Aufsätze

Wissenschaftliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare als Opfer der NS-Diktatur. Eine Übersicht über 250 Lebensläufe seit dem Jahr 1933

Teil 1: Die Entlassungen

Ulrich Hohoff, Universitätsbibliothek Augsburg

Zusammenfassung

Bisher ist nicht bekannt, wie viele Personen 1933-1945 im Bibliothekswesen innerhalb des deutschen Machtbereichs Opfer der NS Diktatur geworden sind. In zweijährigen Recherchen konnten jetzt 250 (vor allem wissenschaftliche) Bibliothekarinnen und Bibliothekare ermittelt werden, die in Deutschland, in Österreich und in den durch deutsche Truppen besetzten Ländern Opfer dieser Diktatur wurden. Teil 1 des Beitrags stellt vier Listen mit 243 entlassenen Personen und den Bibliotheken vor, in denen sie tätig waren. 89 von ihnen waren Mitglieder im Verein Deutscher Bibliothekare (VDB). Zahlreiche Beispiele stellen die Gründe für die Entlassungen und deren praktische Durchführung vor.

Summary

Up to now it hasn’t been known exactly how many librarians became victims of the Nazi regime between 1933 and 1945 in the area of German control. As a result of a two-year research, 250 (mostly academic) librarians were identified who became victims of the regime in Germany, Austria and in the occupied countries. The first part of the paper presents four lists containing 243 persons who were dismissed from their libraries. 89 of them were members of the Association of German Librarians (VDB). Numerous examples show how the dismissals were motivated and executed. 

Zitierfähiger Link (DOI): http://dx.doi.org/10.5282/o-bib/2015H2S1-32

Autorenidentifikation: Hohoff, Ulrich: GND 11170832X

1.1 Einleitung

Obgleich mehrere Vorarbeiten in diese Richtung vorliegen, wissen wir bisher nicht, wie viele Bibliothekarinnen und Bibliothekare während der NS-Diktatur aus ihrem Beruf gedrängt oder anderweitig durch das Regime verfolgt wurden.1 Alwin Müller-Jerina gibt an, vor der Machtübernahme durch die NS-Diktatur hätten im deutschen Bibliothekswesen etwa 100 jüdische Bibliothekarinnen und Bibliothekare gearbeitet, davon etwa 65 in wissenschaftlichen Bibliotheken und 26 in den Bibliotheken jüdischer Einrichtungen (z.B. Kultusgemeinden).2

Der folgende Beitrag stellt die Ergebnisse einer zweijährigen Recherche nach Opfern der NS-Diktatur der Jahre 1933-1945 im Bibliotheksberuf vor, die sich auf gedruckte Publikationen und Publikationen im Internet erstreckte. Die Zielgruppe waren vor allem wissenschaftliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare in Deutschland, in Österreich und in den von deutschen Truppen ab 1939 besetzten Ländern. 250 Berufskollegen konnten bei den Recherchen als Opfer der NS-Diktatur identifiziert werden.3

Als Opfer gilt in dieser Arbeit, wer durch das NS-Regime entlassen, vertrieben oder deportiert wurde, wer große berufliche Nachteile hinnehmen musste oder massiver Gewaltanwendung ausgesetzt war. Als Bibliothekarin/Bibliothekar gilt, wer mindestens zwei Jahre lang hauptberuflich in diesem Beruf tätig war. Die Recherchen waren auf wissenschaftliche Bibliothekare ausgerichtet bzw. auf Personen, die in Bibliotheken mit wissenschaftlichen Beständen tätig waren. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in wissenschaftlichen Spezialbibliotheken sind berücksichtigt. Die Schicksale von Bibliothekaren in öffentlichen Bibliotheken wurden nur einbezogen, wenn erste Rechercheschritte zu deren Namen Erfolg versprachen (z.B. bei Bibliotheken in Großstädten). Sie in einem gewissen Ausmaß einzubeziehen war auch sinnvoll, weil Übergänge von der Arbeit in einer wissenschaftlichen Bibliothek zu einer wissenschaftlichen Stadtbibliothek oder einer öffentlichen Bibliothek damals nicht ungewöhnlich waren. Schicksale von Diplombibliothekaren sind jedoch nur in wenigen Fällen berücksichtigt, da kaum Material über diese Berufsgruppe publiziert wurde.4

Unter diesen Voraussetzungen können die Ergebnisse der Recherchen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie gehen jedoch deutlich über den bisherigen Kenntnisstand hinaus.

1.2 Die Entlassungen

Zuerst gebe ich einen Überblick über die Städte und die Dienstorte jener Bibliothekarinnen und Bibliothekare, die aus dem Dienst entlassen wurden. Dieser beginnt mit der Situation in Deutschland, dann folgen Österreich und die im Zweiten Weltkrieg besetzten Länder. Die Listen der Opfer sind nach Orten und darin nach Bibliotheken gegliedert. Bibliothekare, die nicht durch Entlassung aus dem Dienst NS-Opfer wurden, sondern durch andere Vorgänge – vor allem durch die Deportation in ein Vernichtungslager -, sind in diesem Abschnitt nicht erfasst.

Die in Deutschland entlassenen Bibliothekarinnen und Bibliothekare sind nachfolgend in drei Listen aufgeführt. Die erste und umfangreichste Liste verzeichnet die 1933 zu Beginn der NS-Diktatur entlassenen Personen (Abschnitt a), die zweite verzeichnet die Entlassenen aus späteren Jahren der NS-Herrschaft (Abschnitt b). Im Anschluss an diese Gruppe sind noch jene Personen verzeichnet, die zwar in Deutschland im Bibliotheksdienst gearbeitet hatten – oft sogar über Jahrzehnte hinweg –, 1933 aber entweder Pensionäre waren oder einen anderen Beruf ausübten, aus dem sie entlassen wurden (z. B. Universitätsprofessor). Auch diese Bibliothekarinnen und Bibliothekare „außer Dienst“ wurden Opfer der NS-Diktatur.

Auf die Verhältnisse in Deutschland folgt ein Abschnitt über die Entlassungen in Österreich im Jahr 1938, als das Land den „Anschluss“ an das Deutsche Reich vollzog. Die Liste der bereits im ersten Jahr der Diktatur entlassenen Bibliothekarinnen und Bibliothekare wird durch eine weitere Liste mit Personen ergänzt, die später entlassen wurden oder als frühere Bibliothekare aus anderen Berufen entlassen wurden (Abschnitt c). In dem anschließenden Abschnitt d sind schließlich jene Personen verzeichnet, die als aktive Bibliothekarinnen und Bibliothekare im Zweiten Weltkrieg in jenen Ländern entlassen wurden, die durch deutsche Truppen besetzt waren.

Zu jeder Bibliothekarin bzw. jedem Bibliothekar sind folgende Grunddaten genannt: Name, damaliger akademischer Titel, Lebensdaten, letzter Dienstort, ggf. eine Leitungsfunktion, ggf. die damalige Verbandsmitgliedschaft. Soweit der jeweilige Entlassungsgrund sich ermitteln ließ, ist er abgekürzt angegeben. Hierbei steht r für rassistische Gründe (im NS-Sprachgebrauch: Entlassung „aus rassischen Gründen“) und p für politische Gründe.

a) Entlassungen 1933 in Deutschland

Die Mehrzahl der Entlassungen wurde bereits 1933, zu Beginn der NS-Herrschaft, vollzogen. Die erste Entlassungswelle betraf den öffentlichen Dienst, also vor allem staatliche und öffentliche Bibliotheken. Ihr Anlass und ihre gesetzliche Grundlage war das im April 1933 eingeführte NS-Berufsbeamtengesetz (BBG). Das Gesetz galt sinngemäß auch für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst.

In § 3 Abs. 1 des BBG heißt es: „Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand (§ 8 ff.) zu versetzen.“ Hierfür reichte es bereits aus, wenn ein Großelternteil Jude – und damit nach der NS-Rassenlehre „nicht-arischer Abstammung“ – war. 1933 wurden neben jüdischen Beamtinnen und Beamten also auch Bibliothekarinnen und Bibliothekare entlassen, die vom jüdischen zum christlichen Glauben konvertiert waren oder die mit Juden verwandt waren (bis hin zur Generation der Großeltern). Sie wurden 1933 ebenfalls rassistisch diskriminiert und verloren ihren Arbeitsplatz in der Bibliothek. Die Begründung für die Entlassung aus rassistischen Motiven lautete „aus rassischen Gründen“.

Zahlreiche Entlassungen erfolgten 1933 auch „aus politischen Gründen“ Die gesetzliche Grundlage dafür bot § 4 des neuen Berufsbeamtengesetzes. Darin heißt es: „Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden.“ Diese Kann-Vorschrift hatte zur Folge, dass Vorgesetzte bei Entlassungen aus politischen Gründen über einen Ermessensspielraum verfügten.

Berlin

Bonn

Bremen

Breslau

Buer

Darmstadt

Dresden

Düsseldorf

Essen

Frankfurt am Main

Freiburg im Breisgau

Gießen

Göttingen

Halle (Saale)

Hamburg

Hannover

Karlsruhe

Kiel

Köln

Konstanz

Leipzig

Lübeck

Mannheim

München

Münster

Potsdam

Ratibor

Stettin

Stuttgart

Laut dieser Liste verloren zu Beginn der NS-Diktatur 1933 mindestens Bibliothekarinnen und Bibliothekare aus 29 Städten und 60 Bibliotheken ihren Arbeitsplatz. Zwölf betroffene Bibliotheken lagen in der Reichshauptstadt Berlin. Mindestens 88 Bibliothekarinnen und Bibliothekare wurden bereits im Jahr 1933 Opfer der Diktatur. Das Jahr 1933 markiert also einen bedeutenden Einschnitt im Bibliothekswesen: Niemals zuvor wurden so viele Bibliothekarinnen und Bibliothekare gezwungen, ihre Arbeit aufzugeben.

