnitten und damit entkontextualisiert.

Michael Liensberger vom Archiv des ORF gab einen Überblick über dessen Aufgaben. Gegenwärtig werden rund 80 unbekannte Aufnahmen des Deutschen Rundfunkarchivs aus der Zeit des Nationalsozialismus digitalisiert. Daneben verwies er auf die Projekte „Ö1 macht Schule“, das ausgewählte Sendungen für die Verwendung im Schulunterricht didaktisch aufbereitet, sowie auf das ORF-Radioarchiv, das alle Sendungen ab dem Jahr 1924 aufbewahrt. Auch Liensberger plädierte für das Zugänglichmachen von Sendungsinhalten im Netz, betonte aber ebenfalls, dass Missbrauch nicht zu verhindern sei.

Eugen Pfister von der Hochschule für Künste Bern konstatierte, dass das Wissen über den Holocaust im Abnehmen begriffen sei, andererseits steige die Zahl der PC-Gamer*innen, die Spiele mit historischen Inhalten spielen würden. Etwa 50% davon hätten den Zweiten Weltkrieg zum Thema. Die PC-Games hatten in ihren Anfängen im Wesentlichen Heldensagen ohne ideologischen Hintergrund zum Inhalt, auch in weiterer Folge wurden, trotz der Sensibilisierung durch Spielbergs „Schindlers Liste“ (1993), nationalsozialistische Verbrechen und Holocaust nicht thematisiert. Erst in neueren Spielen kam es zu einem Paradigmenwechsel, indem auch der Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime und der Holocaust als Spielgrundlage dienen. Waren nationalsozialistische Symbole bislang in Online-Games verboten, so entschied die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) 2018, dass das Zeigen etwa von Hakenkreuzen in manchen Fällen erlaubt sei.

Nationalsozialismus und Rechtsextremismus online und in den Sozialen Medien

In diesem Abschnitt wurden die Netz-Aktivitäten der rechtsextremen Szene in drei Beiträgen dargestellt. Die Politikwissenschaftlerin Karin Liebhart widmete sich den Aktivitäten der österreichischen Identitären in den Sozialen Medien. Deren Ziel sei es, durch Umdeutung von Symbolen den Diskurs nach rechts zu verschieben. Liebhart unterschied dabei drei Kategorien. Zunächst die Berufung auf die Türkenabwehr 1683 als Verhinderung eines „White Genocide“, weiters das althergebrachte Frauenbild, wonach Frauen vor allem viele Kinder bekommen sollten, sowie die Umdeutung und Vereinnahmung von Widerstandskämpfer/inne/n, namentlich der Mitglieder der „Weißen Rose“.

In die gleiche Richtung stieß Bernhard Weidinger vom DÖW, der die Online-Aktivitäten der extremen Rechten in Österreich beschrieb. Neben eigenen Webseiten seien sie auch in den Sozialen Medien präsent. Weidinger nannte hier v. a. die russischen Angebote vk.com und den Messenger-Dienst Telegram, nachdem etwa Facebook und WhatsApp aufgrund ihrer Zensurmaßnahmen nicht mehr durchlässig genug seien. Ferner würden sich die Rechtsextremen auch der Onlineforen von Mainstreammedien, insbesondere des österreichischen Boulevards, bedienen, um ihre Botschaften zu verbreiten. Meldestellen wie die Plattform FPÖ Fails11 können jedoch einiges zur Aufklärung und zum Kampf gegen diese Botschaften beitragen.

Im Anschluss daran informierte Barbara Schloßbauer, Leiterin der 1998 eingerichteten Online-Meldestelle „Stopline“12 des Österreichischen Innenministeriums, über deren Aufgaben. Stopline überprüft die Hinweise von Nutzer*innen auf mögliche nationalsozialistische Inhalte sowie auf sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger im Internet und lässt die inkriminierten Inhalte entfernen. Seit 1998 sind fast 90.000 Meldungen eingegangen, wobei die überwiegende Mehrzahl den Kindesmissbrauch betrifft. Meldungen zu nationalsozialistischen Inhalten betreffen v.a. die Verherrlichung der nationalsozialistischen Zeit sowie antisemitische Inhalte.

