Baustelle RDA – die Dynamik des Regelwerks als Herausforderung

Heidrun Wiesenmüller, Hochschule der Medien Stuttgart

Zusammenfassung:

Der Beitrag beschreibt die dynamische Entwicklung des Katalogisierungsregelwerks „Resource Description and Access“ (RDA) und die weitreichenden Konsequenzen, die sich daraus für den deutschsprachigen Raum ergeben. Seit seinem ersten Erscheinen im Jahr 2010 wurde RDA erheblich verändert. Größere Regeländerungen wurden bisher einmal jährlich in den Standard eingearbeitet, kleinere sogar viermal jährlich. Im Rahmen des 3R-Projekts (RDA Toolkit Restructure and Redesign Project) erfolgt derzeit eine umfassende Umstrukturierung und Neugestaltung des Regelwerkstextes. Auch danach ist nicht mit einem merklichen Nachlassen der Dynamik zu rechnen. Jede Änderung am Standard muss verarbeitet und für die D-A-CH-Länder aufbereitet werden. Der Aufwand dafür ist hoch: Vielfach müssen Anwendungsregeln angepasst werden, und neben der deutschen Übersetzung sind zahlreiche weitere Dokumente zu aktualisieren. Teilweise wirken sich Änderungen auch auf die Implementierung aus. Schließlich müssen alle Neuerungen umfassend kommuniziert werden. Zur Unterstützung der komplexen Prozesse werden professionelle und mächtige Werkzeuge benötigt. Noch wichtiger ist es jedoch, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass für die Arbeiten dauerhaft ausreichende Personalressourcen bereitgestellt werden müssen. Denn nur der Umstieg auf RDA ist abgeschlossen – die kontinuierliche Arbeit am Regelwerk geht weiter.

Summary:

The paper discusses the dynamic development of the cataloging code „Resource Description and Access“ (RDA) and its far-reaching consequences for the German-speaking countries. Since its first publication in 2010, RDA has changed considerably. Over the last couple of years, major changes of rules were incorporated into the standard once a year, minor changes even four times a year. The current 3R project (RDA Toolkit Restructure and Redesign Project) will lead to a complete rearrangement and recreation of the cataloging code. But even after that, it is not to be expected that the dynamics will noticeably slow down. Every change within the standard must be processed and customized for the German-speaking countries, with great expenditure: Policy statements must be adapted, and not only the German translation has to be updated, but also various other documents. Some changes also have an impact on the implementation. Finally, all changes have to be communicated widely. Professional and powerful tools are required to support these complex processes. However, it is even more important to make people aware that sufficient staff is needed for these tasks on a permanent basis. This is because only the transition to RDA has been completed, whereas the work on the cataloging code continues.

Zitierfähiger Link (DOI): https://doi.org/10.5282/o-bib/2017H4S176-188
Autorenidentifikation: Wiesenmüller, Heidrun: GND 122087801, ORCID:http://orcid.org/0000-0002-9817-5292
Schlagwörter:
Resource Description and Access (RDA); Katalogisierung; Standardisierung; Regelwerksentwicklung

1. Die Dynamik von RDA

Wer sich etwas intensiver mit dem seit Ende 2015 auch im deutschsprachigen Raum eingesetzten internationalen Katalogisierungsregelwerk „Resource Description and Access“ (RDA) beschäftigt, kommt schnell zu dem Eindruck, dass es sich dabei um eine „Dauerbaustelle“ handelt.1 Nahezu ununterbrochen verändert sich nicht nur der Standard selbst – auch die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Regelwerks befinden sich in einem dynamischen Fluss. So wird derzeit das frühere Lenkungsgremium „Joint Steering Committee for the Development of RDA“ (JSC), in dem Bibliotheksverbände und große Bibliotheken aus dem angloamerikanischen Raum sowie die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) vertreten waren, unter dem neuen Namen „RDA Steering Committee“ (RSC) umstrukturiert und internationalisiert: Vorgesehen bzw. teilweise schon umgesetzt sind Vertretungen für die Großregionen Afrika, Asien, Europa, Lateinamerika (mit Karibik), Nordamerika und Ozeanien.2 Die deutsche Stimme kann sich also nunmehr nur noch innerhalb des europäischen Rahmens Gehör verschaffen.3

Auch die Einstellung gegenüber Veränderungen scheint sich in letzter Zeit merklich gewandelt zu haben. In den Anfangsjahren hatte man als europäische Beobachterin oft den Eindruck, dass die Verantwortlichen sich sehr schwer mit Änderungsvorschlägen taten, die nicht in genauem Einklang mit dem Vorgängerregelwerk „Anglo-American Cataloguing Rules“ (AACR2) standen. Mittlerweile sind jedoch viele durchaus einschneidende inhaltliche Änderungen umgesetzt worden. In der jüngsten Vergangenheit hat sich außerdem das Tempo bei der Weiterentwicklung dramatisch erhöht: Im sogenannten 3R-Projekt (vgl. Kap. 1.2.) soll eine grundlegende Umarbeitung von RDA in allerkürzester Zeit umgesetzt werden.

