Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS)

Ein neuer Dienst der Deutschen Nationalbibliothek

Reinhard Altenhöner, Deutsche Nationalbibliothek
Katharina Schöneborn, Deutsche Nationalbibliothek

Zusammenfassung:

Vor allem die bestehende urheberrechtliche Situation verhindert die Digitalisierung von Beständen des 20. Jahrhunderts. Basierend auf einem EU-Memorandum hat der deutsche Gesetzgeber durch eine Neuregelung für die Materialart Buch eine Möglichkeit geschaffen: Nach dem Erwerb einer entsprechenden Lizenz bewegt sich die digitalisierende Einrichtung bei der öffentlichen Bereitstellung digitalisierter Bücher in einem rechtssicheren Raum. In Kooperation mit dem Deutschen Bibliotheksverband (dbv), der VG Wort und VG Bild-Kunst sowie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) bis Juli 2015 einen Dienst entwickelt, der die Ermittlung vergriffener Bücher sowie ihre Lizenzierung im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe wesentlich erleichtert. Dieser Dienst wird hier vorgestellt und eingeordnet.

Summary:

The existing copyright situation prevents the digitization of collections of the 20th century. Based on a European memorandum, the German legislature has created a new way for books: After the acquisition of the appropriate licence, the digitization becomes possible; the public provision of digitized books takes place in a legally safeguarded manner. In cooperation with the German Library Association (dbv), the copyright collecting agencies Wort and VG Bild-Kunst and the DPMA, the German National Library (DNB) has until July 2015 developed a service which significantly facilitates the identification of out-of-commerce-books as well as their licensing under the new regulation. The new service will be presented and explained.

Zitierfähiger Link (DOI): http://dx.doi.org/10.5282/o-bib/2015H4S243-248
Autorenidentifikation:
Altenhöner, Reinhard: GND 188406387
Schöneborn, Katharina: GND 1038769884
Schlagwörter: Digitalisierung; Urheberrecht; Vergriffene Werke; Lizenzierung

Klickt man durch digitale Sammlungen von Bibliotheken, wird schnell ersichtlich, dass die frei zugänglichen digitalisierten Bestände eine sehr unterschiedliche Abdeckung im Vergleich zu den gedruckten Beständen aufweisen. In Bibliotheken stehen Millionen Druckwerke für die Öffentlichkeit zur Verfügung, die meisten davon sind im 20. Jahrhundert erschienen. Bei den digitalisierten Sammlungen zeigt sich demgegenüber ein gegenläufiger Trend: Frei zugänglich sind vor allem Materialien, die vor dem 20. Jahrhundert entstanden, das Spektrum reicht über Inkunabeln, frühneuzeitliche Drucke bis zu den Erzeugnissen des Wissenschaftskosmos des 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts. Danach aber, also für Drucke ab etwa Mitte des 19. Jahrhunderts, wird die Zahl verfügbarer Digitalisate deutlich geringer.

Abwägungen der Bestandserhaltung mögen hierbei eine Rolle spielen, doch auch die rechtlichen Gründe liegen auf der Hand: Werke, die noch dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, sind für Digitalisierungsprojekte weniger attraktiv, da ihre Nutzung als digitale Ausgabe am Ende häufig auf den Lesesaal beschränkt bleibt, solange nicht der mitunter aufwändige Weg über die Einholung von Nutzungserlaubnissen bei den Rechteinhabern gegangen wird. Die Folge ist das sogenannte „schwarze Loch“ der nicht digitalisierbaren Werke des 20. Jahrhunderts.1 Nun kann man argumentieren, dass für einen großen Teil der Werke des 20. Jahrhunderts für die Autorinnen und Autoren nicht absehbar war, dass die Digitalisierung zu einer ernsthaften Variante des Publizierens insbesondere für solche Werke werden könnte, für die sich eine neue Druckausgabe – dafür hat ein Verlag ja in der Regel die Rechte erworben – kalkulatorisch nicht mehr lohnt. In der Praxis fehlt aber der wirtschaftliche Anreiz für die Digitalisierung auf Seiten der Verlage oft ebenso, wie die sichere rechtliche Handhabe für eine Digitalisierung durch Bibliotheken. Folglich bleiben diese Werke auf ihre analoge Form beschränkt und stehen in der Gefahr, auf mittlere Sicht in den Regalen von Archiven und Bibliotheksmagazinen vergessen zu werden. Diese Situation trifft auf mindestens 1,3 Mio. monografische Drucke des 20. Jahrhunderts (1913–1965) in Deutschland zu.2

