Tagungsberichte

Bericht zum Workshop „Rechtliche Aspekte bei digitalen Forschungsdaten“ an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Im eindrucksvollen Logensaal der Europa-Universität Viadrina unweit des Grenzflusses Oder kamen am 30. Januar 2018 etwa 100 Personen zusammen, um sich über ein offenbar drängendes Themenfeld auszutauschen: Rechtliche Aspekte bei digitalen Forschungsdaten.1 Das sehr divers zusammengesetzte Publikum zeigte dabei unterschiedliche Interessenlagen. Die Teilnehmenden mit einem eher juristischen Hintergrund verfolgten vor allem das Ziel, die konkreten Fragen und Rechtsaspekte der Realität des Forschungsdatenalltags entgegenzustellen und Lösungen für das Spannungsfeld zu finden bzw. zu diskutieren. Dagegen suchten Vertreterinnen und Vertreter aus dem Infrastrukturfeld rechtswissenschaftliche Expertise zu all den Fragen, die trotz intensiver Beschäftigung mit dem Thema bislang offenblieben. Die Forschenden schließlich hofften auf klare Auskünfte, wie sie das Forschungsdatenmanagement bzw. die Publikation von Forschungsdaten so gestalten können, dass sie nicht über eventuelle rechtliche Fallstricke stolpern.

Eine erschöpfende Einlösung dieser Erwartungen konnte naturgemäß nicht erwartet werden. Erfolgreich war die Veranstaltung allemal: Es ist gelungen, einige Problembereiche und Desiderate präziser einzukreisen und zu diskutieren. Und sie fand dafür am richtigen Ort statt. Die Viadrina ist mit ihren fachlichen Schwerpunkten der Wirtschafts-, Rechts- und Kulturwissenschaften vergleichsweise neu auf der Landkarte des Forschungsdatenmanagements zu verorten. An der Viadrina konnte der Bereich „Forschungsdaten & Forschungsinformation“ im Referat „Forschung und Wissenschaftlicher Nachwuchs“ etabliert werden. In einem europaweit einmaligen Schritt soll eine internationale Fakultät mit dem Leitthema der Digitalisierung und ihren wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Dimensionen gemeinsam mit der polnischen Adam-Mickiewicz-Universität in Poznan ins Leben gerufen werden, wie der Geschäftsführende Präsident der Hochschule, Stephan Kudert, in seiner Begrüßung erläuterte. So kann sich dort wohl in absehbarer Zeit ein datenrechtlicher, vielleicht sogar forschungsdatenrechtlicher Schwerpunkt etablieren. Die Veranstaltung, die gemeinsam von dem BMBF-Projekt FDMentor2 und dem DFG-Projekt eDissPlus3 ausgerichtet wurde, lässt sich also auch als Auftakt verstehen. In der Eröffnungsrede von Hans-Gerd Happel, dem Direktor der Universitätsbibliothek an der Viadrina und Teilprojektleiter bei FDMentor, wurde dabei vor allem der Wunsch nach praxisorientierten Handlungsempfehlungen für Forschungseinrichtungen Ausdruck verliehen.

Motivation eDissPlus

Aus Sicht von eDissPlus stellen die rechtlichen Unsicherheiten eine Hauptursache für die Zurückhaltung von Promovierenden beim Publizieren von Forschungsdaten dar. In den Befragungen wurde dieser Aspekt nahezu durchgehend herausgehoben. Interessant ist dabei, dass offenbar auch seitens der Gutachtenden selten verbindliche Auskünfte und Hinweise zur rechtskonformen Aufbereitung und Publikation von Forschungsdaten vermittelt werden können. Häufig wird das Problem an andere hochschulinterne Akteure delegiert - die Universitätsbibliothek, Forschungsdatenbeauftragte und vor allem die Rechtsstellen der Hochschule, die jedoch in den meisten Fällen die tatsächliche fachwissenschaftliche Dimension der Gemengelage schwer einschätzen können. Aus dieser Erkenntnis entstand bei eDissPlus der Wunsch, die damit verbundenen Fragestellungen zumindest in einer Weise zu systematisieren, die es ermöglicht, präzisere Hinweise an die Promovierenden beispielsweise über die im Projekt zu erstellenden Guidelines geben zu können. Der Workshop wurde für diesen Zweck zum Erfahrungsaustausch, zur Informationsgewinnung und in gewisser Weise auch zur eigenen Weiterbildung konzipiert.