Zwölf Entlassene waren Frauen. Nicht weniger als 72 Opfer hatten mit Sicherheit auch selbst wissenschaftlich gearbeitet, da sie promoviert waren. Bei nahezu der Hälfte der Opfer – 40 Personen – ist deren Mitgliedschaft im Verein Deutscher Bibliothekare (VDB) belegt und bei acht Personen deren Mitgliedschaft im Verein Deutscher Volksbibliothekare (VDV), der seit 1922 bestand.

Für die Mehrzahl der Betroffenen ließ sich der Grund für ihre Entlassung rekonstruieren. 39 Entlassungen erfolgen aus rassistischen und 40 aus politischen Gründen. Einige Beispiele, in denen diese Begründungen zum Tragen kamen, können das breite Spektrum der konkreten Umstände von Entlassungen des Jahres 1933 veranschaulichen.

1933 verloren die wissenschaftlichen Bibliotheken der öffentlichen Träger die meisten ihrer jüdischen Mitarbeiter. Das bedeutete, dass die Literatur des Judentums nicht mehr in bisheriger Weise kompetent gesammelt und verwaltet werden konnte. Das wird an einer großen Sammlung wie jener in der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main deutlich, die Aron Freimann betreut hatte.

Auch jüdische Bibliothekare, die Ämter im Judentum ausübten oder sich publizistisch dafür engagierten, wurden sofort gekündigt. So erging es Ferdinand Rieser. Er war in Karlsruhe Direktor der Badischen Landesbibliothek und gleichzeitig langjähriger Vorsitzender des jüdischen Kulturbunds in der Stadt. Ein weiteres Beispiel ist Simon Rawidowicz. Er arbeitete als Fachreferent in der Bibliothek der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, war daneben aber in der Stadt vielfach öffentlich engagiert, u.a. als Begründer des hebräischen Verlages Ayanot und als Mitbegründer des hebräischen Kulturzentrums. Rawidowicz hatte zudem 1931 den ersten internationalen Kongress für Hebraisten in Berlin veranstaltet, dort die World Hebrew Union mitbegründet und war seitdem der Gründungspräsident dieser Organisation.

Sein ebenfalls gekündigter älterer Kollege aus der Universitätsbibliothek Berlin, Heinrich E. Loewe, arbeitete seit 34 Jahren in der Bibliothek. Er war daneben bereits seit Jahrzehnten in der zionistischen Bewegung publizistisch aktiv.5 Loewe hatte von Berlin aus auch die spätere Nationalbibliothek in Jerusalem mitbegründet. 1933 war er zudem Präsident der Montefiori-Loge des jüdischen Ordens B’nai Brith (U.O.B.B.). Sofort nach Inkrafttreten des neuen Beamtengesetzes wurde Loewe das Opfer seines Kollegen Werner Rust. Dieser war Obmann der „Nationalsozialistischen Arbeitsgemeinschaft der Beamten und Angestellten“ (NSBA) in der Universitätsbibliothek. In seiner Denunziationsschrift arbeitete Rust ausführlich heraus, dass Loewe mit Rücksicht auf seine Religion schon seit 1899 am Samstag vom Dienst freigestellt sei. Er stellte empört fest, außer Loewe müsse „jeder andere preußische Bibliotheksrat“ den Samstagsdienst ableisten. Obwohl Loewe vom BBG nicht betroffen war, weil er schon vor 1914 Beamter gewesen war, musste er sich nach diesen massiven Vorwürfen rechtfertigen. Der Verwaltungsdirektor der Universität, Karl Büchsel, beantragte anschließend ein Dienststrafverfahren gegen ihn mit der Begründung, Loewe habe Informationen über Judenverfolgungen weitergegeben. Dieses Verhalten habe das Ansehen des Staates geschädigt. Schon zwei Wochen später wurde Loewe mit dieser Begründung beurlaubt und dann im August 1933 entlassen.

Opfer einer Denunziation wurde auch der frankophile Mainzer Bibliothekar Aloys Ruppel. Er wurde als Direktor der Stadtbibliothek und des Stadtarchivs entlassen – allerdings erst 1934, s.u. Die Aktion gegen ihn setzte jedoch bereits Anfang 1933 ein, als eine anonyme Denkschrift gegen Ruppel auftauchte; sie stammte nicht aus der Bibliothek. Parallel dazu waren mehrere Angriffe in Tageszeitungen erschienen.

Eine ungewöhnliche Konstellation ergab sich 1933 bei der Entlassung von Otto Bettmann aus der Berliner Kunstbibliothek. Er schildert sie in seiner Autobiographie, die 1992 in Florida publiziert wurde: „Many German officials were forced to discharge their Jewish associates and play the role of hangman. My case was somewhat different and almost paradoxical: I was fired by one of my Jewish superiors, Dr. Jacob Rosenberg, a world-renowned expert in Dutch painting and curator of the Kaiser-Friedrich-Museum’s Cabinet. As a veteran of World War I, he himself was except from Hitler’s decree – at least temporarily.”6

Die jüdischen Bibliotheken privater Träger (z.B. der jüdischen Gemeinden) konnten 1933 zunächst noch weiter arbeiten.

Belege zeigen, dass Vorgesetzte in einigen Fällen versuchten, eine Entlassung zu vermeiden. Zum Beispiel versuchten in der Preußischen Staatsbibliothek zuerst der direkte Vorgesetzte Johannes Wolf, dann auch Generaldirektor Hugo Andres Krüss, den renommierten Musikwissenschaftler Robert Lachmann als unentbehrlichen Mitarbeiter zu halten. Das gelang aber nicht. Im Fall des Inkunabelfachmanns Max J. Husung (Leiter des Gesamtkatalogs der Wiegendrucke), der durch einen Kollegen als „Gegner der nationalen Bewegung“ denunziert wurde, argumentierte Krüss mit dem schlechten Gesundheitszustand seines Mitarbeiters, um ihn im Hause zu halten, allerdings wieder ohne Erfolg. Als in Bonn der Romanistin Helene Wieruszowski gekündigt werden sollte, einigte sie sich mit dem Direktor der Universitätsbibliothek, Erich von Rath, darauf, einen Forschungsurlaub zu beantragen, den dieser sofort genehmigte. Sie musste das Haus daher erst zum 31.12.1933 verlassen. In Bonn war das Betriebsklima vermutlich noch nicht stark politisiert, denn es wird von Mitleidsbekundungen und kleinen menschlichen Gesten berichtet: Bei Helene Wieruszowski „nahmen die Mitarbeiter aufrichtig Anteil an ihrem Geschick und beschenkten sie beim Abschied“.7

Mitarbeitern zu helfen, denen die Entlassung drohte, konnte für die Vorgesetzten selbst gefährlich werden. In Freiburg im Breisgau hatte der Direktor der Universitätsbibliothek, Josef Rest, bei seinem jungen Mitarbeiter Max Pfannenstiel, dessen Urgroßvater Jude gewesen war, „durch Bittgesuche und Verzögerungstaktik versucht, eine angeordnete Kündigung zu umgehen. Mit Befremden stellte man in Karlsruhe fest, dass der Aufforderung zur Entlassung noch keine Folge geleistet worden war und verlangte nun den umgehenden Vollzug der Anordnung. Da Dr. Pfannenstiel nach seiner Entlassung wiederholt in der Bibliothek und in den Amtsräumen des Direktors gesehen worden war, wurde Rest angezeigt und verhört. Die vom Denunzianten aus der Reihe der Universitätsbibliothekare beabsichtigte Versetzung von Rest wurde allerdings nicht erreicht.“8

In München versuchte Hans-Ludwig Held, der Direktor der Stadtbibliothek, seiner drohenden Entlassung „aus rassischen Gründen“ durch Entgegenkommen gegenüber den neuen Machthabern zuvorzukommen. Er war in den zwanziger Jahren Stadtrat der SPD gewesen. Als 1933 seine Kündigung drohte, fand Held Fürsprecher für seinen Fall, z.B. Rudolf Buttmann, das Parteimitglied Nr. 4 der NSDAP, der damals noch die Bibliothek des Bayerischen Landtags leitete. Im Oktober 1933 unterzeichnete Held sogar das „Gelöbnis treuester Gefolgschaft“ von deutschen Schriftstellern für Hitler. All das half ihm nichts; am Ende des Monats hatte auch er seinen Dienstposten verloren.

Neben den Entlassungen aus rassistischen Gründen stehen viele Bibliothekarinnen und Bibliothekare, die ihren Posten 1933 aus politischen Gründen verloren. Die Mehrzahl der Fälle lässt sich auf ihre Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder auf die Betätigung für eine Partei zurückführen.

Auch Liberale wurden aus Bibliotheken entfernt. Der Direktor der städtischen Volksbüchereien und Lesehallen Breslau, Ernst Moering, war in der Weimarer Republik Ortsvorsitzender der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) gewesen und hatte schon 1924 seine Rede „Gegen völkischen Wahn“ publiziert. Er arbeitete im VDV in der Kommission zur Neuregelung der preußischen Ausbildung mit. Moering wurde im März 1933 sofort beurlaubt und zwei Wochen in ein Lager deportiert. Die neuen Machthaber erniedrigten ihn: Er musste mit einer Narrenkappe auf dem Kopf durch Breslau laufen9 und wurde im Augst 1933 wegen „nationaler Unzuverlässigkeit“ entlassen.

