Regionalverband Berlin – Brandenburg

Neuer Vorstand des VDB-Regionalverbands Berlin – Brandenburg!

Im Juni 2016 wurde der neue Vorstand des VDB-Regionalverbands Berlin – Brandenburg gewählt. Dabei gab es einige personelle Veränderungen: Neue Vorstandsvorsitzende ist Frau Janin Präßler von der Staatsbibliothek zu Berlin, die bereits seit 2014 als stellvertretende Vorsitzende im VDB-Regionalverband aktiv ist. Frau Karen Schmohl, die bisherige Vorstandsvorsitzende und Leiterin der Bibliothek des Auswärtigen Amtes, bleibt dem VDB-Regionalverband als Stellvertreterin glücklicherweise eine weitere Amtszeit erhalten. Ebenfalls für eine weitere Amtszeit dabei ist Frau Melanie Surkau von der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin. Des Weiteren darf sich der VDB Berlin – Brandenburg über zwei Neuzugänge freuen: Frau Indra Heinrich von der Staatsbibliothek zu Berlin hat die Funktion der Kassenwartin übernommen. Frau Martha Ganter, ab Oktober 2016 Leiterin des Bereichs Musik an der Stadtbibliothek Neukölln in Berlin, ist nun als Schriftführerin im Vorstand aktiv. Der neue Vorstand freut sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit und wird sich auch in neuer Konstellation mit Elan für die Kolleginnen und Kollegen in Berlin und Brandenburg engagieren.

Die neue Vorstandsvorsitzende des VDB-Regionalverbands Berlin – Brandenburg stellt sich vor

Liebe o-bib-Leserinnen und -Leser!

Seit Juni 2016 bin ich die neue Vorstandsvorsitzende des VDB-Regionalverbands Berlin – Brandenburg, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich Ihnen kurz vorzustellen: Mein Name ist Janin Präßler. Als Referentin für elektronische Ressourcen an der Staatsbibliothek zu Berlin bin ich beruflich hauptsächlich mit der Lizenzierung digitaler Medien befasst und leite diverse Projekte im Bereich der Erwerbung und Erschließung von E-Publikationen. Die Ausbildung zur wissenschaftlichen Bibliothekarin absolvierte ich an der Zentral- und Landesbibliothek Berlin. Zuvor habe ich Neuere deutsche Literatur, Französisch und Politikwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert.

Aufgrund meines beruflichen Werdegangs und der Tatsache, dass ich eine „waschechte“ Berlinerin mit enger Verbundenheit zum Brandenburgischen bin, kenne ich mich im Bibliothekswesen in Berlin und Brandenburg sehr gut aus. Es bereitet mir große Freude, die fachliche Vernetzung und den kollegialen Austausch der Kolleginnen und Kollegen in der Region zu unterstützen. Aus diesem Grund bin ich 2011 in den VDB eingetreten und seit 2014 im Vorstand des VDB-Regionalverbands Berlin – Brandenburg aktiv. Hier habe ich beispielsweise den 5. Tag der Bibliotheken in Berlin und Brandenburg maßgeblich mitgestaltet und organisiert. Nun freue ich mich sehr darauf, in der neuen Funktion als Vorstandsvorsitzende diese Arbeit für die Kolleginnen und Kollegen aus der Region fortzuführen.

Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie mir diese per E-Mail senden:

rv.berlin-brandenburg@vdb-online.org

Besuchen und kontaktieren Sie mich auch gern unter:

www.xing.com/profile/Janin_Praessler

Mit den besten Wünschen

Janin Präßler

Abb: Janin Präßler

Satzung

§1: Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Regionalverband trägt den Namen „VDB – Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare e.V. - Regionalverband Berlin – Brandenburg“.

2. Sitz des Regionalverbandes ist der Dienstort der/des jeweiligen Vorsitzenden.

3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2: Zweck

Der Zweck des Regionalverbandes besteht darin, den Kontakt zwischen den Bibliothekarinnen und Bibliothekaren zu pflegen, ihre Berufsinteressen wahrzunehmen, dem Austausch und der Erweiterung ihrer Fachkenntnisse zu dienen, das Bibliothekswesen zu fördern und seine öffentliche Wirkung zu erhöhen.

§3: Mitgliedschaft

Alle Mitglieder des VDB, die in Berlin/Brandenburg ihren Dienstort haben oder, sofern sie außer Dienst oder arbeitslos sind, in Berlin/Brandenburg ihren Wohnort haben, sind Angehörige des Regionalverbandes.

§4: Vorstand

4. Der Vorstand besteht aus:

a. der/dem Vorsitzenden

b. zwei Stellvertreterinnen/Stellvertretern

c. der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister

d. der Schriftführerin/dem Schriftführer

5. Die/der Vorsitzende oder ihr(e)/sein(e) Stellvertreter/in vertreten den Landesverband.

6. Beide Bundesländer sollten im Vorstand durch Vorsitz und/oder Stellvertretung repräsentiert sein.

7. Der Vorstand kann zur Bearbeitung bestimmter Fragestellungen Arbeitsgruppen bilden, in die Mitglieder ad hoc kooptiert werden können.

8. Die Amtszeit des Vorstands beginnt mit seiner Wahl und endet erst mit der Wahl eines neuen Vorstandes. Scheidet die/der Vorsitzende vorzeitig aus dem Amt aus, so übernimmt ihr(e)/sein(e) Stellvertreter/in das Amt bis zur Neuwahl. In diesem Fall oder wenn ein anderes Mitglied des Vorstandes ausscheidet, ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch für die restliche Amtszeit in den Vorstand zu berufen. Dabei kann der Vorstand die Vorstandsämter neu verteilen.

§5: Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt

2. Sie wählt den Vorstand (Vorsitz und Stellvertretung) für die Dauer von zwei Jahren. Einmalige Wiederwahl ist möglich. Eine zweite Wiederwahl ist mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder möglich.

3. Die Mitgliederversammlung wird unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen in Textform einberufen (z.B. Post, Fax, E-Mail). Zur Fristwahrung genügt die Absendung an die letzte dem Vorstand bekannt gewordene Dienst- oder Privatanschrift/E-Mailadresse.

4. Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung sollen der/dem Vorsitzenden spätestens zwei Wochen vor der Versammlung in Textform vorgelegt werden. Später gestellte Anträge werden nur behandelt, wenn die Mitgliederversammlung es beschließt und wenn sie Bezug zur Tagesordnung haben.

5. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand und müssen auf Verlangen von 20% der Mitglieder einberufen werden.

6. Zur Durchführung der Vorstandswahlen bestimmt die Mitgliederversammlung eine Wahlleiterin/einen Wahlleiter. Diese Person darf für ein Vorstandsamt nicht selbst kandidieren.

7. Der Vorstand wird in einem Wahlgang durch Handzeichen gewählt, wenn keine anwesende Person der Mitgliederversammlung getrennte und/oder geheime Wahl verlangt.

§6: Haushaltswesen

Der Regionalverband erhebt keine eigenen Beiträge.

§7: Haftung

Für Verbindlichkeiten des Regionalverbandes haften die Mitglieder nicht mit ihrem Vermögen.

§8: Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach Zustimmung durch den Vereinsausschuss des VDB in Kraft.

Diese Zustimmung erfolgte in der Mitgliederversammlung des Regionalverbandes in Berlin am 9. Juni 2016.

Berlin, 9.6.2016.

Zitierfähiger Link (DOI): http://dx.doi.org/10.5282/o-bib/2016H3S84-86