Sacherschließung unter FRBR und RDA in Theorie und Praxis

Heidrun Wiesenmüller, Hochschule der Medien Stuttgart

Zusammenfassung:

Der Beitrag untersucht die Rolle der Sacherschließung in den „Functional Requirements for Bibliographic Records“ (FRBR) und den damit verwandten Modellen (FRAD, FRSAD, FRBR-LRM) sowie im neuen Katalogisierungsstandard „Resource Description and Access“ (RDA). Ebenfalls betrachtet wird die Praxis der verbalen Sacherschließung in Deutschland vor dem Hintergrund der RDA-Einführung.

Summary:

The paper discusses the role of subject cataloguing in the „Functional Requirements for Bibliographic Records“ (FRBR) and its related models (FRAD, FRSAD, FRBR-LRM) as well as the new cataloguing standard „Resource Description and Access“ (RDA). The study also examines German practices of subject indexing against the background of the implementation of RDA.

Zitierfähiger Link (DOI): http://dx.doi.org/10.5282/o-bib/2016H3S24-53

Autorenidentifikation: Wiesenmüller, Heidrun: GND 122087801, ORCID: http://orcid.org/0000-0002-9817-5292

Schlagwörter: Sacherschließung; Inhaltserschließung; Verbale Inhaltserschließung; Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR); Functional Requirements for Authority Data (FRAD); Functional Requirements for Subject Authority Data (FRSAD), FRBR Library Reference Model (FRBR-LRM); Resource Description and Access (RDA); Regeln für den Schlagwortkatalog (RSWK)

1. Einleitung

Der neue, internationale Erschließungsstandard „Resource Description and Access“ (RDA) wird seit 2013 an angloamerikanischen Bibliotheken angewendet. Seit Ende 2015 bzw. Anfang 2016 arbeiten auch im deutschsprachigen Raum viele Bibliotheken mit RDA. Bereits umgestiegen sind die Deutsche Nationalbibliothek, die Zeitschriftendatenbank, die ekz.Bibliotheksservice GmbH, die deutschen Bibliotheksverbünde, der Österreichische Bibliothekenverbund (OBV) und der Informationsverbund Deutschschweiz (IDS). Im Laufe der nächsten Jahre wird sich der Einsatz von RDA im deutschsprachigen Raum weiter intensivieren.

Das neue Regelwerk beruht bekanntlich auf dem theoretischen Modell der „Functional Requirements for Bibliographic Records“ (FRBR). Ein Charakteristikum von FRBR ist, dass es nicht auf die Formalerschließung beschränkt ist, sondern auch die Sacherschließung mit einbezieht. Deshalb stellt sich mit dem Umstieg auf RDA die Frage: Wird in der Sacherschließung alles anders? Brauchen wir künftig überhaupt noch ein eigenes Regelwerk für die verbale Sacherschließung wie die „Regeln für den Schlagwortkatalog“ (RSWK)? Diese und weitere Fragen will der folgende Beitrag beantworten.1

Zunächst wird ein kurzer Blick auf die herkömmliche Praxis der Formal- und Sacherschließung in der angloamerikanischen Welt und im deutschsprachigen Raum2 geworfen (Kap. 2). Danach wird dargestellt, wie die Sacherschließung in FRBR und den verwandten Modellen behandelt wird (Kap. 3). Es folgt eine Betrachtung der Vorgaben von RDA für den Bereich der Sacherschließung (Kap. 4). Schließlich wird die derzeitige deutschsprachige Sacherschließungspraxis charakterisiert und es werden Überlegungen zur weiteren Entwicklung vor dem Hintergrund von RDA angestellt (Kap. 5).

2. Formal- vs. Sacherschließung: Traditionelle Praxis

2.1. Angloamerikanischer Raum

In angloamerikanischen Bibliotheken ist in der Regel dieselbe Person sowohl für die Formal- als auch für die Sacherschließung (verbal und klassifikatorisch) zuständig, wodurch der Erschließungsprozess eine gewisse Einheit bildet. Jedoch zerfällt er in zwei unterschiedliche Phasen: „While most catalogers do both, there are separate mental processes to be followed in conducting the two phases.“3

Entsprechend gibt es für diese beiden Dimensionen von Erschließung auch getrennte Regelwerke und Standards. Für die Formalerschließung waren es seit 1978 die „Anglo-American Cataloguing Rules“ in ihrer zweiten Auflage (AACR2). Für die verbale Sacherschließung kommen insbesondere die „Library of Congress Subject Headings“ (LCSH) zur Anwendung. Daneben gibt es weitere Schlagwortsysteme wie die „Medical Subject Headings“ (MeSH) oder die „Sears List of Subject Headings“. Die wichtigsten Klassifikationssysteme sind die „Dewey Decimal Classification“ (DDC) und die „Library of Congress Classification“ (LCC).

Die Zweiteilung setzt sich im Bereich der Normdaten fort: Die „Library of Congress Authorities“ bestehen aus zwei Dateien, dem „Name Authority File“ (NAF) und dem „Subject Authority File“ (SAF). Der NAF enthält Normdatensätze für Personen, Körperschaften, Geografika und Werke, die nach den Regeln der Formalerschließung angesetzt werden. Den Datensätzen im SAF liegen hingegen die Regeln der Sacherschließung zugrunde. Allerdings werden die im NAF geführten Namen auch in der verbalen Sacherschließung verwendet.4 Es gibt also keine Dubletten zwischen den beiden Dateien, wie dies in Deutschland bis zur Einführung der Gemeinsamen Normdatei (GND) der Fall war.5 Für Zweifelsfälle existiert eine Liste, in der festgelegt wird, ob entsprechende Normdatensätze im NAF oder im SAF anzulegen sind. Beispielsweise kommen Flughäfen grundsätzlich in den NAF, Freizeitparks hingegen stets in den SAF.6

2.2. Deutschsprachiger Raum

In Deutschland und Österreich wird die Formal- und Sacherschließung vielfach von verschiedenen Personen mit unterschiedlicher Ausbildung geleistet.7 Auch bei uns gibt es traditionell getrennte Regelwerke und Standards für die beiden Bereiche: In der Formalerschließung waren dies bis zum Umstieg auf RDA die „Regeln für die alphabetische Katalogisierung“ (RAK); für die verbale Erschließung sind es die RSWK. Für die klassifikatorische Erschließung kommen verschiedene Systeme zum Einsatz, u.a. die „Regensburger Verbundklassifikation“ (RVK), die „Basisklassifikation“ (BK), die DDC sowie zahllose Haussystematiken.

Im Bereich der Normdateien ist die Situation seit der Zusammenführung von Personennamendatei (PND), Gemeinsamer Körperschaftsdatei (GKD) und Schlagwortnormdatei (SWD) zur Gemeinsamen Normdatei (GND) im Jahr 2012 stärker integriert als in der angloamerikanischen Welt – es gibt nur noch eine einzige Normdatei. Entsprechend gelten nicht mehr getrennte, sondern gemeinsame Regeln für die Bestimmung von bevorzugten und abweichenden Namen bzw. Sucheinstiegen. Das Grundprinzip ist, dass alle GND-Normdatensätze sowohl in der Formal- als auch in der Sacherschließung verwendet werden. Eine Ausnahme bilden Datensätze für nicht individualisierte Personen (Namensätze): Diese können nachvollziehbarerweise nicht als Personenschlagwort dienen und werden deshalb ausschließlich in der Formalerschließung verwendet. Ebenso versteht es sich, dass Sachbegriffe nur in der Sacherschließung benötigt werden.8

Zwar nutzen Formal- und Sacherschließung dieselben Normdatensätze, doch kann es unterschiedliche Verwendungsregeln für die beiden Bereiche geben. Der wichtigste Fall ist der Umgang mit einem bestimmten Typ von Geografika, den sogenannten Gebietskörperschaften (Staaten, Bundesländer, Landkreise, Städte, Gemeinden etc.). Diese haben einen „Zwitter-Charakter“: Sie bezeichnen einerseits ein Gebiet, definieren also einen geografischen Raum. Andererseits besitzen sie den Charakter einer Körperschaft und können in dieser Eigenschaft selbst agieren. In der Formalerschließung tauchen Gebietskörperschaften nahezu ausschließlich in dieser zweiten Ausprägung auf, also als handelnde Körperschaften – typischerweise als geistige Schöpfer oder herausgebende Organe von Publikationen. In der Sacherschließung werden sie hingegen in der Mehrheit der Fälle zur geografischen Einordnung eines Sachverhalts verwendet.

Diese unterschiedlichen Bedürfnisse führten auch zu unterschiedlichen Traditionen: In der Formalerschließung legt man stets einen neuen Datensatz an, wenn eine Körperschaft ihren Namen ändert – denn man geht davon aus, dass dadurch eine neue Entität entsteht. Dies gilt auch für Gebietskörperschaften. In der SWD gab es hingegen im Normalfall nur einen einzigen Datensatz für alle Zeitstufen einer Gebietskörperschaft. Die jeweils neueste Namensform wurde darin als Ansetzungsform eingetragen; die älteren Namensformen führte man als Verweisungen. Dahinter steht die Überlegung, dass der geografische Raum derselbe bleibt, auch wenn sich sein Name ändert. Entsprechend verwenden Nutzerinnen und Nutzer bei der Suche nach geografischen Sachverhalten üblicherweise den aktuellen Namen, auch wenn sie sich für ältere Zeitstufen interessieren. Es wäre deshalb für die thematische Recherche kontraproduktiv, wenn man denselben geografischen Raum mit unterschiedlichen Schlagwörtern erschließen würde.

Bei der Einführung der GND musste ein Weg gefunden werden, der einerseits die Integration der bisher selbständigen Normdateien ermöglichte, aber andererseits auch den unterschiedlichen Anforderungen in Formal- und Sacherschließung gerecht wurde. Die Splitting-Praxis der Formalerschließung wurde übernommen, sodass es nun beispielsweise für die zweitgrößte Stadt Russlands drei Normdatensätze gibt: „Sankt Petersburg“, „Leningrad“ und „Petrograd“. Eine Verwendungsregel legt jedoch fest, dass in der Sacherschließung immer nur der Normdatensatz mit der jüngsten Namensform verwendet wird – in diesem Fall also der für „Sankt Petersburg“. Das Vorbild für diese Lösung war die angloamerikanische Praxis: Zwar gibt es gemäß den Prinzipien der Formalerschließung im NAF getrennte Datensätze für chronologisch aufeinander folgende Gebietskörperschaften. Doch bei der Verschlagwortung gemäß LCSH wird grundsätzlich nur die jeweils jüngste Namensform verwendet.9

3. Sacherschließung in den FR-Modellen

3.1. Die vier FR-Modelle: FRBR, FRAD, FRSAD und FRBR-LRM

Welche Rolle spielt nun das Thema Sacherschließung in FRBR? Hier muss man zunächst genau unterscheiden, von welchem FR-Modell die Rede ist.

