Mit RDA fit für die Zukunft

Gabriele Meßmer, Bayerische Staatsbibliothek München

Zusammenfassung:

Mit der Einführung von RDA ist die Internationalisierung der Erschließungsstandards im deutschen Sprachraum abgeschlossen. Der Vortrag stellt Pluspunkte des Umstiegs auf das internationale Regelwerk Resource Description and Access (RDA) vor und stellt Aufwand und positive Aspekte des Regelwerkumstiegs gegenüber.

Summary:

The implementation of RDA completes the internationalisation of cataloging standards in the German speaking community. The paper presents advantages of the change to the international cataloging code Resource Description and Access (RDA) and contrasts costs and benefits.

Zitierfähiger Link: http://dx.doi.org/10.5282/o-bib/2015H4S140-150
Autorenidentifikation:
Meßmer, Gabriele: GND 1078701571
Schlagwörter:
Formalerschließung; Katalogisierung; Katalogisierungsregelwerk; Resource Description and Access (RDA)

1. Der lange Weg zu einem internationalen Regelwerk

„Bibliotheken – von Anfang an Zukunft” lautet das Motto des Bibliothekartages 2015. Der Leitspruch „Von Anfang an Zukunft!“ passt auch sehr gut zur Einführung des internationalen Regelwerks Resource Description and Access (RDA). Die nächsten Jahre werden zeigen, ob es richtig war, am Endes des Mottos ein Ausrufezeichen zu setzen oder ob man es mit einem Fragezeichen hätte abschließen müssen.

Die Internationalisierung der Erschließungsstandards in den Verbünden des deutschen Sprachraums war und ist noch immer ein langer Weg. Einen ersten richtungsweisenden Beschluss hat der Standardisierungsausschuss bereits im Dezember 2001, also vor über 13 Jahren, gefasst. In dem Beschluss hieß es,

dass grundsätzlich ein Umstieg von den deutschen Katalogisierungsregeln und vom deutschen Datenformat auf ein internationales Regelwerk und ein internationales Datentauschformat angestrebt wird,

und dass dazu eine Studie erstellt werden soll, in der die Rahmenbedingungen und Konsequenzen unter betriebswirtschaftlichen Aspekten betrachtet werden sollen. Dieser Beschluss wurde mit 9 Ja- und 4 Nein-Stimmen gefasst.1

In dem von 2002 bis 2004 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekt „Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)“ wurde ein möglicher Umstieg untersucht. Sowohl der Beschluss des Standardisierungsausschusses als auch die Studie wurden von der Fachöffentlichkeit skeptisch beurteilt und teilweise sehr kontrovers diskutiert. Dennoch war das Ergebnis der Untersuchung, dass es keine grundsätzlichen Hindernisse für die Einführung von MARC21 als Datentauschformat und AACR2 als Katalogisierungsregelwerk gab, dass aber zum damaligen Zeitpunkt keine Möglichkeit gesehen wurde, einen generellen Umstieg durchzusetzen und deshalb eine schrittweise Internationalisierung des deutschen Regelwerks angestrebt werden sollte.2

Zunächst ging man noch davon aus, dass die deutschsprachigen Verbünde die Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) einführen werden, die damals in einer zweiten, revidierten Ausgabe (AACR2r) vorlagen. Im Jahr 2004 begann das Joint Steering Committee for Revision of AACR (JSC) mit der Arbeit an einer dritten Ausgabe der angloamerikanischen Katalogisierungsregeln. Nachdem es aber Kritik gab, dass sich AACR3 zu wenig an konzeptionellen Modellen wie FRBR (Functional Requirements for Bibliographic Records) orientiert, kündigte das JSC 2005 als Teil seines strategischen Plans für die Jahre 2005 bis 2009 an, dass ein neues Regelwerk Resource Description and Access (RDA) die AACR2r ersetzen soll.3 Die Struktur dieses Regelwerks sollte auf den konzeptionellen Modellen der FRBR und der Functional Requirements for Authority Data (FRAD) aufsetzen.4

Es war deshalb bald klar, dass die Einführung von MARC21 als Datentauschformat und der Umstieg auf ein internationales Regelwerk als eigenständige, separate Arbeitspakete betrachtet werden müssen. Letztlich wurde das Ziel der Internationalisierung der Erschließungsstandards dann mit drei Meilensteinen erreicht.