Motivation FDMentor

In der Präsentation des als Mitveranstalter auftretenden Projekts eDissPlus wurde in Bezug auf die Studierenden festgestellt, was sich über weite Strecken auch über die Forschung insgesamt sagen lässt: Ohne rechtliche Unterstützung sind Forschende nicht dafür zu gewinnen, ihre Forschungsdaten bereitzustellen. Erfahrungen aus dem strategischen und operativen Forschungsdatenmanagement an vielen Einrichtungen unterstreichen dies, wie nicht zuletzt die Diskussionen bei der Workshoptagung verdeutlicht haben. Für Dienste und Infrastrukturen erweist es sich daher als unerlässlich, eigene Expertise und Strukturen für einen professionellen Umgang mit Rechtsfragen zu entwickeln und konkret zu etablieren.

Wie das umgesetzt werden kann, wird vom BMBF-geförderten Projekt FDMentor untersucht. Es befasst sich mit der Frage, wie universitäre Strukturen erweitert und unter anderem auf Rechtsfragen bei Forschungsdaten zugeschnitten werden können. Im Unterschied zu anderen Projekten liegt der Fokus von FDMentor nicht auf Forschenden und der Auskunft zu einzelnen Rechtsfragen, sondern auf infrastrukturellen Veränderungen für eine bessere Beratung und Unterstützung der Wissenschaft. In der Praxis zeigt sich offen die Lücke, die FDMentor anspricht. Philipp Krahn unterstrich dies ebenfalls in seinem Vortrag am Beispiel des Datenschutzes: Aktuell wird die Verantwortung zur Einhaltung (datenschutz)rechtlicher Vorgaben meist allein auf die Forschenden selbst verlagert, die jedoch naturgemäß nicht in allen Fällen die notwendige juristische Beurteilungskompetenz aufweisen. Bislang zu wenig reflektiert sind die Haftungskonstellationen, vor allem aber auch deren Wirkung auf Forschende, wenn es um Nachnutzung von Forschungsdaten und um die Veröffentlichungsbereitschaft in Datenrepositorien geht.

Insgesamt ist die Lösung vermutlich weniger − so der Gesamteindruck aus den Diskussionen −Forschende juristisch in der erforderlichen Breite und Tiefe, d.h. sehr umfassend juristisch zu schulen, sondern ihnen über den Auf- und Ausbau von Forschungsdatendiensten infrastrukturelle Kontaktstellen und Compliance-Workflows anzubieten, die ihre Arbeit juristisch flankieren und absichern.

Bei FDMentor soll weitergehend daran gearbeitet werden, welche wissenschaftsunterstützenden Zentralstellen für Rechtsfragen zuständig und entsprechend qualifiziert werden sollten. Dieser Ansatz wurde auf dem Workshop vorgestellt und diskutiert. Inwieweit dieser Ansatz realistisch ist, kann gut einschätzen, wer an den Universitäten täglich mit Forschungsdaten umgeht: Hauptsächlich zum Workshop eingeladen waren daher Forschungsdatenreferentinnen und Forschungsdatenreferenten sowie entsprechend befasstes Fachpersonal aus den Bibliotheken, Justiziariaten und Rechenzentren an Wissenschaftseinrichtungen.