Das ursprüngliche Modell – die „Functional Requirements for Bibliographic Records“ (FRBR) – wurde zwischen 1992 und 1998 von einer Arbeitsgruppe der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) entwickelt und bezieht sich nur auf den Bereich der Titeldaten. Die gültige Textfassung stammt von 2009.10 Die „Functional Requirements for Authority Data“ (FRAD) folgten 2009.11 FRAD behandelt Normdaten in allgemeiner Hinsicht sowie aus Sicht der Formalerschließung. Parallel dazu wurde an einem weiteren Modell gearbeitet, das sich speziell mit Normdaten aus dem Bereich der Sacherschließung beschäftigt: Die „Functional Requirements for Subject Authority Data“ (FRSAD) wurden 2010 vorgelegt.12

Die drei FR-Modelle sollten sich eigentlich gegenseitig ergänzen, haben jedoch teilweise unterschiedliche Lösungen entwickelt und stehen an manchen Stellen sogar im Widerspruch zueinander – insbesondere bei der Behandlung der Sacherschließung. Eine weitere IFLA-Arbeitsgruppe, die FRBR Review Group, wurde deshalb mit der Harmonisierung der bestehenden Modelle betraut und arbeitete seit 2011 an einem neuen, konsolidierten FR-Modell. Dieses erhielt den Namen „FRBR Library Reference Model“ (FRBR-LRM). Nachdem die Grundzüge von FRBR-LRM im Sommer 2015 vorgestellt worden waren, wurde Anfang 2016 ein vollständiger Entwurf präsentiert und in das weltweite Stellungnahmeverfahren gegeben.13 Verschiedene Aspekte des neuen Konzepts wurden recht kritisch aufgenommen.14 Derzeit ist deshalb offen, ob FRBR-LRM – wie ursprünglich geplant – bereits auf der IFLA-Tagung 2016 verabschiedet werden kann.

Im Folgenden nicht behandelt wird ein „etwas weiter entfernter Verwandter“15 in der FR-Familie, das sogenannte FRBRoo. Es wurde von Karen Coyle treffend charakterisiert als „an interpretation for an object-oriented environment and a harmonization with museum practice“16. Es geht also bei FRBRoo nicht nur um eine gänzlich andere formale Umsetzung (z.B. Verwendung von Klassen statt Entitäten), sondern zugleich um eine merkliche Erweiterung durch die Anpassung an den im Museumsbereich entwickelten Standard „Conceptual Reference Model of the International Council of Museums“ (CIDOC CRM).17 Die folgenden Betrachtungen sollen jedoch auf den Bereich der bibliothekarischen Erschließung beschränkt bleiben.

3.2. Sacherschließung nach FRBR und FRAD

Es ist bemerkenswert, dass der Bereich der Sacherschließung im ersten Entwurf für den Arbeitsauftrag zur FRBR-Studie noch gar nicht enthalten war; er wurde erst bei der offiziellen Beauftragung der Arbeitsgruppe auf der IFLA-Tagung in Neu-Delhi im Sommer 1992 ergänzt.18

Bekanntlich teilt FRBR das sogenannte „bibliografische Universum“ in drei Gruppen von Entitäten ein:19 Das Herzstück bilden die Entitäten der Gruppe 1 – Werk, Expression, Manifestation und Exemplar. Die Entitäten der Gruppe 2 stellen Personen und Körperschaften dar, die für die Entitäten der Gruppe 1 auf unterschiedliche Weise Verantwortung tragen, z.B. als Verfasser, Herausgeber, Verlag oder als besitzende Bibliothek. FRAD ergänzt an dieser Stelle noch die Entität „Familie“. Die Gruppe 3 schließlich besteht aus vier Entitäten, die nach FRBR spezifisch und ausschließlich für die Sacherschließung gedacht sind: „Die Entitäten der Gruppe 3 (…) stellen eine zusätzliche Reihe von Entitäten dar, die als Thema von Werken dienen“.20 Diese sind:

„Begriff“ (Konzept) für abstrakte Dinge wie z.B. Wissensgebiete, Theorien, Religionen, Prozesse und Techniken,

„Gegenstand“ für konkrete, materielle Dinge, d.h. natürliche Objekte (belebt und unbelebt) sowie menschengemachte Objekte,

„Ereignis“ für Handlungen und Geschehen, z.B. historische Ereignisse und Epochen,

„Ort“ für Geografika aller Art (historisch und zeitgenössisch, irdisch und außerirdisch).21

Jedoch können nicht nur die Entitäten der Gruppe 3 Thema eines Werkes sein, sondern auch die Entitäten der anderen beiden Gruppen.22 Bei Sekundärliteratur zu einem Roman ist das Thema beispielsweise ein Werk (Entität der Gruppe 1) und bei einer Biografie eine Person (Entität der Gruppe 2). Abb. 1 zeigt Sacherschließung nach FRBR in schematischer Darstellung.

Abb. 1: Sacherschließung nach FRBR und FRAD

3.3. Sacherschließung nach FRSAD

Die FRSAD-Arbeitsgruppe, die sich speziell mit der Sacherschließung beschäftigte, verwarf die Annahme, dass man alle denkbaren Themen einer der in Abb. 1 gezeigten elf Entitäten zuordnen könnte. Im Zentrum der Kritik stand insbesondere die Gruppe 3: „While the original FRBR Group 3 entities (object, concept, event, place) may be used in a given implementation, the Working Group does not propose them as a universally applicable set of Group 3 entities.“23

Die Untauglichkeit einer Aufgliederung aller möglichen Themen nach den Entitäten der Gruppe 3 ließ sich in der Praxis leicht belegen: In einer Studie sollten die Probanden etwa 3.000 Terme – sowohl Deskriptoren aus unterschiedlichen Schlagwortsystemen als auch freie Schlagwörter – einer der sechs Kategorien „concrete stuff, abstract stuff, event, time, place, and others“ zuordnen.24 Die Gruppe-3-Entitäten wurden also noch ergänzt durch eine „Zeit“-Kategorie sowie die Kategorie „Sonstiges“. In diese konnte alles eingeordnet werden, was an keiner anderen Stelle befriedigend unterzubringen war. Die Ergebnisse zeigten, dass schon die Unterscheidung zwischen abstrakten und konkreten Dingen keineswegs eindeutig ist, „for example, the distinction between a particular chair as a physical object and the concept of chairs“.25 Auch landeten sehr viele Themen in der Kategorie „Sonstige“ – u.a. viele Eigennamen. Dies zeigt, dass die von FRBR vorgegebene Struktur wenig praktikabel ist.

Ein großer Nachteil der Gruppe-3-Entitäten ist auch, dass der Zeit-Aspekt nur über die Entität „Ereignis“ ausgedrückt werden kann.26 Ein grundsätzliches Problem stellen außerdem komplexe Themen dar, welche Aspekte unterschiedlicher Entitäten miteinander verbinden. Diese sind in vielen Sacherschließungssystemen üblich, z.B. als Schlagwortfolgen in RSWK, als präkombinierte „subject headings“ in LCSH oder als synthetische Notationen in der DDC:

g.Karlsruhe ; s.Architektur ; z.Geschichte 1715-1870 (RSWK)

Academic Libraries—Acquisitions—Germany (LCSH)

658.8340842 Junge Erwachsene als Verbraucher (DDC)

In solchen Fällen könnte man allenfalls Teilaspekte einer der Entitäten der Gruppe 3 zuordnen (z.B. die einzelnen Schlagwörter in der RSWK-Folge), nicht aber das Thema in seiner Gesamtheit.

Bei Klassifikationen fällt eine Untergliederung gemäß der Gruppe-3-Entitäten besonders schwer. Denn an derselben Stelle in einer Systematik könnten z.B. Werke über Personen, Körperschaften, Begriffe und Ereignisse zu finden sein, sodass man die Klasse nicht nur einer einzigen Entität zuweisen könnte. Ein Beispiel dafür wäre eine militärgeschichtliche Klasse, die u.a. Literatur über Generäle, Heere, militärische Theorien und Kriege enthalten könnte.

Karen Coyle weist darauf hin, dass es in der FRBR-Studie keinerlei Begründung für die Auswahl der vier Entitäten der Gruppe 3 gibt: „It isn’t made clear in the text how FRBR Study Group members arrived at these entities“.27 Die FRSAD-Arbeitsgruppe überlegte zunächst, ob sie die offensichtlich untauglichen Entitäten der Gruppe 3 durch eine andere, bessere Einteilung ersetzen sollte. Doch auch dies wurde schließlich verworfen, um die Sacherschließungssysteme nicht von vornherein auf eine bestimmte Struktur festzulegen. Denn: „Any further categorization of Group 3 entities would prescribe a particular way of structuring the subject authority systems that are used to provide access to works. A good model should allow for any multiple domain-specific structures and should be flexible enough to accommodate different implementations.“28

Stattdessen entschied man sich dafür, nur eine einzige Themenentität festzulegen, die den Namen „Thema“ erhielt. Sie ist ganz allgemein als „any entity used as a subject of a work“ definiert. Die neue Superentität „Thema“ beinhaltet alle Entitäten der drei FRBR-Gruppen (d.h. die FRBR-Entitäten können verwendet werden, wenn dies gewünscht ist), geht aber weit darüber hinaus: Denn auch alles das, was sich keiner der FRBR-Entitäten zuordnen lässt, ist als Thema zulässig.29 Eine schematische Darstellung dieses Modells zeigt Abb. 2.

Abb. 2: Sacherschließung nach FRSAD

3.4. Sacherschließung nach FRBR-LRM

Das neue, bisher nur im Entwurf vorliegende Modell FRBR-LRM ist noch recht wenig bekannt, weshalb es an dieser Stelle ausführlicher vorgestellt wird. FRBR-LRM übernimmt zwar nahezu alle seine Entitäten aus den älteren Modellen FRBR, FRAD und FRSAD, transformiert sie jedoch vielfach auf bemerkenswerte Weise. Eine Übersicht der elf Entitäten von FRBR-LRM zeigt Tabelle 1. Englische Bezeichnungen wurden dabei durch die entsprechenden deutschen Begriffe ersetzt, während die für einige Entitäten bewusst lateinisch gehaltenen Namen übernommen wurden.30

1. Ebene

2. Ebene

3. Ebene

Res

 

 

--

Werk

 

--

Expression

 

--

Manifestation

 

--

Exemplar

 

--

Agent

 

--

--

Person

--

--

Kollektiver Agent

--

Nomen

 

--

Ort

 

--

Zeitspanne

 

Eine Einteilung in Gruppen wie in FRBR gibt es nicht mehr; stattdessen wird erstmals eine hierarchische Gliederung eingeführt. Auf der obersten Hierarchiestufe liegt die Top-Level-Entität „Res“ (lateinisch für „Sache“): „Any entity in the universe of discourse“,31 d.h. jedes beliebige Ding innerhalb des bibliografischen Universums. Alle anderen Entitäten sind zugleich Instanzen von „Res“. Die meisten davon liegen auf der zweiten Hierarchieebene.

Die vier Entitäten der FRBR-Gruppe 1 (Werk, Expression, Manifestation, Exemplar) wurden unverändert übernommen. Hingegen wurden die drei Entitäten der FRBR-Gruppe 2 (Person, Familie, Körperschaft) auf nur noch zwei reduziert: „Person“ und „Kollektiver Agent“ (engl. „Collective Agent“), was sowohl Körperschaften als auch Familien umfasst. Diese Entitäten befinden sich als einzige auf der dritten Hierarchiestufe. Sie sind Unterklassen einer neuen, aus praktischen Gründen eingeführten Entität „Agent“.32 „Nomen“ (lateinisch für Name) ist alles, was als Benennung für eine Entität dienen kann. Darunter fallen z.B. Vorzugs- und Verweisungsformen von Namen, Titeln oder Schlagwörtern, aber auch Notationen oder Identifikatoren (z.B. Identnummern). Während FRBR solche Informationen schlicht als Merkmal der jeweiligen Entität betrachtete, nahmen bereits FRAD und FRSAD dafür eigene Entitäten an.