Das erklärte Ziel des RSC, den Standard konsequent weiterzuentwickeln und zu modernisieren, bietet einerseits große Chancen, bringt andererseits aber auch gewaltige Belastungen für die deutschsprachige Anwendergemeinschaft mit sich. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für den Umstieg auf RDA konnte diese Entwicklung niemand vorhersehen. Nun jedoch bleibt nichts anderes übrig, als die Herausforderungen anzunehmen. Denn nachdem wir uns bewusst für die Aufgabe eines nationalen Regelwerks entschieden haben, haben wir nur noch sehr geringe Möglichkeiten, steuernd in den Entwicklungsprozess von RDA einzugreifen. Es gilt, salopp gesprochen: „Wer A sagt, muss auch B sagen.“

Im Folgenden sollen deshalb die dynamische Entwicklung von RDA und die Konsequenzen, die sich daraus für den deutschsprachigen Raum ergeben, näher beleuchtet werden. Die Betrachtung beschränkt sich dabei auf das, worauf die deutschsprachige Community zwingend reagieren muss – also auf den Umgang mit bereits durchgeführten Änderungen im Regelwerk. Es sollte jedoch nicht übersehen werden, dass bei der aktiven Beteiligung an der Weiterentwicklung des Regelwerks ebenfalls Aufwände entstehen (beispielsweise durch im deutschsprachigen Raum erarbeitete Änderungsvorschläge oder die Mitarbeit von Kolleginnen und Kollegen in Arbeitsgruppen des RSC), auch wenn dies an dieser Stelle nicht näher ausgeführt werden kann.

1.1. Bisherige Änderungen an RDA

Die erste Ausgabe von RDA erschien im Juni 2010 im Online-Werkzeug RDA Toolkit.4 Nur sieben Jahre später sieht der Standard merklich anders aus. Zum einen wurde der Text 2013 vollständig stilistisch überarbeitet (sogenanntes „Rewording“), zum anderen hat sich RDA auch in inhaltlicher Hinsicht an vielen Stellen weiterentwickelt.5 In den Jahren 2012 bis 2016 gab es jeweils vier Updates des RDA Toolkit. Größere Änderungen wurden einmal pro Jahr eingebracht, kleine Änderungen bei jedem Update.

Der Umfang der anfallenden Änderungen lässt sich allerdings schwer quantifizieren und über die Jahre vergleichen, zumal nicht jede Neuerung gleich stark ins Gewicht fällt und auch nicht sämtliche Änderungen im Detail dokumentiert werden.6 Einen gewissen Eindruck von der Vielzahl der Veränderungen, mit denen die Anwenderinnen und Anwender in den vergangenen Jahren konfrontiert waren, geben jedoch die jährlichen „Update summaries“, die im Bereich „RDA Update History“ des RDA Toolkit7 zu finden sind. Für das Jahr 2015 beispielsweise sind hier über 450 Änderungen aufgelistet, wobei es sich nur um „the significant revisions to RDA content“ handelt.

Als beliebig herausgegriffenes Beispiel für die Wandlung einer Regelwerksstelle sei eine Detailregel zum Erfassen der Verantwortlichkeitsangabe angeführt, nämlich „Nominalphrasen in Verbindung mit einer Verantwortlichkeitsangabe“ (RDA 2.4.1.8). Der Text an dieser Stelle lautete ursprünglich kurz und knapp: „Wenn ein Nomen oder eine Nominalphrase in Verbindung mit einer Verantwortlichkeitsangabe auftritt, behandeln Sie das Nomen oder die Nominalphrase als Teil der Verantwortlichkeitsangabe.“ Die aktuelle Fassung der Stelle (gültig seit 2015) zeigt nicht nur die stilistischen und optischen Neuerungen in der Folge des „Rewording“, sondern auch eine inhaltlich geänderte, deutlich differenziertere Regelung:

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Außerdem wurden am Ende der Regelwerksstelle eine Zweifelsfallregelung sowie eine Verweisung auf eine andere RDA-Stelle ergänzt. Auch beim zugehörigen Beispielkasten hat sich einiges getan: Ursprünglich gab es hier nur zwei Beispiele; mittlerweile sind es sieben (neue) Beispiele sowie zwei Gegenbeispiele.

Woher kommen nun alle diese Änderungen? Im bisherigen, bis 2016 gültigen Änderungsverfahren konnten alle im RSC bzw. seinem Vorgängergremium JSC vertretenen Anwendergemeinschaften, die vom RSC eingesetzten Arbeitsgruppen sowie weitere interessierte Communities einmal jährlich konkrete Änderungsvorschläge („Proposals“) oder vorbereitende Diskussionspapiere („Discussion Papers“) einreichen. In den vergangenen Jahren handelte es sich dabei jeweils um ca. 20 bis 40 englischsprachige Dokumente; ihr Umfang schwankte zwischen ca. fünf und 120 Seiten.9 Diese Dokumente wurden dann von allen im RSC vertretenen Anwendergruppen kommentiert und auf dem jährlichen Treffen des RSC behandelt. Die dort akzeptierten Vorschläge wurden – teilweise in überarbeiteter Form – im Folgejahr im Regelwerk umgesetzt. Daneben gab es laufend sogenannte „Fast Tracks“ für kleinere Änderungen, die nur innerhalb des RSC besprochen und entschieden wurden. Ursprünglich waren die „Fast Tracks“ auf Kleinigkeiten wie z.B. kleinere sprachliche Verbesserungen oder die Anpassung von Beispielen beschränkt.10 In jüngerer Zeit wurden auf diesem Weg aber teilweise auch inhaltliche Änderungen eingebracht.