Welch große Lücken diese Hau-Ruck-Aktionen in den Bibliotheken hinterlassen konnten, zeigt sich am Beispiel Lübecks. Dort wurde Willy Pieth, der sehr aktive Direktor der Staatlichen Bibliothek Lübeck und der Lesehallen, im März 1933 aus politischen Gründen beurlaubt, denn er war Abgeordneter der SPD in der Lübecker Bürgerschaft gewesen. Pieth hatte ebenfalls in der Ausbildungskommission des VDV für Preußen mitgewirkt. Er trat 1933 aus der SPD aus, konnte seine Zwangspensionierung durch den Senat aber nicht verhindern. Gleichzeitig wurde auch sein Stellvertreter Heinrich Schneider, ebenfalls Mitglied der SPD, erst beurlaubt, dann entlassen. Im April 1933 musste auch noch Meta Corssen gehen, die Leiterin der Abteilung Öffentliche Bibliothek und der Lübecker Lesehalle. Auch sie war Mitglied der SPD und hatte u.a. in der Zeitschrift „Sozialistische Monatshefte“ eine Rubrik betreut. So verlor Lübeck 1933 innerhalb weniger Wochen alle Bibliothekare im höheren Dienst.

Auch die Stadtbibliothek Frankfurt am Main, ursprünglich eine Gründung der jüdischen Bankiersfamilie Rothschild, wurde schwer getroffen. Sie verlor 1933 zunächst drei Mitarbeiter im höheren Bibliotheksdienst aus rassistischen Gründen. Für kurze Zeit musste auch der Mitarbeiter Ulrich Leo ausscheiden. Dieser war im Ersten Weltkrieg ein „Frontkämpfer“ gewesen und konnte daher doch noch länger beschäftigt werden. Nach der Änderung des BBG wurde er aber 1935 entlassen. Es ist noch nicht näher untersucht worden, welche dieser Entlassungen in Frankfurt am Main auf die Interventionen des NS-Bibliothekars Joachim Kirchner zurückgehen, der in derselben Bibliothek beschäftigt war. Jedenfalls informierte Ludwig Bergsträsser, der hessische Ministerpräsident, Ende 1945 seinen bayerischen Kollegen, Wilhelm Hoegner, darüber, dass Kirchner, der nun in München tätig war, in Frankfurt als überzeugter Nationalsozialist gehandelt habe.10 Zumindest im Fall der Frankfurter Bibliothekarin Clara Mackauer, die 1933 entlassen wurde, zeigen die Akten, dass Denunziationen durch Joachim Kirchner bei NS-Stellen ihre Entlassung ausgelöst hatten.11 Mackauer hatte die Bibliothek des Frankfurter Instituts für Sozialforschung geleitet. Das NS-Regime ließ diese Bibliothek bereits zum 31.3.1933 schließen (ebenso das gesamte Institut) und beschlagnahmte sie kurz darauf. Teile des Bestands wurden 1937 nach Berlin in die Preußische Staatsbibliothek abtransportiert.

An der Universitätsbibliothek Berlin wurde nach den Bibliothekaren Rawidowicz und Loewe auch der Direktor Rudolf Hoecker ein Opfer der NS-Diktatur – allerdings aus politischen Gründen.12 Auch er war SPD-Mitglied. Hoecker wurde im Herbst 1933 abgesetzt und zum Bibliotheksrat zurückgestuft. 1935 wurde er des Dienstes enthoben, 1936 aber reaktiviert und an die Bibliothek der Technischen Hochschule Berlin strafversetzt.

Ein Beispiel für das Vorgehen gegen die Bibliothekare der Gewerkschaften – hierzu sind leider kaum Akten erhalten – findet sich im Fall von Gottlieb Branz. Er war in München SPD-Mitglied und Vorsitzender eines Ortsvereins der Partei. Im Hauptamt leitete er die Gewerkschaftsbücherei. Mit dem Beginn der NS-Herrschaft setzten sofort Angriffe gegen ihn ein. Im Juni 1933 wurde er verhaftet und in das Konzentrationslager Dachau deportiert, wo man ihn einige Monate gefangen hielt. Die Gewerkschaftsbibliothek wurde – wie in anderen Städten auch – zerschlagen.

Aus Berlin ist das Schicksal eines Bibliothekars überliefert, der für die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) tätig war.13 Als die Nationalsozialisten im Frühjahr 1933 das Haus der KPD-Parteizentrale schlossen,14 rettete Otto Franke Teile des Bestandes und lagerte sie in sein Privathaus ein, um sie zu schützen. Sie wurden aber durch Polizei und SA entdeckt und beschlagnahmt. Franke wurde verhaftet, deportiert und massiv gefoltert.

Als einzige Bibliothekskollegin ist Helene Nathan, die Leiterin der Stadtbücherei im Arbeiterbezirk Neukölln der Stadt Berlin, 1933 „aus rassischen Gründen“ und zugleich „aus politischen Gründen“ entlassen worden. Sie war Jüdin und sie war Mitglied der SPD. Nathan wirkte ebenfalls in der Ausbildungskommission des VDV mit. Man warf ihr eine „marxistische Einstellung“ vor. Dadurch sei eine „Ausgestaltung der Bücherei mit sozialistischer Literatur, die z.T. zersetzender Art war“ realisiert worden.15

Nathans Mitarbeiter in der Neuköllner Bibliothek, Erich Schröter, der wie sie zuvor in Leipzig bei Walter Hofmann gearbeitet hatte, war ebenfalls Mitglied der SPD. Ihn entließen die neuen Machthaber wegen „aktiver marxistischer Gesinnung“. Schröter schilderte die Entlassung von Helene Nathan später im Interview: „Frau Dr. Nathan, die über zehn Jahre am Aufbau und Ausbau dieser vorbildlichen Bildungsstätte gewirkt hatte, wurde sofort das Opfer der nun einsetzenden Rassendiskriminierung. Sie wurde unter den entwürdigendsten Bedingungen genötigt, unverzüglich ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Ich werde nie vergessen, wie sie ohne aufzublicken aus ihrem Arbeitszimmer kam und die Treppe zum Ausgang der Bibliothek hinabging – ihr letzter Weg in der ihr so am Herzen liegenden Wirkungsstätte.“16

In den wissenschaftlichen Bibliotheken konnten ab 1933 auch nicht parteilich gebundene Bibliothekare entlassen werden. Damals konnten z.B. Fragen des Bestandsaufbaus zum Politikum werden und eine Entlassung aus politischen Gründen provozieren. Ein Beispiel dafür ist die Universitätsbibliothek Kiel. Dort forderten Studierende des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbunds im April die Fachreferentin Clara Stier-Somlo auf, sofort ihren Arbeitsplatz zu verlassen.17 Diese Aktion muss mit Personen aus der Universitätsleitung abgesprochen gewesen sein, denn die Universität entließ Stier-Somlo noch am selben Tag. Die Begründung lautete, sie habe zu viele Werke katholischer und jüdischer Fachliteratur erworben. Derselbe Vorwurf wurde gegen den Direktor der Bibliothek, Christoph Weber, erhoben.18 Zusätzlich wurde behauptet, Weber sei „deutschfeindlich“, weil er den Schwerpunkt skandinavische Literatur aufgebaut hatte. Er konnte zunächst im Amt bleiben, wurde aber 1935 auf Betreiben des Rektors zum Bibliotheksrat degradiert und nach Königsberg strafversetzt.

Das politische Klima war in manchen Städten schon 1933 so vergiftet, dass auch kleinere Vergehen (aus der Sicht der Machthaber) ausreichten, um gekündigt zu werden. Der katholische Priester Josef Clauss hatte acht Jahre lang das Stadtarchiv und die Wessenberg-Bibliothek in Konstanz geleitet.19 Anfang 1933 wurden ihm „offene Missfallensäußerungen über die NS-Machthaber“ vorgeworfen. Clauss erhielt sofort die fristlose Kündigung und wurde ohne Ruhestandsbezüge entlassen. Ein weiteres Beispiel ist die Staatsbibliothek Bremen, wo der stellvertretenden Direktorin Ilse Schunke „wegen ihres Eintretens für jüdische Bibliotheksbenutzer gekündigt wurde“.20

Es gibt mindestens einen Fall, in dem politische Gründe nur vorgeschoben wurden, damit die Bibliothek sich eines Mitarbeiters entledigen konnte, der sich für einen Bestand mit Literatur zu verschiedenen weltanschaulichen Positionen einsetzte. Das Opfer dieser Machenschaften war der Volksbibliothekar Hermann Stresau. Er arbeitete seit 1929 in der Stadtbibliothek Berlin-Spandau als „wissenschaftlicher Hilfsarbeiter“. Eine Kollegin aus der Bibliothek denunzierte ihn. Der Bibliotheksleiter Dr. Max Wieser, später ein führender NS-Bibliothekar, entließ Stresau mit Wirkung zum 30. Juni 1933 wegen „marxistischer Betätigung“.21

Eine andere wirksame Methode, um unliebsame Personen aus dem Dienst zu drängen, bestand 1933 darin, soviel Druck aufzubauen, dass der Betroffene von sich aus auf seine Position verzichtete. Sie war im Fall von Robert Ulich erfolgreich. Der frühere stellvertretende Direktor der Stadtbibliothek Leipzig war im Ministerium für Volksbildung des Freistaats Sachsen bis zum Leiter der Hochschulabteilung aufgestiegen und hatte daneben eine Honorarprofessur an der Technischen Hochschule für Philosophie inne. 1933 wurde sein Gehalt halbiert, um ihn zum Verzicht auf die Professur zu bewegen. Das gelang. Ulich emigrierte noch 1933 mit seiner Gattin, der schwedischen Philanthropin Elsa Brandström, in die USA. Er lehrte dann lange Jahre an der Harvard University.