Betrachtet man die neue Entitätenstruktur aus Sicht der Sacherschließung, so fällt auf, dass „Begriff“ und „Gegenstand“ aus der FRBR-Gruppe 3 als eigene Entitäten ersatzlos entfallen sind; sie gehen in „Res“ auf. Auch das „Ereignis“ gibt es in dieser Form nicht mehr, dafür jedoch die neue Entität „Zeitspanne“ für die zeitliche Dimension („a temporal extent having a beginning, an end and a duration“).33 Anders als „Ereignis“ kann „Zeitspanne“ nicht nur als Thema verwendet werden, sondern z.B. auch zur Angabe der Lebensdaten einer Person oder des Erscheinungsdatums einer Ressource.

„Ort“ – die letzte der vier Entitäten aus der FRBR-Gruppe 3 – gibt es zwar noch als eigene Entität, doch wurde auch hier die Beschränkung auf die Sacherschließung aufgegeben. Ein Ort bzw. Geografikum kann nicht mehr nur als Thema vorkommen. Auch Dinge wie den Geburtsort einer Person oder den Sitz einer Körperschaft würde man als Beziehung zu einer Orts-Entität beschreiben. In FRBR galten derartige Informationen hingegen nur als Merkmal der entsprechenden Entität. Diese neuartige Sicht von FRBR-LRM entspricht exakt der deutschen Praxis in der GND: Dort werden Angaben wie der Geburts- oder Sterbeort einer Person durch eine Verknüpfung zum Normdatensatz für das entsprechende Geografikum ausgedrückt (Abb. 3).34

Abb. 3: Beispiel für einen Personennormdatensatz in der GND

In der Entität „Res“ kann man unschwer die FRSAD-Entität „Thema“ wiedererkennen. Aber auch hier vollzieht FRBR-LRM einen deutlichen Schwenk, denn „Res“ steht nicht mehr nur für das, was als Thema vorkommen kann, sondern ganz allgemein für jedes beliebige Ding. Als generellen Trend kann man also konstatieren, dass FRBR-LRM sich von der Unterteilung der Entitäten in solche für die Formalerschließung und solche für die Sacherschließung konsequent löst. Dies ist grundsätzlich positiv zu werten, weil es das Zusammenwachsen der beiden Bereiche unterstützt.

Abb. 4: Sacherschließung nach FRBR-LRM

Die Sacherschließungsbeziehung ist in FRBR-LRM ähnlich allgemein definiert wie in FRSAD, nur dass „Thema“ durch „Res“ ausgetauscht wird: Ein Werk hat ein Thema, und dieses kann alles Mögliche sein, also „Res“ (Abb. 4).35 FRBR-LRM lehnt es also – genau wie FRSAD – ab, ein Schema vorzugeben und dadurch die Sacherschließungssysteme in ihrer Freiheit zu beschränken, sich die Themen so „zuzuschneiden“, wie es für die Bedürfnisse ihrer Nutzerinnen und Nutzer am sinnvollsten ist. Dies ist sehr zu begrüßen.

Mit einem anderen Aspekt von FRBR-LRM kann man hingegen nicht zufrieden sein. Anders als die früheren FR-Modelle engt das neue Modell den Geltungsbereich der Entität „Person“ auf reale Menschen ein: „The entity person is restricted to real persons who live or are assumed to have lived.“36 In gleicher Weise wird auch die Entität „Ort“ eingeschränkt: Nur reale Geografika auf der Erde oder im Weltraum fallen darunter. „Imaginary, legendary or fictional places are not instances of the place entity.”37 Es ist anzunehmen, dass Entsprechendes auch für die anderen Entitäten gilt, auch wenn dies nicht explizit im Text steht – dass also z.B. ein erfundenes Werk kein „Werk“ im Sinne von FRBR-LRM ist. Als logische Folge ergibt sich daraus, dass alles, was nicht real ist, nur unter die ganz allgemeine Entität „Res“ fallen kann. Diese sehr pauschale Behandlung von fiktiven Entitäten ist einer der Hauptkritikpunkte an FRBR-LRM.38

Eine Begründung dafür sucht man im Entwurf von FRBR-LRM vergeblich. Auf bibliothekarischen Mailinglisten wurde argumentiert, dass die Existenz von fiktiven Personen etc. zu Problemen beim Zusammenspiel von Bibliotheksdaten mit anderen Daten im Semantic Web führen könnte. Dahinter steht also die Überlegung, dass z.B. ein Software-Agent auf der Basis von logischen Ableitungen im Semantic Web zu falschen Schlüssen gelangen könnte. Wäre ein literarischer Schauplatz wie Mittelerde als „Ort“ definiert, so würde er womöglich versuchen, für seinen menschlichen Auftraggeber ein Flugticket nach Mittelerde zu buchen! Jedoch wäre das Problem leicht zu lösen: Man müsste nur bei der Top-Level-Entität „Res“ ein Merkmal „Fiktionalität“ anlegen, das sich auf alle untergeordneten Entitäten vererbt. In diesem Attribut könnte angegeben werden, ob es sich um einen realen oder fiktiven Vertreter der jeweiligen Entität handelt.

Dies wäre vergleichbar mit der Praxis in der GND: Dort gibt es spezielle Codes für fiktive Entitäten, z.B. „pxl“ für literarische Gestalten und Sagengestalten oder „gxz“ für fiktive Orte. Der große Vorteil dieser Methode ist, dass z.B. eine fiktive Person mit denselben Merkmalen und in derselben Feldstruktur wie eine reale Person beschrieben kann. So sieht der GND-Datensatz für Hermione Granger – eine Figur aus den Harry-Potter-Romanen, die das Thema mehrerer anderer Werke ist – strukturell genauso aus wie der Datensatz für eine reale Person (Abb. 5): Die Merkmale von Hermione Granger, z.B. ihr Geschlecht und ihre fiktiven Lebensdaten, stehen in den normalen Feldern. In FRBR-LRM dürfte man hingegen die Entität „Person“ in diesem Fall gar nicht verwenden, sondern müsste auf „Res“ zurückgreifen.39

Abb. 5: Normdatensatz für eine fiktive Person in der GND

Die Einschränkung auf reale Personen, reale Orte etc. bringt darüber hinaus weitere Probleme mit sich.40 So wird man nicht in jedem Fall sagen können, ob eine Entität real oder fiktiv ist – unter Umständen hängt dies auch von den Überzeugungen des Erschließenden ab. Äußerst merkwürdig wäre auch, wenn die für etwas zu verwendende Entität davon abhängig wäre, was wir über dieses „etwas“ wissen. Beispielsweise hätte man den Autor Robert Galbraith zunächst als „Person“ geführt. In dem Moment, in dem bekannt wurde, dass es sich um ein Pseudonym von J. K. Rowling handelt, wäre die fiktive Person dann jedoch zu „Res“ geworden.41

An dieser und einigen weiteren Stellen sollte FRBR-LRM überarbeitet werden. Nichtsdestoweniger zeigt das neue Modell viele gute Ansätze. Der wichtigste Punkt aus Sicht der Sacherschließung ist, dass das Vorgehen der FRSAD-Arbeitsgruppe von der FRBR Review Group bestätigt wurde. Mögliche Themen sind also nicht auf die Entitäten der früheren FRBR-Gruppe 3 beschränkt.

4. Sacherschließung nach RDA

4.1. Die ursprüngliche Konzeption der Sacherschließung in RDA

Welche Rolle spielt die Sacherschließung nun in RDA? Die theoretische Basis des neuen Regelwerks bildete insbesondere FRBR sowie zum Teil FRAD.42 Folglich spiegelt RDA auch die Konzeption der Sacherschließung wider, wie sie für FRBR entwickelt worden war (s.o. Kap. 3.2). Entsprechend begegnet man auch in RDA den Entitäten Begriff, Gegenstand, Ereignis und Ort. Die Struktur von RDA orientiert sich genau an FRBR. Eine Übersicht der insgesamt zehn Abschnitte des Regelwerks zeigt Tabelle 2. Die für die Sacherschließung relevanten Abschnitte sind darin grau hinterlegt und es werden auch die zugehörigen Kapitel aufgelistet.

Im ersten Teil des Regelwerks (RDA Abschnitt 1-4) werden die verschiedenen Entitäten behandelt. Für die Sacherschließungsentitäten der Gruppe 3 war der Abschnitt 4 vorgesehen. Nach einem allgemeinen Kapitel (RDA Kap. 12) sollte es dort vier weitere Kapitel geben (RDA Kap. 13-16) – eins für jede Entität. Im zweiten Teil des Regelwerks (RDA Abschnitt 5-10) werden die verschiedenen Arten von Beziehungen behandelt. Die Themenbeziehung, d.h. die Beziehung zwischen Werken und Entitäten der Gruppe 3, findet sich in Abschnitt 7. Dort war von Anfang an nur ein einziges, allgemeines Kapitel vorgesehen (RDA Kap. 23). Im Abschnitt 10 von RDA schließlich waren nach einem allgemeinen Kapitel (RDA Kap. 33) vier weitere Kapitel (RDA Kap. 34-37) vorgesehen. In diesen sollte jeweils die Beziehung zwischen zwei gleichartigen Entitäten der Gruppe 3 behandelt werden, also die Beziehung zwischen zwei Begriffen, zwei Gegenständen etc.

Merkmale

1

Erfassen der Merkmale von Manifestationen und Exemplaren

2

Erfassen der Merkmale von Werken und Expressionen

3

Erfassen der Merkmale von Personen, Familien und Körperschaften

4

Erfassen der Merkmale eines Begriffs, eines Gegenstands, eines Ereignisses und eines Geografikums

Kap. 12: Allgemeine Richtlinien zum Erfassen der Merkmale von Begriffen, Gegenständen, Ereignissen und Geografika

Kap. 13: Identifizierung von Begriffen

Kap. 14: Identifizierung von Gegenständen

Kap. 15: Identifizierung von Ereignissen

Kap. 16: Identifizierung von Geografika

Beziehungen

5

Erfassen der Primärbeziehungen zwischen Werk, Expression, Manifestation und Exemplar

6

Erfassen der Beziehungen zu Personen, Familien und Körperschaften, die mit einer Ressource in Verbindung stehen

7

Erfassen der Beziehungen zu Begriffen, Gegenständen, Ereignissen und
Geografika

Kap. 23: Allgemeine Richtlinien zum des Themas eines Werkes

8

Erfassen der Beziehungen zwischen Werken, Expressionen, Manifestationen und Exemplaren

9

Erfassen der Beziehungen zwischen Personen, Familien und Körperschaften

10

Erfassen der Beziehungen zwischen Begriffen, Gegenständen, Ereignissen und Geografika

Kap. 33: Allgemeine Richtlinien zum Erfassen von Beziehungen zwischen
Begriffen, Gegenständen, Ereignissen und Geografika

Kap. 34: In Beziehung stehende Begriffe

Kap. 35: In Beziehung stehende Gegenstände

Kap. 36: In Beziehung stehende Ereignisse

Kap. 37: In Beziehung stehende Geografika

Von den insgesamt elf für Sacherschließungsaspekte vorgesehenen Kapiteln war bei der ersten Veröffentlichung von RDA im Jahr 2010 jedoch nur ein einziges ausformuliert – nämlich das für die Beschreibung von Geografika (RDA Kap. 16). Bei den anderen zehn wurde der Vermerk angebracht: „To be developed after the initial release of RDA“.