Einschub: Die Gefahren im Umgang mit den Sozialen Medien

Außerhalb des Programms wurde ein Beitrag von Harald Katzmair, Leiter der Firma FAS Research, eingeschoben. Dieser bezeichnete die Sozialen Medien als „weapons of mass dissemination of weaponized information“ bzw. von Fake News. Sie würden zur Zerstörung sozialer Settings beitragen, „Landschaften des Misstrauens“ schaffen und eine Krise der Kompromisskultur wie auch der repräsentativen Demokratie herbeiführen. Insbesondere wies er auf die Gefahren der Smartphone-Nutzung hin: So wurde im Jahr 2018, statistisch gesehen, die Aufmerksamkeit der Benützer*innen alle 40 Sekunden durch Mitteilungen am Handy unterbrochen. Durch Brain Hacking sollen Nutzer*innen veranlasst werden, so oft als möglich zu klicken und online zu bleiben. Letztlich werde auch persuasive technology13 zur Verhaltenssteuerung der Konsument*innen eingesetzt.

Digitalisierung und Digital Humanities

Nach diesem flammenden Plädoyer, sich der Gefahren der Sozialen Medien bewusst zu werden, sollte eigentlich Christa Müller das letzte Panel dieses Tages „Digitalisierung und Digital Humanities“, eröffnen, aufgrund des vorgenannten Beitrags wurde ihr Referat jedoch auf den nächsten Tag verschoben. Im ersten der drei übrig gebliebenen Vorträge berichtete Thomas Lindenberger vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der TU Dresden über die Digitalisierung der nationalsozialistischen Dresdner Zeitung „Freiheitskampf“14, die zwischen 1930 und 1945 erschienen ist. Durch die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit sei die Erforschung des Nationalsozialismus in Sachsen vernachlässigt worden, daher wurde erst 2014 mit der Online-Bearbeitung der Zeitung begonnen, die bereits kontextualisiert erfolgt.

Norman Domeier vom Historischen Institut der Universität Stuttgart referierte über Zeitungsfotos aus der Zeit des Nationalsozialismus als Quelle und wies auf den geheimen Fotoaustausch zwischen den Deutschen und den Alliierten während des Zweiten Weltkriegs hin. Dieser erfolgte ab 1942 täglich zwischen der Associated Press und dem in Berlin eingerichteten Büro Laux, sodass die Gegenseite die Bilder in ihrem jeweiligen Kontext propagandistisch verwenden konnte.

Zuletzt stellte Günter Mühlberger von der Universität Innsbruck das Transkribus-Projekt15 vor, das es ermöglicht, individuelle Handschriften zu digitalisieren.

Digital Ethics

Unter dieser Überschrift wurden der letzte Tag und zugleich das letzte Panel der Konferenz eingeleitet, das sich mit ethischen Problemen der Digitalisierung befasste. Hans-Christoph Hobohm von der Fachhochschule Potsdam sprach über die Zensur im Internet, wobei die Überwachung von Publikationen durch das Ancien Régime in Frankreich den Ausgangspunkt darstellte. In der Algorithmisierung der Gesellschaft würde die Frage nach der Institutionalisierung von Wertentscheidungen wieder aufgeworfen. Ähnlich wie Harald Katzmair am Vortag artikulierte auch Hobohm die Sorge nach der Aufmerksamsfähigkeit der Nutzer*innen und betonte zuletzt die Rolle von Bibliothekar*innen und Archivar*innen für die Wissensgenerierung und ihren Beitrag zu einem gesellschaftlichen Wertekanon.

Hermann Rösch von der Technischen Hochschule Köln thematisierte die Benutzung digitalisierter nationalsozialistischer Medien aus ethischer Sicht und führte zunächst das Strafrecht, das Urheberrecht und den Jugendschutz als rahmengebende Kriterien ins Feld. Obwohl viele nationalsozialistische Zeitungen aus Bibliotheken vielfach uneingeschränkt zur Verfügung stünden, sei die Digitalisierung aufgrund des Urheberrechts häufig eingeschränkt. Ferner gäbe es keinen einheitlichen Standard für den Zugang zu den die Zeit des Nationalsozialismus betreffenden Digitalisaten und große Unsicherheit bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen. Aus Röschs Perspektive ist die Aufklärung der rechtlichen Bedingungen, standardisierte Empfehlungen, bei denen ethische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen seien, sowie eine Aufforderung an den Gesetzgeber, rechtliche Unklarheiten zu beseitigen und klare Regelungen zu treffen, vorrangig wünschenswert.

