Rezensionen

Breitenbruch, Bernd: Catalogus et inuentarium librorum omnium qui inuenti sunt Ulmae in bibliotheca summi et parochialis templi, anno 1549 : der erste Katalog der Stadtbibliothek Ulm / Edition und Bestandsanalyse von Bernd Breitenbruch. – Ulm: Stadtbibliothek, 2018. – VII, 265 Seiten : Illustrationen. – (Veröffentlichungen der Stadtbibliothek Ulm ; Band 26). – ISBN 978-3-946561-00-2 : EUR 30.00

Die Geschichte der Stadtbibliothek Ulm reicht bis ins Jahr 1516 zurück: Kurz vor seinem Tod vermachte der Münsterpfarrer Ulrich Krafft dem Rat seinen Buchbesitz und zusätzliches Kapital – als Grundstock für eine neu zu gründende Bibliothek für die Ulmer Geistlichkeit. 1520 wurde das Bibliotheksgebäude fertiggestellt,1 doch der erste Katalog stammt erst aus dem Jahr 1549. Mit dessen Bearbeitung legt Bernd Breitenbruch – bis 1997 stellvertretender Direktor und Leiter der Wissenschaftlichen Abteilung an der Stadtbibliothek – einen weiteren wichtigen Baustein zur Ulmer Bibliotheksgeschichte vor. In einer kurzen, aber sehr dicht geschriebenen Einleitung ordnet er den Katalog von 1549 (heute aufbewahrt im Ulmer Stadtarchiv) zunächst in die Geschichte der Stadtbibliothek ein. Sorgfältig dokumentiert er dabei auch einige Aspekte, bei denen der bisherige Forschungsstand aufgrund neuer Erkenntnisse korrigiert werden konnte.

Es folgt eine genaue Erläuterung der Anlage der Edition und der vom Autor durchgeführten Arbeiten: Denn Breitenbruchs Ziel war nicht nur eine Edition des Katalogtexts, sondern auch eine möglichst vollständige Rekonstruktion des damaligen Buchbestands. Die kurzen Einträge aus der Feder des frühneuzeitlichen Bibliothekars – von Breitenbruch identifiziert als Leonhard Serin (1514-1574) – werden deshalb durch moderne bibliografische Angaben für den jeweiligen Druck ergänzt. In einem knappen Drittel der Fälle war Autopsie möglich, da die Bände noch in Ulm vorhanden sind; einige weitere sind heute im Besitz der Bayerischen Staatsbibliothek. Auf der Basis eines späteren Katalogs aus dem Jahr 1618, der ausführlichere bibliografische Angaben enthält, konnten auch die meisten der nicht mehr vorhandenen Drucke sicher identifiziert werden. In manchen Fällen bleibt die exakte Zuordnung allerdings schwierig oder ist sogar unmöglich – insbesondere wenn das Werk im Katalog von 1618 nicht mehr aufgeführt ist oder wenn (z.B. bei Flugschriften) mehrere Drucke aus demselben Jahr existieren. Im Hauptteil des Bands folgen die modernen bibliografischen Angaben jeweils unmittelbar auf den eigentlichen Katalogtext. Leider wurde dafür dieselbe Type verwendet und auch kein Zeilenabstand gelassen, sodass man öfter genau hinsehen muss, wo das eine endet und das andere beginnt. Die modernen Beschreibungen basieren auf Titelaufnahmen aus den Verbundkatalogen2 bzw. für Inkunabeln auf dem INKA-Katalog; sofern vorhanden, ist auch die Nummer aus dem Gesamtverzeichnis der Wiegendrucke bzw. dem VD16 mit angegeben.

Die dritte Aufgabe, die sich der Bearbeiter gestellt hatte, war die Bestimmung der Provenienzen. Bei den noch vorhandenen Drucken wurden dafür u.a. Besitzvermerke, handschriftliche Einträge und Einbände ausgewertet. Bei den verlorenen Drucken halfen der Abgleich mit einem anderen Inventar sowie einige plausible Annahmen. Der 1549 vorhandene Bestand kann im Wesentlichen in vier Provenienzen unterteilt werden: Die wichtigsten sind die Bibliothek von Ulrich Krafft mit 416 Titeln und die des Ulmer Reformators Konrad Sam (1483-1533) mit 654 Titeln3; letztere kam nach dessen Tod an die Stadtbibliothek. Dazu kommen 25 Titel aus dem 1531 aufgehobenen Ulmer Dominikanerkloster sowie eine relativ geringe Zahl von nur 55 für die Bibliothek seit ihrer Gründung neu erworbenen Titel.