Keynotes

Ursprünglich als reiner Workshop angedacht, erforderte die unerwartet hohe Nachfrage eine methodische Anpassung der Veranstaltung. So wurde am Vormittag zunächst ein Vortragsblock vorgesehen, der in das Themenfeld aus unterschiedlichen Perspektiven einführte. Die Keynotes umfassten dabei die Vorstellung der Projekte FDMentor und eDissPlus, die zur rahmengebenden Infrastruktur forschen, das Thema der Herausforderungen der Forschungspraxis, die am Beispiel der kulturwissenschaftlichen Fakultät der Viadrina vorgestellt wurden, sowie die Beleuchtung des Themas aus fachjuristischer Perspektive am Beispiel des Datenschutzes.

Die infrastrukturelle Perspektive

Im Projekt FDMentor sollen für die Nachnutzung geeignete Roadmaps, Handlungsempfehlungen und Good-Practice-Beispiele zur strategischen Entwicklung und Verbesserung des Forschungsdatenmanagements an deutschsprachigen Hochschulen erarbeitet werden. Schwerpunkt ist das Bereitstellen von Werkzeugen für eine Strategieentwicklung zum Forschungsdatenmanagement, von Modellen für institutionelle Forschungsdaten-Policies sowie eines Beratungs- und Trainingskonzepts. Partner des Verbundprojektes sind die Humboldt-Universität zu Berlin, die Freie Universität Berlin, die Technische Universität Berlin, die Universität Potsdam und die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Dabei sollen vor allem die bestehende Expertise an den Zentraleinrichtungen der Verbundpartner einbezogen und generalisierbare Strategien abgeleitet werden. Da sich das Projekt noch in einer frühen Phase befindet, bildete die Keynote vor allem die Fragestellungen und den Realisierungsansatz ab.

Kennzeichnend für die aktuelle Wissenschaftslandschaft ist, dass es nicht nur darum geht, Forschungsdaten zeitgemäß und rechtssicher zu organisieren. Ergänzend kommt der Anspruch von Open Science oder Open Scholarship als weitere Herausforderung hinzu.

Viele Infrastruktureinrichtungen wie Universitätsbibliotheken, Rechenzentren, Repositorienbetreiber oder Fachdienste sehen sich daher mit dem Anspruch konfrontiert, eine politisch oder von Förderern und aus der Community geforderte offene Wissenschaft durch passende Angebote zur Veröffentlichung von Forschungsdaten zu unterstützen. Das zweijährige DFG-Projekt eDissPlus, eine Kooperation der Humboldt-Universität zu Berlin und der Deutschen Nationalbibliothek (DNB), versucht diese Entwicklung mit dem Fokus auf dissertationsbezogenen Forschungsdaten zu begleiten. Da es sich kurz vor dem Abschluss befindet, konnten eine Reihe von Einsichten präsentiert werden, die an vielen Stellen verdeutlichen, wie komplex die Herausforderungen und wie selten Lösungen vorhanden sind.

Promotionsvorhaben sind ein interessanter Anwendungsfall, da sie einerseits vom Zweck her formal restringiert sind, andererseits die gesamte Forschungsvielfalt abbilden, da es sich um Forschungsdaten aus sämtlichen Fachbereichen handelt, die dementsprechend in unterschiedlichsten Formen und Formaten auftreten können. Das alle Disziplinen (zumindest an der Humboldt-Universität zu Berlin) verbindende Element und zugleich ein zentrales Hindernis für Forschungsdatenpublikationen ist, dass diese Ergänzung zur Dissertation im Rahmen von Promotionen kaum explizit vorgesehen ist und entsprechend auch keine Berücksichtigung in den Prüfungsordnungen findet. Die rechtliche Unsicherheit beginnt also schon an dieser Stelle. Technisch ist die Veröffentlichung von dissertationsbezogenen Forschungsdaten dennoch möglich. Das Projektziel der Entwicklung einer entsprechenden Lösung sowie von Workflows für die Pflichtablieferung solcher Daten an die Deutsche Nationalbibliothek im Rahmen ihres Sammelauftrages wurden erfolgreich realisiert.4 Ebenso ist die notwendige Begleitung über Beratung und Guidelines an der Humboldt-Universität vorbereitet worden und wird derzeit implementiert.