Thomas Bürger, ehemaliger Generaldirektor der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, sprach sich für den freien Zugang zu problematischen Inhalten, wie nationalsozialistischen Zeitungen, auf Bibliotheksportalen aus. Ein solches Portal kündigte er für Deutschland für 202016 an. Während früher für Bibliotheken das Sammeln Priorität gehabt hätte, sei es heute der freie Zugang zu Inhalten, daher müsse die Bibliotheksethik überdacht und angepasst werden. Dazu postulierte Bürger vier Thesen: Erstens seien die Wissenschaft und die Gedächtniseinrichtungen in puncto öffentlicher Aufklärung in Verzug. Aufgrund von Rechtsunsicherheiten bestehe zweitens die Gefahr, dass ausgerechnet die Quellen aus der Zeit des Nationalsozialismus wegen des Urheberrechts ausgeblendet werden könnten. Dies wäre laut Bürger ein wissenschaftspolitischer Skandal und käme quasi einem Täterschutz gleich. Drittens sei die Tabuisierung des Bösen gescheitert, weshalb sich Gedächtniseinrichtungen und Kulturwissenschaften dem Umgang mit Tabubrüchen in den Sozialen Medien besonders widmen müssten. Er forderte des Weiteren, dass ein Zeitungsportal alle Quellen zur Verfügung stellen müsse, damit sich die Rezipienten ihr eigenes Bild machen könnten. Viertens sprach er sich dafür aus, den „Giftschrank der NS-Geschichte“ durch sprach- und bildkritische Analysen zu einer digitalen Werkstatt der Demokratie zu verwandeln.

Als vorletzte Referentin konnte Christa Müller ihren am Vortag verschobenen Vortrag über das Zeitungsportal ANNO der Österreichischen Nationalbibliothek17 in Kurzfassung nachholen. ANNO wurde 2003 gestartet und umfasst gegenwärtig über 21 Millionen Seiten. Es beinhaltet Periodika von 1568-1948 und verzeichnet an die 3.000 Leser/innen täglich. Die Zeitungen zwischen 1938 und 1945 werden besonders oft angesteuert. Seit kurzem gibt es auch einen Kontextualisierungshinweis beim „Völkischen Beobachter“, dem Zentralorgan der NSDAP.

Im letzten Beitrag stellte einer der Mitorganisatoren der Konferenz, der Leiter der Fachbibliothek Zeitgeschichte an der Universität Wien, Markus Stumpf, die Frage, ob die digitale Veröffentlichung von nationalsozialistischen Schriften durch Bibliotheken sinnvoll und angemessen sei. Zunächst warf Stumpf einen retrospektiven Blick auf die in Österreich nach 1945 erfolgten Maßnahmen zur Eliminierung nationalsozialistischer Literatur auf Basis des Verbotsgesetzes und schlug dann einen Bogen zu heutigen Möglichkeiten an bedenkliches Material heranzukommen. Die Bibliotheken würden heutzutage zwar den physischen Zugang zu diesem mit der Altersgrenze von 16 Jahren beschränken, im Internet sei aber vieles uneingeschränkt und zudem oft nicht kontextualisiert zugänglich. Angesichts dieses Zwiespalts plädierte Stumpf für ein Überdenken der Aufgaben und des Selbstverständnisses der Bibliothekar*innen.