Die Sonderstellung des Kapitels 16 erklärt sich daraus, dass Geografika auch in der Formalerschließung benötigt werden: Dort tauchen sie in der Gestalt von Gebietskörperschaften auf (s.o. Kap. 2.2). Für diese gelten zwar an sich die normalen Regeln für Körperschaften, wie sie sich im Kapitel 11 von RDA finden. Doch als Namen von Gebietskörperschaften werden die gebräuchlichen geografischen Namen verwendet – diese regelt RDA in Kapitel 16. Beim Erarbeiten dieses Kapitels beschränkte man sich zunächst auf das, was für den Einsatz in der Formalerschließung benötigt wurde. Das Kapitel wirkt deshalb seltsam unfertig: Zum einen gibt es keinerlei Regeln für naturräumliche Geografika wie z.B. Gebirge oder Seen, da diese nur als Thema vorkommen können. Zum anderen behandelt das Kapitel – anders als sonst in RDA üblich – ausschließlich die Namen von Geografika, nicht aber weitere Merkmale sowie die Bildung von Sucheinstiegen.

4.2. Weiterentwicklung der Sacherschließung in RDA

Dort, wo RDA Aussagen zur Sacherschließung treffen sollte, fanden sich also anfangs nur Platzhalter. Ernsthaft angegangen wurde das Thema Sacherschließung erst im Jahr 2013. Damals wurden gleich zwei einschlägige Dokumente beim Lenkungsgremium Joint Steering Committee (JSC) eingereicht.

Das erste Papier war ein sogenanntes „Proposal“, d.h. ein konkreter Antrag auf Änderungen im Regelwerk, ausgearbeitet und eingereicht von der damaligen JSC-Vorsitzenden Barbara Tillett.43 Das umfangreiche Dokument enthielt vollständige Textvorschläge für die zehn fehlenden Sacherschließungskapitel, Ergänzungen für das Geografika-Kapitel sowie einige Erweiterungen und Anpassungen für andere Stellen von RDA. Die ursprünglich vorgesehene Kapitelstruktur wurde von Tillett an keiner Stelle in Frage gestellt. Damit wurde das zentrale Ergebnis der FRSAD-Studie – die Erkenntnis, dass die Vielfalt denkbarer Themen nicht auf die Entitäten von FRBR abgebildet werden kann – schlicht ignoriert. Dass Tillett die Entitäten der Gruppe 3 nicht aufgeben wollte, mag damit zusammenhängen, dass das ursprüngliche FRBR-Modell stark von ihren eigenen Ideen geprägt war. Olivia M. A. Madison spricht zu Recht von „Tillett’s leadership role in the FRBR study“.44

Gemäß Tilletts Vorschlägen hätten alle Sacherschließungssysteme mit den Entitäten der FRBR-Gruppe 3 arbeiten müssen, um RDA Genüge zu tun. Die Struktur wäre damit fest vorgegeben gewesen. Für die konkrete Ausgestaltung sollte es jedoch nur relativ allgemeine Richtlinien geben. An vielen Stellen in Tilletts Entwürfen wird deshalb auf das „chosen subject system“ verwiesen, wie etwa im folgenden Beispiel:

„13.2.1.3 General Guidelines on Recording Names of Concepts

Record the name of a concept in the form governed by the chosen subject system (e.g., the standard for subject access points and classification numbers) used by the agency creating the data.“45

RDA hätte also nach dem Tillett-Vorschlag keine Vorgaben dafür gemacht, wie die Benennung eines Schlagworts oder die entsprechende Notation in einer Klassifikation genau auszusehen habe – dies festzulegen, wurde als Sache des von der Katalogisierungsagentur angewendeten Sacherschließungssystems betrachtet. RDA war also auch gemäß der Sicht von Tillett nicht dazu gedacht, die vorhandenen Sacherschließungssysteme abzulösen. Vielmehr war es für sie keine Frage, dass Bibliotheken neben RDA ein spezielles System für die Sacherschließung einsetzen würden.

Das zweite Papier von 2013 war ein allgemeineres Dokument, ein sogenanntes „Discussion paper“, und wurde von der American Library Association (ALA) in Person ihrer Vertreterin, Kathy Glennan, eingereicht.46 Das Dokument beruhte auf den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe des Subject Analysis Committee (SAC) der ALA. Die Grundthese war, dass RDA keinerlei Vorgaben machen sollte, die entweder zu einer strukturell-inhaltlichen Einschränkung der einzelnen Sacherschließungssysteme selbst oder ihrer Anwendung führen würden: „Given the variety of subject systems in existence and use, we feel that RDA should provide basic guidance without imposing constraints, either upon the ability of individual subject systems to define their own structure and content, or upon the use of such subject systems by catalogers.“47 Deshalb wurde empfohlen, den Ansatz von FRSAD zu übernehmen – „a single subject entity, rather than the FRBR Group 3 entities that are the basis for the placeholder chapters currently included in RDA“.48 Die meisten der für die Sacherschließung vorgesehenen Kapitel sollten nach dem Vorschlag gestrichen werden. Beispielsweise könnten die fünf im Abschnitt 10 von RDA vorgesehenen Kapitel auf ein einziges reduziert werden („General Guidelines on recording relationships between subjects“).

Während die Vorschläge von Barbara Tillett überwiegend kritisch aufgenommen wurden, erhielt das Papier der ALA viel Zustimmung, nicht zuletzt von der deutschsprachigen Anwendergemeinschaft.49 Allerdings wurde auch auf die noch nicht abgeschlossenen Arbeiten der FRBR Review Group hingewiesen (s.o. Kap. 3.1), denen man nicht vorgreifen wollte. Deshalb wurde entschieden, zunächst nur einen Teil der ALA-Vorschläge umzusetzen. 2014 brachte die ALA dafür einen konkreten Entwurf ein, der mit kleineren Veränderungen angenommen wurde.50 Im April 2015 wurden die neuen Texte in die englische Fassung des Regelwerks eingearbeitet, im August 2015 kamen sie auch in die deutsche Übersetzung.

Die hauptsächliche Neuerung ist die Ausformulierung des Kapitels 23 von RDA mit dem Titel „Allgemeine Richtlinien zum Erfassen von Beziehungen zwischen Werken und Themen“. Im Abschnitt Terminologie wird – ganz im Sinne von FRSAD – eine allgemeine Themen-Entität eingeführt: „Der Terminus Thema bezieht sich auf einen Terminus, eine Phrase, eine Notation usw., der/die angibt, wovon das Werk handelt.“ (RDA 23.1.3). Ebenfalls definiert wird dort das, was in den Tillett-Vorschlägen als „the chosen subject system“ bezeichnet worden war. Im Englischen heißt es nun „identifiable subject system“, was im Deutschen nicht ganz zufriedenstellend mit „belegbares Inhaltserschließungssystem“ übersetzt wurde. Gemeint ist damit ein explizit benanntes und dokumentiertes Sacherschließungssystem, wie die Definition in RDA 23.1.5 zeigt:

„Der Terminus belegbares Inhaltserschließungssystem bezieht sich auf einen Standard für Themensucheinstiege und/oder Notationen, der von der Agentur, welche die Daten erzeugt, verwendet wird. Dieser kann verwendet werden, um die Benennungen, Termini oder sonstigen identifizierbaren Merkmale und Beziehungen zu bestimmen, die das Thema eines Werks repräsentieren. Er kann auch Regeln zur Anwendung von Termini, systematische Kombinationen von Terminologie (z.B. Prä- oder Postkoordination) und Richtlinien zur Kardinalität und zur Erschließungstiefe umfassen.“

Das angewendete Sacherschließungssystem ist also zum einen für die Strukturierung, Benennung und Beschreibung von Themen (z.B. in Form von Schlagwörtern oder Notationen) zuständig. Zum anderen kann ein solches System auch allgemeine und spezielle Verwendungsregeln für die Deskriptoren und Klassen enthalten.

Als neues RDA-Element wurde die „Themenbeziehung“ (RDA 23.4) eingeführt – definiert als „eine Beziehung zwischen einem Werk und einem Identifikator, einem normierten Sucheinstieg und/oder einer Beschreibung, der/die angibt, wovon das Werk handelt.“ (RDA 23.4.1.1). Hier werden drei Möglichkeiten angeführt, um ein Thema anzugeben – mittels eines Identifikators, eines normierten Sucheinstiegs oder einer Beschreibung. Ein Identifikator wäre z.B. die GND-Nummer eines Schlagworts (RDA 23.4.1.2.1). Ein normierter Sucheinstieg für ein Thema „kann ein kontrolliertes Schlagwort oder eine Kombination mehrerer kontrollierter Schlagwörter oder eine Notation sein, wie sie in einem belegbaren Inhaltserschließungssystem angegeben sind“ (RDA 23.4.1.2.2). Dies umfasst also nicht nur Systemstellen und Einzelschlagwörter, sondern auch RSWK-Schlagwortfolgen. Die dritte Möglichkeit – eine Beschreibung des Themas – könnten z.B. freie Schlagwörter sein, aber auch ein Abstract oder eine andere Art von Inhaltsangabe (RDA 23.4.1.2.3). Die Themenbeziehung ist ein Kernelement, d.h. mindestens eine solche Beziehung muss in jedem Fall erfasst werden. Allerdings werden keine näheren Anforderungen an Qualität und Tiefe definiert. Schon eine grobe sachliche Einordnung (z.B. Sachgruppen der Deutschen Nationalbibliografie) würde die Vorgabe erfüllen.

Die drei oben beschriebenen Methoden zum Erfassen einer Beziehung – Identifikator, normierter Sucheinstieg oder Beschreibung – entsprechen einem Grundprinzip, das man auch an vielen anderen Stellen in RDA findet. Ein weiteres Grundprinzip von RDA ist, dass man eine Beziehung mit Hilfe einer sogenannten Beziehungskennzeichnung näher definieren kann. Entsprechendes wurde auch in Kap. 23 vorgesehen: Gemäß RDA 23.5.1.3 kann man eine oder mehrere Beziehungskennzeichnungen aus dem neu geschaffenen Anhang M von RDA erfassen. Dort findet sich beispielsweise „Analyse von (Werk)“, was man für Sekundärliteratur zu einem literarischen Werk verwenden könnte. Gibt es im Anhang M keinen geeigneten Begriff, so könnte man auch eine selbstgeprägte Beziehungskennzeichnung verwenden.

Diese Regelung erscheint zunächst etwas eigenartig, weil sie die Sacherschließungssysteme darauf festzulegen scheint, überhaupt mit dem Konzept von Beziehungskennzeichnungen zu arbeiten. Eine typische Umsetzung wären Rollenindikatoren, also eine explizite Angabe, ob z.B. mit dem Schlagwort „Dreißigjähriger Krieg“ das historische Ereignis selbst gemeint ist oder ob es um den Dreißigjährigen Krieg als Motiv in Kunst und Literatur geht. Rollenindikatoren sind in Sacherschließungssystemen eher selten – auch in RSWK sind sie nicht vorgesehen. Doch die Angabe von Beziehungskennzeichnungen ist nach RDA auch nur eine mögliche Option. Ebenso gut kann man sich auf die Angabe beschränken, dass es sich um das Thema des Werks handelt, ohne dies näher zu spezifieren.51

In erster Linie dürfte der Anhang M eingeführt worden sein, um ein Auffangbecken für in RDA bereits vorhandene Beziehungskennzeichnungen zu bieten, die eigentlich an der falschen Stelle standen – nämlich im Anhang J. Dieser ist für unterschiedliche Arten von Beziehungen gedacht, die zwischen Entitäten der Gruppe 1 bestehen können, beispielsweise für die Beziehung zwischen einem Roman und seiner Verfilmung, einem Hauptwerk und seinem Supplement, einer Zeitschrift und ihrem Nachfolger etc. Auch Begriffe wie „Analyse von (Werk)“ waren ursprünglich dort angesiedelt gewesen; man bezeichnete sie als „beschreibende Beziehungen“. Erst im Zusammenhang mit der Formulierung von Kapitel 23 wurde deutlich, dass es sich bei diesen eigentlich um Themenbeziehungen handelte – also um etwas grundlegend anderes. Sie wurden deshalb in einen eigenen Anhang ausgegliedert.