Im Hauptteil des Bands wird am Ende jedes Eintrags auch die Provenienz mit angegeben. Dazu kommt ein nach den Provenienzen gegliedertes Register von knapp 70 Seiten Umfang. Innerhalb jeder Provenienz sind die einzelnen Werke mit kurzen bibliografischen Angaben versehen und sachlich gruppiert (z.B. bei Krafft Untergliederung in juristische, humanistische und theologische Literatur); innerhalb der Gruppen sind sie alphabetisch nach Verfassern geordnet. „Der Sinn der bei einem Register etwas ungewöhnlichen Ausführlichkeit besteht darin, dass der Leser sich bei dessen Lektüre schon ein relativ genaues Bild vom Inhalt der verschiedenen Provenienzen und von ihrem quantitativen Anteil am Gesamtbestand machen kann“ (S. 9).

In der Rekonstruktion der Provenienzen sieht Breitenbruch den hauptsächlichen Wert seiner Fleißarbeit: „Überhaupt wird man sagen können, dass die Rechtfertigung zu dieser Edition hauptsächlich darin besteht, dass sie anhand ihres Buchbesitzes einen Beitrag darstellt zum geistigen Profil zweier bedeutender Ulmer Theologen und, da diese Provenienz damals in der Stadtbibliothek noch nicht sehr umfangreich ist, allerdings nur ansatzweise, zur Charakterisierung einer der bedeutendsten geistigen Institutionen in Ulm im ausgehenden Mittelalter und in der beginnenden Neuzeit, der Bibliothek des Dominikanerklosters.“ (S. 9). Wie Breitenbruch weiter berichtet, wurde der von ihm rekonstruierte Buchbesitz bereits für eine geplante Monografie von Berndt Hamm über Ulrich Krafft ausgewertet (S. 11).

Aber natürlich ist der Katalog auch ein bedeutsames Zeugnis für Katalogisierungstechniken und andere bibliothekarische Praktiken im 16. Jahrhundert, was die Rezensentin besonders interessant fand. Die grundsätzliche Anlage und einige Besonderheiten des Katalogs charakterisiert Breitenbruch in knapper Form in der Einleitung (S. 2); auch in seinem älteren Werk „Städtische Bibliotheken in Ulm“ von 1996 finden sich einige Angaben dazu.4 Schon bei einem groben Durchblättern und Querlesen der Edition stößt man darüber hinaus auf viele interessante Details, von denen im Folgenden einige dargestellt werden sollen. Leider enthält der schmale Abbildungsteil des Bands (mit insgesamt zehn Abbildungen) nur zwei Faksimile-Seiten aus dem Katalog; eine davon ist das Titelblatt. Für eine nähere Beschäftigung unter bibliothekspraktischen Gesichtspunkten wäre es hilfreich, die Edition zusammen mit einem Digitalisat des Katalogs benutzen zu können, das es bisher aber noch nicht zu geben scheint. Optimal wäre es, wenn sowohl die Handschrift als auch die Edition digital zur Verfügung stünden. Letzteres würde auch eine Volltextrecherche ermöglichen, was für manche Fragestellung nützlich wäre (zumal es kein Gesamtregister gibt). Erfreulicherweise ist – wie die Rezensentin erfahren hat – tatsächlich geplant, die Edition in absehbarer Zeit als PDF-Datei auf der Website der Stadtbibliothek Ulm online zu stellen.