In den Jahren 2016 und 2017 gab es außerdem mehrere größere Aktionen, die direkt vom RSC angestoßen wurden und außerhalb des regulären Revisionsverfahrens liefen. Dabei handelte es sich um verschiedene systematische Änderungen im Regelwerkstext.11 Ein Beispiel dafür ist der Ersatz der häufig auftretenden Formulierung „person, family or corporate body“ durch den neuen, übergreifenden Terminus „agent“. Die Umsetzung im deutschen Regelwerkstext im August 2017 führt zu einer weiteren Änderung bei der oben zitierten Regelwerksstelle: Statt „die Rolle der Person, der Familie oder der Körperschaft“ heißt es dann „die Rolle des Akteurs“.

1.2. Künftige Änderungen an RDA

Die gerade beschriebenen Sonderaktionen des RSC sind bereits im Kontext des sogenannten 3R-Projekts (RDA Toolkit Restructure and Redesign Project) zu sehen. Bei dessen erster Ankündigung im Oktober 2016 wurden einerseits Verbesserungen im Bereich von Datenhaltung und Datenmanagement, andererseits ein zeitgemäßes Redesign des RDA Toolkit (u.a. bessere Navigations- und Anzeigefunktionalitäten, Barrierefreiheit, Responsives Webdesign) in Aussicht gestellt.12 Auf dem Frankfurter RSC-Treffen im November 2016 wurde jedoch klar, dass die Auswirkungen des 3R-Projekts weit darüber hinausgehen werden: Faktisch geht es um eine umfassende Umstrukturierung und Neugestaltung des Regelwerkstextes selbst.13

Der Kern des Projekts ist die Anpassung von RDA an das neue theoretische Modell „IFLA Library Reference Model“ (IFLA LRM), welches die „Functional Requirements for Bibliographic Records“ (FRBR) und die damit verwandten Modelle ablöst.14 Entsprechend soll RDA, dessen Aufbau bisher der Struktur von FRBR folgte, künftig das IFLA LRM abbilden – es wird also eine neue Gliederung geben. Mit bloßen Umstellungen von Textpartien innerhalb des Regelwerks ist es dabei nicht getan. Denn für das IFLA LRM wurden mehrere neue Entitäten definiert, u.a. „Akteur“ (als Überordnung von Person, Familie und Körperschaft) und „Nomen“ (für alles, was als Benennung einer Entität dient). Auch hat das neue Modell vielfach eine veränderte Sicht auf die Dinge: Manches, was in FRBR als Merkmal einer Entität galt, wird im IFLA LRM als Beziehung zu einer anderen Entität modelliert. So werden z.B. die Lebensdaten einer Person im IFLA LRM aufgefasst als Beziehung zwischen der Person und der neuen Entität „Zeitspanne“. Das RSC hat jedoch betont, dass Änderungen aufgrund der LRM-Anpassung zumeist nur den theoretischen Überbau betreffen und sich eher selten auf die konkrete Katalogisierungspraxis auswirken werden.

Nach den derzeit verfügbaren Informationen ist damit zu rechnen, dass kaum eine Regelwerksstelle am alten Platz verbleiben wird.15 Auch werden sich alle Labels ändern, da ein neues Nummerierungssystem eingeführt wird.16 Mit der neuen Struktur soll auch eine stärkere Generalisierung und Verschlankung des Regelwerks erreicht werden. Zu den Zielen gehört außerdem die konsequente Einführung des sogenannten „four-fold path“ (vierfacher Weg). Gemeint sind damit vier Optionen, um Daten in einem Element zu erfassen: Diese reichen von der Erfassung von unstrukturiertem Text bis hin zur Angabe eines Uniform Resource Identifiers (URI).

Geradezu atemberaubend ist die Geschwindigkeit, mit der das 3R-Projekt umgesetzt wird: Der neu gestaltete Regelwerkstext soll bereits im April 2018 im gleichfalls neu aufgesetzten RDA Toolkit online gehen (und zwar möglichst nicht nur in der englischen Version, sondern auch in allen Übersetzungen). Während der Arbeiten am Projekt wird das reguläre Änderungsverfahren (vgl. Kap. 1.1.) ausgesetzt; danach soll es in veränderter Form wieder anlaufen. Mit dem hohen Tempo und dem Verzicht auf ein ausführliches Review-Verfahren für den neuen Regelwerkstext geht das RSC nach Einschätzung der Verfasserin ein erhebliches Risiko ein: Unter den gegebenen Rahmenbedingungen kann es fast nicht ausbleiben, dass es zu Fehlern kommt und dass Dinge übersehen oder nicht optimal umgesetzt werden. Vermutlich ist deshalb – selbst wenn der ambitionierte Zeitplan eingehalten werden kann – mit Nacharbeiten über das Jahr 2018 hinaus zu rechnen.

Aber auch nach dem vollständigen Abschluss des 3R-Projekts wird RDA nicht „fertig“ sein, sondern sich auch künftig dynamisch verändern. Eine wichtige Triebkraft dafür ist die bewusst forcierte Internationalisierung von RDA. Daraus ergibt sich zum einen, dass die anglo-amerikanische Prägung weiter abgebaut werden muss.17 Zum anderen werden neue Anwendergemeinschaften (etwa aus dem asiatischen Raum) ihre eigenen Bedürfnisse in die Weiterentwicklung von RDA einbringen – genau wie dies die europäischen Bibliotheken seit einiger Zeit tun. Die angestrebte Ausweitung der Nutzerschaft im Bereich „Cultural Heritage“ wird ebenfalls Anpassungen nötig machen. Und schließlich werden auch für das Ziel, RDA-Daten noch besser maschinell interpretierbar zu machen, weitere Anstrengungen über das 3R-Projekt hinaus nötig sein. Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass die Regelwerksentwicklung in absehbarer Zeit zum Stillstand kommen wird.