In Übereinstimmung mit anderen Studien ermittelte eDissPlus, dass zwar viele Promovierende grundsätzlich bereit sind, ihre Forschungsdaten zu teilen, aber nur wenige dies tatsächlich tun. Neben der Unsicherheit scheinen dabei hauptsächlich zwei weitere, miteinander in Beziehung stehende Faktoren entscheidend zu sein: Erstens gewinnen Promovierende im unmittelbaren Promotionszusammenhang nichts, wenn sie ihre Forschungsdaten bereitstellen. Zweitens wird der für eine ordentliche Forschungsdatenpublikation anfallende erhebliche Aufbereitungsaufwand der Daten bislang kaum bei der Zeit- und Umsetzungsplanung des Promotionsvorhabens berücksichtigt. In der Praxis bedeutet eine dissertationsbegleitende Forschungsdatenpublikation für die meisten Befragten eine nicht notwendige aber sehr aufwändige Zusatzbelastung, von der man im Zweifel lieber absieht. Viele Promovierende wollen zudem die Kontrolle über die Weitergabe eigener Forschungsdaten behalten und selbst bestimmen, wem sie welche Daten unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellen.

Auf die Frage nach gewünschter Unterstützung geben die Promovierenden neben einer verlässlichen Archivierung vor allem eine Beratung bei rechtlichen Fragen an (z.B. Zugangseinschränkungen, Umgang mit sensiblen Daten, Nutzung von Lizenzen, Haftungsrisiken, Dateneigentum). Tatsächlich handelt es sich bei der bestehenden Rechtsunsicherheit, insbesondere in Bereichen der empirischen Sozialforschung, um eine der größten Hürden für das Publizieren von Forschungsdaten. Die zentrale Herausforderung aus Sicht der Beratung besteht schließlich in dem Spannungsverhältnis, dass Guidelines für Forschungsdatenpublikationen vergleichsweise allgemeine Richtlinien bzw. Empfehlungen angeben müssen, obwohl oftmals die Prüfung des Einzelfalles unumgänglich erscheint.

Die fachwissenschaftliche Perspektive

Wie komplex sich das Thema digitale Forschungsdaten in der konkreten Wissenschaftspraxis entfalten kann, legten Dorothea Horst und Silva Ladewig vom Lehrstuhl für Sprachgebrauch und multimodale Kommunikation an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in ihrer Präsentation überzeugend dar. In ihrer Forschung kommen Multimodalität und Multimedialität und die damit verbundenen Daten in einer Vielfalt zusammen, die sich kaum mit generalisierenden Rechtsvorschriften einfangen lässt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind sich dessen bewusst und schildern, wie berichtet wurde, regelmäßig, wie sie Nutzungen für konkrete Forschungs- und Lehrzwecke rechtskonform realisieren wollen, sich dabei mitunter aber vermutlich in rechtlichen Grauzonen bewegen.

Die beiden Referentinnen erläuterten, dass sich für zahlreiche Aspekte sehr pragmatische und aus der Praxis entstehende Lösungen finden, die sich als fachkulturell tauglich, aber nicht immer zufriedenstellend erweisen. So wird die Anonymisierung bei mimischen Informationen dadurch gewährleistet, dass fotografierte Gesichter in Zeichnungen umgewandelt werden. Naturgemäß gehen dabei jedoch Informationsanteile verloren. Insofern bewegen die Forschenden sich ständig im Spannungsfeld datenschutzrechtlicher Normen und fachwissenschaftlicher Ziele, nämlich der Zeigbarkeit und Weiternutzbarkeit, und stoßen regelmäßig an die Grenzen der rechtskonform realisierbaren Zugänglichmachung. Deutlich wurde zugleich, dass sich ein interdisziplinärer Dialog zu forschungspraktischen Erfahrungen und Lösungen anbietet. Abschließend bestätigten die Forscherinnen die Notwendigkeit von Anlaufstellen bei Rechtsfragen und Beratungsangeboten, wie etwa universitären Datenschutzbeauftragten oder Forschungsreferaten.