Man muss sich die damalige Bibliothek noch als Pultbibliothek mit angeketteten Büchern vorstellen. Die Vorbemerkung des Katalogverfassers Leonhard Serin (S. 23f.), für die Breitenbruch dankenswerterweise eine deutsche Übersetzung mitliefert, wendet sich direkt an den Leser („Lectori“). Serin erläutert darin die Anlage des systematischen Katalogs mit Großbuchstaben für die einzelnen Gruppen und durchgezählten Bänden in jeder Gruppe.5 Faktisch handelt es sich um zwei Kataloge: einen für die (primär) theologischen Bücher auf der rechten Seite der Bibliothek6 (mit dem sich die Rezensentin in erster Linie beschäftigt hat) und einen für die juristischen Bücher, die auf der linken Seite des Raums auflagen. Angesichts der klaren räumlichen Trennung hat es der Katalogverfasser wohl als unproblematisch empfunden, für die Systematik des juristischen Katalogs wieder beim Buchstaben A anzufangen.7 Der Text beginnt mit einer Übersicht, die die Großbuchstaben den darin enthaltenen Gattungen bzw. Autoren zuordnet: „Index, quid sub litera qualibet inuenias, generalis“ (allgemeiner Index, was du unter dem jeweiligen Buchstaben finden wirst). Der zweite Katalogteil erscheint dabei nicht so fein gegliedert wie der erste, und auch die Angaben in der Übersicht sind weniger ausführlich – vielleicht, weil Serin als evangelischer Pfarrer sich in der juristischen Literatur weniger gut auskannte. Jedenfalls hat er vorsichtshalber eine pauschale Entschuldigung an den Anfang des zweiten Katalogteils gesetzt: Sollte bei der folgenden Anordnung etwas falsch sein, so sei dies nicht seiner Nachlässigkeit, sondern seiner Unwissenheit geschuldet, da das menschengemachte Recht nicht sein Fach sei.8

Dass der von Serin angelegte, zweigeteilte Katalog tatsächlich für die Endnutzer gedacht war, erklärt sich aus der ersten überlieferten Bibliotheksordnung (undatiert, aber offenbar aus der frühesten Zeit der Bibliothek stammend). In der Bibliotheksgeschichte von 1996 heißt es dazu: „Aus dieser ‚Ordnung‘ geht hervor, daß es keinen Bibliothekar gab. Wer die Bibliothek benutzen wollte, bekam die Schlüssel ausgehändigt und mußte schwören, nichts zu beschädigen und sie beim Verlassen wieder zu schließen.“9 Seine Zielgruppe – die Benutzer der Bibliothek – hat der Katalogverfasser stets im Blick und gibt öfter hilfreiche Erläuterungen zu der von ihm gewählten Anordnung des Bestands.10 Mitunter wird dabei ein sehr pragmatisches Vorgehen deutlich, so im Abschnitt C des theologischen Katalogs: Nach den Bibelkonkordanzen und vor den bei D beginnenden Bibelkommentaren wird hier ein Bereich „Hebraea“ mit acht Bänden eingeschoben, der u.a. eine hebräische Bibelausgabe sowie hebräische Grammatiken und Wörterbücher enthält; es folgen drei Bände mit lateinisch geschriebener antijüdischer Literatur unter der Überschrift „Latina contra Judeos“. Strenggenommen passt nur die hebräische Bibel in diesen Abschnitt des Katalogs, der natürlich der Tradition gemäß mit dem Wichtigsten, also den Bibelausgaben, begann. Wie Serin erläutert, hat er hier Verschiedenes zusammengefasst, weil es zum einen nur wenige Bücher waren (sodass es offenbar nicht sinnvoll gewesen wäre, eigene Systematikbereiche dafür anzulegen) und es zum anderen praktisch sei, alles zum Thema Hebräisch und Judentum zusammen zu haben.11