5. Deutsche Sacherschließungspraxis unter RDA

5.1. Die Abdeckung von Sacherschließungsaspekten in RDA

Wie bereits deutlich geworden ist, deckt RDA nur einen Teil dessen ab, was in der deutschen Sacherschließungspraxis benötigt wird. So gibt es in RDA keinerlei Vorgaben für den Bereich der klassifikatorischen Sacherschließung. Ebenso fehlen in der verbalen Erschließung sämtliche Verwendungsregeln, da diese bewusst dem jeweils anzuwendenden Sacherschließungssystem überlassen werden. Zum einen betrifft dies Grundprinzipien von Schlagwortsprachen – etwa die Frage, wie präzise die verwendeten Schlagwörter sein sollen (weites vs. enges Schlagwort), oder in welchem Maß präkombinierte Schlagwörter erlaubt sind. Soll es beispielsweise ein Schlagwort „Französische Malerei“ geben oder soll dieses Thema durch die Kombination der Schlagwörter „Frankreich“ und „Malerei“ ausgedrückt werden? Zum anderen gehören dazu Verwendungsregeln für bestimmte Gruppen von Schlagwörtern oder auch für einzelne Schlagwörter.

Von den Entitäten, die in der verbalen Erschließung als Schlagwörter verwendet werden, ist vieles in RDA vorhanden, jedoch keineswegs alles. Eine Übersicht zeigt Tabelle 3.

Schlagwort-Entität

RDA

Erläuterung

Personen und Familien

abgedeckt

 

Körperschaften

abgedeckt

 

Veranstaltungen

abgedeckt

 

Werke

abgedeckt

mit gewissen Einschränkungen

Sachbegriffe

nicht abgedeckt

voraussichtlich nie

Geografika

teilweise abgedeckt

bisher keine naturräumlichen Geografika

Zeitaspekte

nicht abgedeckt

evtl. später einmal

Formaspekte

abgedeckt

vgl. neues Konzept der Formangaben

Für Personen und Familien, Körperschaften sowie Veranstaltungen (z.B. Konferenzen) bietet RDA umfangreiche und detaillierte Regeln (RDA Kap. 8-11), welche die entsprechenden Regeln aus den RSWK ablösen. Diese waren bereits mit der Einführung der GND außer Kraft gesetzt und zunächst durch die GND-Übergangsregeln ersetzt worden. Auch für Werke gibt es in RDA ausführliche Regeln (RDA Kap. 5-7). Allerdings ist nicht alles, was man als Werk verstehen könnte, von RDA in gleicher Weise abgedeckt (s.u. Kap. 5.3).

Für den ganz zentralen Bereich der Sachbegriffe – also das, was man herkömmlich als Sachschlagwörter bezeichnet – gibt es in RDA hingegen keine Regeln. Angesichts der Grundsatzentscheidung für die Behandlung der Sacherschließung (s.o. Kap. 4.2) ist auch nicht zu erwarten, dass konkrete Regeln für diesen Bereich zu einem späteren Zeitpunkt nachgezogen werden.

Bei den Geografika ist bisher nur das ausgearbeitet, was sich auf Gebietskörperschaften anwenden lässt (s.o. Kap. 4.1). Entsprechend ist RDA hier nur zum Teil einsetzbar. Jedoch ist seit einiger Zeit eine eigene Arbeitsgruppe (Places Working Group) mit der Überarbeitung und Vervollständigung des Kapitels 16 von RDA beschäftigt. 2015 wurden erste Entwürfe vorgelegt, die auch naturräumliche Geografika berücksichtigten und weitere, bisher fehlende Aspekte ergänzten.52 Zudem hat die Arbeitsgruppe auch die Bedürfnisse der Sacherschließung vor Augen, wie man an der vorgeschlagenen Regel für Namensänderungen bei Geografika sieht: Während RDA bisher nur die Tradition der Formalerschließung abbildet, der zufolge bei jedem Namenswechsel eine neue Entität entsteht (s.o. Kap. 2.2), sieht der Entwurf der Arbeitsgruppe an dieser Stelle eine Alternativregelung vor. Diese würde es ermöglichen, gemäß der Praxis der Sacherschließung stets die jüngste Namensform als Schlagwort zu verwenden.53 Es ist zu hoffen, dass die Entwürfe bald finalisiert und verabschiedet werden, damit auch Geografika vollständig nach den RDA-Regeln behandelt werden können.

Eine eigene Zeit-Entität existiert in RDA bislang nicht, sodass man auch keine Regeln für Zeitschlagwörter ableiten kann. Jedoch ist in FRBR-LRM mit „Zeitspanne“ eine entsprechende Entität vorgesehen (s.o. Kap. 3.3). Sollte dies akzeptiert werden, wäre es denkbar, dass auch die Struktur von RDA entsprechend angepasst wird. Mittelfristig könnte es also Regeln für diesen Bereich geben. Auch für Formaspekte besitzt RDA keine spezielle Entität. Jedoch gibt es Elemente in RDA, welche die Funktion der bisherigen Formschlagwörter übernehmen können. Vor dem Hintergrund des RDA-Umstiegs wurde deshalb ein neues, RDA-kompatibles Konzept sogenannter „Formangaben“ entwickelt; in diesem Zusammenhang wurde auch der Aspekt der Zielgruppe neu geregelt (s.u. Kap. 5.3).

5.2. Die Regelwerkssituation in der verbalen Sacherschließung

Wie gezeigt wurde, sind große Teile von RDA für die verbale Sacherschließung nutzbar. Andererseits stellt RDA kein vollständiges Regelwerk für die Sacherschließung dar und will dies auch ganz bewusst nicht sein. Deshalb müssen Sacherschließerinnen und Sacherschließer derzeit parallel in zwei „Regelwerkswelten“ arbeiten: Seit dem Umstieg benutzen sie für die davon abgedeckten Schlagwort-Entitäten das neue Regelwerk RDA (inklusive der Anwendungsrichtlinien D-A-CH und der sogenannten Erfassungshilfen54). Für die restlichen Schlagwort-Entitäten sowie die allgemeinen Verwendungsregeln verwenden sie weiterhin RSWK.55

Die RSWK wurden allerdings zuletzt 2010 aktualisiert und sind deshalb seit einiger Zeit nur mit Einschränkungen benutzbar.56 Die letzten Ergänzungslieferungen brachten grundsätzliche Vereinfachungen mit sich – insbesondere die Streichung der Permutationsregeln und die Umgestaltung der früheren Schlagwortketten in einfacher zu handhabende Schlagwortfolgen. Aus pragmatischen Gründen wurden diese Änderungen damals nur in die Grundregeln eingebracht, aber im Rest des Regelwerks nicht nachvollzogen. Ebenfalls nicht in die RSWK eingearbeitet wurden die sogenannten „Übergangsregeln“, die 2012 mit der Einführung der GND in Kraft traten. Wie der Name schon sagt, waren diese nur für die Übergangszeit bis zur Einführung von RDA gedacht. Es war abzusehen, dass ein großer Teil davon – z.B. die Erfassungsregeln für Personen und Körperschaften – künftig nicht mehr Teil des Regelwerks für die verbale Sacherschließung sein würden, weil für diese Bereiche RDA gelten würde (s.o. Kap. 5.1). Es wäre deshalb nicht sinnvoll gewesen, diese Regeln mit hohem Aufwand in die RSWK zu integrieren. Eine umfassende, auch die Änderungen im Datenformat der zu verwendenden Normdatei GND berücksichtigende Revision der RSWK war außerdem zum damaligen Zeitpunkt vom Arbeitsaufwand her nicht zu leisten.

Im Dezember 2014 beauftragte der Standardisierungsausschuss die Expertengruppe Sacherschließung damit, bis Oktober 2015 eine konsolidierte Fassung der RSWK zu erstellen. Die Expertengruppe wurde gebeten „zu prüfen, welche der Regeln in den RSWK von RDA abgelöst werden, diese durch allgemeine Verweise auf die RDA zu ersetzen und den Gesamttext der RSWK dementsprechend so anzupassen, dass keine ungültigen Regelungen enthalten sind.“57 Allerdings waren die nötigen Arbeiten zu umfangreich, um sie im gewünschten Zeitrahmen fertigstellen zu können – zumal gleichzeitig die Schulungen und letzten Vorbereitungen für den RDA-Umstieg erfolgen mussten.

Schnell zeigte sich, dass es nicht damit getan war, nur einige Paragrafenbereiche zu streichen und durch Verweisungen auf RDA zu ersetzen. U.a. mussten sämtliche im Regelwerkstext vorkommenden Erschließungsbeispiele daraufhin überprüft werden, ob die Schlagwörter noch dem aktuellen Regelwerksstand entsprechen; ein großer Teil musste korrigiert werden. Die Beispiele für Normdatensätze waren noch auf dem Stand vor der Einführung der GND; sie mussten sämtlich angepasst werden. Einzuarbeiten waren außerdem die weiterhin gültigen Übergangsregeln für die nicht von RDA abgedeckten Entitäten, ebenso die noch benötigten Praxisregeln. Und natürlich waren auch die Neuerungen aufgrund des RDA-Umstiegs zu berücksichtigen wie z.B. die neuen Formangaben, die die bisherigen Formschlagwörter ersetzen (s.u. Kap. 5.3). Dazu kamen zahlreiche formale Änderungen, z.B. bei der Paragrafenzählung und der Aktualisierung der Rechtschreibung. Eine praxistaugliche Fassung der RSWK, die als 4. Auflage gezählt werden wird, wird deshalb erst Ende 2016 vorliegen. Diese Ausgabe der RSWK soll bis zur Verabschiedung eines Nachfolgestandards das gültige Regelwerk für die verbale Sacherschließung bleiben.58

Ein Nachfolgestandard, für den bisher nur grobe Leitlinien vorgegeben wurden, soll nach dem Beschluss des Standardisierungsausschusses ab 2017 erarbeitet werden. Es soll sich dabei aber nicht mehr um ein eigenständiges Regelwerk handeln, sondern nur noch um ein Anwendungsprofil innerhalb von RDA.59 Die Idee ist also, spezifische Regeln für die verbale Sacherschließung direkt in das RDA Toolkit zu integrieren – ähnlich wie die D-A-CH-Anwendungsrichtlinien. International wäre dies ein absolutes Novum. Denn bisher stehen die zusätzlichen Richtlinien der unterschiedlichen Anwendergemeinschaften stets in einem engen Zusammenhang zu den RDA-Regeln, auf die sie sich beziehen. Im Fall des geplanten Anwendungsprofils gäbe es als Anknüpfungspunkt jedoch nur die ganz allgemeinen Aussagen zur Sacherschließung in Kapitel 23 von RDA (s.o. Kap. 4.2). Bei der Regelwerksstelle „Erfassen des in Beziehung stehenden Themas“ (RDA 23.4.1.2) müssten also vermutlich Anwendungsregeln im Umfang von mehreren hundert Seiten angedockt werden. Aus der angloamerikanischen Welt sind bisher keine ähnlichen Pläne bekannt geworden. Dort scheint noch niemand auf die Idee gekommen zu sein, etwa das „Subject Headings Manual“60 – das umfangreiche Handbuch für die Anwendung der LCSH – in den amerikanischen Anwendungsrichtlinien (Library of Congress-Program for Cooperative Cataloging Policy Statements, LC-PCC PS) aufgehen zu lassen.