Die juristische Perspektive

Philipp Krahn von der Technischen Universität Dresden konfrontierte das Publikum mit der geballten Komplexität des Datenschutzrechtes, was bei vielen der Teilnehmenden sichtlich zu einem Gefühl der Überwältigung führte. Krahn ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt DataJus, das in derselben Förderlinie wie FDMentor vom BMBF gefördert wird und sich auf die rechtswissenschaftliche Dimension des Phänomens Forschungsdaten konzentriert.

Die erweist sich häufig als sehr komplex, nicht zuletzt da mindestens drei unterschiedliche gesetzliche Rahmenbestimmungen zu beachten sind: die Datenschutzgesetze der Bundesländer, des Bundes sowie die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung. Zusätzlich sind Leitlinien für eine gute wissenschaftliche Praxis, Ethikrichtlinien sowie institutionelle bzw. fachkulturelle Data Policies zu beachten. Alle diese Regelungen streben idealerweise nach wechselseitiger Harmonie, erreichen diese aber nicht in jedem Fall. Die informierte Einwilligung, die es bei der Forschung mit personenbezogenen Daten in der Regel einzuholen gilt, ist dann eine sinnvolle Lösung, wenn sie alle eventuellen Nutzungsmöglichkeiten, also im Prinzip auch zum Zeitpunkt der Einwilligung unbekannte Nutzungszwecke mit erfasst. Zugleich entfaltet sie angesichts der komplizierten Gemengelage teilweise eine Komplexität, die die zu Informierenden möglicherweise überfordert, so dass im Ergebnis die Frage gestellt werden muss, ob die Einwilligung tatsächlich zureichend „informiert“ geschehen kann. Dass es obendrein zahlreiche Forschungsszenarien gibt, bei denen die formale Vorabeinwilligung die Forschung selbst direkt unterlaufen kann, sollte Sabine Imeri vom „Fachinformationsdienst Sozial- und Kulturanthropologie“ in ihrem Vortrag anschaulich darlegen. Das von Philipp Krahn vorgeschlagene Phasenmodell zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben für Forschungsdaten dürfte dessen ungeachtet als strukturierte Handreichung dennoch bei allen Infrastrukturverantwortlichen sehr willkommen sein.

Impulsvorträge und Arbeitsgruppen

Am Nachmittag wurden in einem zweiten Block einzelne Aspekte zunächst mit Impulsvorträgen und im Anschluss in sechs Arbeitsgruppen vertieft. Auch hier bildeten die Dimensionen Fachwissenschaft, Infrastruktur und Recht die thematische Einfassung.

Sabine Imeri: Ethnologische Forschung

Dr. Sabine Imeri ist einerseits Ethnologin und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrbeauftragte am ethnologischen Institut der Humboldt-Universität zu Berlin und andererseits Mitarbeiterin im „Fachinformationsdienst Sozial- und Kulturanthropologie“ an der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität mit dem Schwerpunkt Forschungsdatenmanagement. Insofern ist sie mit den zum Teil konfligierenden Perspektiven aus fachwissenschaftlicher Forschung und Infrastrukturentwicklung bestens vertraut. In ihrem Impulsvortrag stellte sie die Vielfalt ethnologischer Forschungsdaten und die Bedeutung von Kontextinformationen für die zumeist qualitative empirische Sozialforschung heraus. Diese umfasst im besonderen Maße auch personenbezogene und schutzbedürftige Daten wie Angaben bezüglich Herkunft, sozialem Status oder Religionszugehörigkeit. In ihrer Arbeitsgruppe wurde deshalb die Bedeutung von zugangsbeschränkten Forschungsdatenarchiven herausgestellt, die es ermöglichen Forschungsdaten unter rechtskonformen Bedingungen zu archivieren und nur soweit wie möglich zugänglich zu machen.