Diese Lage ist allen beteiligten Akteuren schmerzlich bewusst und sie trifft sowohl Bestände, deren Autoren bzw. Rechteinhaber bekannt sind als auch solche, bei denen dies nicht der Fall ist. In systematischer Perspektive hat die Europäische Union durch die Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke3 einen neuen Weg zur digitalen Zugänglichmachung von Werken geschaffen, bei denen die Urheber nicht ermittelbar sind. Die europäische Gesetzgebung, die im Jahr 2014 in deutsches Recht überführt wurde4, bestimmte die Schaffung einer Datenbank beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (OHIM), in die Werke eingetragen werden können, für die sich nach einer sorgfältigen Suche keine Inhaber von Urheberrechten mehr ermitteln ließen. Nach erfolgter Registrierung ist nun die Digitalisierung und Zugänglichmachung solcher Werke im Internet möglich.

Auch für die vergriffenen Werke bedurfte es dringend der Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage. Unter ihnen befinden sich Werke, die ganz eindeutig noch urheberrechtlichem Schutz unterliegen, aber auch eine große Zahl von Titeln, deren urheberrechtlicher Status aufgrund fehlender Personendaten nicht ermittelbar ist. Mit einem „Memorandum of Understanding“ 5 wurde auf EU-Ebene eine Absichtserklärung unterzeichnet, die die Mitgliedsstaaten dazu ermutigt, zu Lösungen für die Digitalisierung vergriffener Werke zu kommen. Sie sollte auf einem Interessensausgleich zwischen Autoren, Verlegern und anderen Rechteinhabern sowie den Gedächtnisinstitutionen, die digitale Sammlungen bereitstellen, basieren. Am 1. April 2014 trat in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das unter dem Titel „Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke [...]“ den Umgang mit einem Teil der urheberrechtlich geschützten Werke des 20. Jahrhunderts neu regelt: In Deutschland bis zum 31.12.1965 in Büchern, Fachzeitschriften, Zeitungen oder anderen Schriften erschienene Werke können demnach durch die Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und Bild-Kunst für die Nutzung in digitalen Sammlungen lizenziert werden.6 Das Gesetz formuliert mit diesem kostenpflichtigen Lizenzierungsmodell eine rechtssichere Lösung für die Digitalisierung vergriffener Werke. Voraussetzung ist die Vergriffenheit der betreffenden Werke, d. h. für sie darf kein verlegerisches Angebot auf dem Buchmarkt (im Druck oder digital) existieren. Zudem müssen die Werke vor ihrer Lizenzierung im öffentlich einsehbaren Register vergriffener Werke des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) angezeigt werden; hierfür sind gesetzlich bibliografische Mindestanforderungen festgelegt: Titel, Urheber, Verlag sowie Erscheinungsjahr und -ort müssen im Register durch die nutzungswillige Institution veröffentlicht werden. Lizenzen können nur durch dem Gesetz nach berechtigte Institutionen wie Bibliotheken oder Archive und ausschließlich für Werke in deren eigenem körperlichen Bestand erworben werden. Nach der Veröffentlichung im Register des DPMA können Rechteinhaber innerhalb einer sechswöchigen Frist der Nutzung des Werkes widersprechen. Sofern dies nicht geschieht, erfolgt nach Ablauf dieser Zeitspanne die Lizenzierung durch die VG Wort. Rechteinhaber können auch nachträglich der Nutzung widersprechen, was eine Rücknahme einer bereits erteilten Lizenz zur Folge hat.