Bereits seit 2009 liefert die Deutsche Nationalbibliothek die Titelaufnahmen der Deutschen Nationalbibliografie im MARC21-Format aus. Auch die Verbünde importieren und exportieren Metadaten schon fast standardmäßig im MARC-Format.

2012 wurden die drei bis dahin getrennt geführten Normdateien PND, GKD und SWD zur Gemeinsamen Normdatei (GND) zusammengeführt und die Werktitel des Deutschen Musikarchivs integriert. Seit der Einführung der GND und der dafür erarbeiteten Übergangsregeln wird schon eine ganze Reihe von RDA-Kapiteln angewandt.

Im Herbst 2015 schließlich wird der Umstieg auf RDA als Katalogisierungsregelwerk in Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz vollzogen.

Mit der Einführung eines internationalen Regelwerks sind besonders hohe Erwartungen verbunden. Damit sich die lange Vorbereitungszeit lohnt und Verbesserungen in den Daten und beim Übernehmen von Daten erkennbar sind, muss RDA also Pluspunkte vorweisen. Einige dieser Pluspunkte sind ganz offensichtlich. So stehen die Nutzeranforderungen der FRBR quasi wie ein Motto über RDA. Diese Nutzeranforderungen lauten:

finden, das heißt Datensätze so aufzubereiten, dass ein Benutzer Materialien finden kann, die seinen Suchkriterien entsprechen,

identifizieren, das bedeutet Datensätze so aufzubereiten, dass ein Benutzer erkennen kann, dass der gefundene Datensatz seinen Suchkriterien entspricht und er z.B. verschiedene Texte einer Person unterscheiden kann,

auswählen, das heißt, dass ein Benutzer aufgrund der Informationen im Datensatz das Medium auswählen kann, das seinen Bedürfnissen entspricht; er erhält z.B. die Information, dass die Ressource in Blindenschrift vorliegt, und schließlich

Zugang erhalten, das bedeutet, der oder die gefundenen Datensätze enthalten Informationen, die es erlauben, das Gefundene bestellen oder einsehen zu können (z.B. einen Vermerk über die besitzende Bibliothek), oder die Aufnahme enthält die Information, dass eine Online-Ressource frei zugänglich ist.

Die FRBR-Nutzeranforderungen ersetzen die Aufgaben eines Katalogs wie sie in den Regeln für die Alphabetische Katalogisierung formuliert sind. Inhaltlich sagen sie zwar in etwa das Gleiche aus, dennoch ist es ein grundlegender Unterschied, wenn nicht der Katalog als solcher, sondern die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer im Vordergrund steht. In den Abschnitten „Ziel und Geltungsbereich“, mit dem eine Reihe von RDA-Kapiteln beginnt, wird jeweils auf die FRBR-Nutzer­anforderungen Bezug genommen. Der folgende Screenshot zeigt als Beispiel Ziel und Geltungsbereich von Kapitel 2, das Regelungen zum Erfassen von Merkmalen und Exemplaren enthält, die dazu dienen, eine Ressource zu identifizieren. RDA verlangt also, dass die Katalogisierenden ihre Kundinnen und Kunden im Blick haben sollten oder besser müssen, wenn sie einen Datensatz im Katalog erstellen.