Ellen Euler: Unendliche Weiten: Research/Data/Rights Management?

Ellen Euler, Professorin am Fachbereich Informationswissenschaft der Fachhochschule Potsdam, stellte den Forschungsdatenprozess von der Projektplanung bis zur Datenarchivierung dar. Dabei sind drei Managementbereiche bei Daten zu beachten: Erstens die technische, zweitens die dokumentarische und drittens die rechtliche und ethische Dimension.

Wie aktuelle Forschungsarbeiten an der Fachhochschule Potsdam verdeutlichen, werden bei beratenden Forschungsdatendiensten rechtliche Fragestellungen besonders stark nachgefragt. In der Arbeitsgruppe wurde daran anschließend diskutiert, welche bedarfsorientierten Qualifizierungsangebote entwickelt werden könnten, etwa Weiterbildungsmodule zum Data Rights Manager.

Ben Kaden: Interessenskonflikte bei der Publikation von Forschungsdaten

Für das Projekt eDissPlus, dessen Erkenntnisse hinter diesem Schwerpunkt standen, fokussierte Ben Kaden in seiner Präsentation den sehr spezifischen, aber aus Sicht der Hochschulinfrastrukturen sehr wichtigen Aspekt der Publikation von Forschungsdaten im Zusammenhang mit Dissertationen. Diese wird allgemein als sehr erstrebenswert bewertet, praktisch aber aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt. Infrastrukturen stehen daher vor der Herausforderung, dass sie gern passende Dienste entwickeln möchten, aber dafür kaum auf Erfahrungswerte zurückgreifen können. Die Arbeitsgruppe diskutierte konkret rechtliche Konfliktlagen, die einer freien Publikation von dissertationsbegleitenden Forschungsdaten oft im Weg stehen.

Neben dem großen Thema des richtigen Umgangs mit personenbezogenen Daten, der eine Nachnutzung von Forschungsdaten grundlegend ausbremst, lassen sich zwei weitere zentrale Problemfelder ausmachen. Auf der Seite des Zugangs sind Forschungsdaten Dritter, also Archive und Behörden, oft restriktiven Hausregelungen unterworfen, die eine Nutzung stark reglementieren und eine Weitergabe oft verhindern. Solange es an dieser Stelle keine umfassende Lösung gibt, können Promovierende eventuellen Ansprüchen an eine Publikation dieser Daten nicht rechtssicher nachkommen. Die zweite Hürde liegt in der Unsicherheit hinsichtlich urheberrechtlicher Ansprüche, die sich aus der Erhebung oder Ver- bzw. Bearbeitung von Forschungsdaten und -materialien für die Forschenden ergeben. Dies wirkt sich prinzipiell auf die Bereitschaft der Datenpublikation und auf Unsicherheiten bei der Lizenzzuweisung aus. Hier ist vor allem Beratung notwendig. Gleiches gilt für eventuelle verlagsvertragliche Regelungen zur Forschungsdatenpublikation.

Katharina de la Durantaye: Urheberrechte an Forschungsdaten −ein Überblick

Zunächst gab Katharina de la Durantaye, Professorin für Bürgerliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin, eine Einführung in das Urheberrecht, in der sie vor allem das Kriterium der Werkhöhe betonte. Daneben ging sie auf Lichtbildwerke und Lichtbilder ein sowie auf den rechtlichen Schutz von Datenbanken. Im Resümee zur Arbeitsphase formulierte sie eine zumindest für die Perspektive Urheberrecht etwas Linderung versprechende Einsicht: In den meisten Fällen dürften die urheberrechtlichen Unsicherheiten nicht mit der realen Gefahr einer Rechtsverfolgung verbunden sein. Im Bereich des wissenschaftlichen Publizierens von digitalen Forschungsdaten sind bislang kaum Klagen an Gerichten eingereicht worden. Das heißt aber auch, dass es kaum Gerichtsurteile gibt, die Präzedenzfälle zur Orientierung darstellen.