Für die Materialart Buch regelt seit Januar 2015 ein Rahmenvertrag, der zwischen den Kultusministerien der Länder sowie den Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst geschlossen wurde, das konkrete Verfahren sowie die zur Lizenzierung zu entrichtenden Gebühren.7 Institutionen, die Werke lizenzieren lassen möchten, müssen der VG Wort gegenüber ihren Beitritt zum Rahmenvertrag erklären. Die Neuregelung stellt sicher, dass sich die digitalisierende Einrichtung nach dem Erwerb der Lizenz bei der öffentlichen Bereitstellung digitalisierter Bücher in einem rechtssicheren Raum bewegt. Das neue Recht hebt also nicht etwa das Urheberrecht auf, es beschreibt vielmehr einen Weg, im Zusammenspiel aller Beteiligten mit einer ansonsten kaum auflösbaren Situation umzugehen.

In Kooperation mit dem Deutschen Bibliotheksverband (dbv), den VG Wort und VG Bild-Kunst sowie dem DPMA hat die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) bis Juli 2015 einen Dienst entwickelt, der die Ermittlung vergriffener Bücher sowie ihre Lizenzierung im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe erleichtert.

Ziel dieses Projektes war es, die Vorgaben des Gesetzes und des Rahmenvertrages in ein praxisorientiertes Verfahren umzusetzen. Dieses sollte den Bedürfnissen von Institutionen, die einzelne Titel für eine Spezialsammlung lizenzieren lassen möchten, ebenso gerecht werden, wie von Einrichtungen, die eine massentaugliche Lösung für große Digitalisierungsprojekte benötigen. Das Ergebnis ist der Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS), für den sich – vorerst für die Materialart Monografie – gesetzlich berechtigte Institutionen seit Ende Juli 2015 als Nutzer registrieren lassen können.

Die Suche nach vergriffenen Werken sowie das Stellen und Verwalten von Lizenzanträgen bilden die Kernbereiche des neuen Dienstes.

Recherchiert wird im Katalog der DNB in einem speziell definierten Datenpool: Innerhalb des Bestandes der DNB wurden die Monografien identifiziert und markiert, welche als Kandidaten für ein vergriffenes Werk in Frage kommen, also vor 1966 in Deutschland erschienen sind. Während die Auswertung des Erscheinungsjahres anhand der bibliografischen Metadaten relativ leicht zu realisieren war, musste zur Identifizierung der in Deutschland erschienenen Werke die Gemeinsame Normdatei (GND) herangezogen werden. Da gerade ältere Katalogdatensätze im Normalfall keine eindeutige Angabe zum Erscheinungsland des betreffenden Werks enthalten, wurden die im Datensatz vorhandenen Angaben zum Verlagsort auf die Ortsnamenlisten sowie alle in der GND hinterlegten Verweisungsformen von Ortsnamen in Deutschland rückreferenziert, um die in Deutschland erschienenen Werke identifizieren zu können.

Der aus diesen Selektionsschritten entstandene Datenpool konnte aufgrund des Volumens von mehreren Millionen auszuwertender Datensätze im Katalog der DNB nur in einem automatisierten Verfahren erzeugt werden. Er bildet die Basis der Recherche nach vergriffenen Werken. Um festzustellen, welche der Kandidatentitel tatsächlich vergriffen sind, erfolgt der Abgleich gegen Lieferbarkeitsverzeichnisse des Buchhandels wie das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) der Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH (MVB). Die Kriterien, die diesem ebenfalls automatisierten Abgleich zugrunde liegen, wurden durch umfangreiche Probeläufe und Auswertungen von Testdaten definiert.8 Nach dem Abgleich wird für jeden geprüften Titel im Katalog der DNB vermerkt, ob er lieferbar oder vergriffen ist.