Schlussdiskussion: Internationaler Vergleich, Status Quo, Standards und Perspektiven

Zum Abschluss der Tagung fand eine Podiumsdiskussion statt, die neben einem Resümee auch einen Blick in die Zukunft werfen sollte. Unter der Leitung der ORF-Journalistin Tanja Malle diskutierten Bruno Bauer von der UB der Medizinischen Universität Wien, Fritz Hausjell vom Institut für Publizistik an der Universität Wien, Christian Mertens als Vertreter der Wienbibliothek, Oliver Rathkolb vom Institut für Zeitgeschichte, Monika Sommer vom Haus der Geschichte Österreich sowie Margot Werner von der Österreichischen Nationalbibliothek. Dabei wurden die Probleme im Umgang mit digitalen Medien nochmals zusammengefasst. Zunächst wurde die Forderung nach mehr Medienkompetenz sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch bei der Allgemeinheit artikuliert. In diesem Zusammenhang wurde ferner darauf hingewiesen, dass im Darknet bereits Pseudo-Wissenschaftsjournale existierten, die einen falschen Anschein von Wissenschaftlichkeit erweckten, jedoch für viele Nutzer nicht leicht als solche zu identifizieren seien. Ein anderer Blickpunkt betraf das Aufnehmen von analogen Objekten und Quellen mit Smartphones und Fotokameras, die danach ungefiltert in Netz gestellt würden. Bibliotheken, Archive und Museen seien dann nicht mehr in der Lage, die Verbreitung zu kontrollieren. Auf inhaltlicher Ebene kam die Anregung, die Österreichische Nationalbibliothek solle alle bei ihr vorhandenen Exilzeitschriften digitalisieren, da sie als Gegenstimme zu nationalsozialistischen Inhalten notwendig seien. Eine weitere Forderung betraf eine bessere Kontextualisierung von Zeitungen mit antisemitischen Inhalten in ANNO. Außerdem sollten die Gedächtniseinrichtungen von sich aus den Benützer*innen Informationen zu problematischen Inhalten anbieten. Wichtig wäre auch, den rechtlichen Rahmen zu verändern und etwa das Verbotsgesetz an die digitalen Bedingungen anzupassen. Die Diskussion endete schließlich mit dem Vorschlag, eine Kommission zu bilden, die sich mit den digitalen Herausforderungen auseinandersetzen bzw. einen Ethikcode für Bibliotheken und Museen in Bezug auf den Umgang mit dem nationalsozialistischen Erbe erstellen solle.

Die Konferenz machte deutlich, dass die Herausforderung, auch bedenkliche Inhalte im Netz zu präsentieren, erst in Ansätzen gelöst zu sein scheint. Sie vermittelte aber auch ein hohes Problembewusstsein sowie die Bereitschaft der Institutionen und ihrer Vertreter*innen, sich dieser Problematik zu stellen und befriedigende Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten.

Christoph Mentschl, Institut für Zeitgeschichte, Universität Wien

Zitierfähiger Link (DOI): https://doi.org/10.5282/o-bib/5599

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1 Eine Enquete der Österreichischen Nationalbibliothek und des Instituts für Zeitgeschichte an der Universität Wien. Konzeption und Organisation: Markus Stumpf, Hans Petschar und Oliver Rathkolb.

5 <http://www.nachkriegsjustiz.at/>, Stand: 25.3.2020.

7 Domarus, Max (Hg.): Hitler. Reden und Publikationen 1932-1945. Kommentiert von einem deutschen Zeitgenossen. Bd. 1-4, Leonberg 19884 [1962-63].

11 <https://fpoefails.org/>, Stand: 25.3.2020. Die Internet-Plattform FPÖ Fails verfolgt die Aktivitäten von FPÖ-Politikern im Internet und möchte aufzeigen, wie diese Partei das politische Klima Österreichs zu unterminieren versucht, vgl. dazu Der Standard, „FPÖ Fails“: Vier Nutzer beobachten in der Freizeit rechtsextreme Freiheitliche, 28. 10. 2018, <https://www.derstandard.at/story/2000090001867/fpoe-fails-vier-nutzer-beobachten-in-ihrer-freizeit-rechtsextreme-freiheitliche>, Stand: 25.3.2020.

12 <https://www.stopline.at/de/home>, Stand: 27.3.2020.

15 <www.transkribus.at>, Stand: 25.3.2020.

17 <http://anno.onb.ac.at/>, Stand: 25.3.2020.