Ganz hat dies freilich nicht funktioniert, wie eine eingerückt geschriebene Verweisung am Ende des Abschnitts zeigt: Ein Werk des böhmischen Humanisten Matthäus Goldhahn (Aurogallus) über die hebräischen Namen von Städten, Orten und Völkern war nicht hier aufgelegt, sondern im Katalogbereich G, der eigentlich für Kommentare zum Psalter, zum Hohelied und zu den Propheten gedacht war. Der Grund: Die fragliche Schrift war mit einem einschlägigen Werk von Martin Bucer zusammengebunden.12 Hier zeigt sich eine Schwierigkeit, mit der Serin bei der Systematisierung zu kämpfen hatte: Nicht selten befanden sich mehrere Werke in derselben Bindeeinheit, die in der Bibliothek an unterschiedliche Stellen gehört hätten. So stößt man beispielsweise im Bereich N, der eigentlich für die Kirchenväter vorgesehen war, auch auf Schriften von Luther oder auf die Naturgeschichte des älteren Plinius, jeweils zusammengebunden mit Werken des Eusebius von Caesarea.13 Dass sich Serin der Problematik durchaus bewusst war, zeigen entsprechende Verweisungen.14

Ein weiteres Hindernis für eine stimmige systematische Aufstellung war hingegen hausgemacht. Denn bei seiner Anordnung folgte Serin unterschiedlichen Prinzipien, die mitunter im Konflikt miteinander standen: Einerseits legte er Bereiche für bestimmte Gattungen oder Themen fest, andererseits aber auch für einzelne Autoren bzw. Gruppen von Autoren. So finden sich die Werke Gregors des Großen überwiegend im Bereich N („Gregoriana, Bernhardus, Et Graeci translati“, S. 61), seine Homilien jedoch bei O („Homiliae Variorum“, S. 65). Selbst Gesamtausgaben wurden gegebenenfalls aufgeteilt: Drei Bände einer Werkausgabe des Erasmus von Rotterdam lagen bei den Bibelkommentaren unter B auf (S. 28), vier weitere Bände finden sich unter P („Erasmica“, S. 91) und die restlichen zwei unter Y („Scholastica“, S. 132f.). Auch in solchen Fällen arbeitete Serin vielfach mit Verweisungen. Es wäre interessant, einmal genauer zu untersuchen, wie zuverlässig und vollständig dieses Verweisungssystem war.

Die Katalogeinträge selbst sind „sehr knapp und bestehen nur aus dem Autor und dem oft stark verkürzten Sachtitel. Erscheinungsort, Drucker und Erscheinungsjahr fehlen“ (S. 2). Manchmal fehlt der Autor ganz; auch gibt es keine Regelmäßigkeit bei seiner Position in der Beschreibung (vor oder nach dem Titel) und dem verwendeten Fall (meist im Genitiv, teilweise auch im Nominativ). Bei mehreren Werken desselben Autors hintereinander wird der Name in der Regel nicht wiederholt (stattdessen z.B. „eiusdem“ oder „idem“). Jedoch unterscheidet Serin zwischen Fällen, in denen die Bibliothek zwei Exemplare derselben Ausgabe besaß,15 und solchen, in denen dasselbe Werk in unterschiedlichen Drucken vorhanden war.16 In einem Fall liefert Serin sogar eine Begründung für den Besitz von zwei unterschiedlichen Ausgaben: Damit das, was im einen Druck fehlerhaft sei, durch den anderen ausgeglichen werden könne.17

Manchmal war eine größere Zahl von Werken in einem Band zusammengebunden. Typischerweise gab Serin in solchen Fällen nur das erste oder die ersten zwei an und verwies ansonsten auf entsprechende Listen in oder auf den Bänden. Beispielsweise enthielt P 13 (S. 78) verschiedene Luther-Schriften (teilweise lateinisch, teilweise deutsch). Im Katalog ist nur der Titel des ersten angegeben, mit dem Hinweis: „Reliquiorum numerus circiter 20 qui in tergo codicis signata sunt a primo possessore Conrado Somio bonae memoriae“. Für die restlichen ca. 20 Werke sollte man also auf der Rückseite des Buchs nachsehen, wo in diesem Fall schon der ursprüngliche Besitzer Konrad Sam eine Liste angelegt hatte.