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2. Herausforderungen

Natürlich gibt es Herausforderungen, die sich bei der RDA-Einführung stellen, z.B. die von den Regeln für die Alphabetische Katalogisierung (RAK) teilweise stark abweichende Terminologie, die erst einmal gelernt, verstanden und verinnerlicht werden muss. Da RDA auf FRBR und FRAD aufsetzt, spielen die Begriffe Entität, Merkmal und Beziehung eine zentrale Rolle. Unter Entität ist ein eindeutig zu bestimmendes Objekt zu verstehen, das durch bestimmte Merkmale (Attribute) charakterisiert wird. Beziehungen schließlich sind Verbindungen zwischen zwei oder mehreren Entitäten.5

Der Aufbau von RDA folgt den drei Entitäten-Gruppen der FRBR. Im ersten Teil (Abschnitt 1–4, Kapitel 1–16) wird das Erfassen der Merkmale dieser Entitäten geregelt. Der zweite Teil (Abschnitt 5–10, Kapitel 17–37) behandelt alle Arten von Beziehungen des FRBR-Modells. Der folgende Screenshot aus dem RDA-Toolkit zeigt den Aufbau der RDA.

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Eine gewisse Hürde wird für manche Katalogisierenden darstellen, dass das Regelwerk primär als Online-Regelwerk in Form einer Datenbank zur Verfügung steht und nicht mehr in Form einer physischen Loseblatt-Ausgabe. Es ist deshalb von großem Vorteil, dass Ende März 2015 das RDA-Lehrbuch von Heidrun Wiesenmüller und Silke Horny erschienen ist, das Referendar/inn/en, Studierenden an Fachhochschulen, angehenden Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, aber auch Katalogisierenden einen guten, praxiserprobten Einstieg in das neue Regelwerk bietet und damit eine wichtige Rolle bei der Einführung von RDA spielen wird.

3. Sechs Pluspunkte von RDA

Der erste Pluspunkt ist, dass RDA die konzeptionellen Modelle Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR)6, Functional Requirements for Authority Data (FRAD)7 und Functional Requirements for Subject Authority Data (FRSAD)8 zugrunde liegen und dass sich RDA wie auch RAK an der International Standard Bibliographic Description (ISBD)9 ausrichtet. Auch die internationalen Katalogisierungsprinzipien, die im Statement of International Cataloguing Principles formuliert sind, bilden eine Grundlage von RDA und nicht zuletzt sind die Anglo-American Cataloguing Rules, die weit über den angloamerikanischen Raum hinaus angewendet wurden, eine Grundlage von RDA.10 Damit ist die Kompatibilität zu bisherigen Katalogdaten gewährleistet. „RDA ist so konzipiert, dass es die Vorteile der Leistungsfähigkeit und der Flexibilität der Datenerfassung, der Speicherung, dem Retrieval und der Anzeige nutzt, die mit neueren Datenbanktechnologien möglich wurden. RDA ist gleichzeitig dazu konzipiert, zu den älteren Technologien kompatibel zu sein, die immer noch von vielen Katalogsystemen verwendet werden.“11 Bei den ersten Überlegungen für den Umstieg auf RDA wurde kurzzeitig darüber diskutiert, ob es nicht wegen des neuen Datenmodells notwendig wäre, neue, auf FRBR basierende Katalogisierungssysteme zu entwickeln, die dann nur RDA-Daten enthalten sollten. Diese Überlegungen wurden aber sehr schnell ad acta gelegt, weil ein Katalogabbruch gerade für Bibliotheken, die aufwändige Katalogkonversionsprojekte durchgeführt hatten, keine realistische Option darstellte. Fakt wird sein, dass es lange ein Nebeneinander von RAK- und RDA-Datensätzen geben wird, so wie es jetzt schon ein Nebeneinander aus hochqualitativen RAK-Titelaufnahmen gibt und mehr oder weniger perfekten Aufnahmen, die im Rahmen von Katalogkonversionsprojekten entstanden sind.

Wenn die großen Bibliotheken vieler Länder und vor allem die Nationalbibliotheken ihre nationalbibliografischen Datensätze mit RDA katalogisieren, wird die Datenübernahme noch einmal einfacher als bisher. Wir kommen damit dem Ziel, dass die Aufnahme für ein bestimmtes Medium nur einmal weltweit erstellt wird und dann von vielen Institutionen ohne größeren Korrekturaufwand übernommen werden kann, ein weiteres Stück näher.