Je nach den Bedürfnissen des institutionellen Nutzers besteht die Wahl zwischen zwei Wegen der Titelrecherche:

1. Über eine Katalogsuche auf der Website der DNB kann der Lieferbarkeitsstatus einzelner Titel ermittelt werden.

2. Arbeitet ein Nutzer mit größeren Titelmengen, können alternativ Titellisten im Format MARC 21-xml hochgeladen und automatisiert gegen den Datenpool abgeglichen werden. Dies setzt eine vorherige Registrierung für den Lizenzierungsservice voraus, da die Titellisten nur über ein Benutzerkonto eingespielt werden können.

Der zweite Kernbereich des VW-LiS bildet die webbasierte Benutzeroberfläche, die es neben der automatisierten Recherche von Titellisten vor allem ermöglicht, mit minimalem Zeit- und Verwaltungsaufwand Nutzungslizenzen bei der VG Wort zu beantragen und die Eintragung der betreffenden Werke im Register des DPMA vorzunehmen.

Im Ablauf stellt sich das Verfahren insgesamt so dar: Ein Nutzer hat ein vergriffenes Werk durch Einzeltitel- oder Titellistenrecherche ermittelt. Sofern das Werk die bibliografischen Mindestangaben aufweist, kann er im nächsten Schritt einen Lizenzantrag für dieses Werk stellen. Dafür ist wortwörtlich nur ein Klick erforderlich. Nach der Auswahl des Titels und der Bestätigung, dass ein Antrag gestellt werden soll, werden die notwendigen bibliografischen Informationen inklusive eines eindeutigen Identifiers aus dem Datensatz der DNB extrahiert und über eine definierte Schnittstelle direkt an die VG Wort weitergeleitet. Mit der Stellung des Lizenzantrags wird zudem jedem Titel ein Aktenzeichen durch die VG Wort zugewiesen. Um den Nutzern des Services zu jedem Zeitpunkt eine stabile Identifikation der beantragten Titel zu ermöglichen, werden für jeden beantragten Titel mindestens der Identifier der DNB und das Aktenzeichen der VG Wort hinterlegt. Wurde ein Antrag gestellt und an die VG Wort übertragen, erfolgt im nächsten, ebenfalls automatisierten Schritt die Veröffentlichung des Titels im Register vergriffener Werke beim DPMA. Um unerwünschte mehrfache Digitalisierungsinvestitionen zu vermeiden, gibt der Lizenzierungsservice mit den Rechercheergebnissen zusätzlich die Information aus, ob ein Werk bereits von einer anderen Institution beantragt wurde.

Per E-Mail wird der Nutzer im Folgenden über jeden relevanten Schritt im Lizenzierungsprozess des beantragten Titels informiert. Im Idealfall erhält er nach Ablauf der sechswöchigen Widerspruchsfrist eine Nachricht, die ihn über die Lizenzierung des Werkes durch die VG Wort informiert. Während des Lizenzierungsvorgangs und auch darüber hinaus haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, die von ihnen gestellten Lizenzanträge einzusehen. Der jeweils aktuelle Bearbeitungsstatus wird für jedes beantragte Werk angezeigt und Listen der betreffenden Titel können exportiert werden, um sie ggf. in eigene Katalog- oder Rechtemanagement-Datenbanken wieder einspielen zu können. Sofern die Lizenzierung noch nicht erfolgt ist, können Lizenzanträge in VW-LiS zudem ohne weiteren Verwaltungsaufwand und Kosten wieder zurückgezogen werden.

Auch wenn durch den Rahmenvertrag bislang nur der Umgang mit der Materialart Buch geregelt wurde, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch die Umsetzung der anderen im Gesetz über die vergriffenen Werke genannten Publikationsformen konkretisiert wird. Eine Regelung für Periodika wird in ähnlicher Form wie der Rahmenvertrag zur Nutzung vergriffener Bücher im Laufe des Jahres 2016 angestrebt.