Bemerkenswert ist auch der Wechsel zwischen Lateinisch und Deutsch als Arbeitssprache des Bibliothekars – je nach der Sprache der verzeichneten Bücher. So endet der Abschnitt T (S. 99) auf Latein: „Finis theologiae latinae. Nunc sequitur Germanica.“ (Ende der lateinisch geschriebenen Theologie. Nun folgt das deutsch Geschriebene). Der folgende Abschnitt V beginnt auf Deutsch: „Nun Volget die Teutsch Theologei“ (S. 100). Denn einer durchaus nachvollziehbaren Logik entsprechend sind in diesem Bereich auch die Überschriften sowie Kommentare und Hinweise des Katalogverfassers nicht auf Lateinisch, sondern auf Deutsch abgefasst. Beim Sammelband V 11 beispielsweise wird wiederum nur das erste enthaltene Werk angeführt, mit dem Hinweis: „Darnach mer bey 28 biechlen allerley, Zu vorderst im puech verzaichnet“ (S. 105).

Gemäß der ersten Benutzungsordnung war ausschließlich eine Präsenznutzung vorgesehen, doch wurde diese Regel bald aufgeweicht.18 „Serin musste also die versprengten Bücher zurückfordern.“ Zumindest die meisten kamen auch zurück, „aber nicht gleichzeitig, sondern zu unterschiedlichen Zeitpunkten und, wie zu vermuten ist, von verschiedenen Personen“ (S. 12). Wie Serin in seiner Vorbemerkung schildert, führte dies zu Problemen, da für die verspätet zurückkommenden Bücher an der fachlich korrekten Stelle teilweise kein Platz mehr war.19 Völlig unklar bleibt, wie unter diesen Umständen ein kontinuierlich anwachsender Bestand in die Anordnung auf den Pulten und in den Katalog hätte integriert werden können. Doch war dies zunächst nur ein theoretisches Problem, denn: „Leider war diese Neuordnung und Katalogisierung [von 1549] kein Neuanfang, der (…) erst mit dem Amtsantritt von Konrad Dieterich im Jahre 1614 erfolgte“ (S. 12). Auch Leonhard Serin selbst hat Ulm schon wenige Monate nach der Fertigstellung des Katalogs verlassen (S. 9).

Die Edition des ersten Katalogs der Ulmer Stadtbibliothek, verbunden mit der sorgfältigen Rekonstruktion des damaligen Bestands und seiner Provenienzen, stellt eine bedeutsame Quelle für die Bibliotheks- und Geistesgeschichte dar. Dem Bearbeiter Bernd Breitenbruch ist dafür zu danken, dass er mit dieser aufwendigen Grundlagenarbeit den Boden für zahlreiche weitere denkbare Forschungen bereitet hat.

Heidrun Wiesenmüller, Hochschule der Medien Stuttgart

Zitierfähiger Link (DOI): https://doi.org/10.5282/o-bib/2019H3S109-114

1 Der auf dem Münsterkirchhof errichtete einstöckige Bibliotheksbau mit den hohen, schmalen Fenstern ist in der Abbildung auf der Vorderseite des Umschlags der hier zu besprechenden Edition gut zu erkennen. Es handelt sich dabei um einen Ausschnitt aus einem Aquarell von Johann Jakob Merck von 1743.

2 Etwas eigenartig ist die Aussage des Bearbeiters auf S. 4, die bibliografische Beschreibung bei Drucken nach 1500 orientiere sich „an der im Karlsruher virtuellen Katalog (KVK)“, denn der KVK ist ja kein eigenständiger Katalog, sondern eine Metasuche über viele Kataloge.

3 Im Katalog von 1549 sind davon allerdings nur 503 verzeichnet. Die restlichen scheinen zum Zeitpunkt der Katalogerstellung nicht greifbar gewesen zu sein und finden sich erst im Katalog von 1618.

4 Vgl. Breitenbruch, Bernd; Wiegandt, Herbert: Städtische Bibliotheken in Ulm. Ihre Geschichte bis zur Zusammenlegung im Jahre 1968, Weissenhorn 1996 (Veröffentlichungen der Stadtbibliothek Ulm 19), hier S. 21.