Ein Vorteil der vollständigen Integration der Regeln für die verbale Sacherschließung in das RDA Toolkit wäre, dass man alles an einer Stelle zusammen hätte. Freilich könnte man dies ebenso gut durch einen Link aus den D-A-CH auf ein externes Dokument erreichen.61 Eine solche Lösung wäre flexibler: Bei Darstellung und Layout wäre man nicht auf die begrenzten Möglichkeiten des RDA Toolkit beschränkt und bliebe außerdem bei Aktualisierungen unabhängig von dessen Update-Rhythmus. Doch dies sind rein praktische Fragen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu diskutieren sind. Anzustreben ist in jedem Fall eine unkomplizierte und bedienerfreundliche Umsetzung des künftigen Anwendungsprofils.

5.3. Praktische Erfahrungen mit Sacherschließung unter RDA

Wie sind nun die praktischen Erfahrungen seit der Einführung von RDA? Der Umstieg auf das neue Regelwerk stellte für die verbale Sacherschließung keinen dramatischen Einschnitt dar. Dieser war vielmehr schon im Jahr 2012 erfolgt, als die GND eingeführt wurde. Die neue integrierte Normdatei brachte nicht nur eine völlig neue Struktur der Normdatensätze und deren gemeinsame Nutzung in Formal- und Sacherschließung mit sich, sondern vielfach auch neue Regeln für die Bestimmung der bevorzugten und abweichenden Namen bzw. Sucheinstiege sowie einige weitere grundsätzliche Änderungen. Beispielsweise zählen die sogenannten Ethnografika (d.h. Schlagwörter für Nationalitäten, Völkerschaften etc.) seither nicht mehr zu den geografischen Schlagwörtern, sondern gelten als Sachbegriffe. Mit dem Umstieg auf RDA haben sich allerdings die Regeln teilweise nochmals verändert, z.B. bei den untergeordneten Körperschaften oder den Universitäten des deutschsprachigen Raums.

Unter RDA gibt es außerdem mehr Fälle von Datensatz-Splitting als unter RAK. Der wichtigste betrifft Personen, die bewusst unter mehreren Identitäten auftreten – indem sie beispielsweise manche Publikationen unter ihrem wirklichen Namen und andere unter einem Pseudonym verfassen. Nach RDA werden dann getrennte Normdatensätze für die verschiedenen Identitäten angelegt. Je nachdem, wie sich der Autor oder die Autorin in der vorliegenden Ressource präsentiert, verknüpft man in der Formalerschließung entweder mit dem einen oder dem anderen Normdatensatz (RDA 9.2.2.8).

Man sieht hier deutlich, dass RDA in erster Linie ein Regelwerk für die Formalerschließung ist. Denn aus deren Blickwinkel kann es durchaus sinnvoll sein, Nutzerinnen und Nutzern nur diejenigen Titel anzubieten, die mit einer bestimmten Identität der Person in Beziehung stehen. Aus Sicht der Sacherschließung ist ein solches Datensatz-Splitting kontraproduktiv. Denn bei einer thematischen Suche ist es unwahrscheinlich, dass jemand zwischen mehreren Identitäten derselben Person differenziert. Für die deutsche Praxis wurde deshalb festgelegt, dass grundsätzlich nur die bekannteste Identität einer Person (das sogenannte „basic heading“) als Schlagwort verwendet wird.62 Für biografische und allgemeine Arbeiten über eine Person ist dies ein gangbarer Weg. Bei Normdatensätzen von Werken ergeben sich hingegen Rechercheprobleme, da diese nur mit der zu diesem Werk passenden Identität der Person verknüpft sind.63

Die auffälligste Neuerung durch den RDA-Umstieg betrifft allerdings einen anderen Bereich, nämlich die ehemaligen Formschlagwörter der RSWK. Diese waren konzeptionell schon immer schwierig: Denn während Formschlagwörter wie „f.Karte“, „f.Bildband“ oder „f.Wörterbuch“ noch mit einigem Recht in der Domäne der Sacherschließung verortet werden konnten, ging es bei anderen um Aspekte, die mit dem Inhalt einer Ressource eigentlich gar nichts zu tun haben, wie z.B. bei „f.Zeitschrift“, „f.Mikroform“ oder „f.Online-Publikation“. Zugleich wurde erhebliche Doppelarbeit geleistet, da etliche dieser Aspekte auch in der Formalerschließung erfasst wurden – in der Regel mit (nicht standardisierten) Codes in speziellen Feldern. Mit dem Umstieg auf RDA wurde nun ein gänzlich neues Konzept für die Formaspekte eingeführt.64

In RDA finden sich manche Informationen, die bisher als Formschlagwort erfasst wurden, in den drei neuen Elementen Inhaltstyp (RDA 6.9, z.B. „Noten“, „kartografisches Bild“), Medientyp (RDA 3.2, z.B. „Mikroform“) und Datenträgertyp (RDA 3.3, z.B. „Dia“, „Online-Ressource“) wieder. In einem Katalog liegt es nahe, diese Elemente als Facetten anzubieten. Andere Formaspekte, die bisher als Schlagwort oder als Code in der Formalerschließung erfasst wurden, kann man auf weitere RDA-Elemente abbilden, insbesondere auf die Art des Inhalts (RDA 7.2). In der angloamerikanischen Praxis wird in diesem Element typischerweise eine Beschreibung in Form von Freitext erfasst. Für die deutschsprachige Praxis wurde hingegen eine feste Liste von normiertem Vokabular vereinbart. Diese besteht zum großen Teil aus ehemaligen Formschlagwörtern wie „Bildband“, „Wörterbuch“ oder „Anthologie“, enthält aber auch Formbegriffe, die früher nur in der Formalerschließung erfasst wurden, wie z.B. „Festschrift“ oder „Hochschulschrift“.

Diese normierten Begriffe werden nunmehr kooperativ in der Formal- und der Sacherschließung erfasst. Dies ist nicht nur rationeller, sondern führt auch zu einer höheren Abdeckung im Datenmaterial – ein großer Vorteil, wenn man solche Informationen als Facette anbieten möchte. Überdies werden die Formangaben üblicherweise mit einem Normdatensatz verknüpft, sodass auch mit Verweisungsformen recherchiert werden kann. Früher wurden die Formschlagwörter hingegen nur als Text eingegeben. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Formangaben nicht mehr als Teil der Schlagwortfolge, sondern als getrennte Angaben in eigenen Feldern erfasst werden. Das folgende Beispiel – eine typische Festschrift – zeigt, wie sich die Erschließung seit dem RDA-Umstieg verändert hat (Tab. 4):

Vor dem RDA-Umstieg

Seit dem RDA-Umstieg

In Formalerschließung vergebener Code:

Festschrift

Kooperativ vergebene Formangaben:

Festschrift

Aufsatzsammlung

Bibliografie

Schlagwortfolgen:

g.Österreich ; s.Abgabenrecht ; f.Aufsatzsammlung

p.Tanzer, Michael ; f.Bibliographie

Schlagwortfolgen:

g.Österreich ; s.Abgabenrecht

p.Tanzer, Michael

Da die Formangaben von den Schlagwortfolgen entkoppelt wurden, geht allerdings ihr Kontext verloren. Im Beispiel bezieht sich „Bibliografie“ auf das Schriftenverzeichnis der gefeierten Person. Man könnte jedoch auch auf die Idee kommen, eine Bibliografie zum österreichischen Abgabenrecht vor sich zu haben. In der Praxis tritt dieses Problem jedoch nur in relativ wenigen Fällen auf, und insgesamt überwiegen die Vorteile des neuen Verfahrens. Auf der Basis von RDA wurde damit ein Weg gefunden, um die RSWK innovativ weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit zwischen Formal- und Sacherschließung zu verbessern.

Im selben Zusammenhang gab es auch eine Neuerung beim Aspekt der Zielgruppe.65 RSWK kannte einige Formschlagwörter, die auch einen Hinweis auf die Zielgruppe „Kind“ enthielten, z.B. „f.CD-ROM <für Kinder>“. Seit dem RDA-Umstieg wird diese Information an anderer Stelle angegeben, nämlich im Element Zielgruppe (RDA 7.7). Dafür wurde eine normierte Liste erstellt, die u.a. die Begriffe „Kind“, „Jugend“ und „Schüler“ enthält.66 Hier ist nun also eine differenziertere Angabe möglich, die sowohl in der Formal- als auch der Sacherschließung erfolgen kann. Aufgrund der separaten Erfassung in einem eigenen Datenfeld können die Zielgruppen-Angaben außerdem leicht in Form einer Facette angeboten werden.

Veränderungen gibt es auch im Bereich der Werke. Gemäß RDA muss – anders als unter RAK – aus den Erschließungsdaten jeder Ressource eindeutig hervorgehen, zu welchem Werk sie gehört. Dies kann auch durch die Verknüpfung mit einem Werknormdatensatz geschehen. In Abb. 6 sieht man eine solche Verknüpfung mit dem Werk „Pride and prejudice“ von Jane Austen in Feld 3210 im Katalogisierungssystem des Südwestdeutschen Bibliotheksverbunds (SWB).

Dies bedeutet, dass Werknormdatensätze nun auch von Formalerschließerinnen und Formalerschließern aktiv verwendet werden können. Bis zum RDA-Umstieg dienten sie hingegen – mit Ausnahme von Normdatensätzen für Werke der Musik, welche schon länger auch in der Formalerschließung eingesetzt wurden – nur als Schlagwörter, wurden also nur von Sacherschließerinnen und Sacherschließern angelegt und benutzt. Da das Feld der Werknormdatensätze nun in beiden Bereichen „bespielt“ wird, war auch die Bestimmung des bevorzugten Werktitels neu zu diskutieren.

In RDA gibt es dafür nur ganz allgemeine Regeln (RDA 6.2.2.2). In der Praxis braucht man aber eine klare Vorgabe, welche Informationsquellen in welcher Reihenfolge zu konsultieren sind. Eine entsprechende Liste existiert in der Sacherschließung seit langem, konnte aber nicht 1:1 übernommen werden. Dies liegt an den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der beiden Bereiche: Während Katalogisierende in der Sacherschließung mit Literatur über das Werk arbeiten, haben Katalogisierende in der Formalerschließung typischerweise eine Ausgabe des Werks vorliegen. Entsprechend liegt es für Formalerschließerinnen und Formalerschließer nahe, die bevorzugten Titel von Werken primär anhand der Ausgaben zu bestimmen, und nicht – wie es für die Sacherschließung normal ist – anhand von Nachschlagewerken. Eine Kompromisslösung konnte gefunden werden. Doch das Beispiel zeigt, dass es aufgrund der unterschiedlichen Perspektiven für die Formal- und Sacherschließung nicht immer einfach ist, nach genau denselben Regeln zu arbeiten.

Im Bereich der Werke findet man in RDA außerdem eine klare Schwerpunktsetzung auf solchen Werken, die typisches Sammelgut von Bibliotheken sind. Gut ausgearbeitet sind insbesondere die Regeln für Werke aus den Bereichen Literatur, Musik und Film. Hingegen gibt es nur recht wenig, was sich explizit auf Werke der Kunst bezieht. Und wenn man versucht, RDA auch auf Werke der Architektur anzuwenden, stößt man rasch auf Schwierigkeiten. Es ist sehr fraglich, ob sich das FRBR-Modell mit den Ebenen Werk, Expression, Manifestation und Exemplar überhaupt sinnvoll auf Bauwerke anwenden lässt.67 Diese sollen deshalb in der verbalen Sacherschließung weiter als Geografika und nicht als Werke aufgefasst werden.