Gottlieb Fritz verlor 1933 seine Ämter als Direktor der Berliner Stadtbibliothek und als Leiter der Berliner Bibliotheksschule (sie wurde Anfang 1933 durch das NS-Regime geschlossen). Zu diesem Zweck wurde im August wurde ein Dienststrafverfahren gegen ihn wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten beim Ankauf einer Privatbibliothek eingeleitet. Zwar wurde das Verfahren 1934 eingestellt; Fritz kam über diesen Schlag aber nicht hinweg und verstarb im selben Jahr. Damit war dieser wichtige Direktorenposten in der Hauptstadt frei für Max Schuster, den Leiter der Hamburger Bücherhallen. Schuster war im Mai 1933 der NSDAP beigetreten und hatte bereits eine Rede über „Bücherei und Nationalsozialismus“ gehalten. Er war, wie der entlassene Hermann Stresau in seinem Tagebuch festhielt, ein Kollege, „der offenbar aus ‚politischen‘, mehr noch aus persönlichen Gründen sich päpstlicher als der Papst gibt“,22 also ein Opportunist. Als Nachfolger von Gottlieb Fritz amtierte Schuster bis 1945. Gegen Kriegsende wurde er aus dem Amt entfernt.

Selbst ein Fall von Sippenhaft ist bereits für das Jahr 1933 belegt. Hermann Wirth, ein Lehrer am Realgymnasium Freiburg im Breisgau, war 1932 aus politischen Gründen der Universitätsbibliothek zugewiesen worden.23 Denn sein Bruder war der ehemalige Reichskanzler und Innenminister der Weimarer Republik, Joseph Wirth, ein überzeugter Katholik und entschiedener Gegner des Nationalsozialismus. Dieser emigrierte sofort nach der „Machtergreifung“ Anfang 1933 in die Schweiz. Kurz darauf wurde sein Bruder Hermann aus politischen Gründen durch die Universität aus dem Bibliotheksdienst entlassen.

Zu ergänzen bleibt, dass auch Berufsanfänger 1933 sofort die Folgen des Berufsbeamtengesetzes zu ertragen hatten. Davon war z.B. die Altphilologin Dr. Anneliese Modrze (1901-1938, VDB, r) betroffen.24 Sie hatte die zweijährige Ausbildung im Herbst 1933 in Berlin abgeschlossen, durfte aus „rassischen“ Gründen aber nicht länger im öffentlichen Dienst arbeiten. Das VDB-Jahrbuch 1934 vermerkt unter ihrem Namen nur: „Nach bestandener Fachprüfung am 27.9.33 ausgeschieden“. Modrze emigrierte nach England und arbeitete zwei Jahre in Oxford, bevor sie remigrierte. Ihr Kollege Dr. Max Pfannenstiel (1902-1976, r) konnte nach der Ausbildung die Arbeit an der Universitätsbibliothek Freiburg im Breisgau zwar noch im April 1933 aufnehmen.25 Doch vier Monate später wurde er aus rassistischen Gründen wieder entlassen.

Nach der Neufassung des BBG 1933 wurde auch der Zugang zur bibliothekarischen Ausbildung neu geregelt. Dr. Rudolf Blum (1909-1998, r) hatte 1933 beantragt, die Ausbildung in Berlin zu absolvieren. 1934 wurde der Antrag aus „rassischen“ Gründen abgelehnt. Der Altphilologe Blum emigrierte daraufhin nach Italien, wo er in Florenz die Ausbildung zum wissenschaftlichen Bibliothekar absolvieren und anschließend auch arbeiten konnte.

b) Entlassungen nach 1933 in Deutschland

Die Opfer dieser Jahre sind in den folgenden zwei Listen verzeichnet. Die erste führt jene Bibliothekarinnen und Bibliothekare auf, die 1934-1945 aus dem aktiven Dienst entlassen wurden. Die zweite Liste verzeichnet die 1933 nicht mehr bibliothekarisch tätigen Personen, die in diesen Jahren Opfer der NS-Diktatur wurden.

Aachen

Altenburg

Berlin

Bonn

Bremen

Breslau

Darmstadt

Dresden

Frankfurt am Main

Freiburg im Breisgau

Göttingen

Halle (Saale)

Hamburg

Kassel

Kiel

Königsberg

Leipzig

Mainz

München

Die Zahl der – zumeist wissenschaftlichen – Bibliothekarinnen und Bibliothekare, die nach 1933 in Deutschland entlassen wurden, war bisher nicht bekannt. Aufgrund der Recherchen für diesen Beitrag steht fest, dass mindestens Personen aus 19 Städten und 31 Bibliotheken als Opfer der NS-Diktatur in diesen Jahren ihren Arbeitsplatz verloren. Neun betroffene Bibliotheken lagen in der Reichshauptstadt Berlin. Mindestens 57 Bibliothekarinnen und Bibliothekare wurden Opfer der NS-Diktatur. Sechs Entlassene waren Frauen. Nicht weniger als 40 Opfer waren promoviert, hatten also mit Sicherheit selbst wissenschaftlich gearbeitet. Nahezu die Hälfte der Opfer – 25 Personen – war nachweislich Mitglied im Verein Deutscher Bibliothekare (VDB).

Auch hier ließ sich bei vielen Betroffene der Grund der Entlassung rekonstruieren. 20 Entlassungen erfolgten aus rassistischen und 17 aus politischen Gründen.

Auch die Entlassungen ab 1934 gehen teilweise auf Änderungen der gesetzlichen Grundlagen zurück. Am 20. August 1934 wurde das Gesetz über die Vereidigung der Beamten neu gefasst und direkt auf die Person Adolf Hitlers bezogen. Der Diensteid der Beamten lautete jetzt: „Ich schwöre: Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes Adolf Hitler treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

Die Berliner Bibliothekarin Marie Nörenberg, Leiterin der Stadtbibliothek in Berlin-Charlottenburg, bewies Zivilcourage, als sie sich weigerte, den Diensteid auf Adolf Hitler zu leisten und ihre Mitarbeiter nach NS-Vorgaben zu beurteilen.27 Sie kam ihrer Entlassung zuvor, indem sie den dauernden Ruhestand beantragte. Am 1.10.1933 trat Nörenberg in ihren Ruhestand ein; ihr weiteres Schicksal ist noch nicht bekannt.

1935 folgte eine Reihe weiterer Entlassungen „nicht-arischer“ Beamter. Damals wurde das „Frontkämpferprivileg“, das eine Ausnahmeregelung im BBG gewesen war, gestrichen. Das BBG hatte diese Ausnahme 1933 bei den Entlassungsvorschriften für „nicht-arische“ Beamte auf Initiative von Reichpräsident Hindenburg verfügt. Von ihr sollten laut § 3 Abs. 2 jene Beamte profitieren, „die bereits seit dem 1. August 1914 Beamte gewesen sind oder die im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben oder deren Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind.“ Die berüchtigten „Nürnberger Gesetze“ – genauer: das neue Reichsbürgergesetz – schafften diese Ausnahme 1935 ab. Die erste Verordnung zu diesem Gesetz – sie galt ab dem 14.11.1935 - sprach die Eigenschaft eines Reichsbürgers nur noch den Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ zu. Zugleich behauptete es die Existenz einer „jüdischen Rasse“ und schloss deren Angehörige grundsätzlich von den Rechten eines Reichsbürgers aus. Dieser Schritt öffnete der Diskriminierung und Verfolgung der jüdischen Minderheit Tür und Tor.

1935 wurden daher auch die letzten noch aktiven jüdischen Beamten aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Die Preußische Staatsbibliothek verlor damals u.a. ihre vier noch verbliebenen Spezialisten für jüdische und arabische Literatur sowie für den nahen Orient durch Entlassung „aus rassischen Gründen“. Nach dem Weggang des langjährigen Abteilungsleiters für orientalische Literatur, Gotthold E. Weil (1882-1960), der bereits 1931 auf einen Lehrstuhl in Frankfurt am Main gewechselt war, folgte 1934 die Entlassung Hermann Picks. Das Jahr 1935 brachte das Ende der Fachkompetenz der Staatsbibliothek auf den Gebieten Judentum und naher Orient. Denn 1935 wurden drei weitere verdiente Mitarbeiter auf die Straße gesetzt, die diese Kompetenz über Jahrzehnte aufgebaut und den guten Ruf der Staatsbibliothek auf diesem Gebiet verkörpert hatten. Arthur Spanier hatte 24 Berufsjahre in der Staatsbibliothek gearbeitet, Hermann Pick 23 Jahre, Walter Gottschalk 16 Jahre und Ernst Daniel Goldschmidt neun Jahre. Als Folge der Entlassungen im Jahre 1935 brachen zahlreiche gemeinsame Forschungsprojekte der Staatsbibliothek mit den Fachwissenschaften ab. In Berlin wurde auch der Sinologe Walter Simon aus der Universitätsbibliothek erst 1935 entlassen, weil er „Frontkämpfer“ im Ersten Weltkrieg gewesen war. Allerdings war ihm schon 1934 die Lehrbefugnis am Sinologischen Seminar entzogen worden. Es ist belegt, dass die Studierenden Simons gegen dessen Entlassung protestiert haben.28

An der Bayerischen Staatsbibliothek sorgte vor allem der seit 1923 dort beschäftigte Dr. Rudolf Kummer, Mitglied der NSDAP und der SS sowie Träger des sogenannten ‚Blutordens‘ der Partei, für die Entlassung missliebiger Kollegen. In der BSB war er als „Gauhauptstellenleiter des Beamtenbundes“ tätig. Im Juli 1933 denunzierte Kummer seinen Kollegen Benno Ziegler, dieser habe nach dem Reichstagsbrand geäußert: „Der Hitler ist ein größenwahnsinniger Idiot.“29 Ziegler war Jude. Er wurde 1933 nach Bamberg strafversetzt und 1934 wegen des Vergehens entlassen. Dasselbe Schicksal traf wegen derselben Bemerkung 1934 seinen Kollegen Max Stefl. Ihm wurden die Pensionsbezüge verweigert. Die Verhaftung und anschließende Strafversetzung des Historikers Otto Hartig im Jahr 1935 soll ebenfalls auf eine Denunziation zurückgehen. Hartig bemühte sich lange Jahre um die Rückkehr an ‚seine‘ Bibliothek und verstarb darüber im Jahr 1945.

