Kommission für Rechtsfragen

Kurz & bündig: Neues aus dem Personalrecht

Rund zehn Jahre nach der Föderalismusreform hat das Land Nordrhein-Westfalen mit seinem rund 130 Seiten starken Dienstrechtsmodernisierungsgesetz eine Neuordnung im allgemeinen Beamtenrecht sowie im Recht der Versorgung und Besoldung vorgenommen.

Die Landesregierung NRW sieht in dem am 01. Juli 2016 in Kraft getretenen Gesetz einen wichtigen Impuls zur Modernisierung und attraktiveren Gestaltung des öffentlichen Dienstes. Sowohl Lob als auch Kritik äußern die Interessenvertretungen der Beschäftigten. Viel beachtet und teils umstritten ist insbesondere die Einführung einer Zielquote für Frauen in Führungsämtern, in denen sie unterrepräsentiert sind.

Weitere Neuerungen für die rund 347.000 Beamtinnen und Beamten sind u.a.:

Vereinbarkeit von Beruf und Familie: flexible Arbeitszeitmodelle und verbesserte Freistellungsregelungen; die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden bleibt jedoch unangetastet.

Fortbildung und Personalentwicklung: Es wird erstmals ein Anspruch auf Teilnahme an für die berufliche Tätigkeit förderlichen Fortbildungsmaßnahmen vorbehaltlich entgegenstehender dienstlicher Belange verankert.

Einführung eines behördlichen Gesundheitsmanagements

Integration der Sonderzahlung in die monatlichen Bezüge; Beamtinnen und Beamten kann zudem wieder eine Jubiläumszuwendung gewährt werden.

Reduzierung der Laufbahnen: Die 134 Laufbahnen werden auf vier Fachlaufbahnen reduziert.

Änderung der Laufbahngruppenstruktur: Geschaffen werden zwei Laufbahngruppen mit je zwei Eingangsämtern. Die erste Laufbahngruppe umfasst den einfachen und mittleren, die zweite den gehobenen und höheren Dienst. Die Eingangsämter A2, A3 und A4 werden abgeschafft.

Aus bibliothekarischer Sicht kritisch hervorzuheben ist, dass mit der geänderten Rechtslage der Zusatz zur Amtsbezeichnung „Bibliotheks-“ (z.B. Bibliotheksrat) für neu ernannte Beamtinnen und Beamte durch den Zusatz „Verwaltungs-“ (z.B. Verwaltungsrat) ersetzt wird.

Kathrin Schwärzel, Universitätsbibliothek der LMU München (Mitglied der Kommission)

Zitierfähiger Link (DOI): http://dx.doi.org/10.5282/o-bib/2016H4S333