Thomas Hartmann: Die Datenschutzbeauftragten: Inneruniversitärer Ansprechpartner für Datenschutzfragen rund um digitale Forschungsdaten?

Nach einem Impulsvortrag diskutierte Thomas Hartmann in einer Arbeitsgruppe, inwieweit universitäre Datenschutzbeauftragte jeweils die Universitätsangehörigen beim Umgang mit digitalen Forschungsdaten beraten, begleiten, informieren, schulen und sonstig unterstützen können. Ausgangspunkt dafür ist die gesetzlich vorgegebene Position der (universitären) Datenschutzbeauftragten, wie sie ab Mai 2018 von der EU-Datenschutz-Grundverordnung festgelegt ist. Bei einem Erfahrungsaustausch erörterten die Teilnehmenden, welche Verankerung, Ressourcen und Tätigkeitsschwerpunkte die Datenschutzbeauftragten bislang an Universitäten haben und welche Chancen, aber auch welche Grenzen sich daraus für die Datenschutzanforderungen bei Forschungsdaten ergeben könnten.

Philipp Krahn: Datenschutzrecht

Philipp Krahn diskutierte seinen Vortrag vom Vormittag mit den Teilnehmenden in einer Arbeitsgruppe, woraus sich eine Reihe von Vertiefungsfragen ergaben, die in der Forschungspraxis regelmäßig auftauchen, für die es aber (noch) kaum Lösungen gibt. Die Haftung spielt dabei eine wichtige Rolle, aber ebenso, wie der Umgang mit personenbezogenen Daten in Archivalien datenschutzrechtlich bewertet werden sollte, welche neue Formen einer De-Anonymisierung die Big-Data-Analytik möglicherweise hervorbringt sowie die Frage nach der datenschutzrechtlichen Abstimmung bei internationalen Kooperationen.

Ausblick

Die strukturierte Behandlung der Rechtsfragen rund um Forschungsdaten ist ein bislang wenig beschrittenes Terrain. Das gilt für die infrastrukturelle ebenso wie für die fachjuristische Betrachtung. Mit einer Überblicksgrafik „Terra incognita - digitale Forschungsdaten auf der Suche nach einer rechtlichen Heimat“ umriss FDMentor-Projektmitarbeiter Thomas Hartmann zum Workshopende die zahlreichen, vielfältigen Rechtsgebiete, die bisher allesamt nicht wissenschaftsnah auf digitale Forschungsdaten und ihre Nutzung angepasst sind. FDMentor priorisiert bestimmte rechtliche Handlungsfelder und wird prüfen, inwieweit Verantwortlichkeiten und Expertisen der jeweils zuständigen Zentralstellen an den Universitäten in das Forschungsdatenmanagement einbezogen werden können.