2. Verarbeitung der Änderungen

Jede Änderung am Standard muss verarbeitet und für die D-A-CH-Länder aufbereitet werden. An den dafür nötigen Prozessen sind verschiedene Akteure beteiligt:18 Als politisch-strategisches Gremium fungiert der Standardisierungsausschuss (STA). Er macht Vorgaben, formuliert Arbeitsaufträge und kontrolliert deren Umsetzung. Die Arbeitsstelle für Standardisierung (AfS) bei der DNB, die zugleich die Geschäftsstelle des STA ist, übernimmt vor allem Koordinierungs- und Redaktionsaufgaben; sie ist auch für die deutsche Übersetzung zuständig. Das fachliche Arbeitsgremium ist seit der Neugestaltung der Expertengruppen Anfang 2017 die Fachgruppe Erschließung (FG Erschließung); davor war es die AG RDA. Absprachen für die Implementierung und den Datentausch werden in der Fachgruppe Datenformate getroffen. Für die technische Implementierung und konkrete Umsetzung sind die Bibliotheksverbünde zuständig. Sie haben eigene Gremien, folgen teilweise eigenen Policies und verfügen oft über umfangreiche Dokumentationen. Die Bibliotheken mit den Katalogisiererinnen und Katalogisierern schließlich sind die praktischen Anwender des Regelwerks. Besonders schwierig ist die Situation dabei für diejenigen Bibliotheken, die keinem Katalogisierungsverbund angehören, wie z.B. manche Spezialbibliotheken und die meisten öffentlichen Bibliotheken. Diese müssen sich eigenständig um vieles kümmern, was sonst von den Verbünden übernommen wird.

2.1. Prozesse

Werfen wir als erstes einen Blick auf die nötigen Prozesse bei Änderungen aus dem regulären Revisionsverfahren; beispielhaft werden die Arbeiten für das August-Release 2016 betrachtet. Jede Änderung im Text des Regelwerks muss nicht nur in der deutschen Übersetzung nachvollzogen, sondern auch auf inhaltliche Auswirkungen geprüft werden. Dafür wäre eine Sichtung und erste Bewertung durch eine zentrale Stelle sinnvoll, welche die Änderung ggf. zur weiteren Bearbeitung an das fachliche Arbeitsgremium verweist. Bisher ist es aber in der Regel so, dass dessen Mitglieder in eigener Initiative die Neuerungen durchsehen, auf Konsequenzen prüfen und nötige Schritte anstoßen. Dabei geht es insbesondere um Anpassungen bei den Anwendungsrichtlinien für den deutschsprachigen Raum (D-A-CH), wobei jede Änderung auch in der französischen Übersetzung der D-A-CH nachvollzogen werden muss.19

Wie die Erfahrungen der letzten Zeit gezeigt haben, ist der Arbeitsaufwand für die D-A-CH-Aktualisierung selbst bei kleineren Änderungen nicht zu unterschätzen. Betrachten wir als Beispiel eine Regelwerksstelle aus dem Bereich „Übertragen“, in der es um die Zeichensetzung geht (RDA 1.7.3). Das Grundprinzip ist, dass vorhandene Zeichensetzung genauso übertragen wird, wie man sie vorfindet. Im April 2016 wurde an dieser Stelle auf Vorschlag des Canadian Committee on Cataloguing (CCC) eine Alternativregelung ergänzt, die im August 2016 in die deutsche Fassung kam: „Wenn das Übertragen der Zeichensetzung, wie sie in der Quelle erscheint, signifikant die Verständlichkeit beeinträchtigt, lassen Sie die Zeichensetzung weg oder verändern sie diese wenn notwendig.“ Von der Sache her entsprach dies exakt einer bereits existierenden Anwendungsregel in den D-A-CH.20 Formal musste nun aber diese Anwendungsregel zur Grundregel gestrichen und stattdessen eine neue Anwendungsregel zur Alternative eingebracht werden („Wenden Sie die Alternative an.“), obwohl dies keinerlei Auswirkungen auf die praktische Katalogisierung hatte.

Alle Revisionen am englischen Original sollen jeweils ein Update später in der deutschen Fassung nachvollzogen werden21 – und dann müssen natürlich auch die D-A-CH an den neuen Stand des Regelwerks angepasst sein. Es steht daher nur ein relativ kurzes Zeitfenster zwischen der Bekanntgabe der Änderungen und dem nächsten Toolkit-Release zur Verfügung, um nötige DACH-Änderungen zu erarbeiten und im Fachgremium abzustimmen. Sind nicht nur Erläuterungen, sondern auch Anwendungsregeln betroffen, müssen diese außerdem dem STA zur Genehmigung vorgelegt werden, ehe sie in das Redaktionssystem des RDA Toolkit eingepflegt werden können. Wie nicht anders zu erwarten, verlief bei den Arbeiten für das August-Release 2016 nicht alles fehlerlos: Beispielsweise wurde übersehen, dass an einer anderen Stelle in den D-A-CH auf die nun entfallene Anwendungsregel bei RDA 1.7.3 verwiesen wurde; dies konnte erst im Oktober 2016 korrigiert werden.