5 Ich zitiere die deutsche Übersetzung, S. 24: „Die Großbuchstaben, die den Abteilungen der Bücher vorangestellt sind, sollen dich lehren, in welchem Teil eines jeden Pultes jedes einzelne Buch zu suchen ist. Die einzelnen Nummern beziehen sich nicht auf die einzelnen Autoren, sondern auf die einzelnen Codices oder Bände. Die weitere Unterteilung der Buchstaben ist auf den Pulten zu sehen.“ Sind in einem Band mehrere Werke enthalten, so hat Breitenbruch in seiner Edition eine weitere Zählung ergänzt, z.B. „B 1-1“ und „B 1-2“ für die beiden in „B 1“ zusammengebundenen Werke.

6 In den beiden letzten Katalogabschnitten X und Y finden sich nicht-theologische Werke aus den Bereichen weltliche und kirchliche Geschichte, Philosophie, Medizin, Grammatik, Rhetorik und Literatur. Z ist unbesetzt geblieben.

7 Zur klareren Unterscheidung in der Edition wurde in diesen Fällen jeweils ein „J“ für „Jura“ vor den von Serin vergebenen Großbuchstaben gesetzt.

8 S. 135: „In quorum digestione si quid est peccatum, non negligentia [sic, Rez.] imputetur, sed ignorantiae, non enim meae professionis sunt humana Jura.“ Hinweis zur Zitierweise: Breitenbruch hat in seiner Edition aufgelöste Abkürzungen mit eckigen Klammern markiert, die ich bei Zitaten aus Gründen der besseren Lesbarkeit weglasse. Ebenfalls weggelassen werden im Folgenden Punkte vor und hinter Zahlen.

9 Breitenbruch; Wiegandt: Städtische Bibliotheken in Ulm, S. 13. Die nur wenige Sätze umfassende Bibliotheksordnung ist im vollen Wortlaut abgedruckt ebd., S. 94. Ein Faksimile davon findet sich ebd., S. 14, sowie auf dem Rückumschlag des hier besprochenen Werks.

10 Z.B. am Ende des Abschnitts L im theologischen Katalog, S. 57: „Nunc Patres et autores latini sequuntur, non peculiariter in libros biblicos commentantes, sed Varia tractantes“, d.h. ab jetzt kommen die Werke der Kirchenväter und anderer lateinischer Autoren, bei denen es sich nicht um Bibelkommentare handelt, sondern die unterschiedliche Themen behandeln.

11 S. 30: „Quia pauca admodum Hebraea, specialiterque contra Judeos edita, aderant, omnia simul iunxi, et hebraea, et Latina, contra iudaeorum perfidiam edita, sed locum priorem obtinent hebraea. Porro his scholastica etiam iunxi, quum et ea perpauca adessent, vt linguae sanctae studiosus, omnia hebraica, quae haec haberet bibliotheca, in vno inueniet pulpito.“

12 S. 31: „Aurogallus, de hebraeis urbium, locorum, populorumque nominibus adpactus est Bucero in Sophoniam. G 19“

13 In den Bänden N 6 und N 7, S. 62f.

14 So z.B. bei Y (S. 131), wo das Werk von Plinius eigentlich hingehört. Hier wird ein anderes Exemplar aufgeführt (Y 8), darunter findet sich der Hinweis „Idem etiam N 7“ (dasselbe auch unter N 7).

15 Z.B. H 3, S. 45: „Idem rursus“; O 13, S. 67: „Eadem rursus“; Q 3, S. 92: „Idem liber rursus“; S 2, S. 95: „Eadem in altero codice“.

16 Z.B. JO 2, S. 151: „Idem, alius [!] impressionis“.

17 C 2, S. 29: „Eadem alius [!] impressionis, vt si quid in altero codice mendosum fuerit, alter sarciat.“

18 Vgl. Breitenbruch; Wiegandt: Städtische Bibliotheken in Ulm, S. 13.

19 Vgl. die deutsche Übersetzung von Breitenbruch, S. 24: „Im übrigen, lieber Leser, bin ich zu entschuldigen, dass ich gegen meinen Willen viele Bücher nicht angemessen aufstellen und anordnen musste, weil sehr viele erst herbeigebracht wurden, nachdem die erste Aufstellung bereits vollendet war, jedoch nicht gleichzeitig, sondern bei vielen verschiedenen Anlässen, und weil deshalb die Pulte nicht mehr geeignet waren, alle zu tragen, die hierher gehörten.“