So könnten seit langem vorhandene, akzeptierte Strukturen an Universitäten konkret aktiviert werden, um die hohen Hürden einer oft wenig wissenschaftsfreundlichen bzw. wissenschaftspraktikablen Gesetzeslage ein Stück weit zu reduzieren sowie die kaum eindeutig festgezurrten Gesetzesvorgaben verantwortungsbewusst zu interpretieren. Im universitären Gang der Forschung geben ohnehin oft tradierte fachkulturelle Ansprüche und Gepflogenheiten, im Idealfall auch wissenschaftsethische Erwägungen, die eigentlichen Leitlinien vor. Diese müssen zwar prinzipiell im Einklang mit den teils vielschichtigen gesetzlichen Bestimmungen liegen, aber forschungsdatenspezifische Entscheidungen können überall dort, wo ein Interpretationsspielraum vorliegt, offensiver in Richtung forschungsnaher und praktikabler Handhabung gefasst und getroffen werden. Dahingehend richtete sich auch der zuerst benannte Wunsch von Teilnehmenden bei der abschließenden Plenardiskussion: Welche Foren, Stellen und Netzwerke gibt es für die weiterführende Diskussion von Rechtsfragen? Vereinzelt waren in den Arbeitsphasen disziplinär ausgerichtete, nationale Kompetenzzentren angesprochen worden. Wie können Universitäten die Rechtsfragen zu den Forschungsdaten abbilden, aufgreifen und forschungsfreundlich auflösen? Diese Herausforderung wird das Projekt FDMentor bis zum Projektende Anfang 2019 begleiten.

Die Workshoptagung zeigte, dass es in vielen Anwendungsfeldern aus unterschiedlichen Gründen kaum möglich ist, alle denkbaren Eventualitäten juristischer Unschärfe zu berücksichtigen, ohne wissenschaftliche Erkenntnisinteressen zu gefährden. Die Aufklärung und Weiterbildung der Forschenden selbst dürfte hier nur als ergänzendes Mittel wirken und hat an vielen Stellen ihre Grenzen. Da fast unvermeidlich das Prinzip der Wissenschaftsfreiheit mit anderen Rechtsprinzipien potentiell in Konflikt geraten kann, setzt dies eine Doppelkompetenz bei denjenigen voraus, die innerhalb der Einrichtungen für die Forschungsdaten(rechts)beratung zuständig sind. Sie müssen die Fachkultur und Forschungsstruktur ebenso kennen wie die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Auch die aktuell höchstqualifizierten Akteure in diesen Rollen müssen einräumen, dass genau dieses Qualifikationsprofil bisher nicht systematisch vermittelt wird.

Für die als Veranstalter auftretenden Projekte FDMentor und eDissPlus ergeben sich aus dem Workshop ähnliche, aber strukturgemäß anders gelagerte Erkenntnisse. Das Projekt eDissPlus befindet sich in seiner Abschlussphase, die eine Workshop-Road-Show beinhaltet, für deren Ausgestaltung wichtige weitere Gesichtspunkte erhoben werden konnten. Für FDMentor, das noch am Anfang steht und als Verbundprojekt eine Verlängerungsperspektive anstrebt, zeigt sich, dass nach wie vor ein sehr grundständiger Bedarf zur Systematisierung, Aufbereitung und Vermittlung des Themenfelds Forschungsdatenmanagement und -publikation, auch über die rechtlichen Fragen hinaus, besteht.

Thomas Hartmann, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Ben Kaden, Humboldt-Universität zu Berlin
Michael Kleineberg, Humboldt-Universität zu Berlin

Zitierfähiger Link (DOI): https://doi.org/10.5282/o-bib/2018H2S193-201

1 Vortragspräsentationen aller Vortragenden abrufbar unter http://www.forschungsdaten.org/index.php/Rechtliche_Aspekte_bei_digitalen_Forschungsdaten; siehe ferner auch im Viadrina-Logbuch den Eintrag “Der richtige Umgang mit digitalen Daten” unter https://www.europa-uni.de/de/struktur/unileitung/pressestelle/viadrina-logbuch/wissenschaft/20180130-Workshop-Forschungsdaten/Beitrag/index.html.

4 Siehe dazu den Beitrag von Dirk Weisbrod in diesem Heft (S. 72–78, https://doi.org/10.5282/o-bib/2018H2S72-78), sowie Weisbrod, Dirk, „Pflichtablieferung von Forschungsdaten,“ Dialog mit Bibliotheken 30, Nr. 1 (2018): 26-27, https://d-nb.info/115432320X/34.