Der zweite Pluspunkt ist, dass RDA ein Regelwerk ist, das für die Katalogisierung aller Materialarten konzipiert ist. Damit gibt es in Zukunft keine divergierenden Regeln mehr, wie sie eine Weile bestanden, als z.B. bei einer Printdissertation die Haupteintragung unter dem Verfasser, bei der elektronischen Version aber unter dem Sachtitel gemacht wurde. RDA enthält neben den Regelungen zur Katalogisierung von Büchern und Zeitschriften in Print- und elektronischer Form auch solche zur Katalogisierung von Musikalien, Tonträgern, Karten, Alten Drucken und sogar Handschriften.

Der dritte Pluspunkt sind die Regelungen für Beziehungen (Relationen). Diese ersetzen die Eintragungsregeln der Regeln für die Alphabetische Katalogisierung. Mehr als die Hälfte der Kapitel von RDA (s.o.) ist dem Aspekt Beziehungen gewidmet. Es gibt Beziehungen zwischen Werken – Expressionen – Manifestationen – Exemplaren auf der vertikalen Ebene, also von oben nach unten, und Beziehungen zwischen diesen Entitäten auf horizontaler Ebene, also untereinander. Außerdem gibt es Kapitel, die Beziehungen zwischen Werken, Expressionen, Manifestationen und Exemplaren und Personen beschreiben, die in irgendeiner Beziehung damit stehen. Das können Verfasser oder Übersetzer oder Herausgeber sein, aber auch (Vor)Besitzer. Für all diese Beziehungen gibt es Beziehungskennzeichnungen, die einen genauen Aufschluss darüber geben, welche Funktion z.B. eine Person12 innehat. Das ist ein positiver Aspekt für Nutzer, die damit genauere Auskünfte darüber bekommen, welche Funktion eine Person oder eine Körperschaft bei einer Ressource hat oder die zwischen früheren und späteren Aufnahmen hin und her navigieren können. Das ist aber auch ein großer Pluspunkt im Kontext verlinkter Daten, weil mit den Beziehungskennzeichnungen z.B. präzise ausdrückt werden kann, welche Werke eine Person geschrieben, welche sie übersetzt oder welche sie einmal selbst besessen hat.

Ein vierter positiver Aspekt ist, dass bestimmte Informationen in Datensätzen zukünftig nicht mehr redundant erfasst werden und damit Formal- und Sacherschließung immer stärker den einen Datensatz für die Benutzer/innen im Blick haben. Bisher wurde im Bibliotheksverbund Bayern z.B. bei einer Kongresspublikation von der Formalerschließung im MAB-Feld 051 der Code „k für „Konferenzschrift“ erfasst und zusätzlich von der Sacherschließung im MAB-Feld 902, Indikator f das Formschlagwort „Kongress“. Mit der Einführung von RDA wird als normierter Begriff zur Beschreibung des Inhalts im B3Kat-Feld 064 „Konferenzschrift“ eingetragen, wobei die Bibliotheken entscheiden können, ob das Feld von der Sach- oder Formalerschließung zu füllen ist.

Der fünfte Pluspunkt ist meiner Meinung nach besonders wichtig. Mit der Einigung auf die zwei Standardelemente-Sets für Titel- und für Normdaten ist es gelungen, für die Deutsche Nationalbibliothek, die Zeitschriftendatenbank und die deutschsprachigen Verbünde einen gemeinsamen Mindeststandard zur Erfassung von Datensätzen festzulegen. Beide Standardelemente-Sets bestehen aus den Kernelementen, die RDA selbst definiert, und Zusatzelementen, die für den deutschen Sprachraum verbindlich festgelegt wurden. Mit dem Titeldatenset13 sollte es gelingen, bibliotheks- bzw. verbundspezifische Regelungen zu vermeiden und damit neu katalogisierte Datensätze leichter und ohne größeren Korrekturaufwand übernehmen zu können.