Kummer aber machte Karriere. „Auf der Grundlage einer von ihm maßgeblich mitgestalteten ‚Juden-Kartei‘ konnten die NS-Behörden jüdische Schriftsteller, Journalisten und Wissenschaftler identifizieren, gezielt verfolgen und, wie Kummer es 1938 nannte, ausmerzen.“30 Im September 1934 wurde Kummer zum Berater des Generaldirektors der BSB, Georg Reismüller, ernannt und es gelang ihm, auch diesen zu stürzen. Reismüller war seit 1929 in diesem Amt. Er war Katholik und Mitglied der Bayerischen Volkspartei, die bis 1933 die stärkste Partei in Bayern gewesen war und die Regierung gestellt hatte. Im Juli 1935 ließ Reichsminister Rust Reismüller verhaften. Die Vorwürfe lauteten, er habe u.a. NS-Literatur nicht in den Bestand aufgenommen und sich mit verbotener Literatur beschäftigt. Dabei spielte auch ein denunziatorisches Dossier des Leiters der Handschriftenabteilung, Georg Leidinger, eine Rolle, der sich vor Reismüllers Berufung Hoffnungen darauf gemacht hatte, selbst den Posten des Generaldirektors zu bekommen.31 Nach vier Monaten kam Reismüller aus dem Gefängnis frei und wurde mit nur 53 Jahren in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Er war schwer krank und verstarb nur wenige Monate später. Der Weg auf den Chefposten wurde dadurch für Rudolf Buttmann frei, einen alten Kämpfer der Nationalsozialisten und Parteimitglied Nr. 4 der NSDAP. Kummer wurde für seine Tätigkeit belohnt. Er stieg zum Hauptreferenten für das Bibliothekswesen im Reichserziehungsministerium auf, führte die Parteiarbeit damit an entscheidender Stelle fort und konnte das Bibliothekswesen nach den Zielen der NSDAP neu ausrichten.32

Aus den Jahren nach 1933 kennen wir auch Belege über Schikanen gegen entlassene Bibliotheksmitarbeiter. NS-Bibliotheksdirektoren erließen erste Verbote gegen frühere jüdische Mitarbeiter. Sie untersagten ihnen z.B. das Betreten der Bibliothek. Dies erlebten u.a. Fritz Löwenthal 1936 in der Universitätsbibliothek Göttingen, Ferdinand Rieser 1938 in den Karlsruher Einrichtungen und im selben Jahr auch Ernst Hessel in Göttingen. Hessel war schon im Vorjahr übel mitgespielt worden. Zur 200-Jahr-Feier erschien 1937 die Geschichte der Universitätsbibliothek. Hessel hatte zwei Drittel des Buches selbst verfasst, doch der Bibliotheksleiter hatte dessen Namen in dem Buch unterschlagen.

In Stuttgart erlebte Ernst Marx, der 1933 entlassene Direktor der Bibliothek der Technischen Hochschule, Schikanen. Er hatte ab 1933 noch freiwillig in der „George Washington Memorial Library“ mitgearbeitet, einer amerikanischen Stiftungsbibliothek, die er in seiner aktiven Zeit eingerichtet hatte. 1937 wurde ihm dies durch den Rektor der Universität verboten. Das Arbeitsklima wurde aber auch für die im Bibliotheksdienst verbliebenen Mitarbeiter nicht selten unerträglich. Der Bibliothekar Dr. Conrad Fink (1900-1981) von der Bayerischen Staatsbibliothek war darüber so entsetzt, dass noch sein Personaleintrag im VDB-Jahrbuch 1963 die persönliche Anmerkung enthält, er habe 1937-1945 in der BSB „unter Gestapo-Aufsicht“ arbeiten müssen.

Jüdische Bibliothekare, die in Bibliotheken mit privater Trägerschaft arbeiteten, legten ab 1933 die Arbeit nieder und/oder emigrierten. Im Zusammenhang mit dem Novemberpogrom 1938 („Reichskristallnacht“) kam das unwiderrufliche Ende ihrer Bibliotheksarbeit. Die Einrichtungen wurden zwangsweise geschlossen. In Berlin waren davon die Bibliotheken der Jüdischen Gemeinde, die Bibliothek der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums und die Bibliothek des Rabbinerseminars für das Orthodoxe Judentum betroffen.

Das waren durchaus umfangreichere Einrichtungen. Die Jüdische Gemeinde besaß ca. 100.000 Bände und betreute neun Außenstandorte. Der Bestand der Hochschule für das Judentum, an der u.a. die Bibliothekare Walter Gottschalk und Arthur Spanier aus der Staatsbibliothek als Dozenten tätig waren, betrug etwa 55.000 Bände und der des Rabbinerseminars 21.000 Bände. Der letzte Bibliothekar des Rabbinerseminars, Esriel Erich Hildesheimer, bewies nach der Schließung „seiner“ Bibliothek persönlichen Mut. Er verschaffte sich Zugang zu dem verschlossenen Gebäude und konnte in der Folge rund 1.000 Bände retten. Die Bestände der drei genannten jüdischen Bibliotheken wurden einige Zeit nach der Schließung weitgehend zerschlagen.

Ein Beispiel aus der katholischen Kirche ist die Schließung der Bibliotheksschule des Borromäusvereins in Bonn im Jahre 1934, verbunden mit der Kündigung der dort tätigen Bibliotheksdozenten. Ein weiteres Beispiel einer Kündigung aus weltanschaulichen Gründen ist das Schicksal von Carl Walther, dem Leiter der Bibliothek der Technischen Hochschule Aachen.33 Er war Anthroposoph und hatte privat die Ortsgruppe Aachen der Anthroposophischen Gesellschaft bis zu der erzwungenen Auflösung 1935 geleitet. Der Rektor der Universität erhielt 1941 eine Anzeige wegen einer angeblichen geheimen Zusammenkunft (vermutlich von Anthroposophen) in Walthers Privatwohnung. Allein aufgrund dieser Anzeige stellte der Rektor Walther umgehend vom Dienst frei, untersagte ihm das Betreten der Hochschule und versetzte ihn zwangsweise in den Ruhestand. Walther ließ sich dieses Verhalten nicht bieten. Er klagte gegen die Entscheidung des Rektors und wurde 1943 freigesprochen.

Das Bild der Entlassungen 1933-1945 in Deutschland wäre unvollständig, würden wir nicht auch jene Personen berücksichtigen, die in früheren Jahren als Bibliothekare gearbeitet hatten, 1933-1945 aber ebenfalls Opfer der NS-Diktatur wurden. Die VDB-Mitgliedschaft wurde bei dieser Gruppe nur für die Jahre 1933-1940 recherchiert, nicht für die aktive Zeit als Bibliothekar. Würde man diese Jahre auch einbeziehen, dann lägen die Mitgliederzahlen höher. Über Entlassungen in dieser Gruppe ließen sich folgende Daten ermitteln:

Einige dieser ehemaligen Bibliothekare waren bzw. wurden bedeutende Wissenschaftler im jeweiligen Fach, z. B. der Romanist Erich Auerbach, der Turkologe Gotthold E. Weil, der Orientalist Paul Ernst Kahle und der Indologe Heinrich Lüders. Wir können darauf nicht näher eingehen.

Fasst man die Opferzahlen aus den vorstehenden Listen zusammen, so hat die Recherche in Deutschland zwischen 1933 und 1945 insgesamt 163 Entlassungen (bzw. schwere Beeinträchtigungen) von vornehmlich wissenschaftlichen Bibliothekarinnen und Bibliothekaren durch die NS-Diktatur nachgewiesen. Unter ihnen waren 20 Frauen. Nicht weniger als 129 Entlassene waren promoviert und mindestens 69 waren Mitglied im VDB. Wo die Begründungen für Entlassungen sich ermitteln ließen, ergibt sich: 64 Personen wurden aus rassistischen Gründen und 60 Personen aus politischen Gründen entlassen.

So hoch diese Zahl der rassistisch und politisch motivierten Entlassungen bzw. beruflichen Beeinträchtigungen wissenschaftlicher Bibliothekare durch die NS-Diktatur ist – sie muss ergänzt werden, um das Bild der politischen Umlenkung im Bibliothekswesen dieser Zeit zu zeigen. Neben all den weiteren Fällen von Entlassungen, die noch nicht dokumentiert sind, boten z.B. Ämterwechsel Anlässe, um dem NS-Regime genehme Bibliothekare einzusetzen. Ein wichtiger Beleg dafür ist z.B. eine Übersicht über die Direktoren der 43 führenden Hochschul- und Staatsbibliotheken im Deutschen Reich, die Sören Flachowsky 2014 zusammenstellte. Er kann zeigen, dass allein 15 oben noch nicht genannte Bibliotheksleitungen in diesen zwölf Jahren neu zu besetzen waren, nachdem sie durch Ruhestand, Tod, vorzeitigen Rücktritt oder Selbstmord frei wurden. Diese Bibliotheksleitungen wurden nahezu ausschließlich durch Parteimitglieder der NSDAP besetzt.35 Die neu eingesetzten leitenden Bibliothekare verdankten also ihre Stellung nicht zuletzt der Partei und waren ihr deshalb in einem gewissen Maß verpflichtet.

c) Entlassungen In Österreich

Wenn wir nach den Opfern der NS-Diktatur fragen, dann sollten die Recherchen sich nicht auf Deutschland beschränken. Die Nationalsozialisten übten ihre Zwangsherrschaft ab 1938 auch in Österreich sowie im Zweiten Weltkrieg einige Jahre lang in mehreren Ländern Europas aus. Deshalb wurden Österreich und die durch deutsche Truppen besetzten Länder in die Recherchen einbezogen.