Ein besonderes Problem stellt sich schließlich bei Schriftdenkmälern. Hier liegen stets zwei Dimensionen von „Werk“ vor – zum einen das im Schriftdenkmal enthaltene textuelle Werk und zum anderen das haptische Objekt (z.B. eine mittelalterliche Handschrift), also sozusagen ein Kunstwerk. RDA ist jedoch ausschließlich an der Beschreibung des Text-Werks interessiert. Die Benennung der Handschrift (mit Bibliothek und Signatur) wird gemäß den Regeln nur dann als Werktitel verwendet, wenn das textuelle Werk nicht anders benannt werden kann (RDA 6.2.2.6.2 mit Alternative). In der verbalen Sacherschließung werden aber natürlich auch weiterhin Schlagwörter benötigt, die ein bestimmtes Schriftdenkmal referenzieren und nicht nur das darin enthaltene Textwerk. Erneut wird hier deutlich, dass RDA für die Formalerschließung optimiert ist.

Abschließend sei noch ein kurzer Blick auf den bereits erwähnten Anhang M geworfen (s.o. Kap. 4.2). Wie bereits erläutert, enthält dieser einige Beziehungskennzeichnungen für Beziehungen zwischen Entitäten der Gruppe 1, die in den Bereich der Themenbeziehungen fallen. Im deutschsprachigen Raum wird dieser Anhang in der Sacherschließung derzeit nicht genutzt. Dass Sekundärliteratur über ein Werk vorliegt, drückt man also weiterhin mithilfe eines Schlagworts oder mehreren Schlagwörtern für das entsprechende Werk (und ggf. über eine entsprechende Formangabe wie „Kommentar“ oder „Rezension“) aus und nicht über eine Beziehungskennzeichnung wie „Analyse von (Werk)“ aus Anhang M.2.2. Dies entspricht auch der angloamerikanischen Praxis.68 In der Formalerschließung kommt der Anhang M hingegen durchaus zum Einsatz. Insbesondere die Beziehungen zwischen einer Rezension und dem rezensierten Werk sowie einem Kommentar und dem kommentierten Werk werden häufig auf diese Weise angegeben.69 Bei der Erarbeitung des Nachfolgestandards zu RSWK (s.o. Kap. 5.2) wird zu prüfen sein, ob bzw. inwieweit diese beiden, teilweise konkurrierenden Formen der Erschließung zusammengeführt werden können. Dies muss natürlich auch unter dem Aspekt der Recherche betrachtet werden.

6. Fazit

Als Fazit ist festzuhalten, dass zwar große Teile des neuen Regelwerks für die Sacherschließung nutzbar sind, es jedoch auch besondere Bedürfnisse aus der Sacherschließung gibt, die von RDA – zumindest derzeit – nicht ausreichend bedient werden. Es sollte außerdem klar geworden sein, dass auch langfristig für bestimmte Aspekte der inhaltlichen Erschließung eigene Regeln nötig sein werden. Denn RDA hat gar nicht die Intention, ein vollständiges Regelwerk für die Sacherschließung zu sein.

Dass die Einführung von RDA auch auf die Sacherschließung stimulierend wirken kann, zeigen die Umwandlung der früheren Formschlagwörter in die neuartigen Formangaben sowie die Verbesserungen bei der Angabe der Zielgruppe.

Eine weitere Konsequenz des Umstiegs ist, dass sich die Zusammenarbeit von Formal- und Sacherschließung, die schon mit der Einführung der GND einen hohen Grad erreicht hatte, noch verstärken wird. Dies führt zwar mitunter zu gewissen Reibungen, ist aber insgesamt eine sehr positive Entwicklung.

Auch in den kommenden Jahren ist in der intellektuellen verbalen Sacherschließung im deutschsprachigen Raum ein dynamischer Entwicklungsprozess zu erwarten. Dieser wird zum einen von der zu erwartenden Einführung von FRBR-LRM (vgl. Kap. 3.3) und der damit zusammenhängenden Weiterentwicklung von RDA geprägt sein, zum anderen aber auch durch den vom Standardisierungsausschuss geplanten Nachfolgestandard für die RSWK (vgl. Kap. 5.2).

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Scheven, Esther und Barbara Pfeifer. Zusammenarbeit zwischen Formalerschließung und Inhaltserschließung am Beispiel der Formangaben. Vortrag auf dem 104. Deutschen Bibliothekartag in Nürnberg am 28.05.2015.
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Scheven, Esther und Heidrun Wiesenmüller. Die jüngeren Geschwister von FRBR: Die „Functional Requirements for Authority Data“ (FRAD) und die „Functional Requirements for Subject Authority Data“ (FRSAD). Vortrag auf dem 100. Deutschen Bibliothekartag in Berlin am 08.06.2011. http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus-10038.

Taylor, Arlene G. Introduction to cataloging and classification. Tenth edition. Westport, Connecticut u.a.: Libraries Unlimited, 2006.

Tillett, Barbara (JSC Chair). Proposals for subject relationships. 25. Juli 2013. Zuletzt geprüft am 10.06.2016. http://www.rda-jsc.org/docs/6JSC-Chair-8.pdf.

Wiesenmüller, Heidrun. Sacherschließung in einer RDA-Welt. Möglichkeiten und Grenzen. Vortrag auf der 16. InetBib-Tagung in Stuttgart am 11.02.2016.
http://dx.doi.org/10.17877/DE290R-16919.

Wiesenmüller, Heidrun und Silke Horny. Basiswissen RDA. Eine Einführung für deutschsprachige Anwender. Berlin u.a.: De Gruyter Saur, 2015.

Wiesenmüller, Heidrun und Dagmar Kähler. „Sacherschließung und Fachstudium – eine untrennbare Verbindung?“ In Bibliothekare zwischen Verwaltung und Wissenschaft, herausgegeben von Irmgard Siebert und Thorsten Lemanski, 205-218. Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann, 2014.

1 Der vorliegende Beitrag ist eine ausformulierte und deutlich erweiterte Fassung von: Heidrun Wiesenmüller, Sacherschließung in einer RDA-Welt. Möglichkeiten und Grenzen, Vortrag auf der 16. InetBib-Tagung in Stuttgart am 11.02.2016, http://dx.doi.org/10.17877/DE290R-16919.

2 Die folgenden Überlegungen beziehen sich insbesondere auf Deutschland und Österreich. Die Situation in der deutschsprachigen Schweiz weicht davon teilweise etwas ab.

3 Arlene G. Taylor, Introduction to cataloging and classification, Tenth edition, (Westport, Connecticut u.a.: Libraries Unlimited, 2006), 491. Zur angloamerikanischen Praxis vgl. auch Heidrun Wiesenmüller und Dagmar Kähler, „Sacherschließung und Fachstudium – eine untrennbare Verbindung?,“ in Bibliothekare zwischen Verwaltung und Wissenschaft, hrsg. Irmgard Siebert und Thorsten Lemanski, (Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann, 2014), 205-218, hier 205-207.

4 Vgl. „Name headings as subjects,“ in: Library of Congress, Subject Headings Manual, H 0430 (September 2013), zuletzt geprüft am 10.06.2016, https://www.loc.gov/aba/publications/FreeSHM/freeshm.html.

5 Vor der Zusammenführung der deutschen Normdateien gab es Datensätze für Körperschaften häufig doppelt – einmal in der Gemeinsamen Körperschaftsdatei (GKD) zur Verwendung in der Formalerschließung und einmal in der Schlagwortnormdatei (SWD) zur Verwendung als Schlagwort.

6 Vgl. „Establishing certain entities in the Name or Subject Authority File,“ in: Library of Congress, Subject Headings Manual, H 0405 (January 2014), zuletzt geprüft am 10.06.2016, https://www.loc.gov/aba/publications/FreeSHM/freeshm.html.

7 Es gibt jedoch durchaus auch Fälle, wo beide Formen der Erschließung von derselben Person ausgeführt werden. Vgl. zur Aufgabenverteilung ausführlich: Kristina Fischer und Heidrun Wiesenmüller, „Der Einsatz der Personalgruppen in der Sacherschließung an wissenschaftlichen Bibliotheken – Ergebnisse einer Umfrage,“ o-bib 3, Nr. 2 (2016): 56-77, http://dx.doi.org/10.5282/o-bib/2016H2S56-77.

8 Mit wenigen Ausnahmen, z.B. verwenden auch Formalerschließende Sachbegriffe für die Angabe von Berufen innerhalb von Normdatensätzen für Personen.

9 Vgl. „Linear jurisdictional name changes in name authority records,“ in: Library of Congress, Subject Headings Manual, H 0708 (July 2015), zuletzt geprüft am 10.06.2016, https://www.loc.gov/aba/publications/FreeSHM/freeshm.html.

10 Deutsche Fassung: IFLA Study Group on the Functional Requirements for Bibliographic Records, Funktionale Anforderungen an bibliografische Datensätze. Abschlussbericht der IFLA Study Group on the Functional Requirements for Bibliographic Records, Stand: Februar 2009 (Leipzig u.a.: Deutsche Nationalbibliothek, 2009), http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:101-2009022600.

11 Deutsche Fassung: IFLA Working Group on Functional Requirements and Numbering of Authority Records (FRANAR), Funktionale Anforderungen an Normdaten. Ein konzeptionelles Modell. Abschlussbericht, hrsg. Glenn E. Patton, IFLA series on bibliographic control 41 (Berlin u.a.: De Gruyter Saur, 2010). Andere Sprachfassungen sind online verfügbar, vgl. die Übersicht auf der IFLA-Website, zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://www.ifla.org/publications/functional-requirements-for-authority-data.

12 IFLA Working Group on the Functional Requirements for Subject Authority Records (FRSAR), Functional Requirements for Subject Authority Data (FRSAD). A conceptual model, editors: Marcia Lei Zeng, Maja Žumer, Athena Salaba (Den Haag: International Federation of Library Associations and Institutions, 2010), zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://www.ifla.org/files/assets/classification-and-indexing/functional-requirements-for-subject-authority-data/frsad-final-report.pdf.

13 Übersichtsbeitrag: Pat Riva und Maja Žumer, Introducing the FRBR Library Reference Model (2015), zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://library.ifla.org/1084/1/207-riva-en.pdf. Vollständiger Entwurf: Pat Riva, Patrick Le Bœuf und Maja Žumer, FRBR-Library Reference Model, Draft for world-wide review (Den Haag: International Federation of Library Associations and Institutions, 2010), zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/frbr-lrm/frbr-lrm_20160225.pdf.

14 Dies zeigen die bekannt gewordenen Stellungnahmen. Beispielhaft sei genannt: Committee on Cataloging – Description and Access (CC:DA): Report of the Task Force for the Review of Functional Requirements for Bibliographic Records – Library Reference Model (FRBR-LRM), 2016, zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://alcts.ala.org/ccdablog/?p=2751.

15 Jutta Drygall, Werke der bildenden Kunst und Architektur in FRBR und RDA. Eine kritische Analyse (Bachelorarbeit, Hochschule der Medien Stuttgart, 2016), http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:900-opus4-50547, 17.

16 Karen Coyle, FRBR, before and after. A look at our bibliographic models (Chicago: ALA editions, 2016), zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://www.kcoyle.net/beforeAndAfter/index.html, 150.

17 Zu FRBRoo vgl. Drygall, Werke der bildenden Kunst und Architektur in FRBR und RDA, 17-19; Coyle, FRBR, before and after, 150-153, sowie Patrick Le Boeuf, A basic introduction to FRBRoo and Pressoo, 2015, zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://library.ifla.org/1150/1/207-leboeuf-en.pdf.