Der sechste und letzte Pluspunkt, der allerdings erst nach und nach zum Tragen kommen wird, ist die Absprache mit anderen Communities,14 konkret Verlagen oder Kultureinrichtungen wie Archiven und Museen. Es geht nicht unbedingt darum, dass deren Erschließungsstandards komplett durch RDA ersetzt werden, sondern mehr darum, dass die Standards angeglichen und ggf. Teile aus RDA übernommen werden, die auch in Archiven und Museen Sinn machen. So gibt es z.B. erste Gespräche mit Institutionen, die ihre Nachlässe mit den Regeln für die Erschließung von Nachlässen und Autographen (RNA)15 beschreiben. Hier ist ganz konkret eine Annäherung der Regeln geplant. Und der Wert von Normdaten für Personen, Geographika und Körperschaften wird nicht nur von Bibliotheken, sondern gleichermaßen von Archiven und Museen geschätzt. So gibt es in Bayern die Absprache, dass Metadaten von Kultureinrichtungen, die im bayerischen Kulturportal bavarikon16 angezeigt werden, idealerweise mit GND-Nummern verknüpft werden sollen. Da ist sicher noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Aber der Weg zu einer breiteren Nutzung der GND ist eingeschlagen.

4. Fazit

Seit der ersten Sitzung der vom Standardisierungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe RDA (AG RDA) am 5. Juli 2012 wurde sehr viel Zeit in die AG RDA, die drei Unterarbeitsgruppen Fortlaufende Ressourcen, GND und Musik sowie 28 Themengruppen investiert, nicht nur von der Deutschen Nationalbibliothek, sondern von allen am Umstiegsprojekt beteiligten Verbünden, Spezial- und öffentlichen Bibliotheken. Zu berücksichtigen sind nicht nur die vielen Stunden und Tage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den oben genannten überregionalen Gruppen mitarbeiten und die die Schulungen vorbereiten und abhalten, sondern – um es an einem konkreten Beispiel deutlich zu machen – auch die Arbeitszeit der etwa 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der über 185 Bibliotheken des Bibliotheksverbundes Bayern und des Kooperativen Bibliotheksverbundes Berlin-Brandenburg (KOBV), die von Oktober bis Dezember 2015 in dreitägigen Schulungen fit für RDA gemacht werden. Berechnet mit 220 Arbeitstagen pro Jahr müssen alleine für die Schulungen knapp 22 Personaljahre investiert werden.

Damit sich ein solch immenser Schulungsaufwand lohnt, muss es deshalb nach einer Übergangsphase zu positiven Effekten kommen. Eine positive Auswirkung ist, wie oben ausgeführt, die einfachere Übernahme von Fremddaten ohne dass größere Nacharbeiten notwendig sind. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen aber noch weitere Änderungen diskutiert werden, die diese einfache Datenübernahme zurzeit noch einschränken. So ist zu prüfen, ob eine Verknüpfung zwischen Serien­stücken und einer übergeordneten Serienaufnahme zwingend notwendig ist. Denn Verknüpfungen werden meist über systeminterne Identnummern realisiert, die bei der Übernahme dann manuell ausgetauscht werden müssen.

Nach der RDA-Einführung heißt es also, konsequent den Weg der Internationalisierung der Erschließungsstandards weiterzugehen. Als eines der nächsten Themen ist konkret eine Zusammenarbeit mit Normdateien anderer Länder anzugehen. Auch beim Erfassen von Normdatensätzen muss gelten, dass ein Datensatz idealerweise weltweit nur einmal erfasst werden muss und dann vielfach nachgenutzt werden kann. Derzeit ist nicht vorauszusagen, ob dieses Ziel mit dem Virtual International Authority File (VIAF)17, dem International Standard Name Identifier (ISNI)18 oder einer ganz neu zu konzipierenden weltweiten Normdatei erreicht werden kann. RDA schafft aber die Voraussetzung dafür, dass der bevorzugte Name (früher Ansetzungsform) bei einem hohen Prozentsatz von modernen Personen und Körperschaften in allen RDA-anwendenden Ländern derselbe ist. Der Vorschlag, immer die englische Namensform als bevorzugte festzulegen und je nach Land eine definierte abweichende Namensform für die Anzeige zu verwenden, wurde nicht weiter verfolgt, weil die heutigen Datenhaltungssysteme bzw. die zugrunde liegenden Datenformate noch nicht dazu in der Lage sind.