Mit der Aktualisierung der deutschen Übersetzung und der Anpassung der D-A-CH sind die Prozesse jedoch noch nicht abgeschlossen. In vielen Fällen müssen auch die zentralen Schulungsunterlagen im RDA-Info-Wiki aktualisiert werden.22 Dies konnte in der letzten Zeit oft nicht so zeitnah geleistet werden, wie man es sich wünschen würde. Wo regionale oder lokale Dokumentationen geführt werden, sind natürlich auch diese zu überarbeiten; dasselbe gilt z.B. für die an den Ausbildungsstätten eingesetzten Unterrichtsmaterialien. Bestimmte Änderungen wirken sich außerdem auf die Implementierung aus: So müssen bei jeder Ergänzung oder Veränderung einer Beziehungskennzeichnung die Einstellungen für die Katalogisierungsclients aktualisiert werden. Schließlich ist es unabdingbar, die Neuerungen auf allen Ebenen umfassend und effizient zu kommunizieren.

Das bisher Gesagte bezog sich auf die Verarbeitung der Änderungen aus einem „normalen“ Update. Dies ist nicht mit dem zu vergleichen, was 2018 an Aufwand auf alle Beteiligten zukommen wird: Das Übersetzerteam steht vor der nahezu unlösbaren Aufgabe, in kürzester Zeit eine deutsche Fassung des vollständig umgearbeiteten Regelwerkstexts zu liefern. Die FG Erschließung wird sämtliche D-A-CH-Anwendungsrichtlinien an die neue Struktur anpassen und gewiss auch weitergehend bearbeiten müssen, um die Änderungen am Standard nachzuvollziehen. Auch alle Schulungsunterlagen und die Beispielsammlung werden grundlegend überarbeitet werden müssen. Voraussichtlich wird es nach Beendigung des 3R-Projekts auch eine neue Schulungsrunde geben müssen, die ebenfalls vorbereitet werden muss.

2.2. Werkzeuge

Um die umfangreichen und komplexen Aufgaben bestmöglich zu unterstützen, wäre der Einsatz von geeigneten und mächtigen Tools geboten – in der Praxis ist davon allerdings bisher nicht viel zu sehen. Am ehesten profitiert noch das Übersetzerteam von einigen zentral bereitgestellten Werkzeugen.

So wurde 2016 eine automatische Synchronisierung bestimmter Inhalte zwischen dem RDA Toolkit (derzeit insbesondere dem Glossar) und der RDA Registry eingeführt.23 Die RDA Registry ist ein Teil der Open Metadata Registry und enthält – in einer für das Semantic Web aufbereiteten Form –
Repräsentationen aller in RDA vorhandenen Elemente, Merkmale, Beziehungen und Beziehungskennzeichnungen. Die Benennungen, Definitionen etc. liegen in mehreren Sprachen vor. Etwaige Änderungen in diesen Bereichen mussten früher sowohl im RDA Toolkit als auch in der Registry nachvollzogen werden. Mittlerweile werden sie nur noch in der Registry gepflegt und kommen von dort automatisch ins Toolkit. Außerdem wurde vor kurzem eine Übersetzungssoftware der Firma Trados angeschafft, die mithilfe verschiedener Automatisierungsfunktionen die Arbeit der Übersetzenden erleichtern und beschleunigen soll.

Die im RDA Toolkit verfügbare Änderungshistorie ist sehr unbefriedigend: Sie bietet nicht mehr als eine grobe Auflistung der Regelwerksänderungen und berücksichtigt außerdem nur die englische Sprachfassung. Ersatzweise stellte die AfS in den letzten Jahren Änderungshistorien in Form von PDF-Dokumenten zur Verfügung – sowohl für den deutschen Regelwerkstext als auch für die Anwendungsrichtlinien D-A-CH.24 Allerdings sind diese Dokumente einerseits sehr aufwendig in der Erstellung und andererseits wenig komfortabel in der Benutzung. Zwar stand das Thema „Änderungshistorie“ von Anfang an auch auf der Agenda für das 3R-Projekt, doch erscheint es nach den jüngsten Äußerungen zweifelhaft, ob es hier tatsächlich zu deutlichen Verbesserungen kommen wird. Insbesondere wird sich die Änderungshistorie im Toolkit wohl auch künftig nur auf das Regelwerk selbst beziehen.25

Für die Anwendungsrichtlinien D-A-CH muss also in jedem Fall eine eigene, möglichst nachhaltige Lösung gefunden werden. Denkbar wäre es, die D-A-CH nicht mehr in Form von PDF-Dokumenten, sondern als echte Wiki-Seiten anzubieten. Denn ein Wiki besitzt von Haus aus eine eingebaute Änderungshistorie, sodass man unterschiedliche Stände einer Wiki-Seite leicht miteinander vergleichen kann. Auch für die Schulungsunterlagen, für die bisher gar keine Änderungshistorie angeboten wird, könnte dies ein sinnvoller Weg sein.26

Noch gibt es außerdem kein professionelles Werkzeug, um die vielschichtigen Prozesse zu steuern, die bei der Verarbeitung von Änderungen anfallen (vgl. Kap. 2.1.). Die AfS experimentierte zeitweilig mit „selbstgestrickten“ Hilfsmitteln in Form von verschiedenen Tabellen im internen Wiki-Arbeitsbereich, die sich jedoch nicht bewährt haben. Dringend benötigt wird nach Ansicht der Verfasserin ein echtes Prozessmanagement-System, in dem die verschiedenen Workflows modelliert, gesteuert und dokumentiert werden können. Ein solches System müsste u.a. die jeweils nächste Stelle im Ablaufplan automatisiert benachrichtigen, Fristen vorgeben, offene To-dos anzeigen und vieles mehr.