Für diese Länder gilt der Vorbehalt, dass die Recherche dort nur einen weit kleineren Anteil an Fällen aufdecken konnte als in Deutschland. In Jugoslawien waren bisher nur zwei NS-Opfer zu finden, in Griechenland keines.36 Es ist zu hoffen, dass die folgenden Grunddaten trotzdem dazu anregen, den Schicksalen der Opfer in diesen Ländern nachzugehen.

1938 trat die Republik Österreich dem Deutschen Reich bei. Sofort setzte eine massive Entlassungswelle im Staatsapparat ein, die auch das Bibliothekswesen betraf. Die Ergebnisse zu den Entlassungen im Jahr 1938 sind hier verzeichnet:

Innsbruck

Linz

Wien

Auch in Österreich wurden nach dem ersten Jahr unter NS-Herrschaft weitere Bibliothekarinnen und Bibliothekare entlassen. Zudem wurden ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bibliotheken entlassen. Die folgende Liste bringt Rechercheergebnisse zu diesen Personengruppen.

Salzburg

Wien

In Wien hatten die Entlassungen aus politischen Gründen schon während der Jahre des „Austrofaschismus“ (Dollfuss-Regime) ab 1933 eingesetzt. Vier Personen wurden 1933 und 1934 entlassen und später während der NS-Herrschaft verfolgt; ihre Daten ergänzen die Liste.

Die Liste für Österreich enthält 26 Bibliotheken in vier Städten. Die Mehrzahl der dokumentierten Entlassungen konzentriert sich auf die Hauptstadt Wien. In den Jahren 1938-1944 wurden in Österreich demnach 52 Bibliothekarinnen und Bibliothekare entlassen. Sechs Entlassene waren Frauen. 47 Personen waren promoviert und 20 waren Mitglied des VDB. Die zuletzt genannte Zahl erklärt sich daraus, dass der VDB ursprünglich von deutschen und österreichischen Bibliothekaren gemeinsam gegründet worden war. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstand in Österreich ein eigener Personalverband. Entlassungen in Österreich, zu denen die Gründe ermittelbar sind, verteilen sich so: 26 Personen wurden aus rassistischen Gründen und 13 aus politischen Gründen entlassen.

Zahlreiche Bibliothekare in Österreich waren Mitglied im „Österreichischen Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen“. In den Jahren des Austrofaschismus unter dem Dollfuss-Regime hatte dieser Verband großen politischen Einfluss. Nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich 1938 verbot die NSDAP den Österreichischen Cartellverband. Mitglieder des Verbands in einflussreichen Positionen wurden aus politischen Gründen entlassen. Zu ihnen gehörten der Generaldirektor der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB), Josef Bick, und der Direktor der Universitätsbibliothek Wien, Johann Gans. Josef Bick wurde an seinem Schreibtisch verhaftet, abgesetzt und erhielt an seinem Wohnort Hausarrest. Johann Gans wurde dienstlich herabgestuft und auf eine Fachreferentenstelle „seiner“ Bibliothek strafversetzt.

In Wien fanden in nahezu allen großen wissenschaftlichen Bibliotheken nach und nach Entlassungen statt. Wie in Berlin konzentrierten sich die meisten Fälle auf die große Staatsbibliothek und die Universitätsbibliothek der Hauptstadt. Zu Wien wurde bereits ausführlich geforscht. Josef Bicks Nachfolger als Generaldirektor der ÖNB wurde Paul Heigl. Er amtierte bis zu seinem Selbstmord bei Kriegsende. Heigl war ein ‚alter Kämpfer“ und hatte schon 1927 die antisemitische Schrift „Aus der Werkstatt der Freimaurer und Juden im Österreich der Nachkriegszeit“ publiziert. 1938 wurde das NSDAP- und SS-Mitglied Heigl, damals kurzfristig in der Preußischen Staatsbibliothek beschäftigt, durch die Partei nach Wien beordert. Neben Bick brachte er dort drei Abteilungsleiter und acht weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖNB um ihre Posten. Josef Bick und auch Edmund Groag, der Leiter der Druckschriftensammlung, waren für das NS-Regime zusätzlich auch wegen ihrer Aktivitäten als Freimaurer untragbar. Auch enge Mitarbeiter des Dollfuss-Regimes wurden nach der Machtübernahme der NSDAP gekündigt. Das belegt die Entlassung Walter Ritzers. Er hatte der Partei „Vaterländische Front“, die unter dem Dollfuss-Regime führend war, gedient – bis 1938 als „Zellenführer“ in der ÖNB.

Heigl veranlasste, dass dem entlassenen Albanalogen der ÖNB Norbert Jokl auch seine wertvolle Privatbibliothek geraubt und in die ÖNB verbracht wurde. Ebenso erging es der Privatbibliothek des früheren Leiters der Universitätsbibliothek Wien, Salomon Frankfurter. Im Zweiten Weltkrieg übte Heigl ab April 1941 zusätzlich das Amt des „Reichskommissars für die wissenschaftlichen Bibliotheken im besetzten Königreich Jugoslawien“ aus. Er war dort in großem Stil im Bücherraub tätig.37

Der Direktor der Bibliothek der Wiener Hochschule für Welthandel, Gustav Blenk, wurde 1938 auch deswegen entlassen, weil er sich lange Jahre in der christlichen Gewerkschaftsbewegung engagiert hatte („wegen führender Stellung innerhalb der vaterländischen Staatsangestelltenorganisation und CV-Mitgliedschaft“).38

In Wien wurden nach der Machtübernahme 1938 die Leiter aller fünf Hochschulbibliotheken entlassen. Insgesamt neun aktive und ehemalige wissenschaftliche Bibliothekare der Universitätsbibliothek Wien sind bis 1939 Opfer der NS-Diktatur geworden, davon sieben aus rassistischen Gründen. In Salzburg und in Linz verloren die Leiter der Universitätsbibliotheken – teilweise hießen sie damals „Studienbibliotheken“ – durch das NS-Regime ebenfalls ihre Arbeit.

Die jüdischen Bibliotheken in Wien wurden 1938 zwangsweise geschlossen, unter ihnen die bedeutende Bibliothek der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. Die Mitarbeiter verloren ihre Arbeit; nur zwei der drei Bibliothekare der Kultusgemeinde konnten noch rechtzeitig emigrieren.

d) Entlassungen in den besetzten Ländern ab 1939

Die letzte Liste zu den Entlassungen in der NS-Zeit umfasst sicher nur einen kleineren Teil der Opfer der NS-Diktatur unter den Bibliothekarinnen und Bibliothekaren. Sie zeigt immerhin, dass die NS-Gewaltherrschaft die Literaturversorgung der Wissenschaft in den besetzten Ländern weitgehend schwächte und umfunktionierte. Die Identifizierung der Opfer kann die Bandbreite des Geschehens in diesen Ländern zumindest andeuten. Die Entlassungen scheinen bisher weder für einzelne Länder noch länderübergreifend erforscht zu sein.

Unsere Liste nennt die entlassenen bzw. verfolgten Bibliothekarinnen und Bibliothekare beim jeweiligen Land. Die Länder sind nach der Reihenfolge ihrer Besetzung durch deutsche Truppen aufgeführt.

Tschechoslowakei (ab 1939 besetzt)

Brno / Brünn

Praha / Prag

Terezín / Theresienstadt

Polen (ab 1939 besetzt)

Kraków / Krakau

Poznan / Posen

Warszawa / Warschau

Dänemark (ab 1940 besetzt)

Kopenhagen

Niederlande (ab 1940 besetzt)

Amsterdam

Luxembourg / Luxemburg (ab 1940 besetzt)

Frankreich (ab 1940 besetzt)

Bordeaux

Paris

Strasbourg / Straßburg

Litauen (ab 1941 besetzt)

Vilnius / Wilna

Unabhängiger Staat Kroatien (Protektorat ab 1941)

Zagreb / Agram

Rumänien (ab 1941 besetzt)

Czernowitz

Königreich Jugoslawien (ab 1943 von Deutschen besetzt)

Ljubljana / Laibach

Die Liste weist Entlassungen oder schwere berufliche Beeinträchtigungen von 43 Bibliothekarinnen und Bibliothekaren in 10 besetzten Ländern nach. Unter ihnen sind sechs Frauen. Als Beleg für die Wissenschaftlichkeit kann gelten, dass nicht weniger als 32 Betroffene promoviert waren. Von den Personen, deren Entlassungsgründe sich ermitteln lassen, wurden 14 Personen aus rassistischen und 24 aus politischen Gründen entlassen.

Aus der Liste wird deutlich, dass die Nationalsozialisten sich offenbar darauf vorbereitet hatten, sofort nach der Besetzung eines Landes die Direktoren der führenden Bibliotheken aus ihrem Amt zu entfernen. Nach dem Einmarsch in Prag 1939 wurde die National- und Universitätsbibliothek der Tschechoslowakei zwangsweise geschlossen, ebenso die Polnische Nationalbibliothek nach dem Einmarsch in Warschau 1939. Nach dem Einmarsch in Paris 1940 wurde der Direktor der Bibliothèque Nationale entlassen (er war durch die Volksfront-Regierung ins Amt gekommen). In Luxembourg wurde der Direktor der Bibliothèque nationale de Luxembourg erst 1942, also zwei Jahre nach der Besetzung des Landes, entlassen.

Die Leiter weiterer national wichtiger Bibliotheken, etwa der Jagiellonischen Bibliothek in Krakau, der Krasiński-Bibliothek in Warschau mit ihren historischen Beständen zu Polen und der Bibliothèque nationale et universitaire de Strasbourg wurden ebenfalls durch die deutschen Besatzer entlassen. Hinzu kamen Entlassungen von Mitarbeitern der öffentlichen Hand, nur weil sie Juden waren. Außerdem verloren die Mitarbeiter von jüdischen Bibliotheken und von Bibliotheken der Arbeiterbewegung ihre Posten. Mitarbeiter, die Widerstand gegen die Besatzung geleistet hatten, wurden ebenfalls entlassen (s. dazu Teil zwei des Beitrags).