Seit der Inbetriebnahme des Lizenzierungsservices für Monografien im Juli 2015 haben sich bereits eine Reihe von Bibliotheken und Archiven als Nutzer registrieren lassen und Anträge gestellt. Die ersten Nutzungslizenzen wurden nach Ablauf der sechswöchigen Widerspruchsfrist Mitte September 2015 erteilt. Zugleich strebt die DNB eine Erweiterung des Serviceangebots von VW-LiS an, so dass auch Werke außerhalb des DNB-Bestandes darin verarbeitet werden können. Auch die Abgleichalgorithmen und die zu Grunde gelegten Datenbestände bedürfen der kontinuierlichen Pflege und Erweiterung; entsprechende Schritte werden folgen, um zum Beispiel bislang nicht berücksichtigte Lieferbarkeitsnachweise einzubeziehen.

Die sich nach heutigem Stand abzeichnende Akzeptanz der gesetzlichen Neuregelung und die Wahrnehmung der neuen Möglichkeit durch öffentliche Einrichtungen belegt nicht nur die Richtigkeit der gesetzlichen Initiative: Die Bereitschaft aller Beteiligten, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen der Urheberrechtsinhaber, ihrer Vertreter und der digitalisierungswilligen Bibliotheken und ihren Nutzerinnen und Nutzern herzustellen, könnte sich zum Musterfall auch für andere vergleichbare Themenkreise weiter entwickeln.

Literaturverzeichnis

Niggemann, Elisabeth: Das „Schwarze Loch“ des 20. Jahrhunderts oder Wie bringt man Kultur und Wissenschaft in das Bewusstsein einer Suchmaschinen-Informationsgesellschaft? In: Monika Estermann (Hg.): Parallelwelten des Buches. Beiträge zu Buchpolitik, Verlagsgeschichte, Bibliophilie und Buchkunst. Festschrift für Wulf D. von Lucius, Wiesbaden: Harrassowitz, 2008, S. 155–165.

Rahmenvertrag zur Nutzung von vergriffenen Werken in Büchern. http://www.bibliotheksverband.de/ fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/2015_01_RV_vergriffene_Werke.pdf (28.08.2015).

1 Niggemann, Elisabeth: Das „Schwarze Loch“ des 20. Jahrhunderts oder Wie bringt man Kultur und Wissenschaft in das Bewusstsein einer Suchmaschinen-Informationsgesellschaft? In: Monika Estermann (Hg.): Parallelwelten des Buches. Beiträge zu Buchpolitik, Verlagsgeschichte, Bibliophilie und Buchkunst. Festschrift für Wulf D. von Lucius, Wiesbaden: Harrassowitz, 2008, S. 155–165.

2 Derzeit (Juli 2015) als vergriffen mit Erscheinungsjahr zwischen 1913 und 1965 sowie einem Erscheinungsort in Deutschland erkannt: rund 1,3 Mio. Werke; noch nicht ausgewertet: rund 350.000 mehrbändige Werke dieses Erscheinungszeitraums. Die Quote noch lieferbarer Werke aus diesem Bestandssegment liegt derzeit bei ca. 6%.

6 Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 1.10.2013 und die in Artikel 2 erfolgte Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes im § 13d und 13e. Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/__13d.html (27.08.2015). Zur Verordnung über das Register vergriffener Werke vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/vergwerkeregv/ (27.08.2015).

7 Vgl. den Rahmenvertrag zur Nutzung von vergriffenen Werken in Büchern unter http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/2015_01_RV_vergriffene_Werke.pdf (28.08.2015), der im § 7 auch die Kostenregelung enthält.

8 Die Beschreibung dieser Kriterien wurde auf der Website der DNB veröffentlicht: http://www.dnb.de/SharedDocs/Downloads/DE/DNB/service/vwLisAbgleichskriterienBeschreibung.html (15.10.2015).