Eine Professionalisierung ist schließlich auch im Bereich der Kommunikation geboten. Schwierig ist vor allem die Vermittlung der Neuerungen an die Endanwender/innen: Entsprechend dem (natürlich niemals zu erreichenden) Ideal soll stets die richtige Information zum richtigen Zeitpunkt bei der richtigen Person ankommen. Dafür sind verschiedene, teilweise ineinander verwobene und gewiss nicht leicht zu beantwortende Fragen zu klären: Sollen die Informationen automatisch geliefert oder von den Katalogisierenden abgeholt werden? Auf welchem Weg sollen die Informationen überbracht werden (z.B. per Mail, per Blog, per direkter Einblendung im Katalogisierungsclient)? Wie kann die Masse der Informationen nach dem jeweiligen Bedarf gefiltert werden? Wie müssen die Änderungen für die Katalogisierenden aufbereitet werden?

Die an zentraler Stelle erbrachte Information über Neuerungen beschränkt sich bislang im Wesentlichen auf die bereits erwähnten Änderungshistorien. Ohne eine gewisse Ordnung und Auswahl sowie eine zusätzliche Kommentierung sind diese jedoch für die Katalogisierenden wenig hilfreich. An vielen Stellen – insbesondere in den Verbünden und an manchen Bibliotheken – werden deshalb die Änderungen nochmals gezielt für die eigene Klientel aufbereitet und auf unterschiedlichen Wegen vermittelt.27 Auch der Blog „Basiswissen RDA“ (bei dem es sich jedoch um ein sozusagen „privates“ Angebot handelt) bietet für jedes Release eine kommentierte Zusammenfassung wichtiger Änderungen an.28 Die Situation ist derzeit also relativ unübersichtlich, und oft wird dieselbe Sache an mehreren Stellen erledigt. Es sollte deshalb geprüft werden, ob nicht stattdessen ein zentrales, kooperativ befülltes Informationssystem eingerichtet werden könnte. Dieses würde dann allen Interessierten die Möglichkeit bieten, die für sie relevanten Themengebiete sowie ggf. verbundspezifische Informationen zu abonnieren.

2.3. Ressourcen

So wichtig die Einführung bzw. Entwicklung geeigneter Werkzeuge auch ist – dies alleine kann nicht zum Erfolg führen. Mindestens genauso wichtig ist die Bereitstellung ausreichender Personalressourcen. Eine angemessene Personalausstattung ist derzeit leider in keinem der drei für die Verarbeitung der Änderungen zentralen Bereiche gegeben: weder beim Übersetzerteam (das derzeit nur aus drei Personen besteht), noch bei der FG Erschließung, noch bei der AfS.

Dies hat nach Einschätzung der Verfasserin nicht nur etwas mit den allgemein knappen Ressourcen zu tun, sondern auch damit, dass das RDA-Projekt vielfach als abgeschlossen betrachtet wird. Gemäß einer verbreiteten Annahme können nun, da der neue Standard im Regelbetrieb angekommen ist, die Ressourcen für die Regelwerksarbeit deutlich zurückgefahren werden. Dies zeigt sich beispielsweise an der vergleichsweise geringen Personalausstattung der neuen FG Erschließung: Obwohl dieses Gremium für sämtliche Regelwerksfragen im Bereich Formalerschließung, Sacherschließung und Normdaten zuständig ist, sind nur jeweils zwei Vertreter/innen pro Verbund bzw. Institution vorgesehen. Auch die Möglichkeit zur Einrichtung von Themengruppen, die durch die Einbindung zusätzlicher Expert/inn/en einen Teil der anfallenden Arbeiten auffangen könnten, wurde stark eingeschränkt. Da zudem die Mitglieder der FG Erschließung ihr Engagement stets zusätzlich zu vielen anderen Tätigkeiten und Aufgaben in ihrem Hauptamt zu leisten haben, steht für die umfangreichen fachlichen Aufgaben de facto nur sehr begrenzt Personal zur Verfügung.

Kurzfristig mag dies noch „irgendwie“ funktionieren, eine nachhaltige und längerfristig funktionierende Strategie sollte jedoch anders aussehen. Die Verfasserin plädiert daher für ein Umdenken. Auch wenn man es sich vielleicht anders gewünscht hätte: Nur der Umstieg auf RDA ist abgeschlossen – die Arbeit am Regelwerk geht weiter und bindet erheblich mehr Ressourcen, als dies unter dem früheren Regelwerk RAK jemals der Fall war.29

3. Fazit

Wie gezeigt wurde, ist nicht damit zu rechnen, dass RDA in näherer Zukunft merklich an Dynamik verlieren wird – das neue Regelwerk ist vielmehr als „Dauerbaustelle“ anzusehen. Entsprechend wird auch die Verarbeitung der Änderungen eine Daueraufgabe sein, für die permanent ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden müssen.

Dies kann sicher nur in einer gemeinsamen Anstrengung und durch eine faire Verteilung der Belastungen gelingen. Denkbar wäre beispielsweise, dass bestimmte zentrale Aufgaben wie die erste Sichtung und Prüfung der Änderungen (vgl. Kap. 2.1.1.) von allen im STA vertretenen Verbünden und Institutionen nach einem rollierenden System, jeweils für ein oder zwei Jahre übernommen werden.

Wichtig ist außerdem eine bessere Unterstützung der Arbeiten durch geeignete Werkzeuge, vor allem in den Bereichen Prozessmanagement und Kommunikation. Die FG Erschließung und die AfS sollten dafür Konzeptideen entwickeln und sozusagen ein „Pflichtenheft“ aufstellen, das als Basis einer Diskussion im STA dienen kann.