Bei dem Blick auf Personen sollte nicht vergessen werden, dass die Entlassung der Bibliothekare aus jüdischen Bibliotheken und weiteren Bibliotheken, welche die Nationalsozialisten als gegen die eigene Ideologie gerichtet ansahen, in den meisten Fällen zugleich das Ende der Bibliotheken besiegelte. Schon wenige Wochen nach dem Novemberpogrom 1938 stellte der Bibliothekar und SS-Untersturmführer Günther Stein im Reichssicherheitshauptamt Berlin eine Liste mit 71 sichergestellten Bibliotheken zusammen. Unter ihnen waren z.B. große Teile des Bestands der oben genannten Bibliotheken der Jüdischen Gemeinde Berlin (55.000 Bände), des dortigen Rabbinerseminars (20.000 Bände) und der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (30.000 Bände).39 Daneben wurde auch der Einsatzstab Rosenberg tätig. Im Amsterdam wurde die renommierte Bibliotheca Rosenthaliana an der Universitätsbibliothek Amsterdam, eine Schenkung der jüdischen Familie Rosenthal, nach der Besetzung 1940 zunächst geschlossen. Sie umfasste etwa 160.000 Bände, die 1943 durch die Gestapo abtransportiert wurden. Die Transporte waren zum Aufbau einer zentralen Bibliothek zur Judenfrage bestimmt, die das NS-Regime in Frankfurt am Main aufzubauen plante.40

Ein Beispiel aus der Arbeiterbewegung ist die Studienbibliothek der Arbeiterkammer Wien. Im Juni 1939 lagerten immer noch 130 Bücherkisten mit den Bibliotheken Pernstorfer, Adler und Warnisky im Reichssicherheitshauptamt. Mit rund 60.000 Bänden enthielten sie knapp die Hälfte des Bestands der Sozialwissenschaftlichen Studienbibliothek in Wien.41

In manchen Fällen hatte die Zerschlagung einer Bibliothek auch einen politischen Grund, der mit dem Bestand oder der Trägerschaft nichts zu tun hatte. Ein Beispiel dafür ist das Schicksal der Berliner Kunstbibliothek, der damals größten Fachbibliothek für Kunstgeschichte weltweit. Sie wurde bereits 1933 ein Opfer der Ausbreitung neuer NS-Behörden in Berlin. Ihr früherer Mitarbeiter Otto Bettmann drückte sein Entsetzen über das Schicksal dieser renommierten Bibliothek und über die Zweckentfremdung ihres Gebäudes in der Prinz-Albrecht-Straße 7a für Nazi-Zwecke in seiner Autobiographie aus: „For me personally, the fate of the Kunst Bibliothek, the locus of my work for some two years, was truly shocking. I learned later that the Nazis had sent a fleet of trucks to Prinz Albrechtstrasse and shoveled up the library’s priceless possessions like so much garbage, dragging them away to an unknown destination. In a telling bit of absurdity, the Kunst Bibliothek became the headquarters for the secret police, an SS compound, and the scene of endless Nazi brutalities.”42

Fassen wir am Ende des ersten Teils über die Entlassungen in Deutschland, Österreich und den besetzten Ländern die Zahlen kurz zusammen. Die Recherchen konnten nachweisen, dass mindestens 243 (vornehmlich wissenschaftliche) Bibliothekarinnen und Bibliothekare zwischen 1933 und 1945 entlassen bzw. anderweitig in ihrer Berufsausübung behindert wurden, weshalb sie als Opfer der NS-Diktatur gelten können. Unter ihnen waren 31 Frauen. Da kein anderes Kriterium zur Verfügung stand, um zu belegen, ob sie auch selbst wissenschaftlich tätig waren, wurde die Promotion als Hilfskriterium berücksichtigt. 194 Personen, also rund 80 % der Betroffenen waren promoviert. Sofern die Gründe der Entlassung sich ermitteln ließen, ist festzuhalten, dass in den Jahren von 1933 bis 1945 mindestens 99 Bibliothekarinnen und Bibliothekare aus rassistischen Gründen und mindestens 94 aus politischen Gründen entlassen wurden.

Die Fortsetzung dieses Beitrags wird das Exil und die Emigration der wissenschaftlichen Bibliothekarinnen und Bibliothekare im Überblick behandeln. Sie stellt außerdem Belege für Aktivitäten im Widerstand gegen das NS-Regime vor und informiert über Deportationen in die Lager.

Literaturverzeichnis

Fußnoten

1 Röder, Werner; Strauss, Herbert A. (Hg.): Biographisches Handbuch der deutschsprachigen Emigration nach 1933. International biographical dictionary of Central European émigrés 1933-1945, München u.a.: Saur, 1980-1983. Schochow, Werner: Jüdische Bibliothekare aus dem deutschen Sprachraum. Eine erste Bestandsaufnahme. In: Erb, Rainer; Schmidt, Michael (Hg.): Antisemitismus und jüdische Geschichte. Studien zu Ehren von Herbert A. Strauss, Berlin: Wissenschaftlicher Autorenverlag Berlin 1987, S. 515-544. Happel, Han-Gerd: Das wissenschaftliche Bibliothekswesen im Nationalsozialismus unter besonderer Berücksichtigung der Universitätsbibliotheken, München u.a.: Saur, 1989 (Beiträge zur Bibliothekstheorie und Bibliotheksgeschichte; Band 1). Saur, Klaus G.: Bibliothekare im Exil 1933-1945. In: Knoche, Michael; Schmitz, Wolfgang (Hg.): Wissenschaftliche Bibliothekare im Nationalsozialismus, Wiesbaden: Harrassowitz, 2011, S. 325-351. Saur behandelt nicht nur verfolgte Bibliothekare. Er erfasst auch Personen, die als Kinder, Studierende oder Wissenschaftler emigriert sind und erst im Exil den Bibliotheksberuf ergriffen haben. Saur, Klaus G.: Diskriminierung, Verfolgung und Exil unter den Bibliothekarinnen und Bibliothekaren der Preußischen Staatsbibliothek. In: Saur, Klaus-G.; Hollender, Martin (Hg.): Selbstbehauptung, Anpassung, Gleichschaltung, Verstrickung. Die Preußische Staatsbibliothek und das deutsche Bibliothekswesen 1933-1945. Beiträge des Kolloquiums am 30. Januar 2013 in der Staatsbibliothek zu Berlin aus Anlass des 80. Jahrestags der nationalsozialistischen Machtübernahme, Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann, 2014, S. 151-158.

2 Müller-Jerina, Alwin: Schicksale jüdischer VDB-Mitglieder im Dritten Reich. In: Plassmann, Engelbert; Syré, Ludger (Hg.): Verein Deutscher Bibliothekare 1900-2000. Festschrift, Wiesbaden: Harrassowitz, 2000, S. 101.

3 Die Publikation der Lebensläufe ist in Vorbereitung. In vielen Fällen waren für Deutschland die biographischen Lexika von Alexandra Habermann und Kollegen hilfreich: Habermann, Alexandra; Klemmt, Rainer; Siefkes, Frauke: Lexikon deutscher wissenschaftlicher Bibliothekare 1925-1980, Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann, 1985 (Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie, Sonderband 42). Habermann, Alexandra; Kittel, Peter: Lexikon deutscher wissenschaftlicher Bibliothekare. Die wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland 1981-2002 und der Deutschen Demokratischen Republik (1948-1990), Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann, 2004 (Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie, Sonderband 86). Allerdings lag der Redaktionsschluss des Lexikons von 1985 um 1983; viele Fakten waren damals noch nicht bekannt. Ein größerer Anteil der im Folgenden genannten Personen ist in diesen Lexika nicht erfasst (z.B. Leiter von Stadtbibliotheken, Bibliothekare in jüdischen Einrichtungen; Bibliothekarinnen und Bibliothekare im Ausland).

4 Einen ersten Überblick über die Publikationen von Bibliothekarinnen insgesamt gibt Jank, Dagmar: Die Publikationen von Bibliothekarinnen bis 1945. Eine Bestandsaufnahme. In: Knüppel, Helmut; Osten, Manfred; Rosenbaum, Uwe; Schoeps, Julius H.; Steinbach, Peter (Hg.): Wege und Spuren. Festschrift für Joachim-Felix Leonhard, Berlin: Verlag für Berlin-Brandenburg, 2007, S. 117-124 (Schriftenreihe des Wilhelm-Fraenger-Instituts Potsdam, Heft 10). In einem anderen Beitrag weist Jank die Namen und Lebensdaten von wissenschaftlichen Bibliothekarinnen nach: Wissenschaftliche Bibliothekarinnen in Deutschland 1921-1945. In: Bibliothek – Forschung & Praxis 18 (1994), S. 230-235.
http://dx.doi.org/10.1515/bfup.1994.18.2.230

5 Zu Loewe vgl. Flachowsky, Sören: Die Bibliothek der Berliner Universität während des Nationalsozialismus, Berlin: Logos, 2000, S. 41-43 sowie die zitierten Akten in Müller-Jerina: Schicksale jüdischer VDB-Mitglieder (wie Anm. 2), S. 110-113.

6 Bettmann, Otto L.: Bettmann - the Picture Man. Hg. von Skip Sheffield, Gainesville/FL: University of Florida Press, 1992, S. 29.

7 Schürfeld, Charlotte: Die Universitätsbibliothek Bonn 1921-1968. Erlebte Bibliotheksgeschichte, Bonn: Bouvier, 1974, S. 58 (Bonner Beiträge zur Bibliotheks- und Bücherkunde; Band 25).