Für eine Entwicklung, die in den letzten Jahren, angestoßen durch die „Empfehlungen zur Zukunft des bibliothekarischen Verbundsystems in Deutschland“19 des Wissenschaftsrates und das „Positionspapier zur Weiterentwicklung der Bibliotheksverbünde als Teil einer überregionalen Informationsinfrastruktur“20 der Deutschen Forschungsgemeinschaft in den Fokus gerückt ist, ist RDA eine Grundvoraussetzung. Das steht indirekt auch im DFG-Papier: „Es sollte kurzfristig geprüft werden, auf welcher datentechnischen Plattform die Datenzusammenführung schnellstmöglich gegebenenfalls unter Verzicht auf nationale Regelwerke und Datenformate beziehungsweise durch eine Vereinfachung von Datenmodellen zu realisieren ist. Hier wäre der WorldCat mit einer bereits weit fortgeschrittenen Abdeckung deutscher Daten (trotz aller berechtigten Kritik an der derzeitigen Umsetzung) ebenso zu prüfen wie andere kurzfristig verfügbare Verfahren.“21 Beim Übergang von den über viele Jahre für die eigenen Bedürfnisse optimierten Systemen auf internationale cloud-basierte Systeme ist gut abzuwägen, welche Funktionalitäten durch neue, andere ersetzt werden können und welche so wichtig sind, dass sie in die neuen Systeme implementiert werden müssen.

In den Nutzerkatalogen und anderen Frontendsystemen wird sich der Umstieg zunächst wenig bemerkbar machen. Wenn aber erst einmal eine kritische Menge an RDA-Aufnahmen vorhanden ist, können auch dort die zusätzlichen Möglichkeiten, die RDA z.B. für die Facettierung und die Darstellung von Relationen bietet, genutzt werden. Um den größtmöglichen Nutzen aus den Daten zu ziehen, muss deshalb im nächsten Jahr überlegt werden, inwieweit die vorhandenen Datensätze durch automatische Korrekturen und Anreicherungsläufe an RDA-Aufnahmen angepasst werden können.

Ein deutsches Datenformat und ein deutsches Katalogisierungsregelwerk werden in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören. Gemäß dem lateinischen Sprichwort „Tempora mutantur et nos mutamur in illis“ gilt auch für Erschließungsstandards, dass sie sich ändern und der Zeit anpassen müssen. Es wird anders, aber es wird nicht zwingend nur schlechter.

Literaturverzeichnis

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Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Zukunft des bibliothekarischen Verbundsystems in Deutschland, Berlin, 2011. http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/10463–11.pdf (18.10.2015).

1 Vgl. Deutsche Nationalbibliothek, Arbeitsstelle für Standardisierung (AfS): Dritte Sitzung des Standardisierungsausschusses am 6. Dezember 2001. Protokoll, TOP 4, S. 11. http://www.dnb.de/SharedDocs/Downloads/DE/DNB/standardisierung/protokolle/pSta20011206g.pdf?__blob=publicationFile (18.10.2015).

2 Vgl. Deutsche Nationalbibliothek, Arbeitsstelle für Standardisierung (AfS): Achte Sitzung des Standardisierungsausschusses am 26. Mai 2004. Protokoll, TOP 6, S. 7. http://www.dnb.de/SharedDocs/Downloads/DE/DNB/standardisierung/protokolle/pSta20040526v.pdf?__blob=publicationFile (18.10.2015).

3 Vgl. Joint Steering Committee for Development of RDA: Strategic plan for RDA, 2005–2009. (Stand: 01.11.2007). http://www.rda-jsc.org/archivedsite/stratplan.html (18.10.2015).

4 Siehe dazu Joint Steering Committee for Development of RDA: RDA, Resource Description and Access. Prospectus. (Stand: 01.07.2009). http://www.rda-jsc.org/archivedsite/rdaprospectus.html (18.10.2015).