Literaturverzeichnis

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Wiesenmüller, Heidrun und Silke Horny. Basiswissen RDA: Eine Einführung für deutschsprachige Anwender. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage. Berlin u.a.: De Gruyter Saur, 2017.

1 Der vorliegende Beitrag beruht auf: Heidrun Wiesenmüller, „Baustelle RDA: Die Dynamik des Regelwerks als Herausforderung“ (Vortrag auf dem 106. Deutschen Bibliothekartag in Frankfurt am Main am 31.05.2017), Vortragsfolien, http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-29961. Jedoch wurden einige aktuelle Entwicklungen, die sich erst nach diesem Termin ergeben haben, mit eingearbeitet.

2 Vgl. Heidrun Wiesenmüller und Silke Horny, Basiswissen RDA: Eine Einführung für deutschsprachige Anwender. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage (De Gruyter Saur, 2017), 24, und Renate Behrens, „Erschließungspolitik unter RDA,“ Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 64, Nr. 2 (2017): 83, https://doi.org/10.3196/186429501664231.

3 Zu den Herausforderungen der europäischen Gesamtvertretung vgl. Renate Behrens, „Ein Jahr European Representative to the RSC“ (Vortrag auf dem 106. Deutschen Bibliothekartag in Frankfurt am Main am 31.05.2017), Vortragsfolien, http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-31737.

4 Vgl. Wiesenmüller und Horny, Basiswissen RDA, 24.

5 Vgl. ebd., 24–25 und 32.

6 Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Regeln dafür, welche Änderungen dokumentiert werden und welche nicht, in jüngster Zeit verändert haben. So wurden Änderungen an Beispielen früher in den „Fast Track“-Dokumenten aufgelistet, was seit 2016 nicht mehr der Fall ist.

7 RDA Toolkit (Chicago u.a.: ALA u.a., 2010 ff.), zuletzt geprüft am 01.08.2017, http://www.rdatoolkit.org/.

8 Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP).

9 Die Proposals und Discussion Papers der vergangenen Jahre inkl. der Community-Kommentare und Entscheidungen des RSC können auf der RSC-Website im Bereich „Documents“ abgerufen werden: http://www.rda-rsc.org/documents, zuletzt geprüft am 01.08.2017.

10 Als Beispiel für ein typisches „Fast Track“-Dokument vgl. Judith A. Kuhagen, Fast Track Entries Included in the October 2015 Release of RDA Toolkit (6JSC/Sec/17), 7. Oktober 2015, zuletzt geprüft am 01.08.2017, http://www.rda-jsc.org/sites/all/files/6JSC-Sec-17.pdf.

11 Diese sind genauer beschrieben in den folgenden Dokumenten: Judith A. Kuhagen, Revisions to RDA Reference and Related Instructions Included in the August 2016 Release of RDA Toolkit (RSC/Sec/4), 7. August 2016, zuletzt geprüft am 01.08.2017, http://www.rda-rsc.org/sites/all/files/RSC-Sec-4.pdf; Gordon Dunsire, RDA Toolkit Glossary and RDA Reference (RSC/Chair/17), 7. August 2016, zuletzt geprüft am 01.08.2017, http://www.rda-rsc.org/sites/all/files/RSC-Chair-17-fix.pdf; Gordon Dunsire, Preparation of RDA for the 3R Project (RSC/Chair/18), 7. Februar 2017, zuletzt geprüft am 01.08.2017, http://www.rda-rsc.org/sites/all/files/RSC-Chair-18.pdf.

12 Vgl. Heidrun Wiesenmüller, „3R-Projekt: Redesign des RDA Toolkit,“ Basiswissen RDA (Blog), 15. Oktober 2016, zuletzt geprüft am 01.08.2017, https://www.basiswissen-rda.de/2016/10/15/3r-projekt-redesign-des-rda-toolkit/.

13 Für Details über das 3R-Projekt vgl. Renate Behrens, „Erschließungspolitik unter RDA,“ 81–83; Gordon Dunsire, Outcomes of the 2016 RSC Meeting (RSC/Outcomes/2016), 4. Dezember 2016, zuletzt geprüft am 01.08.2017, http://www.rda-rsc.org/sites/all/files/RSC-Outcomes-2016.pdf; „Implementation of the LRM in RDA“, RSC, zuletzt geprüft am 11.07.2017, http://rda-rsc.org/ImplementationLRMinRDA; Gordon Dunsire, Outcomes of the May 2017 RSC Plus Meeting (RSC/Outcomes/2017 May), 6. Juni 2017, zuletzt geprüft am 01.08.2017, http://www.rda-rsc.org/sites/all/files/RSC-Outcomes-2017%20May.pdf; Heidrun Wiesenmüller, „RSC Meeting in Frankfurt (Teil 2),“ Basiswissen RDA (Blog), 17. November 2016, zuletzt geprüft am 01.08.2017, https://www.basiswissen-rda.de/2016/11/17/rsc-meeting-in-frankfurt-teil-2/.

14 Pat Riva, Patrick Le Boeuf und Maja Žumer, IFLA Library Reference Model: A Conceptual Model for Bibliographic ­Information, August 2017 (Den Haag: IFLA, 2017), zuletzt geprüft am 23.09.2017, https://www.ifla.org/publications/node/11412. Vgl. Wiesenmüller und Horny, Basiswissen RDA, 22–23, sowie Heidrun Wiesenmüller, „Sacherschließung unter FRBR und RDA in Theorie und Praxis,“ o-bib 3, Nr. 3 (2016): 32–37, https://doi.org/10.5282/o-bib/2016H3S24-53.