8 Uttenweiler, Bernhard: Prof. Dr. Josef Rest, Bibliotheksdirektor in einer schwierigen Zeit. In: Barth, Medard (Hg.): Der heilige Märtyrer Landelin von Ettenheimmünster. Sein Kult in Baden und Elsass. Herrn Prof. Dr. Josef Rest 1951 als Festgabe gewidmet. Ettenheim: Historischer Verein für Mittelbaden, Mitgliedergruppe Ettenheim 1986, S. 23. Diese Sätze fassen die ausführlichere Darstellung des Falles durch Ingo Toussaint zusammen: Die Universitätsbibliothek Freiburg im Dritten Reich. 2. Aufl., München (u.a.): Saur, 1984 (Schriften der Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., Band 5).

9 Tausk, Walter: Breslauer Tagebuch 1933-1940. Herausgegeben von Ryszard Kinzel, Frankfurt am Main: Röderberg-Verlag, 1977, S. 77.

10 Kondziella, Verena; Nadler, Markus: Die Personalstruktur der Universitätsbibliothek München in der Zeit des Nationalsozialismus. Aspekte der Personalpolitik. In: Kraus, Elisabeth (Hg): Die Universität München im Dritten Reich. Aufsätze. Teil 1, München: Herbert Utz Verlag, 2006 (Schriften zur Geschichte der Ludwig Maximilians Universität München, Band 1), S. 472.

11 Gunzelin Schmid-Noerr hat die Vorgänge nach den Akten dargestellt: Frankfurter Geschichten 1933 – Aus den Akten eines Gleichschalters. Das Institut für Sozialforschung und die Frankfurter Stadtbüchereien als Horte der ‚jüdisch-marxistischen Zersetzung‘. In: Leviathan. Zeitschrift für Sozialwissenschaft 23 (1995), H. 1, S. 13-26.

12 Friedhilde Krause hat Hoeckers Biographie dokumentiert: „Auch Hoecker geht spazieren!“. Eine Studie zu Leben und Tätigkeit des Bibliotheksdirektors Dr. Rudolf Hoecker, Hannover: Laurentius, 1997 (Laurentius. Kleine historische Reihe; Band 9).

13 Zu Franke vgl. Stroech, Juergen: Otto Franke. In: „Bewahren – Verbreiten – Aufklären“. Archivare, Bibliothekare und Sammler der Quellen der deutschsprachigen Arbeiterbewegung, Bonn-Bad Godesberg: Förderkreis Archive und Bibliotheken zur Geschichte der Arbeiterbewegung, 2009, S. 71-76.

14 Es handelt sich um das heutige Karl-Liebknecht-Haus (Eckhaus Kleine Alexanderstr. 12 / Weydingerstraße 14-16).

15 Inka Bertz hat Nathans Lebensweg nachgezeichnet: Helene Nathan. „Die Schranke der eigenen Existenz überwinden.“ In: Dorothea Kolland(Hg.): Zehn Brüder waren wir gewesen … – Spuren jüdischen Lebens in Neukölln. Neuausgabe, Berlin: Hentrich & Hentrich, 2012, S. 253-268.

16 Rückl, Gotthard: Gespräche mit Erich Schröter In: Ein Wegbereiter sozialistischer Bibliotheksarbeit. Erich Schröter zum 70. Geburtstag, Berlin: Zentralinstitut für Bibliothekswesen, 1964, S. 14. Rückls Beitrag ist im Stil eines Interviews gehalten.

17 Zu Stier-Somlo vgl. Happel: Das wissenschaftliche Bibliothekswesen (wie Anm. 1), S. 25.

18 Dr. Christoph Weber. In: Universität Kiel und Nationalsozialismus – Die vertriebenen Persönlichkeiten und Wissenschaftler der Universität. http://www.uni-kiel.de/ns-zeit/bios/weber-christoph.shtml (1.5.2015).

19 Maurer, Helmut: Clauss, Josef Maria Benedikt. In: Badische Biographien, Neue Folge, Band 1, Stuttgart: Kohlhammer, 1982, S. 89-90.

20 Völtz, Nicole: Schunke, Ilse Gertrud. In: Sächsische Biografie (2009). http://www.isgv.de/saebi/ (9.5.2015).

21 Zu Stresau vgl. Barbian, Jan Pieter: Die schwierige Suche nach einem Vorbild. Hermann Stresau und der bibliothekarische Berufsstand im NS-Staat. In: BuB. Forum Bibliothek und Information 63 (2011), H. 5, S. 376-379, sowie derselbe: Literaturpolitik im NS-Staat. Von der ‚Gleichschaltung‘ bis zum Ruin, Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag, 2010, S. 433-435.

22 Stresau, Hermann: Von Jahr zu Jahr, Berlin: Minerva, 1948, S. 58 (Eintrag vom 23 September 1933). Stresau verschlüsselt den Namen nur wenig („Dr. Sch-r“).

23 Zu Hermann Wirth vgl. Toussaint: Die Universitätsbibliothek (wie Anm. 8), S. 49-51.

24 Näheres bei Schochow, Werner: Anneliese Modrze – unvollendet und vergessen. In derselbe: Die Berliner Staatsbibliothek und ihr Umfeld. 20 Kapitel preußisch-deutscher Bibliotheksgeschichte. Mit einem Geleitwort von Peter Vodosek, Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann, 2005, S. 345-362 (Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie, Sonderheft 87).

25 Toussaint: Die Universitätsbibliothek Freiburg (wie Anm. 8) S. 57-68.

26 Flachowsky informiert über die hier genannten sowie über drei nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter der Universitätsbibliothek, die entlassen wurden – bis hin zum Garderobenmitarbeiter. In Flachowsky: Die Bibliothek der Berliner Universität (wie Anm. 5), S. 31-53.

27 Zu Nörenberg vgl. Jank, Dagmar: Die ersten Bibliothekarinnen in leitenden Positionen. Anmerkungen zu Bennata Otten und Marie Nörenberg. In: Lüdtke, Helga (Hg.): Leidenschaft und Bildung. Zur Geschichte der Frauenarbeit in Bibliotheken, Berlin: Orlanda Frauenverlag, 1992, S. 151-171.

28 Maas, Utz: Simon, Walter Ernst Julius. In derselbe: Verfolgung und Auswanderung deutschsprachiger Sprachforscher 1933-1945. http://www.esf.uni-osnabrueck.de/biographien-sicherung/s/331-simon-ernst-jw (11.5.2015).

29 Zitat aus Happel: Das wissenschaftliche Bibliothekswesen (wie Anm. 1), S. 46 (dort ohne den Namen Ziegler).

30 Flachowsky, Sören: Wissenschafts- und Bibliothekspolitik 1933 bis 1945. In: Selbstbehauptung – Anpassung – Gleichschaltung – Verstrickung (wie Anm. 1), S. 41.

31 Aus diesen Invektiven zitiert Hartmut Walravens ausführlich: „Palastrevolution in der Staatsbibliothek?“ Die Kontro­verse um Generaldirektor Georg Reismüller. In: Bibliotheksforum Bayern 26 (1998), S. 256-270.

32 Seine Tätigkeiten im Überblick bei Flachowsky: Wissenschafts- und Bibliothekspolitik (wie Anm. 30), S. 41-44.

33 Zu Walther vgl. Lohse, Gerhart: Die Bibliothek der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen in der Zeit des Nationalsozialismus und in den ersten Jahren des Wiederaufbaus (1933-1950), Aachen: Hochschulbibliothek der RWTH, 1993, S. 30-34.

34 Klausning, Ingrid: Albert Wand. In: Biographisches Lexikon der Kommunikationswissenschaft. Online: http://blexkom.halemverlag.de/albert-wand/ (30.4.2015).

35 Flachowsky: Wissenschafts- und Bibliothekspolitik 1933 bis 1945 (wie Anm. 30), S. 54-67.

36 Ein Grund dafür ist die geringe Literaturkenntnis des Autors in Bezug auf diese Länder, ein weiterer das Sprachenproblem.

37 Ausführliche Informationen über die ÖNB in den Jahren 1938-1945 in Hall, Murray G; Köstner, Christina: „... allerlei für die Nationalbibliothek zu ergattern ...“. Eine österreichische Institution in der NS-Zeit, Wien u.a.: Böhlau, 2006.

38 Honek, Klemens; Zodl, Regina: Blenk, Gustav (Kurzbiographie). In: Gertrude Enderle-Burcl; Alexandra Neubauer-Zettl; Edith Stumpf-Fischer (Hg.): Brüche und Kontinuitäten 1933 – 1938 – 1945. Fallstudien zu Verwaltung und Bibliotheken, Innsbruck: Studien Verlag, 2013, S. 531-532.

39 Schroeder, Werner: Strukturen des Bücherraubs. Die Bibliotheken des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), ihr Aufbau und ihr Verbleib. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 51 (2004), H. 5/6, S. 316-324, hier: 319.
http://zs.thulb.uni-jena.de/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00001713/j04-h5-6-auf-6.pdf (30.06.2015).

40 Verwey, Herman de la Fontaine: The Bibliotheca Rosenthaliana during the German Occupation. In: Zwiep, Irene E. u.a. (Hg.): Omnia in Eo. Studies on Jewish Books and Libraries in Honour of Adri Offenberg. Celebrating the 125th Anniversary of the Bibliotheca Rosenthaliana in Amsterdam, Amsterdam, 2006, S. 71-72 (Studia Rosenthaliana; Band 38/39).

41 Schroeder (wie Anm. 39), S. 318. Ausführlicher dazu Hatzl, Gottfried; Lanzer, Wanda: Entstehen, Zerstörung und Wiederaufbau der Sozialwissenschaftlichen Studienbibliothek. In: Jahrbuch der Arbeiterkammer für Wien 1971 (1972), S. 375-382.

42 Bettmann (wie Anm. 6).