18 Vgl. Olivia M. A. Madison, „The origins of the IFLA Study on Functional Requirements for Bibliographic Records,“ Cataloging & classification quarterly 39, Nr. 3/4 (2005):15-37, http://dx.doi.org/10.1300/J104v39n03_02, hier 22, sowie Coyle, FRBR, before and after, 72 f.

19 Zu FRBR vgl. allgemein Heidrun Wiesenmüller und Silke Horny, Basiswissen RDA. Eine Einführung für deutschsprachige Anwender (Berlin u.a.: De Gruyter Saur, 2015), 17-22.

20 IFLA Study Group on the Functional Requirements for Bibliographic Records, Funktionale Anforderungen an bibliografische Datensätze, 16.

21 Vgl. ebd., 26-28.

22 Vgl. ebd., 15 und 61.

23 IFLA Working Group on the Functional Requirements for Subject Authority Records (FRSAR), Functional Requirements for Subject Authority Data (FRSAD), 17.

24 Vgl. ebd., 41 (dort auch wörtliches Zitat).

25 Ebd.

26 Vgl. dazu und zum Folgenden: Esther Scheven und Heidrun Wiesenmüller, Die jüngeren Geschwister von FRBR: Die „Functional Requirements for Authority Data“ (FRAD) und die „Functional Requirements for Subject Authority Data“ (FRSAD), Vortrag auf dem 100. Deutschen Bibliothekartag in Berlin am 08.06.2011, http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus-10038, Folie 17.

27 Coyle, FRBR, before and after, 91.

28 IFLA Working Group on the Functional Requirements for Subject Authority Records (FRSAR), Functional Requirements for Subject Authority Data (FRSAD), 44.

29 Vgl. ebd., 16 f. (dort auch wörtliches Zitat).

30 Tabelle nach Riva, Le Bœuf und Žumer, FRBR-Library Reference Model, 12. Zu den Entitäten von FRBR-LRM vgl. ebd., 11-23, sowie Heidrun Wiesenmüller, „Neues, konsolidiertes FRBR-Modell: FRBR-LRM (Teil 1),“ Basiswissen RDA (Blog), 28. Februar 2016, zuletzt geprüft am 23.05.2016, http://www.basiswissen-rda.de/2016/02/28/neues-konsolidiertes-frbr-modell-frbr-lrm-teil-1/.

31 Riva, Le Bœuf und Žumer, FRBR-Library Reference Model, 13.

32 Vgl. ebd., 18: „The entity agent is a superclass strictly equivalent to the union of the entities person and collective agent. It is defined to reduce redundancy in the model by providing a single class to serve as the domain or range of certain relationships that apply to all specific types of agents.“

33 Ebd., 23.

34 Die Beziehungen zu den Orten finden sich in Feld 551. Der Link erfolgt über die Nummer des Normdatensatzes, im Unterfeld $4 wird die Art der Beziehung über einen Code angegeben („ortg“: Geburtsort, „orts“: Sterbeort).

35 Vgl. Riva, Le Bœuf und Žumer, FRBR-Library Reference Model, 48 f.

36 Ebd., 19.

37 Ebd., 22.

38 Vgl. insbesondere: JSC Working Group on Fictitious Entities, Fictitious and other entities in RDA and the consolidated FR models, Discussion paper vom 5. August 2015, zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://www.rda-jsc.org/sites/all/files/6JSC-FictitiousWG-1.pdf.

39 Allerdings wäre es erlaubt, nach Bedarf weitere Unterklassen einzuführen. Man könnte also unterhalb von „Res“ zusätzliche Entitäten „Fiktive Person“, „Fiktiver Ort“ etc. definieren und für diese dann dieselben Attribute wie für die entsprechenden realen Entitäten definieren. Dies würde aber zu vielen Redundanzen führen und das Modell unnötig aufblähen.

40 Vgl. dazu Wiesenmüller, „Neues, konsolidiertes FRBR-Modell: FRBR-LRM (Teil 1),“ (wie Anm. 30) sowie Heidrun Wiesenmüller, „Neues, konsolidiertes FRBR-Modell: FRBR-LRM (Teil 5),“ Basiswissen RDA (Blog), 29. März 2016, zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://www.basiswissen-rda.de/2016/03/29/neues-konsolidiertes-frbr-modell-frbr-lrm-teil-5/ (jeweils Blog und Kommentare).

41 Der Umgang mit Pseudonym-Entitäten stellt eine besondere Problematik in FRBR-LRM dar. Vorgeschlagen wurde, diese grundsätzlich nicht als eigene Entitäten zu modellieren, sondern nur als ein Cluster von Namen. Vgl. Pat Riva, Patrick Le Bœuf und Maja Žumer, FRBR-Library Reference Model, 61: „In the model, a bibliographic identity is a cluster of nomens used by a person in the same bibliographically significant context or contexts.“ Die praktische Umsetzung bleibt jedoch unklar.

42 Vgl. RDA Toolkit (Chicago u.a.: ALA u.a., 2010 ff.), zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://www.rdatoolkit.org/. Die ursprüngliche Formulierung in RDA 0.3.1 war: „The FRBR and FRAD models provide RDA with an underlying framework (…).“ (Textstand 08/2012). Erst seit 04/2015 wird an dieser Stelle auch auf FRSAD hingewiesen: „The FRBR, FRAD, and FRSAD models provide RDA with an underlying framework (…).“

43 Barbara Tillett (JSC Chair), Proposals for subject relationships, 25. Juli 2013, zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://www.rda-jsc.org/docs/6JSC-Chair-8.pdf.

44 Madison, „The origins of the IFLA Study on Functional Requirements for Bibliographic Records,“ 23.

45 Tillett (JSC Chair), Proposals for subject relationships, 12.

46 Kathy Glennan (ALA Representative), Treatment of subjects in RDA, Discussion paper, 22. Juli 2013, zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://www.rda-jsc.org/docs/6JSC-ALA-Discussion-2.pdf.

47 Ebd., 1.

48 Ebd., 2.

49 Die Reaktionen der unterschiedlichen Anwendergemeinschaften auf die beiden Dokumente sind zusammengestellt unter http://www.rda-rsc.org/6JSC/Chair/8 bzw. http://www.rda-rsc.org/6JSC/ALA/Discussion/2, zuletzt geprüft am 10.06.2016.

50 Kathy Glennan (ALA Representative), Subject relationship element in RDA chapter 23, Proposal, 3. August 2014, zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://www.rda-jsc.org/archivedsite/docs/6JSC-ALA-31.pdf.

51 Vgl. RDA Toolkit, RDA Anhang M.1: „Wenn das Beziehungselement für die Zwecke der Agentur, welche die Daten erzeugt, als ausreichend angesehen wird, verwenden Sie keine Beziehungskennzeichnung, um die spezifische Art der Beziehung anzugeben.“

52 Gordon Dunsire (Places Working Group, Chair), Place as an RDA entity, Discussion paper, 3. August 2015, zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://www.rda-jsc.org/sites/all/files/6JSC-PlacesWG-1.pdf.

53 Ebd., 9: „Alternative: Use the latest name of the place as the preferred name for use with resources associated with it. EXAMPLE: Sri Lanka, not Ceylon“.

54 Die Erfassungshilfen regeln im Detail, wie die Felder in den GND-Normdatensätzen zu belegen sind. Eine Übersicht bietet: „Informationsseite zur GND,“ Deutsche Nationalbibliothek, zuletzt geprüft am 10.06.2016, https://wiki.dnb.de/x/O5FjBQ. Auf die Erfassungshilfen wird jeweils aus den D-A-CH verlinkt.

55 Verwendungsregeln für einzelne Schlagwörter finden sich als Verwendungshinweise in den GND-Normdatensätzen. In einigen wenigen Fällen sind Verwendungsregeln auch in die D-A-CH gelangt, insbesondere im Bereich der Form­angaben.

56 Deutsche Nationalbibliothek, Regeln für den Schlagwortkatalog – RSWK, 3., überarbeitete und erweiterte Auflage auf dem Stand der 7. Ergänzungslieferung Mai 2010 (Leipzig u.a.: Deutsche Nationalbibliothek, 2010), zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://d-nb.info/1022924354/34.

57 Arbeitsstelle Standardisierung, 26. Sitzung des Standardisierungsausschusses, 10. Dezember 2014 (Frankfurt am Main: Deutsche Nationalbibliothek, 2014), zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://www.dnb.de/SharedDocs/Downloads/DE/DNB/standardisierung/protokolle/pSta20141210v.pdf, 10.

58 Vgl. Expertengruppe Sacherschließung, Protokoll der 20. Sitzung, 3. Dezember 2015 (Frankfurt am Main: Deutsche Nationalbibliothek, 2015), zuletzt geprüft am 10.06.2016, http://www.dnb.de/SharedDocs/Downloads/DE/DNB/standardisierung/protokolle/pEgSe20151203.pdf, 4 f., sowie Esther Scheven, Zukunft und Weiterentwicklung der verbalen Inhaltserschließung – Stand der aktuellen Diskussion, Vortrag auf dem 104. Deutschen Bibliothekartag in Nürnberg am 27.05.2015, http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-19805.

59 Vgl. Expertengruppe Sacherschließung, Protokoll der 20. Sitzung, 3. Dezember 2015, 3.

60 Library of Congress, Subject Headings Manual.

61 Diese Technik wird in den D-A-CH derzeit für Erfassungs- und Arbeitshilfen verwendet. Auch in den Anwendungs­richtlinien anderer Anwendergemeinschaften gibt es Links auf externe Dokumente.

62 Vgl. RDA Toolkit, RDA 9.2.2.8 D-A-CH mit Erfassungshilfe EH-P-06.

63 Zwar sind die Normdatensätze für verschiedene Identitäten derselben Person untereinander verknüpft, doch lässt sich in den derzeit verwendeten Katalogsystemen in der Regel keine mehrstufige Suche durchführen. Über Lösungsmöglichkeiten wird derzeit noch diskutiert.

64 Vgl. ausführlich zu diesem Thema: Esther Scheven und Barbara Pfeifer, Zusammenarbeit zwischen Formalerschließung und Inhaltserschließung am Beispiel der Formangaben, Vortrag auf dem 104. Deutschen Bibliothekartag in Nürnberg am 28.05.2015, http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-19828.

65 Vgl. Scheven und Pfeifer, Zusammenarbeit zwischen Formalerschließung und Inhaltserschließung am Beispiel der Formangaben, 3 u. 9-11.

66 Vgl. RDA Toolkit, RDA 7.7.1.3 D-A-CH.

67 Vgl. zu diesem Themenkomplex ausführlich: Drygall, Werke der bildenden Kunst und Architektur in FRBR und RDA.

68 Dies zeigen die Anwendungsrichtlinien der Library of Congress und des Program for Cooperative Cataloging (LC-PCC PS), vgl. RDA Toolkit, LC-PCC PS zum Anhang M: „The relationship designators found in M.2.2-M.2.5, if used, are recorded in $i of a 7XX added entry field or a 7XX linking entry field, or incorporated into a note. If applying LCSH, the optional use of these relationship designators does not replace any applicable LCSH subject access fields (e.g., a 6XX heading for a work in a bibliographic record that represents a commentary on that work).“

69 Vgl. die entsprechenden Beziehungskennzeichnungen in M.2.2: „Rezension von (Werk)“ bzw. „Rezensiert in (Werk)“ sowie „Kommentar zu (Werk)“ bzw. „Kommentar in (Werk)“. Gemäß deutscher Praxis wird die Angabe der FRBR-Ebene allerdings bei der Erfassung weggelassen.