5 Das FRBR-Vokabular wird ausführlich in den FRBR-Schulungsunterlagen der Deutschen Nationalbibliothek erklärt. http://www.dnb.de/DE/Standardisierung/International/frbrSchulungen.html (18.10.2015).

6 IFLA Study Group on the Functional Requirements for Bibliographic Records: Functional Requirements for Bibliographic Records, final report, München: K.G. Saur, 1998. Online-Ausg. des Final Report September 1997, as amended and corrected through February 2009. http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/frbr/frbr_2008.pdf (18.10.2015).

7 IFLA Working Group on Functional Requirements and Numbering of Authority Records: Functional Requirements for Authority Data (FRAD). A conceptual model, München: K.G. Saur, 2009. Online-Ausg. des Final Report December 2008, as amended and corrected through July 2013. http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/frad/frad_2013.pdf (18.10.2015).

8 IFLA Working Group on Functional Requirements for Subject Authority Data: Functional Requirements for Subject Authority Data (FRSAD). A conceptual model, Berlin/München: De Gruyter, Saur, 2011. Online-Ausg. des Final Report June 2010: http://www.ifla.org/files/assets/classification-and-indexing/functional-requirements-for-subject-authority-data/frsad-final-report.pdf (18.10.2015).

9 International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA): International Standard Bibliographic Description (ISBD), consolidated ed., München: K.G. Saur, 2011. http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/isbd/isbd-cons_20110321.pdf (18.10.2015).

10 Vgl. dazu RDA-Kapitel 0.2:„Konzeptionelle Modelle, die RDA zugrunde liegen“ sowie RDA-Kapitel 0.3: „Beziehung zu anderen Standards zur Beschreibung von Ressourcen und dem Zugang zu ihnen“. https://access.rdatoolkit.org/document.php?id=rdachp0-de&target=rda0–240# bzw. https://access.rdatoolkit.org/document.php?id=rdachp0-de&target=rda0–100062# (18.10.2015).

11 Zitiert aus Kapitel 0.1 der deutschen Übersetzung im RDA-Toolkit mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association, und CILIP: Chartered Institute of Library and Information Professionals). https://access.rdatoolkit.org/ (18.10.2015).

12 Vgl. dazu RDA, Anhang I: „Beziehungskennzeichnungen: Beziehungen zwischen einer Ressource und Personen, Familien und Körperschaften, die mit ihr in Verbindung stehen.“ https://access.rdatoolkit.org/document.php?id=rdaappi-de# (18.10.2015).

13 Standardelemente-Set für den deutschsprachigen Raum – Titeldaten, Version 1.6, Stand: 11. August 2015. https://wiki.dnb.de/download/attachments/94676199/Standardelemente-Set_Titeldaten_1.6.pdf?version=1&modificationDate=1439284716000&api=v2 (18.10.2015).

14 Vgl. dazu RDA-Kapitel 0.3.1: „Allgemeines“. https://access.rdatoolkit.org/document.php?id=rdachp0-de&target=rda0–100064# (18.10.2015).

15 Regeln für die Erschließung von Nachlässen und Autographen, Stand: 04.02.2010. http://kalliope-verbund.info/_Resources/Persistent/5bf5cd96ea4448bfec20caf2e3d3063344d76b58/rna-berlin-wien-mastercopy-08–02–2010.pdf (18.10.2015).

16 bavarikon. http://www.bavarikon.de/ (18.10.2015).

17 Virtual International Authority File. http://www.oclc.org/viaf.en.html (18.10.2015).

18 International Standard Name Identifier. http://www.isni.org/ (18.10.2015).

19 Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Zukunft des bibliothekarischen Verbundsystems in Deutschland, Berlin, 2011. http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/10463–11.pdf (18.10.2015).

20 Deutsche Forschungsgemeinschaft: Positionspapier zur Weiterentwicklung der Bibliotheksverbünde als Teil einer überregionalen Informationsinfrastruktur, Bonn, 2011. http://dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/lis/positionspapier_bibliotheksverbuende.pdf (18.10.2015).

21 ebd., S. 9.