15 Vgl. vor allem Dunsire, Outcomes of the May 2017 RSC Plus Meeting. Künftig sollen am Anfang von RDA mehrere Grundsatzkapitel stehen, die sich z.B. mit Benutzeranforderungen, Beziehungen allgemein oder den sogenannten „aggregates“ beschäftigen. Letzteres meint Zusammenstellungen in einem sehr umfassenden Sinn (z.B. auch einen Roman, dem eine Einleitung vorangestellt ist). Danach soll für jede Entität ein eigener Abschnitt folgen, der auch die jeweils relevanten Beziehungen behandelt.

16 Jedoch wurde vom RSC zugesichert, dass die Inhalte auch noch über ihre alten Nummern gefunden werden können.

17 Ein Beispiel dafür ist die schon vor längerem beschlossene Umarbeitung des Anhangs A (Groß- und Kleinschreibung), bei dem derzeit noch die englische Sprache als Maß aller Dinge gilt.

18 Im Folgenden werden die Systemhersteller beiseitegelassen und nur die Akteure aus dem unmittelbar bibliothekarischen Bereich betrachtet.

19 Die französische Übersetzung der D-A-CH ist vor allem für Bibliotheken in der französischsprachigen Schweiz wichtig, welche Mitglied im NEBIS-Verbund sind. Vgl. dazu Jürgen Küssow und Selina Märchy, „Regelwerke im multilingualen Kontext: Ein Erfahrungsbericht aus einem multilingualen Verbund,“ o-bib 4 Nr. 3 (2017): 16–26, https://doi.org/10.5282/o-bib/2017H3S16-26.

20 Zweite Anwendungsregel zu RDA 1.7.3: „Die Interpunktion der Informationsquelle darf in Ausnahmefällen geändert oder weggelassen werden (z.B. wenn die exakte Übernahme zu einer sehr schlechten Lesbarkeit führen würde oder missverständlich wäre).“

21 Für das reguläre Änderungsverfahren und die „Fast Tracks“ konnte dieses Prinzip bisher durchgehalten werden, nicht jedoch für die Großaktionen des RSC (vgl. Kap. 1.1.). Immerhin gelang es bei der deutschen Übersetzung (als einziger unter allen sechs Übersetzungen!), alle Änderungen aus den Sonderaktionen von 2016/17 gemäß der Vorgabe des RSC mit dem Release vom August 2017 umzusetzen.

22 „Schulungsunterlagen der AG RDA,“ DNB, zuletzt geprüft am 01.08.2017, https://wiki.dnb.de/display/RDAINFO/Schulungsunterlagen+der+AG+RDA.

23 RDA Registry, zuletzt geprüft am 31.07.2017, http://www.rdaregistry.info/. Zur Synchronisierung vgl. Dunsire, RDA Toolkit Glossary and RDA Reference, 13–16.

24 „Übersicht über die Änderungen und Korrekturen in RDA,“ DNB, zuletzt geprüft am 01.08.2017, https://wiki.dnb.de/x/3xLSBg. „Anwendungsrichtlinien (D-A-CH),“ DNB, zuletzt geprüft am 01.08.2017, https://wiki.dnb.de/x/1hLSBg.

25 Vgl. James Hennelly, „3R Project Status Report #2,“ in „News & Information“ vom 19.07.2017, RDA Toolkit, zuletzt geprüft am 01.08.2017, http://www.rdatoolkit.org/3Rproject/SR2: „The idea is that the Toolkit will provide Release Notes with each release and covering each language version. Notes are likely to include a list of instructions that have changed, a brief description of why the revision was made, and pdfs of all the old versions of the RDA instructions.“

26 Eine Umwandlung in Wiki-Seiten wäre allerdings nur für die Textfassung der Schulungsunterlagen möglich, nicht jedoch für die zugehörigen Powerpoint-Präsentationen.

27 Vgl. dazu auch Heidrun Wiesenmüller, „Erste Erfahrungen mit RDA an wissenschaftlichen Universalbibliotheken in Deutschland: Ergebnisse aus Fokusgruppengesprächen mit Katalogisierenden.“ o-bib 4, Nr. 1 (2017): 170–200, hier 196f., https://doi.org/10.5282/o-bib/2017H1S170-200.

28 Als typisches Beispiel sei ein Blog-Beitrag zum August-Release 2016 genannt: Heidrun Wiesenmüller, „Toolkit-Release August 2016 (Teil 1),“ Basiswissen RDA (Blog), 11. August 2016, zuletzt geprüft am 01.08.2017, https://www.basiswissen-rda.de/2016/08/11/toolkit-release-august-2016-teil-1/.

29 Vgl. dazu auch Behrens, „Erschließungspolitik unter RDA,“ 84: „Es könnte gefährlich sein, zu denken, nun sei die Implementierung erfolgt und alles Weitere sei reine Verwaltung. Wie die für die RDA verantwortlichen Gremien gerade zeigen, hat die Regelwerksarbeit gerade erst begonnen.“, sowie ebd., 80: „Die ursprüngliche Überlegung, dass mit der Übernahme eines internationalen Regelwerks, die eigene Regelwerksarbeit deutlich verringert werden könnte, erwies sich leider ziemlich bald als ein Trugschluss.“